Berechne die tatsächlichen Arbeitgeberkosten für einen Mitarbeiter in der Schweiz. Bruttolohn eingeben und alle Sozialabgaben sofort sehen.
Berechne die tatsächlichen Arbeitgeberkosten für einen Mitarbeiter
Übersicht aller Sozialversicherungen, die ein Schweizer Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt. Die gesamten Lohnnebenkosten liegen je nach Branche, Kanton und Vorsorgeplan typischerweise bei 15–22% des Bruttolohns.
| Versicherung | Beitragssatz Arbeitgeber | Bemerkung |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO | 5.3% | Paritätisch: 5.3% AG + 5.3% AN. Keine Lohnobergrenze. Gilt ab 18. Altersjahr. |
| ALV (Arbeitslosenversicherung) | 1.1% | Paritätisch: 1.1% AG + 1.1% AN auf Lohn bis CHF 148'200/Jahr. Solidaritätsbeitrag darüber entfällt seit 2023. |
| UVG Berufsunfall (BU) | 0.05–2% | Pflicht für alle Arbeitnehmenden. Satz branchenabhängig (SUVA/Privatversicherer). Bürobetrieb tief, Bau/Forstwirtschaft hoch. Vollständig vom AG getragen. |
| UVG Nichtberufsunfall (NBU) | 1–3% | Pflicht ab durchschnittlich 8 Std./Woche. Grundsätzlich vom AN getragen, kann jedoch per Reglement/GAV vom AG übernommen werden. |
| FAK (Familienausgleichskasse) | 1.025–2.75% | Ausschliesslich vom AG getragen (Ausnahme Wallis: AN-Beteiligung 0.131%). Kantonal geregelt (FamZG + kant. Gesetz). Bandbreite gemäss AK81 synoptische Tabelle 2026. |
| BVG (berufliche Vorsorge) | 3.5–9% | Pflicht ab Jahreslohn CHF 22'680. AG trägt mindestens 50% des Gesamtbeitrags (Art. 66 BVG). Sätze altersabhängig 7/10/15/18% des koordinierten Lohns. |
| KTG (Krankentaggeld)freiwillig | 0.5–1.5% | Gesetzlich freiwillig, oft per GAV oder Einzelarbeitsvertrag vorgeschrieben. Üblich: AG übernimmt 50–100% der Prämie. |
| Verwaltungskosten Ausgleichskasse | 0.5–1% | Aufschlag der AHV-Ausgleichskasse zur Deckung des Vollzugs. Variiert nach Kasse/Verband. |
Schätzwerte für drei typische Bruttolöhne mit konservativen Mittelwerten: UVG-BU 1.0% (KMU-Mittel), FAK 2.0% (CH-Mittel), BVG 10% des koordinierten Lohns (50%-AG-Anteil), KTG 0.8%, Verwaltungskosten 0.7%. Reale Werte können je nach Branche, Kanton, Alter und Vorsorgeplan abweichen.
| Position | Brutto CHF 60'000 | Brutto CHF 100'000 | Brutto CHF 150'000 |
|---|---|---|---|
| AHV / IV / EO (5.3%) | CHF 3'180 | CHF 5'300 | CHF 7'950 |
| ALV (1.1%, max. CHF 148'200) | CHF 660 | CHF 1'100 | CHF 1'630 |
| UVG-BU (1.0% Annahme) | CHF 600 | CHF 1'000 | CHF 1'500 |
| FAK (2.0% Annahme) | CHF 1'200 | CHF 2'000 | CHF 3'000 |
| BVG AG-Anteil | CHF 1'677 | CHF 3'213 | CHF 3'213 |
| KTG (0.8% Annahme) | CHF 480 | CHF 800 | CHF 1'200 |
| Verwaltungskosten (0.7%) | CHF 420 | CHF 700 | CHF 1'050 |
| Lohnnebenkosten total | CHF 8'217 | CHF 14'113 | CHF 19'543 |
| Total Arbeitgeberkosten | CHF 68'217 | CHF 114'113 | CHF 169'543 |
| Aufschlag auf Bruttolohn | 13.7% | 14.1% | 13.0% |
Gib den monatlichen oder jährlichen Bruttolohn deines Mitarbeiters in CHF ein.
Alle Arbeitgeberanteile werden automatisch aufgeschlüsselt: AHV, ALV, UVG, BVG und FAK.
Schalte den BVG-Beitrag ein oder aus – je nachdem, ob der Mitarbeiter BVG-pflichtig ist.
Sieh die totalen Arbeitgeberkosten pro Monat und Jahr – inklusive prozentualem Aufschlag.
Lohnnebenkosten sind alle Sozialversicherungs- und Vorsorgebeiträge, die ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt. Pflicht sind AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1% bis CHF 148'200), UVG-BU (0.05–2%), FAK (1.025–2.75% kantonal), BVG (mind. 50% des Gesamtbeitrags) und Verwaltungskosten (max. 5% der AHV/IV/EO-Beiträge). Insgesamt liegt der Aufschlag bei 15–22% des Bruttolohns.
Der Arbeitgeber zahlt 5.3% des Bruttolohns für AHV/IV/EO (AHV 4.35%, IV 0.7%, EO 0.25%). Der gleiche Betrag wird beim Arbeitnehmer abgezogen, sodass der Gesamtbeitrag paritätisch 10.6% beträgt. Es gibt keine Lohnobergrenze – auch hohe Saläre bleiben voll AHV-pflichtig. Pflicht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag.
Die UVG-Berufsunfallprämie hängt direkt vom Branchenrisiko ab. SUVA-Tarife 2026: Büro/Treuhand/IT ca. 0.05–0.3%, Detailhandel/Gastronomie ca. 0.5–1.2%, Handwerk ca. 1.0–2.5%, Bau und Forstwirtschaft 2.5–4%. Die Prämie trägt vollständig der Arbeitgeber. NBU (Nichtberufsunfall) wird grundsätzlich vom Arbeitnehmer bezahlt, kann aber per Vertrag übernommen werden.
Obligatorisch sind: AHV/IV/EO, ALV, UVG (Berufsunfall und Nichtberufsunfall ab 8 Std./Woche), FAK und BVG ab Jahreslohn CHF 22'680. Freiwillig (oft per GAV vorgeschrieben) sind KTG (Krankentaggeld), überobligatorische BVG-Leistungen und private Zusatzversicherungen. Die Anmeldung erfolgt bei AHV-Ausgleichskasse, BVG-Stiftung und UVG-Versicherer, jeweils innert 30 Tagen ab Anstellung.
Der 13. Monatslohn löst dieselben Sozialabgaben aus wie der reguläre Lohn – also AHV/IV/EO (5.3%), ALV (1.1% bis Höchstlohn), UVG, FAK und BVG-AG-Anteil. Bei einem Bruttolohn von CHF 6'500/Monat (CHF 84'500 inkl. 13. ML) entstehen ca. CHF 1'200–1'400 zusätzliche AG-Kosten allein für den 13. Monatslohn. Boni und Provisionen folgen derselben Logik.
In Deutschland trägt der Arbeitgeber rund 21% Sozialabgaben (KV, RV, AV, PV, Unfall, Umlagen), in Österreich rund 21–22% (DG-Anteil ÖGK + Lohnnebenabgaben). Die Schweiz liegt mit 15–22% leicht darunter, hat aber höhere absolute Bruttolöhne und obligatorische BVG-Eigenleistungen. Wichtig: Die Schweizer Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer vollständig privat – das ist kein Arbeitgeberbeitrag.
Die FAK (Familienausgleichskasse) finanziert die Kinderzulagen nach FamZG. Der Beitragssatz wird ausschliesslich vom Arbeitgeber getragen und ist kantonal geregelt: 1.025–2.75% gemäss AK81 synoptische Tabelle 2026 (Ausnahme Wallis: AN-Beteiligung 0.131%). Auszahlung an Mitarbeitende: mindestens CHF 215/Monat pro Kind, CHF 268 für Kinder in Ausbildung (Bundesmindestansätze 2026, einzelne Kantone höher). Massgebend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnsitz.
Krankentaggeld ist gesetzlich nicht zwingend – das OR sieht nur eine kurze Lohnfortzahlungspflicht nach Berner/Zürcher/Basler Skala vor (3 Wochen bis mehrere Monate je nach Dienstjahr). In der Praxis ist KTG aber oft per GAV vorgeschrieben oder zur Risikoabdeckung sinnvoll: typischerweise 80% Lohnersatz für 720–730 Tage. AG-Anteil 0.5–1.5%, häufig hälftig oder voll vom Arbeitgeber übernommen.
Die BVG-Pflicht greift ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (2026). Der Koordinationsabzug beträgt CHF 26'460, der maximal koordinierte Lohn CHF 64'260. Der Arbeitgeber trägt mindestens 50% des Gesamtbeitrags. Beitragssätze nach Alter: 7% (25–34), 10% (35–44), 15% (45–54), 18% (55–65). Ab 65 endet die obligatorische BVG-Sparpflicht.
In der Schweizer Buchhaltung (KMU-Kontenrahmen) werden AG-Anteile typischerweise auf Konto 5700 «Sozialversicherungsaufwand» (oder Unterkonten 5710 AHV/IV/EO, 5720 ALV, 5730 UVG, 5740 FAK, 5750 BVG, 5760 KTG) gebucht. Gegenkonto: 2270 «Verbindlichkeiten Sozialversicherungen». AN-Abzüge laufen über 2270 (Passiv) und mindern den Lohnaufwand 5000 nicht. Quartals- oder Jahresabrechnung mit der Ausgleichskasse gleicht die Differenzen aus.
Die Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Kostenfaktor für Schweizer Arbeitgeber. Zusätzlich zum vereinbarten Bruttolohn fallen diverse Sozialversicherungsbeiträge an, die der Arbeitgeber tragen muss. Insgesamt belaufen sich diese Nebenkosten typischerweise auf 15–22% des Bruttolohns – je nach Branche, Kanton und Vorsorgeplan. Wer ein KMU oder eine GmbH führt, sollte diesen Aufschlag bereits bei der Stellenausschreibung und Budgetplanung einkalkulieren.
Die wichtigsten Arbeitgeberbeiträge im Überblick: AHV/IV/EO (5.3% des Bruttolohns, ohne Lohnobergrenze), Arbeitslosenversicherung ALV (1.1% bis zur Obergrenze von CHF 148'200), Berufsunfallversicherung UVG-BU (branchenabhängig 0.05–2%), berufliche Vorsorge BVG (mindestens 50% des Gesamtbeitrags, koordinierter Lohn ab CHF 22'680), Familienausgleichskasse FAK (kantonal 1.025–2.75% gemäss AK81 synoptische Tabelle 2026) sowie Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (max. 5% der AHV/IV/EO-Beiträge). Hinzu kommen freiwillige Leistungen wie KTG.
Pflichtversicherungen vs. freiwillige Beiträge unterscheiden sich klar: Pflicht sind AHV/IV/EO, ALV, UVG (BU und NBU), FAK und BVG ab Eintrittsschwelle. Freiwillig – aber häufig per GAV oder Reglement vorgeschrieben – sind Krankentaggeld (KTG) und überobligatorische BVG-Leistungen. Wer freiwillige Versicherungen anbietet, stärkt die Arbeitgeberattraktivität, sollte die Mehrkosten aber transparent in die Gesamtkalkulation aufnehmen.
Branchenunterschiede UVG: Bürobetriebe zahlen oft unter 0.1% Berufsunfallprämie, während Bau-, Forst- oder Industriebetriebe bei 1.5–4% liegen. Auch die FAK-Sätze variieren kantonal stark – Wallis und Jura gehören zu den teureren, Zug und Genf zu den moderateren Kantonen. Wer in mehreren Kantonen Mitarbeitende hat, muss FAK pro Arbeitsort separat abrechnen. Bei der BVG-Wahl lohnt sich ein Vergleich mehrerer Sammelstiftungen, da Verwaltungskosten und Risikoprämien stark differieren.
Aufwandsoptimierung für KMU: Spesenreglemente (CHF-pauschalen statt Lohnerhöhung) reduzieren AHV-pflichtigen Lohn legal, ein Pensionskassen-Check kann mehrere tausend Franken pro Jahr sparen, und 13. Monatslohn löst dieselben Sozialabgaben aus wie der reguläre Lohn (also planbar im Budget). Boni werden im Auszahlungsmonat vollständig sozialversicherungspflichtig – der ALV-Höchstlohn von CHF 148'200 deckelt nur den ALV-Anteil, nicht AHV/BVG.
Häufige Fehler in der Lohnabrechnung: Nichtberufsunfall (NBU) wird bei Teilzeit unter 8 Std./Woche fälschlich abgerechnet; Naturalleistungen (Geschäftswagen, Verpflegung, Wohnung) bleiben unberücksichtigt; FAK-Abrechnung beim falschen Kanton; BVG-Eintrittsschwelle bei mehreren Teilzeitstellen nicht geprüft; Quellensteuer für Grenzgänger und Aufenthalter vergessen. Eine integrierte Lohnsoftware wie Pfeffersack erfasst diese Sonderfälle automatisch und bucht alle AG-Anteile direkt korrekt ins Hauptbuch.
Berechne deine AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbender in der Schweiz. Mit degressiver Beitragsskala und allen Sozialversicherungen.
Berechne deinen optimalen Stundensatz als Freelancer oder Selbständiger. Basierend auf Wunscheinkommen, Arbeitszeit und Produktivität.
Mit Pfeffersack automatisierst du Rechnungen, Buchhaltung und Lohnabrechnung komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.