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Proforma-Rechnung

Ein Rechnungsdokument ohne Zahlungsaufforderung — es weist den Warenwert aus, etwa für die Zollabwicklung bei Export und Import oder als Vorschau vor der eigentlichen Rechnung.

Auch bekannt als: Proformarechnung, Pro-forma Invoice

Definition

Die Proforma-Rechnung sieht aus wie eine Rechnung, fordert aber keine Zahlung: Sie deklariert den Wert einer Lieferung «der Form halber». Ihr Hauptzweck ist der grenzüberschreitende Warenverkehr — bei Sendungen ohne kommerziellen Verkauf (Muster, Ersatzlieferungen, Retouren, Geschenke) verlangt der Zoll ein Wertdokument für die Veranlagung; das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit akzeptiert dafür ausdrücklich Proformarechnungen.

Daneben dient sie im Inland als verbindlich formulierte Vorschau: etwa wenn ein Kunde vor Vertragsabschluss ein rechnungsähnliches Dokument für interne Freigaben braucht oder eine Vorauszahlung angekündigt wird, bevor die eigentliche Rechnung folgt. Buchhalterisch löst die Proforma nichts aus — sie begründet weder Forderung noch Ertrag und erscheint nicht in der Debitorenliste.

Für die MWST gilt: Ein Vorsteuerabzug stützt sich auf tatsächlich überwälzte Steuer (Art. 28 MWSTG) — eine Proforma weist keine geschuldete MWST aus und taugt dafür nicht. Bei Importen ist ohnehin die Veranlagungsverfügung des BAZG der Nachweis für die Einfuhrsteuer, nicht die Proforma. Sobald geliefert und verkauft ist, braucht es die richtige Handelsrechnung.

Beispiel

Ein Maschinenbauer schickt einem deutschen Kunden ein defektes Teil als kostenlosen Ersatz. Für den Zoll erstellt er eine Proforma-Rechnung «Warenwert CHF 480 — Ersatzlieferung, kein Verkauf, nur für Zollzwecke». Eine Zahlung wird nicht gefordert.

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Häufige Fragen

Wann brauche ich eine Proforma-Rechnung?

Vor allem beim Versand über die Grenze ohne kommerziellen Verkauf: Muster, Garantie-Ersatz, Retouren oder Geschenke. Der Zoll braucht ein Wertdokument für die Veranlagung — die Proforma liefert es, ohne eine Forderung zu begründen.

Muss eine Proforma-Rechnung bezahlt werden?

Nein. Sie ist keine Zahlungsaufforderung und begründet keine Forderung — sie erscheint weder in der Debitorenliste noch im Ertrag. Für die tatsächliche Verrechnung folgt eine ordentliche Rechnung.

Kann ich aus einer Proforma-Rechnung Vorsteuer abziehen?

Nein. Der Vorsteuerabzug setzt tatsächlich in Rechnung gestellte, geschuldete MWST voraus (Art. 28 MWSTG) — die Proforma weist keine aus. Bei Importen dient die Veranlagungsverfügung des BAZG als Nachweis der Einfuhrsteuer.

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