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Durchlaufposten

Beträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden bezahlt und eins zu eins weiterverrechnet werden — sie gehören nicht zum Entgelt und tragen keine MWST (Art. 24 Abs. 6 MWSTG).

Definition

Ein Durchlaufposten liegt vor, wenn du Geld nur «durchreichst»: Du bezahlst etwas im Namen und auf Rechnung deines Kunden und verrechnest exakt diesen Betrag weiter — ohne Zuschlag und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen (so verlangt es das Gesetz). Klassische Beispiele sind Gerichtskosten und Behördengebühren, die eine Anwältin für ihren Klienten vorschiesst, oder amtliche Gebühren, die ein Treuhänder für die Kundin bezahlt.

Die MWST-Folge ist der Kern des Begriffs: Durchlaufposten gelten nicht als Teil des Entgelts (Art. 24 Abs. 6 lit. b MWSTG) — auf ihnen wird keine MWST abgerechnet. In der Buchhaltung laufen sie über ein eigenes Konto und erscheinen weder im Umsatz noch im Aufwand des Betriebs.

Entscheidend ist die Abgrenzung zu weiterverrechneten Auslagen: Beziehst du eine Leistung im eigenen Namen — das Zugbillett zum Kundentermin, das Hotel, den Materialeinkauf — und verrechnest sie weiter, ist das Teil deines Entgelts und damit steuerbar, auch bei Weiterverrechnung ohne Zuschlag. Massgebend ist, auf wessen Namen die Rechnung des Dritten lautet.

Beispiel

Eine Anwältin zahlt CHF 800 Gerichtskosten — die Verfügung lautet auf den Klienten. Auf der Honorarnote: Honorar CHF 3'000 plus 8.1 % MWST, Gerichtskosten CHF 800 ohne MWST als Durchlaufposten.

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Häufige Fragen

Wann ist eine weiterverrechnete Ausgabe ein Durchlaufposten?

Nur wenn du im Namen und auf Rechnung des Kunden handelst — die Rechnung oder Verfügung des Dritten lautet auf den Kunden, du verrechnest exakt den bezahlten Betrag weiter und weist ihn auf deiner Rechnung gesondert aus (Art. 24 Abs. 6 lit. b MWSTG). Fehlt eine dieser Bedingungen, ist die Weiterverrechnung Teil deines Entgelts und steuerbar.

Sind Spesen und Reisekosten Durchlaufposten?

In der Regel nein: Billett, Hotel und Verpflegung beziehst du im eigenen Namen — die Belege lauten auf dich. Verrechnest du sie dem Kunden weiter, gehören sie zum Entgelt und tragen MWST, selbst wenn du keinen Zuschlag machst.

Wie verbuche ich Durchlaufposten korrekt?

Über ein eigenes Konto, getrennt von Ertrag und Aufwand: Beim Bezahlen entsteht eine Forderung gegenüber dem Kunden, bei der Weiterverrechnung wird sie ausgeglichen. So bleiben Umsatz und MWST-Bemessungsgrundlage sauber — und bei einer ESTV-Kontrolle ist der Charakter als Durchlaufposten belegbar.

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