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Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Kosten, die durch die Geschäftstätigkeit veranlasst sind — sie mindern den steuerbaren Gewinn. Privat veranlasste Ausgaben gehören nicht dazu.

Auch bekannt als: Geschäftsaufwand, Abzugsfähige Kosten, Gewinnungskosten

Definition

Geschäftsmässig begründet ist ein Aufwand, wenn er durch die geschäftliche oder berufliche Tätigkeit veranlasst ist: Material, Miete, Personal, Software, Fahrzeugkosten, Weiterbildung im Beruf, Versicherungen, Abschreibungen. Solche Kosten sind bei Selbständigen zum Abzug zugelassen (Art. 27 DBG) und mindern den steuerbaren Gewinn — bei Kapitalgesellschaften gilt dasselbe Prinzip für den Geschäftsaufwand.

Die Grenze verläuft zum privaten Lebensaufwand: Wohnungsmiete, private Kleidung, Verpflegung zu Hause oder die Familienferien sind nie Geschäftsaufwand — auch nicht anteilig «geschätzt». Bei gemischt genutzten Positionen (Auto, Homeoffice, Telefon) wird sauber aufgeteilt: Der geschäftliche Anteil ist abziehbar, der private wird als Privatanteil ausgeschieden. Verbucht ein Betrieb private Kosten als Aufwand, rechnen die Steuerbehörden auf — bei der GmbH droht zusätzlich die Qualifikation als geldwerte Leistung.

Zwei Grundregeln sichern den Abzug: Erstens der Beleg — ohne Nachweis kein Abzug; jede Ausgabe braucht Quittung oder Rechnung, zehn Jahre aufbewahrt. Zweitens die zeitnahe, korrekte Verbuchung auf dem passenden Aufwandskonto. Wer Belege laufend digital erfasst, hat am Jahresende alle Abzüge beisammen, statt im Schuhkarton nach verblassten Kassenzetteln zu suchen.

Beispiel

Eine Grafikerin zahlt CHF 1'200 für einen Design-Kurs (geschäftsmässig begründet, abziehbar) und CHF 1'200 für einen Tauchkurs (privat, nicht abziehbar). Ihr Geschäftslaptop ist Aufwand — das private Tablet der Familie nicht.

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Häufige Fragen

Welche Kosten kann ich als Selbständiger von den Steuern abziehen?

Alles, was durch die Geschäftstätigkeit veranlasst ist: Material und Waren, Geschäftsmiete, Personal, Software und IT, beruflich veranlasste Fahrten, Weiterbildung im angestammten Beruf, Berufsversicherungen, Abschreibungen auf Geschäftsvermögen sowie AHV-Beiträge. Voraussetzung ist immer der Beleg und die Verbuchung in der Geschäftsbuchhaltung.

Wie behandle ich gemischt genutzte Kosten wie Auto oder Homeoffice?

Aufteilen: Der geschäftliche Anteil ist Aufwand, der private wird als Privatanteil ausgeschieden — beim Geschäftsauto etwa über eine pauschale oder effektive Privatanteil-Berechnung, beim Arbeitszimmer über den Flächen- oder Nutzungsanteil. Wichtig ist eine nachvollziehbare, konstante Methode; reine Schätzungen ohne Grundlage halten einer Kontrolle nicht stand.

Was passiert, wenn ich private Ausgaben als Geschäftsaufwand verbuche?

Die Steuerverwaltung rechnet die Position beim Gewinn auf — mit Nachsteuern und je nach Schwere Verzugszinsen oder Bussen. Bei der GmbH kann die private Ausgabe zusätzlich als geldwerte Leistung an den Gesellschafter qualifiziert werden, mit Folgen bei Verrechnungssteuer und Einkommenssteuer. Die saubere Trennung von Anfang an ist deutlich günstiger.

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