Der Wert aller verkauften Lieferungen und Leistungen einer Periode — vor Abzug jeglicher Kosten. Umsatz ist nicht Gewinn.
Auch bekannt als: Nettoerlös, Erlös, Einnahmen aus Lieferungen und Leistungen
Der Umsatz (Nettoerlös) ist die Summe aller in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen einer Periode, nach Abzug von Rabatten, Skonti und Gutschriften. Im Schweizer KMU-Kontenrahmen steht er in der Kontenklasse 3. Der Umsatz sagt, wie viel verkauft wurde — nicht, wie viel übrig bleibt: Erst nach Abzug von Waren-, Personal- und Betriebsaufwand entsteht der Gewinn.
An den Umsatz knüpfen mehrere gesetzliche Schwellen an: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz wird ein Unternehmen MWST-pflichtig, und Einzelfirmen müssen sich ab CHF 100'000 ins Handelsregister eintragen lassen (Art. 931 OR). Ab CHF 500'000 Umsatz endet für Einzelfirmen die einfache Buchhaltung — dann ist die doppelte Buchführung Pflicht (Art. 957 OR).
Für die Steuerung des Betriebs ist die Unterscheidung von Umsatz und Ertrag nützlich: Zum Ertrag zählen auch Nebenerlöse wie Zinsen oder ausserordentliche Posten, während der Umsatz das Kerngeschäft misst. Und wer nach vereinbartem Entgelt abrechnet, verbucht den Umsatz mit der Rechnungsstellung — nicht erst beim Zahlungseingang.
Rechtsgrundlage
OR Art. 957 (SR 220) (fedlex.admin.ch)Beispiel
Rechnungen über CHF 120'000, davon CHF 2'000 Rabatte und CHF 1'000 Skonti: Nettoerlös CHF 117'000. Nach CHF 80'000 Aufwand bleibt ein Gewinn von CHF 37'000 — der Umsatz ist also gut dreimal höher als der Gewinn.
Zuletzt geprüft:
Der Umsatz ist der Wert des Verkauften, der Gewinn das, was nach Abzug aller Aufwände übrig bleibt. Ein hoher Umsatz kann mit einem Verlust einhergehen, wenn die Kosten höher sind. Faustregel fürs Lesen der Erfolgsrechnung: Umsatz = oberste Zeile, Gewinn = unterste.
CHF 100'000 Jahresumsatz: MWST-Pflicht und — für Einzelfirmen — Handelsregister-Pflicht (Art. 931 OR). CHF 500'000: Ende der einfachen Buchhaltung, die doppelte Buchführung wird Pflicht (Art. 957 OR). Für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine liegt die MWST-Grenze bei CHF 250'000.
Das hängt von der Methode ab: In der doppelten Buchhaltung entsteht der Ertrag mit der Rechnungsstellung (Forderung an Ertrag), der Zahlungseingang gleicht nur die Forderung aus. In der einfachen Buchhaltung der Einzelfirma wird meist nach Zahlungseingang erfasst. Wichtig ist, eine Methode konsequent anzuwenden.
Periodenbezogene Aufstellung von Aufwand und Ertrag, die den Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres aufzeigt.
Der Nettoerlös abzüglich des Waren- und Materialaufwands — zeigt, was vom Umsatz übrig bleibt, bevor Personal-, Miet- und übrige Betriebskosten bezahlt sind.
Eintragungspflicht im MWST-Register; tritt ein, sobald ein Unternehmen weltweit aus nicht ausgenommenen Leistungen einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt.
Das amtliche, öffentliche Verzeichnis der Unternehmen in der Schweiz, das Rechtsform, Sitz, Zweck und Vertretungsbefugnisse rechtsverbindlich festhält.
Vereinfachte Form der Rechnungslegung — umgangssprachlich Milchbüechli-Rechnung — mit Erfassung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage; zulässig für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz.
Ein Preisnachlass für rasche Zahlung einer Rechnung — typisch 2–3 % des Rechnungsbetrags bei Zahlung innert kurzer Frist.
Mit Pfeffersack automatisierst du Buchhaltung, MWST-Abrechnung und Rechnungen komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.