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Lohnabrechnung Vorlage Schweiz

Kostenlose Excel-Vorlage für die Lohnabrechnung in der Schweiz. Mit Bruttolohn, allen Sozialversicherungsabzügen, Nettolohn und Arbeitgeberkosten – Sätze 2026.

Was ist enthalten?

Bruttolohn mit Grundlohn, anteiligem 13. Monatslohn und Zulagen
Arbeitnehmerabzüge: AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 %, NBU, BVG, Quellensteuer
Automatische Nettolohn-Berechnung per Formel
Arbeitgeberkosten separat: AHV/IV/EO, ALV, BU, BVG, FAK, Verwaltung
Total Arbeitgeberaufwand (Bruttolohn + Arbeitgeberkosten)
Beitragssätze 2026 als Referenz direkt im Blatt
Sofort einsatzbereit für kleine GmbHs und Einzelfirmen mit Angestellten
Kostenlos und ohne Registrierung

Eine korrekte Lohnabrechnung weist den Bruttolohn, sämtliche Sozialversicherungsabzüge und den Nettolohn transparent aus. Diese kostenlose Excel-Vorlage für die Schweiz enthält alle relevanten Positionen: AHV/IV/EO (je 5.3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Stand 2026), ALV (je 1.1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn), UVG (Berufs- und Nichtberufsunfall), BVG gemäss Pensionskassenreglement sowie die kantonale Familienausgleichskasse. Fixe Sätze wie AHV und ALV berechnet die Vorlage automatisch, die branchen- und reglementsabhängigen Positionen trägst du selbst ein. Wichtig: Die Vorlage schafft Übersicht, ersetzt aber keine zertifizierte Lohnbuchhaltung – Lohnausweise und die Meldungen an die Sozialversicherungen erstellst du separat. Wer regelmässig Löhne abrechnet, führt Bruttolohn, Abzüge und Personalaufwand am besten direkt in einer Buchhaltungssoftware. Mit Pfeffersack verbuchst du den Personalaufwand nahtlos in der laufenden Buchhaltung – ab CHF 5 pro Monat.

So verwendest du die Vorlage

1

Lade die Excel-Vorlage herunter und öffne sie in Excel oder Google Sheets.

2

Trage Arbeitgeberin, Arbeitnehmer/in, Monat und AHV-Nummer ein.

3

Erfasse den Monatslohn – der anteilige 13. Monatslohn wird automatisch berechnet.

4

Ergänze Zulagen oder Provisionen im Bruttolohn-Block.

5

Trage die variablen Abzüge NBU, BVG und ggf. Quellensteuer ein; AHV und ALV rechnen sich automatisch.

6

Lies den Nettolohn ab und ergänze die Arbeitgeberkosten (BU, BVG, FAK, Verwaltung).

7

Speichere die Abrechnung als PDF und lege sie zu den Lohnunterlagen (Aufbewahrung 10 Jahre, OR Art. 958f).

Einschränkungen dieser Vorlage

Excel-Vorlagen sind ein guter Einstieg, haben aber natürliche Grenzen.

Keine automatische Übermittlung an Ausgleichskasse, Unfall- oder Pensionskasse
Erstellt keine Lohnausweise (Formular 11) und keine Sozialversicherungs-Deklarationen
NBU-, BVG- und FAK-Sätze sind manuell einzutragen (branchen- und kantonsabhängig)
Keine Swissdec-zertifizierte Lohnmeldung (ELM)
Keine Verbindung zur Buchhaltung – der Personalaufwand ist separat zu verbuchen

Mit Pfeffersack löst du alle diese Einschränkungen – ab 5 CHF/Monat.

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Häufige Fragen: Lohnabrechnung Vorlage Schweiz

Welche Abzüge gehören auf eine Schweizer Lohnabrechnung?

Vom Bruttolohn werden dem Arbeitnehmer abgezogen: AHV/IV/EO (5.3 %), ALV (1.1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn), die Nichtberufsunfallversicherung (NBU, branchenabhängig), der BVG-Arbeitnehmeranteil gemäss Pensionskassenreglement und – falls anwendbar – die Quellensteuer. Der verbleibende Betrag ist der Nettolohn (Stand 2026).

Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten zusätzlich zum Lohn?

Zusätzlich zum Bruttolohn trägt der Arbeitgeber: AHV/IV/EO (5.3 %), ALV (1.1 %), die Berufsunfallversicherung (BU), den BVG-Arbeitgeberanteil, die Familienausgleichskasse (FAK, kantonal) und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Als Faustregel liegen die Lohnnebenkosten bei rund 15–25 % des Bruttolohns – abhängig von Alter, Kanton, Branche und BVG-Plan.

Wie berechne ich den anteiligen 13. Monatslohn?

Der 13. Monatslohn wird pro rata verdient: Pro vollem Beschäftigungsmonat entsteht ein Zwölftel eines Monatslohns. Die Vorlage rechnet den monatlichen Anteil (1/12 des Grundlohns) automatisch, sofern ein 13. Monatslohn vereinbart ist.

Ist diese Lohnabrechnung Swissdec-zertifiziert?

Nein. Es handelt sich um eine Übersichtsvorlage in Excel. Für die Swissdec-konforme Lohnmeldung (ELM), Lohnausweise (Formular 11) und die Deklarationen an AHV, Unfall- und Pensionskasse brauchst du eine zertifizierte Lohnsoftware oder einen Treuhänder.

Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?

Lohnunterlagen sind wie alle Geschäftsbücher zehn Jahre aufzubewahren (OR Art. 958f). Dazu gehören Lohnabrechnungen, Lohnausweise und die Belege zu den Sozialversicherungsabrechnungen.

Ab wann ist ein Mitarbeitender BVG-pflichtig?

Der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) unterstehen Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Stand 2026). Die Beiträge werden auf dem koordinierten Lohn berechnet, also nach Abzug des Koordinationsabzugs. Die konkreten Ansätze richten sich nach dem Pensionskassenreglement.

Mehr als nur eine Vorlage?

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