Die Grundregel für den Ort einer Dienstleistung: massgebend ist der Sitz des Empfängers (Art. 8 Abs. 1 MWSTG) — entscheidend bei Leistungen über die Grenze.
Auch bekannt als: Ort der Dienstleistung, Bestimmungslandprinzip (Dienstleistungen)
Das Empfängerortsprinzip beantwortet die Frage, WO eine Dienstleistung mehrwertsteuerlich erbracht wird: grundsätzlich am Sitz des Empfängers (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Erbringst du als Schweizer Anbieter eine Beratung für eine Firma in Deutschland, liegt der Leistungsort in Deutschland — die Leistung ist in der Schweiz nicht steuerbar, auf der Rechnung steht keine Schweizer MWST.
Die Regel wirkt in beide Richtungen: Bezieht ein Schweizer Unternehmen Dienstleistungen von einem Anbieter im Ausland — Software-Abos, Online-Werbung, Beratung —, liegt der Leistungsort in der Schweiz. Weil der ausländische Anbieter hier oft keine MWST abrechnet, greift die Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG): Der Schweizer Empfänger deklariert die Steuer selbst.
Vom Grundsatz gibt es Ausnahmen (Art. 8 Abs. 2 MWSTG): Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken gelten am Ort des Grundstücks, gastgewerbliche Leistungen und Personenbeförderung am Ort der Ausführung, Leistungen an physisch anwesende Personen (etwa Coiffeur oder Therapie) am Ort des Erbringers. Wer grenzüberschreitend arbeitet, prüft deshalb zuerst, welche Regel gilt.
Rechtsgrundlage
MWSTG Art. 8 (SR 641.20) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Eine Zürcher Grafikerin gestaltet das Branding für eine Firma in München: Leistungsort München, keine Schweizer MWST auf der Rechnung. Abonniert sie umgekehrt ein US-Software-Tool für CHF 3'000/Jahr, greift in der Schweiz die Bezugsteuer.
Zuletzt geprüft:
Bei Dienstleistungen nach dem Empfängerortsprinzip nein: Der Leistungsort liegt am Sitz des Empfängers im Ausland, die Leistung ist in der Schweiz nicht steuerbar. Vermerke auf der Rechnung den Grund (z. B. «Leistungsort Ausland, Art. 8 Abs. 1 MWSTG») und bewahre Nachweise über den Sitz des Kunden auf.
Die Bezugsteuer ist die Kehrseite: Liegt der Leistungsort wegen des Empfängerortsprinzips in der Schweiz, der Anbieter sitzt aber im Ausland, schuldet der Schweizer Empfänger die Steuer selbst (Art. 45 MWSTG). MWST-pflichtige Betriebe deklarieren sie in der Abrechnung und ziehen sie im Normalfall gleichzeitig als Vorsteuer wieder ab.
Die wichtigsten Ausnahmen nach Art. 8 Abs. 2 MWSTG: Leistungen rund um Grundstücke (Ort des Grundstücks), gastgewerbliche Leistungen und Personenbeförderung (Ort der Ausführung) sowie Leistungen, die unmittelbar gegenüber anwesenden Personen erbracht werden (Ort des Erbringers).
MWST, die der schweizerische Empfänger einer Leistung aus dem Ausland selbst deklariert und an die ESTV abliefert — analog zum europäischen Reverse-Charge-Verfahren.
Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.
Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.
Die eindeutige Unternehmens-Identifikationsnummer im Format CHE-123.456.789, die jedes Schweizer Unternehmen identifiziert — mit Zusatz «MWST» bei Steuerpflicht.
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