Brutto- und Nettobeträge mit Schweizer MWST-Sätzen (8.1%, 2.6%, 3.8%) sofort berechnen. Kostenlos und ohne Registrierung.
Brutto ↔ Netto umrechnen mit Schweizer MWST-Sätzen
Die drei aktuellen Schweizer Mehrwertsteuersätze gemäss MWSTG Art. 25, gültig seit dem 1. Januar 2024. Die Liste der Beispiele ist nicht abschliessend – Detailabgrenzungen finden sich in den ESTV-Publikationen.
| Satz | Bezeichnung | Anwendungsbereich | Typische Beispiele |
|---|---|---|---|
| 8.1% | Normalsatz | Standardsatz für alle Waren und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich einem reduzierten Satz unterliegen oder ausgenommen sind. | Dienstleistungen (Beratung, IT, Treuhand, Anwalt, Architektur), Handwerksleistungen (Bau, Elektro, Sanitär, Schreinerei, Malerei), Gastronomie (Restaurant, Take-away mit Konsum vor Ort), Bekleidung, Schuhe, Möbel, Elektronik, Auto-Verkauf, Autoreparatur, Tankstelle, Telekommunikation, Streaming, Software |
| 2.6% | Reduzierter Satz | Reduzierter Satz für Güter des täglichen Bedarfs, Druckerzeugnisse, Medikamente und kulturelle Leistungen. | Lebensmittel und alkoholfreie Getränke (im Detailhandel), Bücher, Zeitungen, Zeitschriften (auch elektronisch), Medikamente, Futter und Streu für Tiere, Düngemittel, Saatgut, Pflanzen, Schnittblumen, Leistungen von Radio- und Fernsehgesellschaften (nicht-kommerziell), Eintritte zu Sport- und Kulturveranstaltungen |
| 3.8% | Sondersatz Beherbergung | Sondersatz für Beherbergungsleistungen inkl. allfälligem Frühstück, sofern dieses im Übernachtungspreis enthalten ist. | Hotelübernachtungen, Pensionen und Gasthöfe, Ferienwohnungen (kurzzeitige Vermietung), Camping- und Caravanplätze, Bed & Breakfast, Frühstück, sofern im Zimmerpreis inbegriffen |
Konkrete Beispielrechnungen für alle drei Schweizer MWST-Sätze. Formel: Brutto = Netto × (1 + MWST-Satz / 100). Umkehrung: Netto = Brutto ÷ (1 + MWST-Satz / 100).
| Netto | MWST-Satz | MWST-Betrag | Brutto |
|---|---|---|---|
| CHF 100.00 | 8.1% | CHF 8.10 | CHF 108.10 |
| CHF 100.00 | 2.6% | CHF 2.60 | CHF 102.60 |
| CHF 100.00 | 3.8% | CHF 3.80 | CHF 103.80 |
| CHF 500.00 | 8.1% | CHF 40.50 | CHF 540.50 |
| CHF 500.00 | 2.6% | CHF 13.00 | CHF 513.00 |
| CHF 500.00 | 3.8% | CHF 19.00 | CHF 519.00 |
| CHF 1'000.00 | 8.1% | CHF 81.00 | CHF 1'081.00 |
| CHF 1'000.00 | 2.6% | CHF 26.00 | CHF 1'026.00 |
| CHF 1'000.00 | 3.8% | CHF 38.00 | CHF 1'038.00 |
| CHF 5'000.00 | 8.1% | CHF 405.00 | CHF 5'405.00 |
| CHF 5'000.00 | 2.6% | CHF 130.00 | CHF 5'130.00 |
| CHF 5'000.00 | 3.8% | CHF 190.00 | CHF 5'190.00 |
Bestimmte Leistungsbereiche sind nach MWSTG Art. 21 von der MWST ausgenommen. Wichtig: "Ausgenommen" bedeutet keine MWST auf Umsatz, aber auch kein Vorsteuerabzug auf zugehörige Einkäufe – im Gegensatz zu "befreiten" Exportleistungen (Art. 23).
| Bereich | Beschreibung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gesundheitswesen | Heilbehandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Hebammen sowie Spital- und Pflegeleistungen. | MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 2–4 |
| Bildung und Erziehung | Schulische und universitäre Ausbildung, Kurse, Vorträge, Kinderbetreuung. | MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 |
| Sozialfürsorge und soziale Sicherheit | Leistungen der sozialen Sicherheit, Betreuung, Unterstützung Hilfsbedürftiger. | MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 8 |
| Kultur | Leistungen nichtgewinnstrebiger Kultureinrichtungen, künstlerische Leistungen einzelner Kulturschaffender. | MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14–16 |
| Versicherungen | Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze inkl. Tätigkeit als Versicherungsvermittler. | MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 |
| Geld- und Kapitalverkehr | Bankleistungen, Wertpapierhandel, Kreditvergabe, Verwaltung von Anlagefonds. | MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 |
| Liegenschaften | Übertragung und Vermietung von Grundstücken (Vermietung kann freiwillig optiert werden). | MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20–21 |
Gib den Brutto- oder Nettobetrag in CHF ein, den du umrechnen möchtest.
Wähle den passenden Satz: 8.1% (Normal), 2.6% (Reduziert) oder 3.8% (Beherbergung).
Brutto, Netto und MWST-Betrag werden sofort berechnet und übersichtlich angezeigt.
Nutze die berechneten Werte direkt für deine Rechnungen, Offerten oder Buchhaltung.
Um die MWST zu berechnen, multipliziere den Nettobetrag mit dem MWST-Satz: CHF 100 netto × 8.1% = CHF 8.10 MWST, also CHF 108.10 brutto. Für die Umkehrung von Brutto auf Netto: Bruttobetrag ÷ (1 + MWST-Satz / 100). Beispiel: CHF 108.10 ÷ 1.081 = CHF 100 netto. Unser Rechner übernimmt beide Richtungen automatisch.
Es gelten drei Sätze: Normalsatz 8.1% (Standard für die meisten Waren und Dienstleistungen), reduzierter Satz 2.6% (Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Pflanzen) und Sondersatz Beherbergung 3.8% (Hotelübernachtungen inkl. Frühstück). Bestimmte Bereiche wie Gesundheitswesen, Bildung, Versicherungen und Bankleistungen sind nach MWSTG Art. 21 ausgenommen.
Die MWST-Pflicht tritt ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 ein (MWSTG Art. 10). Für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze bei CHF 250'000. Massgeblich ist der weltweit erzielte Umsatz aus steuerbaren Leistungen. Eine freiwillige Unterstellung ist unter der Schwelle jederzeit möglich.
Der Nettobetrag ist der Preis ohne MWST, der Bruttobetrag inkl. MWST. In B2B-Rechnungen werden meist Nettopreise plus separat ausgewiesener MWST angegeben, im Detailhandel und Gastgewerbe wird brutto ausgezeichnet. Auf der Rechnung müssen netto, MWST-Betrag und brutto separat ersichtlich sein, damit der Empfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Bei der effektiven Methode rechnest du die kassierte MWST (8.1% / 2.6% / 3.8%) gegen die selbst bezahlte Vorsteuer auf, Abrechnung quartalsweise. Bei der Saldomethode (Art. 37 MWSTG) verrechnest du den Bruttoumsatz direkt mit einem branchenspezifischen Pauschalsatz und kannst keine einzelne Vorsteuer abziehen, dafür nur halbjährliche Abrechnung. Saldo ist zulässig bis CHF 5'024'000 Umsatz und CHF 108'000 MWST-Schuld pro Jahr.
Eine freiwillige Unterstellung unter CHF 100'000 Umsatz lohnt sich vor allem dann, wenn (1) deine Kundschaft mehrheitlich aus MWST-pflichtigen Unternehmen besteht (für die ist die MWST durchlaufend), (2) du hohe Vorsteuern auf Investitionen oder Wareneinkauf hast oder (3) du Exportleistungen erbringst (steuerbar zu 0%, aber Vorsteuerabzug bleibt). Bei B2C-Geschäft mit wenig Vorsteuer ist die Unterstellung meist nachteilig.
Auf Verkaufsrechnungen wird die geschuldete MWST als Verbindlichkeit gegenüber der ESTV gebucht (Konto 2200 «Geschuldete MWST»). Auf Einkaufsrechnungen wird die abziehbare Vorsteuer als Forderung erfasst (Konto 1170 «Vorsteuer Material/DL» bzw. 1171 «Vorsteuer Investitionen»). Quartalsweise (oder halbjährlich bei Saldo) wird der Saldo an die ESTV überwiesen. Buchhaltungssoftware ordnet die Konten automatisch nach gewähltem Satz zu.
Die Bezugsteuer (MWSTG Art. 45) gilt beim Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland (z.B. ausländische SaaS-Abos, Beratung, Werbung, Domains) ab CHF 10'000 pro Jahr. Der Schweizer Empfänger schuldet die MWST selbst zum Normalsatz, kann sie aber zeitgleich als Vorsteuer geltend machen – netto also Null, sofern voll vorsteuerabzugsberechtigt. Auch Nicht-MWST-pflichtige müssen die Bezugsteuer deklarieren.
Lieferungen und Dienstleistungen an MWST-pflichtige Empfänger in der EU sind in der Schweiz meist zu 0% steuerbar (Exporte gemäss Art. 23 MWSTG; Vorsteuerabzug bleibt erhalten). Der EU-Empfänger versteuert den Bezug via Reverse Charge in seinem Land. Voraussetzung: UID/USt-IdNr. des EU-Kunden auf der Rechnung, Hinweis auf Reverse Charge, sowie Ausfuhrnachweis bei Warenlieferungen.
Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung enthalten: Name und Adresse des Leistungserbringers, Name und Adresse des Empfängers, Datum, Art und Umfang der Leistung, Entgelt, MWST-Satz und MWST-Betrag separat ausgewiesen. Ab CHF 400 Bruttobetrag ist zusätzlich die UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX MWST) Pflicht. Bei Kassenbelegen unter CHF 400 reichen vereinfachte Angaben.
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist die wichtigste indirekte Steuer in der Schweiz und wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) erhoben. Seit dem 1. Januar 2024 gelten drei Sätze gemäss MWSTG Art. 25: der Normalsatz von 8.1%, der reduzierte Satz von 2.6% (u.a. Lebensmittel, Bücher, Medikamente) und der Sondersatz Beherbergung von 3.8%. Die Erhöhung gegenüber den Vorjahressätzen (7.7% / 2.5% / 3.7%) wurde 2022 zur Zusatzfinanzierung der AHV beschlossen.
MWST-pflichtig wird ein Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 (Art. 10 MWSTG); für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Vereine liegt die Schwelle bei CHF 250'000. Eine freiwillige Unterstellung ist auch unter diesen Grenzen möglich und lohnt sich, wenn hohe Vorsteuern anfallen oder die Kundschaft mehrheitlich aus MWST-pflichtigen Unternehmen besteht – Vorsteuer wird so abzugsfähig und der Auftritt im B2B professioneller.
Bei der Abrechnung wählen Unternehmen zwischen der effektiven Methode (quartalsweise, Vorsteuer pro Beleg abziehbar) und der Saldosteuersatz-Methode (halbjährlich, branchenspezifischer Pauschalsatz, kein einzelner Vorsteuerabzug). Saldo lohnt sich für Dienstleister mit wenig Vorsteuer; effektiv für Handel, Gastro und investitionsintensive Betriebe. Die Saldomethode ist nur zulässig bis CHF 5'024'000 Umsatz und CHF 108'000 MWST-Schuld pro Jahr (Art. 37 MWSTG).
Vorsteuerabzug erfordert formell korrekte Belege: Name und Adresse des Leistungserbringers, ausgewiesene MWST, Datum, Beschreibung der Leistung sowie ab CHF 400 Bruttowert die UID-Nummer. Fehlt ein Pflichtelement, kann der Abzug verweigert werden. Bei gemischter Verwendung (steuerpflichtige und ausgenommene Umsätze) ist die Vorsteuer anteilig zu kürzen – etwa bei Liegenschaften oder Bildungseinrichtungen.
Bei Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland (Software-Lizenzen, Beratung, Werbung) greift die Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG): Der Schweizer Empfänger schuldet die MWST selbst, kann sie aber gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen. Im B2B-Export in die EU sind Lieferungen und Dienstleistungen meist mit 0% steuerbar (Reverse Charge beim EU-Empfänger), sofern die UID des EU-Kunden auf der Rechnung erscheint. Importe aus der EU werden via EZV verzollt und mit Schweizer MWST belastet.
Häufige Fehler in der Praxis: falscher Satz für Take-away vs. Restauration, vergessene Bezugsteuer auf ausländische SaaS-Abos, fehlende UID auf Belegen über CHF 400 sowie verspätete Quartalsabrechnungen (Frist 60 Tage nach Quartalsende, danach Verzugszins gemäss aktuellem ESTV-Satz). Eine Buchhaltungssoftware wie Pfeffersack erfasst die Sätze automatisch, ordnet Vorsteuer dem richtigen Konto zu und erstellt die ESTV-Abrechnung mit wenigen Klicks.
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