Die Begleichung einer Leistung in mehreren Tranchen — als Akontozahlung nach Baufortschritt, vereinbarte Ratenzahlung oder Teilbegleichung einer offenen Rechnung.
Auch bekannt als: Akontozahlung, Ratenzahlung, Abschlagszahlung
Teilzahlungen strecken den Geldfluss: Bei grösseren Aufträgen sind Zahlungspläne üblich — etwa ein Drittel bei Bestellung, ein Drittel bei Lieferung, der Rest nach Abnahme. Jede Tranche wird als Teil- oder Akontorechnung gestellt; die Schlussrechnung listet am Ende die Gesamtleistung auf und zieht alle geleisteten Teilzahlungen ab. Davon zu unterscheiden ist die ungeplante Teilzahlung: Ein Kunde begleicht eine Rechnung nur teilweise — der Rest bleibt als offener Posten bestehen und wandert bei Fälligkeit ins Mahnwesen.
Mehrwertsteuerlich entsteht die Steuerforderung bei vereinbarten Entgelten mit jeder Teilrechnung bzw. Teilzahlung bei sukzessiv erbrachten Leistungen; bei Vorauszahlungen mit der Vereinnahmung (Art. 40 Abs. 1 MWSTG). Wer nach vereinnahmten Entgelten abrechnet, deklariert ohnehin bei Zahlungseingang. Eine erhaltene Anzahlung vor Leistungserbringung ist zudem noch kein Ertrag, sondern eine Verbindlichkeit — erst mit der Leistung wird sie erfolgswirksam.
In der Buchhaltung wird jede Tranche dem Auftrag bzw. der Rechnung zugeordnet: Der offene Posten reduziert sich um den bezahlten Betrag, der Rest bleibt sichtbar. Bei QR-Rechnungen erleichtert die QR-Referenz die Zuordnung auch dann, wenn der Kunde einen abweichenden Betrag überweist.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 40 (SR 641.20) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Ein Umbauauftrag über CHF 60'000 wird in drei Tranchen fakturiert: CHF 20'000 bei Auftragserteilung, CHF 25'000 nach Rohbau, Schlussrechnung über CHF 60'000 abzüglich geleisteter Akonti CHF 45'000 → Restbetrag CHF 15'000.
Zuletzt geprüft:
Bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten mit jeder Teilrechnung bzw. Teilzahlung für sukzessive Leistungen, bei Vorauszahlungen mit der Vereinnahmung (Art. 40 Abs. 1 MWSTG). Wer nach vereinnahmten Entgelten abrechnet, deklariert generell bei Zahlungseingang.
Der Zahlungseingang wird der offenen Rechnung zugeordnet und reduziert deren Saldo; der Rest bleibt als offener Posten stehen. Eine Akontozahlung vor Leistungserbringung ist dagegen eine Verbindlichkeit (erhaltene Anzahlung) und wird erst mit der Leistung zu Ertrag.
Ja — jede Teil- oder Akontorechnung ist eine normale Rechnung mit eigenem Zahlteil. Mit einer eigenen QR-Referenz pro Tranche lassen sich die Zahlungseingänge der richtigen Rechnung zuordnen; in der GmbH-Buchhaltung von Pfeffersack übernimmt der Bankimport diesen Abgleich automatisch.
Eine Zahlung vor der Leistungserbringung — beim Empfänger zunächst eine Verbindlichkeit, kein Ertrag. Erst mit der Leistung wird daraus Umsatz.
Die abschliessende Rechnung nach Teil- oder Akontozahlungen: Sie weist die Gesamtleistung aus, zieht alle geleisteten Zahlungen ab und nennt den Restbetrag.
Frist, innert der eine Rechnung zu bezahlen ist; fehlt eine Abrede, ist die Forderung nach OR Art. 75 sofort fällig – üblich sind 30 Tage netto.
27-stellige strukturierte Referenznummer mit Modulo-10-Prüfziffer, die eine Zahlung eindeutig einer Rechnung zuordnet; Nachfolgerin der ESR-Referenz.
Alle noch nicht beglichenen Rechnungen — ausstehende Kundenzahlungen (Debitoren) und unbezahlte Lieferantenrechnungen (Kreditoren). Die OP-Liste ist das zentrale Kontrollinstrument dafür.
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