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Berechne die tatsächlichen Arbeitgeberkosten für einen Mitarbeiter
In der Schweiz muss ein Arbeitgeber folgende Beiträge zusätzlich zum Bruttolohn zahlen: AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1% bis CHF 148'200), UVG Berufsunfall (ca. 0.5-3%), BVG/Pensionskasse (mindestens 50% des Gesamtbeitrags), FAK/Kinderzulagen (je nach Kanton 1-3%) und optional KTG. Insgesamt betragen die Lohnnebenkosten typischerweise 15-20% des Bruttolohns.
Der Arbeitgeber zahlt 5.3% des Bruttolohns für AHV/IV/EO (AHV 4.35%, IV 0.7%, EO 0.25%). Der gleiche Betrag wird auch vom Arbeitnehmer abgezogen. Die AHV-Beiträge werden auf dem gesamten Lohn ohne Obergrenze erhoben.
Die FAK (Familienausgleichskasse) finanziert die Kinderzulagen. Der Beitragssatz wird nur vom Arbeitgeber getragen und variiert je nach Kanton zwischen ca. 1% und 3%. Die Kinderzulagen betragen mindestens CHF 200 pro Kind und Monat (CHF 250 für Kinder in Ausbildung).
Die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) gilt für Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22'050 (Stand 2026). Der Arbeitgeber muss mindestens 50% des Gesamtbeitrags übernehmen. Die Beitragssätze steigen mit dem Alter: 7% (25-34 Jahre), 10% (35-44 Jahre), 15% (45-54 Jahre), 18% (55-65 Jahre).
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