Zum Hauptinhalt springen
Alle Begriffe

Ausgenommene Leistungen

Leistungen, auf denen keine MWST geschuldet ist — dafür gibt es auch keinen Vorsteuerabzug (Art. 21 MWSTG). Beispiele: Heilbehandlung, Bildung, Mitgliederbeiträge, Wohnungsmiete.

Auch bekannt als: Steuerausnahme, Von der Steuer ausgenommene Leistungen

Definition

Von der MWST ausgenommene Leistungen tragen keine Mehrwertsteuer — unabhängig davon, wie hoch der Umsatz ist. Der Katalog steht in Art. 21 Abs. 2 MWSTG und umfasst unter anderem Heilbehandlungen zugelassener Leistungserbringer (Ziff. 3), Bildungsleistungen (Ziff. 11), statutarische Mitgliederbeiträge (Ziff. 13), kulturelle Dienstleistungen darbietender Künstler (Ziff. 14) sowie Versicherungs-, Finanz- und die meisten Immobilienumsätze.

Der Preis der Ausnahme: kein Vorsteuerabzug. Wer ausschliesslich ausgenommene Leistungen erbringt, kann die MWST auf den eigenen Einkäufen nicht zurückfordern — sie wird zum Kostenfaktor. Wer gemischt arbeitet (etwa Therapie ausgenommen, Coaching steuerbar), führt die Erträge getrennt und kürzt die Vorsteuer anteilig.

Wichtig ist die Abgrenzung zu den befreiten Leistungen (Art. 23 MWSTG, vor allem Exporte): Auch sie tragen keine MWST, erlauben aber den vollen Vorsteuerabzug. Und für einzelne ausgenommene Leistungen kann freiwillig optiert werden (Art. 22 MWSTG) — sie werden dann versteuert, im Gegenzug öffnet sich der Vorsteuerabzug. Ausgeschlossen ist die Option namentlich für Versicherungs- und Finanzumsätze sowie für Verkauf und Vermietung von Grundstücken zu reinen Wohnzwecken (Art. 22 Abs. 2 MWSTG).

Beispiel

Eine Psychotherapeutin erzielt CHF 150'000 aus Heilbehandlungen (ausgenommen, Ziff. 3) und CHF 20'000 aus Supervision (steuerbar). MWST fällt nur auf der Supervision an — und die Vorsteuer ist nur anteilig abziehbar.

Zuletzt geprüft:

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen «ausgenommen» und «befreit»?

Beide tragen keine MWST — der Unterschied liegt beim Vorsteuerabzug: Ausgenommene Leistungen (Art. 21, z. B. Heilbehandlung, Bildung) geben keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug, befreite Leistungen (Art. 23, v. a. Exporte) schon. Für die Kostenrechnung ist das ein grosser Unterschied.

Zählen ausgenommene Umsätze zur CHF-100'000-Grenze?

Nein. Massgebend für die MWST-Pflicht sind die steuerbaren Umsätze. Wer beispielsweise CHF 200'000 aus Heilbehandlungen und CHF 30'000 aus steuerbaren Leistungen erzielt, bleibt unter der Grenze — MWST-pflichtig wird nur, wer mit den steuerbaren Leistungen CHF 100'000 überschreitet.

Was bringt die Option nach Art. 22 MWSTG?

Mit der Option versteuerst du eine ausgenommene Leistung freiwillig und gewinnst dafür den Vorsteuerabzug. Das lohnt sich etwa bei Geschäftsliegenschaften mit hohen Unterhaltskosten. Ausgeschlossen ist die Option für Versicherungs- und Finanzumsätze, Geldspiele sowie Verkauf und Vermietung von Grundstücken zu reinen Wohnzwecken (Art. 22 Abs. 2 MWSTG).

Mehr als nur eine Definition?

Mit Pfeffersack automatisierst du Buchhaltung, MWST-Abrechnung und Rechnungen komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.