Die eindeutige Kennung einer Rechnung. In der Schweiz gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben — aber für Nachvollziehbarkeit, Buchführung und Zahlungsabgleich praktisch unverzichtbar.
Auch bekannt als: Belegnummer, Fakturanummer
Die Rechnungsnummer identifiziert eine Rechnung eindeutig. Überraschend für viele: Weder das OR noch die MWST-Pflichtangaben (Art. 26 MWSTG) verlangen ausdrücklich eine Rechnungsnummer — Art. 26 fordert unter anderem Name und Ort von Leistungserbringer und -empfänger, MWST-Nummer, Datum, Art der Leistung, Entgelt und Steuersatz. Die Nummer selbst steht nicht auf der Liste.
Verzichten sollte trotzdem niemand darauf: Die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (Art. 957a OR) verlangen, dass sich jede Buchung anhand eines Belegs nachvollziehen lässt — und eine lückenlose, eindeutige Nummerierung ist der einfachste Nachweis für Vollständigkeit. Auch der Zahlungsabgleich, das Mahnwesen und jede Rückfrage des Kunden laufen über die Rechnungsnummer.
Das Format ist frei wählbar: fortlaufend (0001, 0002, …), mit Jahresbezug (RE-2026-0001) oder mit eigenem Präfix. Wichtig sind Eindeutigkeit und Lückenlosigkeit innerhalb des gewählten Systems. Buchhaltungssoftware vergibt die Nummern automatisch und verhindert Doppelvergaben — in Pfeffersack ist das Nummernformat konfigurierbar.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 26 (SR 641.20) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Format «RE-2026-0042»: Präfix «RE», Jahr 2026, laufende Nummer 42. Im Folgejahr beginnt die Zählung mit RE-2027-0001 neu — eindeutig bleibt jede Nummer trotzdem.
Zuletzt geprüft:
Ausdrücklich vorgeschrieben ist sie nicht — die MWST-Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG nennen keine Rechnungsnummer. Praktisch führt aber kein Weg daran vorbei: Die ordnungsgemässe Buchführung (Art. 957a OR) verlangt nachvollziehbare, vollständige Belege, und dafür ist eine lückenlose Nummerierung der Standard.
Innerhalb deines Systems sollten sie eindeutig und nachvollziehbar sein. Lücken werfen bei einer Steuer- oder MWST-Kontrolle Fragen auf («fehlt hier eine Rechnung?»), lassen sich aber erklären — etwa durch stornierte Entwürfe. Software, die Nummern automatisch vergibt, vermeidet das Problem von vornherein.
Bewährt ist ein Muster mit Jahr und laufender Nummer, z. B. RE-2026-0001 — es sortiert sich chronologisch, macht das Alter der Rechnung sichtbar und beginnt jedes Jahr sauber neu. Reine Zufallsnummern sind zulässig, erschweren aber den Vollständigkeitsnachweis.
Das Dokument, das einem Geschäftsvorfall zugrunde liegt — Grundlage jeder Buchung nach dem Grundsatz «keine Buchung ohne Beleg».
Schweizer Standardrechnung mit Swiss QR Code im Zahlteil; ersetzt seit dem 1. Oktober 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine.
27-stellige strukturierte Referenznummer mit Modulo-10-Prüfziffer, die eine Zahlung eindeutig einer Rechnung zuordnet; Nachfolgerin der ESR-Referenz.
Geordneter Ablauf zur Eintreibung überfälliger Forderungen; rechtlich relevant ist OR 102 — ohne Verfalltag tritt der Schuldnerverzug erst durch Mahnung des Gläubigers ein.
Frist, innert der eine Rechnung zu bezahlen ist; fehlt eine Abrede, ist die Forderung nach OR Art. 75 sofort fällig – üblich sind 30 Tage netto.
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