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Reingewinn

Der Gewinn nach Abzug sämtlicher Aufwände inklusive Zinsen und Steuern — das Schlussergebnis der Erfolgsrechnung. Bei juristischen Personen zugleich Ausgangsgrösse der Gewinnsteuer.

Auch bekannt als: Jahresgewinn, Nettogewinn, Reinergebnis

Definition

Der Reingewinn ist das, was am Ende wirklich übrig bleibt: Umsatz und übrige Erträge minus alle Aufwände — Material, Personal, Miete, Abschreibungen, Zinsen und Steuern. In der Mindestgliederung der Erfolgsrechnung erscheint er als «Jahresgewinn oder Jahresverlust» (OR 959b), in der Bilanz fliesst er ins Eigenkapital: zur Ausschüttung, in die Reserven oder als Gewinnvortrag ins nächste Jahr.

Steuerlich ist der Begriff wörtlich verankert: Gegenstand der Gewinnsteuer juristischer Personen ist der Reingewinn (Art. 57 DBG). Ausgangspunkt ist der Saldo der handelsrechtlichen Erfolgsrechnung, korrigiert um geschäftsmässig nicht begründete Aufwendungen und weitere steuerliche Anpassungen (Art. 58 DBG) — der steuerbare Reingewinn kann deshalb vom ausgewiesenen Jahresgewinn abweichen.

Vom Reingewinn abzugrenzen sind die Zwischenergebnisse der Erfolgsrechnung: Der Bruttogewinn zieht nur den Warenaufwand ab, das EBIT blendet Zinsen und Steuern aus. Bei der Einzelfirma bildet der Reingewinn die Grundlage des AHV-pflichtigen Einkommens (nach Abzug des Zinses auf dem investierten Eigenkapital) und wird beim Inhaber als Einkommen besteuert — ein «Lohn» des Inhabers existiert dort nicht.

Beispiel

Umsatz CHF 500'000, Betriebsaufwand CHF 420'000 → EBIT CHF 80'000. Nach Zinsen CHF 5'000 und Steuern CHF 12'000 beträgt der Reingewinn CHF 63'000 — er wandert als Jahresgewinn ins Eigenkapital.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Reingewinn und EBIT?

Das EBIT ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern; der Reingewinn zieht auch diese beiden Positionen ab und ist das endgültige Schlussergebnis. Ein Betrieb mit starkem EBIT kann wegen hoher Schuldzinsen trotzdem einen bescheidenen Reingewinn ausweisen.

Ist der steuerbare Reingewinn gleich dem Jahresgewinn in der Buchhaltung?

Nicht zwingend. Die Steuerverwaltung geht vom handelsrechtlichen Ergebnis aus, rechnet aber geschäftsmässig nicht begründete Aufwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder überhöhte Rückstellungen auf (Art. 58 DBG). Der steuerbare Reingewinn kann darum höher liegen als der ausgewiesene Jahresgewinn.

Was passiert mit dem Reingewinn am Jahresende?

Er wird ins Eigenkapital übertragen. Bei GmbH und AG entscheidet die Gesellschafter- bzw. Generalversammlung über die Verwendung: Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve, Ausschüttung als Dividende oder Vortrag auf die neue Rechnung (Gewinnvortrag).

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