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Lohnkosten-Rechner

Berechne die tatsächlichen Arbeitgeberkosten für einen Mitarbeiter in der Schweiz. Bruttolohn eingeben und alle Sozialabgaben sofort sehen.

Lohnkosten-Rechner

Berechne die tatsächlichen Arbeitgeberkosten für einen Mitarbeiter

CHF

Arbeitgeber-Lohnnebenkosten Schweiz 2026

Übersicht aller Sozialversicherungen, die ein Schweizer Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt. Die gesamten Lohnnebenkosten liegen je nach Branche, Kanton und Vorsorgeplan typischerweise bei 1522% des Bruttolohns.

VersicherungBeitragssatz ArbeitgeberBemerkung
AHV / IV / EO5.3%Paritätisch: 5.3% AG + 5.3% AN. Keine Lohnobergrenze. Gilt ab 18. Altersjahr.
ALV (Arbeitslosenversicherung)1.1%Paritätisch: 1.1% AG + 1.1% AN auf Lohn bis CHF 148'200/Jahr. Solidaritätsbeitrag darüber entfällt seit 2023.
UVG Berufsunfall (BU)0.05–2%Pflicht für alle Arbeitnehmenden. Satz branchenabhängig (SUVA/Privatversicherer). Bürobetrieb tief, Bau/Forstwirtschaft hoch. Vollständig vom AG getragen.
UVG Nichtberufsunfall (NBU)1–3%Pflicht ab durchschnittlich 8 Std./Woche. Grundsätzlich vom AN getragen, kann jedoch per Reglement/GAV vom AG übernommen werden.
FAK (Familienausgleichskasse)1.025–2.75%Ausschliesslich vom AG getragen (Ausnahme Wallis: AN-Beteiligung 0.131%). Kantonal geregelt (FamZG + kant. Gesetz). Bandbreite gemäss AK81 synoptische Tabelle 2026.
BVG (berufliche Vorsorge)3.5–9%Pflicht ab Jahreslohn CHF 22'680. AG trägt mindestens 50% des Gesamtbeitrags (Art. 66 BVG). Sätze altersabhängig 7/10/15/18% des koordinierten Lohns.
KTG (Krankentaggeld)freiwillig0.5–1.5%Gesetzlich freiwillig, oft per GAV oder Einzelarbeitsvertrag vorgeschrieben. Üblich: AG übernimmt 50–100% der Prämie.
Verwaltungskosten Ausgleichskasse0.5–1%Aufschlag der AHV-Ausgleichskasse zur Deckung des Vollzugs. Variiert nach Kasse/Verband.

Lohnkosten-Beispielrechnung 2026

Schätzwerte für drei typische Bruttolöhne mit konservativen Mittelwerten: UVG-BU 1.0% (KMU-Mittel), FAK 2.0% (CH-Mittel), BVG 10% des koordinierten Lohns (50%-AG-Anteil), KTG 0.8%, Verwaltungskosten 0.7%. Reale Werte können je nach Branche, Kanton, Alter und Vorsorgeplan abweichen.

PositionBrutto CHF 60'000Brutto CHF 100'000Brutto CHF 150'000
AHV / IV / EO (5.3%)CHF 3'180CHF 5'300CHF 7'950
ALV (1.1%, max. CHF 148'200)CHF 660CHF 1'100CHF 1'630
UVG-BU (1.0% Annahme)CHF 600CHF 1'000CHF 1'500
FAK (2.0% Annahme)CHF 1'200CHF 2'000CHF 3'000
BVG AG-AnteilCHF 1'677CHF 3'213CHF 3'213
KTG (0.8% Annahme)CHF 480CHF 800CHF 1'200
Verwaltungskosten (0.7%)CHF 420CHF 700CHF 1'050
Lohnnebenkosten totalCHF 8'217CHF 14'113CHF 19'543
Total ArbeitgeberkostenCHF 68'217CHF 114'113CHF 169'543
Aufschlag auf Bruttolohn13.7%14.1%13.0%

So funktioniert's

1

Bruttolohn eingeben

Gib den monatlichen oder jährlichen Bruttolohn deines Mitarbeiters in CHF ein.

2

Sozialabgaben berechnen

Alle Arbeitgeberanteile werden automatisch aufgeschlüsselt: AHV, ALV, UVG, BVG und FAK.

3

BVG-Option anpassen

Schalte den BVG-Beitrag ein oder aus – je nachdem, ob der Mitarbeiter BVG-pflichtig ist.

4

Gesamtkosten ablesen

Sieh die totalen Arbeitgeberkosten pro Monat und Jahr – inklusive prozentualem Aufschlag.

Features

Alle Arbeitgeber-Sozialabgaben aufgeschlüsselt
AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG und FAK berechnet
Monatliche und jährliche Ansicht
BVG-Beitrag optional ein-/ausschaltbar
Basiert auf aktuellen Schweizer Beitragssätzen
Prozentualer Aufschlag auf Bruttolohn angezeigt

Häufige Fragen: Lohnkosten-Rechner

Was sind die Arbeitgeber-Lohnnebenkosten in der Schweiz?

Lohnnebenkosten sind alle Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträge, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt. Pflicht sind AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1% bis CHF 148'200), UVG-BU (0.05–2%), FAK (1.025–2.75% kantonal), BVG (mind. 50% des Gesamtbeitrags) und Verwaltungskosten (max. 5% der AHV/IV/EO-Beiträge). Insgesamt liegt der Aufschlag bei 15–22% des Bruttolohns.

Wie hoch sind die AHV-Beiträge des Arbeitgebers?

Der Arbeitgeber zahlt 5.3% des Bruttolohns für AHV/IV/EO (AHV 4.35%, IV 0.7%, EO 0.25%). Der gleiche Betrag wird beim Arbeitnehmer abgezogen, sodass der Gesamtbeitrag paritätisch 10.6% beträgt. Es gibt keine Lohnobergrenze – auch hohe Saläre bleiben voll AHV-pflichtig. Pflicht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.

Wie hoch sind UVG-Beiträge je Branche?

Die UVG-Berufsunfallprämie hängt direkt vom Branchenrisiko ab. SUVA-Tarife 2026: Büro/Treuhand/IT ca. 0.05–0.3%, Detailhandel/Gastronomie ca. 0.5–1.2%, Handwerk ca. 1.0–2.5%, Bau und Forstwirtschaft 2.5–4%. Die Prämie trägt vollständig der Arbeitgeber. NBU (Nichtberufsunfall) wird grundsätzlich vom Arbeitnehmer bezahlt, kann aber per Vertrag übernommen werden.

Welche Versicherungen sind Pflicht für Arbeitgeber?

Obligatorisch sind: AHV/IV/EO, ALV, UVG (Berufsunfall und Nichtberufsunfall ab 8 Std./Woche), FAK und BVG ab Jahreslohn CHF 22'680. Freiwillig (oft per GAV vorgeschrieben) sind KTG (Krankentaggeld), überobligatorische BVG-Leistungen und private Zusatzversicherungen. Die Anmeldung erfolgt bei AHV-Ausgleichskasse, BVG-Stiftung und UVG-Versicherer, jeweils innert 30 Tagen ab Anstellung.

Was kostet ein 13. Monatslohn den Arbeitgeber?

Der 13. Monatslohn löst dieselben Sozialabgaben aus wie der reguläre Lohn – also AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1% bis Höchstlohn), UVG, FAK und BVG-AG-Anteil. Bei einem Bruttolohn von CHF 6'500/Monat (CHF 84'500 inkl. 13. ML) entstehen ca. CHF 1'200–1'400 zusätzliche AG-Kosten allein für den 13. Monatslohn. Boni und Provisionen folgen derselben Logik.

Wie unterscheiden sich Lohnkosten in CH vs. DE/AT?

In Deutschland trägt der Arbeitgeber rund 21% Sozialabgaben (KV, RV, AV, PV, Unfall, Umlagen), in Österreich rund 21–22% (DG-Anteil ÖGK + Lohnnebenabgaben). Die Schweiz liegt mit 15–22% leicht darunter, hat aber höhere absolute Bruttolöhne und obligatorische BVG-Eigenleistungen. Wichtig: Die Schweizer Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer vollständig privat – das ist kein Arbeitgeberbeitrag.

Was ist die FAK?

Die FAK (Familienausgleichskasse) finanziert die Kinderzulagen nach FamZG. Der Beitragssatz wird ausschliesslich vom Arbeitgeber getragen und ist kantonal geregelt: 1.025–2.75% gemäss AK81 synoptische Tabelle 2026 (Ausnahme Wallis: AN-Beteiligung 0.131%). Auszahlung an Mitarbeitende: mindestens CHF 215/Monat pro Kind, CHF 268 für Kinder in Ausbildung (Bundesmindestansätze 2026, einzelne Kantone höher). Massgebend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnsitz.

Muss ich KTG abschliessen?

Krankentaggeld ist gesetzlich nicht zwingend – das OR sieht nur eine kurze Lohnfortzahlungspflicht nach Berner/Zürcher/Basler Skala vor (3 Wochen bis mehrere Monate je nach Dienstjahr). In der Praxis ist KTG aber oft per GAV vorgeschrieben oder zur Risikoabdeckung sinnvoll: typischerweise 80% Lohnersatz für 720–730 Tage. AG-Anteil 0.5–1.5%, häufig hälftig oder voll vom Arbeitgeber übernommen.

Ab wann muss BVG bezahlt werden?

Die BVG-Pflicht greift ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (2026). Der Koordinationsabzug beträgt CHF 26'460, der maximal koordinierte Lohn CHF 64'260. Der Arbeitgeber trägt mindestens 50% des Gesamtbeitrags. Beitragssätze nach Alter: 7% (25–34), 10% (35–44), 15% (45–54), 18% (55–65). Ab 65 endet die obligatorische BVG-Sparpflicht.

Wie buche ich Lohnnebenkosten richtig?

In der Schweizer Buchhaltung (KMU-Kontenrahmen) werden AG-Anteile typischerweise auf Konto 5700 «Sozialversicherungsaufwand» (oder Unterkonten 5710 AHV/IV/EO, 5720 ALV, 5730 UVG, 5740 FAK, 5750 BVG, 5760 KTG) gebucht. Gegenkonto: 2270 «Verbindlichkeiten Sozialversicherungen». AN-Abzüge laufen über 2270 (Passiv) und mindern den Lohnaufwand 5000 nicht. Quartals- oder Jahresabrechnung mit der Ausgleichskasse gleicht die Differenzen aus.

Lohnnebenkosten in der Schweiz – was Arbeitgeber wissen müssen

Die Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Kostenfaktor für Schweizer Arbeitgeber. Zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn fallen diverse Sozialversicherungsbeiträge an, die der Arbeitgeber tragen muss. Insgesamt belaufen sich diese Nebenkosten typischerweise auf 15–22% des Bruttolohns – je nach Branche, Kanton und Vorsorgeplan. Wer ein KMU oder eine GmbH führt, sollte diesen Aufschlag bereits bei der Stellenausschreibung und Budgetplanung einkalkulieren.

Die wichtigsten Arbeitgeberbeiträge im Überblick: AHV/IV/EO (5.3% des Bruttolohns, ohne Lohnobergrenze), Arbeitslosenversicherung ALV (1.1% bis zur Obergrenze von CHF 148'200), Berufsunfallversicherung UVG-BU (branchenabhängig 0.05–2%), berufliche Vorsorge BVG (mindestens 50% des Gesamtbeitrags, koordinierter Lohn ab CHF 22'680), Familienausgleichskasse FAK (kantonal 1.025–2.75% gemäss AK81 synoptische Tabelle 2026) sowie Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (max. 5% der AHV/IV/EO-Beiträge). Hinzu kommen freiwillige Leistungen wie KTG.

Pflichtversicherungen vs. freiwillige Beiträge unterscheiden sich klar: Pflicht sind AHV/IV/EO, ALV, UVG (BU und NBU), FAK und BVG ab Eintrittsschwelle. Freiwillig – aber häufig per GAV oder Reglement vorgeschrieben – sind Krankentaggeld (KTG) und überobligatorische BVG-Leistungen. Wer freiwillige Versicherungen anbietet, stärkt die Arbeitgeberattraktivität, sollte die Mehrkosten aber transparent in die Gesamtkalkulation aufnehmen.

Branchenunterschiede UVG: Bürobetriebe zahlen oft unter 0.1% Berufsunfallprämie, während Bau-, Forst- oder Industriebetriebe bei 1.5–4% liegen. Auch die FAK-Sätze variieren kantonal stark – Wallis und Jura gehören zu den teureren, Zug und Genf zu den moderateren Kantonen. Wer in mehreren Kantonen Mitarbeitende hat, muss FAK pro Arbeitsort separat abrechnen. Bei der BVG-Wahl lohnt sich ein Vergleich mehrerer Sammelstiftungen, da Verwaltungskosten und Risikoprämien stark differieren.

Aufwandsoptimierung für KMU: Spesenreglemente (CHF-pauschalen statt Lohnerhöhung) reduzieren AHV-pflichtigen Lohn legal, ein Pensionskassen-Check kann mehrere tausend Franken pro Jahr sparen, und 13. Monatslohn löst dieselben Sozialabgaben aus wie der reguläre Lohn (also planbar im Budget). Boni werden im Auszahlungsmonat vollständig sozialversicherungspflichtig – der ALV-Höchstlohn von CHF 148'200 deckelt nur den ALV-Anteil, nicht AHV/BVG.

Häufige Fehler in der Lohnabrechnung: Nichtberufsunfall (NBU) wird bei Teilzeit unter 8 Std./Woche fälschlich abgerechnet; Naturalleistungen (Geschäftswagen, Verpflegung, Wohnung) bleiben unberücksichtigt; FAK-Abrechnung beim falschen Kanton; BVG-Eintrittsschwelle bei mehreren Teilzeitstellen nicht geprüft; Quellensteuer für Grenzgänger und Aufenthalter vergessen. Eine integrierte Lohnsoftware wie Pfeffersack erfasst diese Sonderfälle automatisch und bucht alle AG-Anteile direkt korrekt ins Hauptbuch.

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