Kostenlose Excel-Vorlage für die Lohnabrechnung in der Schweiz. Mit Bruttolohn, allen Sozialversicherungsabzügen, Nettolohn und Arbeitgeberkosten – Sätze 2026.
Eine korrekte Lohnabrechnung weist den Bruttolohn, sämtliche Sozialversicherungsabzüge und den Nettolohn transparent aus. Diese kostenlose Excel-Vorlage für die Schweiz enthält alle relevanten Positionen: AHV/IV/EO (je 5.3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Stand 2026), ALV (je 1.1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn), UVG (Berufs- und Nichtberufsunfall), BVG gemäss Pensionskassenreglement sowie die kantonale Familienausgleichskasse. Fixe Sätze wie AHV und ALV berechnet die Vorlage automatisch, die branchen- und reglementsabhängigen Positionen trägst du selbst ein. Wichtig: Die Vorlage schafft Übersicht, ersetzt aber keine zertifizierte Lohnbuchhaltung – Lohnausweise und die Meldungen an die Sozialversicherungen erstellst du separat. Wer regelmässig Löhne abrechnet, führt Bruttolohn, Abzüge und Personalaufwand am besten direkt in einer Buchhaltungssoftware. Mit Pfeffersack verbuchst du den Personalaufwand nahtlos in der laufenden Buchhaltung – ab CHF 5 pro Monat.
Lade die Excel-Vorlage herunter und öffne sie in Excel oder Google Sheets.
Trage Arbeitgeberin, Arbeitnehmer/in, Monat und AHV-Nummer ein.
Erfasse den Monatslohn – der anteilige 13. Monatslohn wird automatisch berechnet.
Ergänze Zulagen oder Provisionen im Bruttolohn-Block.
Trage die variablen Abzüge NBU, BVG und ggf. Quellensteuer ein; AHV und ALV rechnen sich automatisch.
Lies den Nettolohn ab und ergänze die Arbeitgeberkosten (BU, BVG, FAK, Verwaltung).
Speichere die Abrechnung als PDF und lege sie zu den Lohnunterlagen (Aufbewahrung 10 Jahre, OR Art. 958f).
Excel-Vorlagen sind ein guter Einstieg, haben aber natürliche Grenzen.
Mit Pfeffersack löst du alle diese Einschränkungen – ab 5 CHF/Monat.
Pfeffersack kostenlos testenVom Bruttolohn werden dem Arbeitnehmer abgezogen: AHV/IV/EO (5.3 %), ALV (1.1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn), die Nichtberufsunfallversicherung (NBU, branchenabhängig), der BVG-Arbeitnehmeranteil gemäss Pensionskassenreglement und – falls anwendbar – die Quellensteuer. Der verbleibende Betrag ist der Nettolohn (Stand 2026).
Zusätzlich zum Bruttolohn trägt der Arbeitgeber: AHV/IV/EO (5.3 %), ALV (1.1 %), die Berufsunfallversicherung (BU), den BVG-Arbeitgeberanteil, die Familienausgleichskasse (FAK, kantonal) und die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Als Faustregel liegen die Lohnnebenkosten bei rund 15–25 % des Bruttolohns – abhängig von Alter, Kanton, Branche und BVG-Plan.
Der 13. Monatslohn wird pro rata verdient: Pro vollem Beschäftigungsmonat entsteht ein Zwölftel eines Monatslohns. Die Vorlage rechnet den monatlichen Anteil (1/12 des Grundlohns) automatisch, sofern ein 13. Monatslohn vereinbart ist.
Nein. Es handelt sich um eine Übersichtsvorlage in Excel. Für die Swissdec-konforme Lohnmeldung (ELM), Lohnausweise (Formular 11) und die Deklarationen an AHV, Unfall- und Pensionskasse brauchst du eine zertifizierte Lohnsoftware oder einen Treuhänder.
Lohnunterlagen sind wie alle Geschäftsbücher zehn Jahre aufzubewahren (OR Art. 958f). Dazu gehören Lohnabrechnungen, Lohnausweise und die Belege zu den Sozialversicherungsabrechnungen.
Der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) unterstehen Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Stand 2026). Die Beiträge werden auf dem koordinierten Lohn berechnet, also nach Abzug des Koordinationsabzugs. Die konkreten Ansätze richten sich nach dem Pensionskassenreglement.
Mit Pfeffersack automatisierst du deine Buchhaltung komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.