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Teilzahlung

Die Begleichung einer Leistung in mehreren Tranchen — als Akontozahlung nach Baufortschritt, vereinbarte Ratenzahlung oder Teilbegleichung einer offenen Rechnung.

Auch bekannt als: Akontozahlung, Ratenzahlung, Abschlagszahlung

Definition

Teilzahlungen strecken den Geldfluss: Bei grösseren Aufträgen sind Zahlungspläne üblich — etwa ein Drittel bei Bestellung, ein Drittel bei Lieferung, der Rest nach Abnahme. Jede Tranche wird als Teil- oder Akontorechnung gestellt; die Schlussrechnung listet am Ende die Gesamtleistung auf und zieht alle geleisteten Teilzahlungen ab. Davon zu unterscheiden ist die ungeplante Teilzahlung: Ein Kunde begleicht eine Rechnung nur teilweise — der Rest bleibt als offener Posten bestehen und wandert bei Fälligkeit ins Mahnwesen.

Mehrwertsteuerlich entsteht die Steuerforderung bei vereinbarten Entgelten mit jeder Teilrechnung bzw. Teilzahlung bei sukzessiv erbrachten Leistungen; bei Vorauszahlungen mit der Vereinnahmung (Art. 40 Abs. 1 MWSTG). Wer nach vereinnahmten Entgelten abrechnet, deklariert ohnehin bei Zahlungseingang. Eine erhaltene Anzahlung vor Leistungserbringung ist zudem noch kein Ertrag, sondern eine Verbindlichkeit — erst mit der Leistung wird sie erfolgswirksam.

In der Buchhaltung wird jede Tranche dem Auftrag bzw. der Rechnung zugeordnet: Der offene Posten reduziert sich um den bezahlten Betrag, der Rest bleibt sichtbar. Bei QR-Rechnungen erleichtert die QR-Referenz die Zuordnung auch dann, wenn der Kunde einen abweichenden Betrag überweist.

Beispiel

Ein Umbauauftrag über CHF 60'000 wird in drei Tranchen fakturiert: CHF 20'000 bei Auftragserteilung, CHF 25'000 nach Rohbau, Schlussrechnung über CHF 60'000 abzüglich geleisteter Akonti CHF 45'000 → Restbetrag CHF 15'000.

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Häufige Fragen

Wann muss ich die MWST bei Teilzahlungen abrechnen?

Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten mit jeder Teilrechnung bzw. Teilzahlung für sukzessive Leistungen, bei Vorauszahlungen mit der Vereinnahmung (Art. 40 Abs. 1 MWSTG). Wer nach vereinnahmten Entgelten abrechnet, deklariert generell bei Zahlungseingang.

Wie verbuche ich eine Teilzahlung eines Kunden?

Der Zahlungseingang wird der offenen Rechnung zugeordnet und reduziert deren Saldo; der Rest bleibt als offener Posten stehen. Eine Akontozahlung vor Leistungserbringung ist dagegen eine Verbindlichkeit (erhaltene Anzahlung) und wird erst mit der Leistung zu Ertrag.

Darf ich Teilrechnungen mit QR-Rechnung stellen?

Ja — jede Teil- oder Akontorechnung ist eine normale Rechnung mit eigenem Zahlteil. Mit einer eigenen QR-Referenz pro Tranche lassen sich die Zahlungseingänge der richtigen Rechnung zuordnen; in der GmbH-Buchhaltung von Pfeffersack übernimmt der Bankimport diesen Abgleich automatisch.

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