Schätze deine Einkommenssteuer als Selbständigerwerbender: direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuer, Kirchensteuer und AHV-Beiträge auf einen Blick.
Direkte Bundessteuer, Kantons-/Gemeindesteuer, Kirchensteuer und AHV für Selbständige schätzen
⚠️ Schätzung ohne Gewähr
Die tatsächliche Steuerlast kann abweichen. Dieser Rechner liefert eine Orientierung auf Basis der Tarife 2026; für verbindliche Zahlen konsultiere deinen Treuhänder oder den offiziellen ESTV-Steuerrechner.
Alleinstehend, keine Kinder, keine Konfession, Kantonshauptort – sortiert nach Gesamtbelastung (AHV + Steuern).
| # | Kanton | Gesamt / Jahr | Quote |
|---|---|---|---|
| 1 | ZG – Zug | CHF 15'858 | 15.9% |
| 2 | SZ – Schwyz | CHF 17'197 | 17.2% |
| 3 | NW – Nidwalden | CHF 17'537 | 17.5% |
| 4 | AI – Appenzell Innerrhoden | CHF 17'596 | 17.6% |
| 5 | OW – Obwalden | CHF 18'226 | 18.2% |
| 6 | TG – Thurgau | CHF 18'584 | 18.6% |
| 7 | GR – Graubünden | CHF 18'610 | 18.6% |
| 8 | AR – Appenzell Ausserrhoden | CHF 18'928 | 18.9% |
| 9 | LU – Luzern | CHF 19'103 | 19.1% |
| 10 | UR – Uri | CHF 19'131 | 19.1% |
| 11 | SH – Schaffhausen | CHF 19'141 | 19.1% |
| 12 | GL – Glarus | CHF 19'363 | 19.4% |
| 13 | AG – Aargau | CHF 19'553 | 19.6% |
| 14 | SG – St. Gallen | CHF 19'816 | 19.8% |
| 15 | TI – Tessin | CHF 19'849 | 19.9% |
| 16 | BL – Basel-Landschaft | CHF 20'037 | 20.0% |
| 17 | VS – Wallis | CHF 20'236 | 20.2% |
| 18 | ZH – Zürich | CHF 20'406 | 20.4% |
| 19 | BS – Basel-Stadt | CHF 20'494 | 20.5% |
| 20 | SO – Solothurn | CHF 20'653 | 20.6% |
| 21 | GE – Genf | CHF 20'969 | 21.0% |
| 22 | FR – Freiburg | CHF 21'473 | 21.5% |
| 23 | BE – Bern | CHF 21'603 | 21.6% |
| 24 | VD – Waadt | CHF 21'662 | 21.7% |
| 25 | JU – Jura | CHF 22'024 | 22.0% |
| 26 | NE – Neuenburg | CHF 23'038 | 23.0% |
Gib deinen jährlichen Reingewinn (Umsatz minus Geschäftsaufwand, vor Steuern) in CHF ein.
Wähle deinen Wohnkanton und die Gemeinde aus der Autocomplete-Liste. Nicht gelistete Gemeinden: Steuerfuss manuell eintragen.
Ergänze deine persönliche Situation: Zivilstand, Kinderzahl und Konfession für die Kirchensteuer.
Sieh sofort alle Steuern plus AHV-Beiträge, dein Nettoeinkommen und die effektive Belastungsquote.
Als Selbständigerwerbender zahlst du Einkommenssteuern auf deinen Reingewinn (Umsatz minus Geschäftsaufwand). Es fallen vier Steuern an: direkte Bundessteuer (progressiv, max. 11.5%), Kantonssteuer (einfache Steuer × Kantonssteuerfuss), Gemeindesteuer (einfache Steuer × Gemeindesteuerfuss) und bei Kirchenmitgliedschaft die Kirchensteuer. Zusätzlich bezahlst du 10.0% AHV/IV/EO auf den Reingewinn, die aber als Abzug beim steuerbaren Einkommen gelten.
Ja. Die bezahlten AHV/IV/EO-Beiträge (Selbständige: bis 10.0%) werden vom Reingewinn abgezogen, bevor die Einkommenssteuer berechnet wird. Das gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für Kantons- und Gemeindesteuern. Der Rechner berücksichtigt diesen Abzug automatisch.
Die einfache Kantonssteuer ist der im kantonalen Steuergesetz festgelegte Grundbetrag – quasi die 'Steuer bei 100% Steuerfuss'. Auf diese einfache Steuer erheben Kanton, Gemeinde und Landeskirche ihre jeweiligen Steuerfüsse (in Prozent). Beispiel: einfache Steuer CHF 2'000 × Kantonssteuerfuss 98% × Gemeindesteuerfuss 119% = effektive Kantons- und Gemeindesteuer CHF 4'340.
Die günstigsten Kantone für Selbständige sind Zug, Nidwalden und Schwyz. Innerhalb der Kantone gibt es grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden. Top-Steuergemeinden sind etwa Baar ZG, Wollerau SZ, Freienbach SZ und Meggen LU. Die Gesamtbelastung (inkl. AHV) liegt bei mittleren Einkommen in den günstigsten Gemeinden bei rund 17–20%, in den teuersten (Bern, Neuenburg, Jura) bei 27–30%.
Kirchensteuer fällt nur an, wenn du offiziell Mitglied einer anerkannten Landeskirche bist (evangelisch-reformiert oder römisch-katholisch). In Genf, Neuenburg und Waadt gibt es keine obligatorische Kirchensteuer. In den übrigen Kantonen beträgt der Kirchensteuerfuss zwischen 2.5% und 45% der einfachen Kantonssteuer. Nach einem Kirchenaustritt entfällt die Steuerpflicht ab dem Folgejahr.
Der Reingewinn ist dein Umsatz (Erträge aus der selbständigen Tätigkeit) minus alle geschäftsmässig begründeten Aufwände: Material, Mieten, Versicherungen, Weiterbildung, Infrastruktur, Fahrzeug (geschäftsmässiger Anteil), Abschreibungen, Zinsen, Lohnaufwand und AHV-Arbeitgeberanteil für Angestellte. Private Aufwände (Lebenshaltung, private Miete) sind nicht abzugsfähig. Der Reingewinn wird aus der Buchhaltung abgeleitet und in der Steuererklärung deklariert.
Pro unterhaltsberechtigtes Kind wird der Kinderabzug gewährt: CHF 6'700 beim Bund, kantonal zwischen CHF 5'300 (Jura) und CHF 13'000 (Genf). Zusätzlich Versicherungsprämien-Pauschalen pro Kind sowie bei Verheirateten die Tarifreduktion von CHF 259 pro Kind bei der Bundessteuer (Elterntarif). Drittbetreuungskosten (Kita, Tagesmutter) sind zusätzlich abzugsfähig – der Rechner berücksichtigt die Pauschalen, nicht die individuellen Fremdbetreuungskosten.
Die direkte Bundessteuer und die AHV-Beiträge werden nach offiziellen Tarifen 2026 exakt berechnet. Die Kantons- und Gemeindesteuer basieren auf interpolierten Referenzwerten am Hauptort, skaliert mit dem von dir eingegebenen Gemeindesteuerfuss. Abweichungen von 5–10% vom offiziellen Ergebnis sind normal. Für exakte Zahlen empfiehlt sich der Steuerrechner der Kantonalen Steuerverwaltung oder eine Beratung beim Treuhänder.
Neben den berücksichtigten Pauschalen lohnen sich: Säule 3a (bis CHF 7'258 oder 20% des Nettoerwerbseinkommens bei fehlender Pensionskasse, max. CHF 36'288), BVG-Einkäufe in die Pensionskasse, Weiterbildungskosten, geschäftsmässiger Teil von Arbeitsweg/Fahrzeug, Homeoffice-Kosten anteilig, Versicherungsprämien (auch KVG), Alimente und Kinderbetreuungskosten. Eine saubere Buchhaltung – etwa mit Pfeffersack – hilft, alle Abzüge korrekt geltend zu machen.
Ja, in den meisten Kantonen. Die kantonale Steuerverwaltung erhebt auf Basis deiner provisorischen Veranlagung oder des Vorjahreseinkommens Akontoraten (meist 3 pro Jahr). Die AHV-Beiträge werden ebenfalls quartalsweise von der Ausgleichskasse in Rechnung gestellt. Nach Abschluss der Steuerperiode erfolgt die Schlussrechnung mit Nach- oder Rückzahlung.
Ab einem Reingewinn von rund CHF 120'000–150'000 kann sich die Umwandlung in eine GmbH lohnen. Die GmbH zahlt Gewinnsteuer (ca. 12–21% je nach Kanton), während du dir einen angemessenen Lohn auszahlst und Dividenden beziehst. Dividenden sind bei qualifizierten Beteiligungen zu 50–70% steuerpflichtig, was die Gesamtbelastung senken kann. Zusätzliche Vorteile: Pensionskasse mit hohen Einkaufspotenzial, Haftungsbeschränkung. Die Umwandlung sollte mit einem Treuhänder geplant werden.
Der AHV-Rechner berechnet nur die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO) auf dein Erwerbseinkommen – keine Steuern. Der Steuerrechner Selbständige kombiniert AHV mit allen drei Einkommenssteuern (Bund, Kanton, Gemeinde, Kirche) und gibt dir die Gesamtbelastung. Für die Planung der Akontoraten an die Ausgleichskasse ist der AHV-Rechner präziser.
Selbständigerwerbende in der Schweiz zahlen auf ihren Reingewinn drei Ebenen von Einkommenssteuern: die direkte Bundessteuer, die Kantons- und Gemeindesteuer sowie – je nach Konfessionszugehörigkeit – die Kirchensteuer. Dazu kommen die AHV/IV/EO-Beiträge in Höhe von bis zu 10.0%, die als Sozialversicherung gelten, aber beim steuerbaren Einkommen als Abzug berücksichtigt werden. Je nach Kanton und Gemeinde kann die Gesamtbelastung bei einem Reingewinn von CHF 100'000 zwischen 18% und 30% liegen.
Die direkte Bundessteuer ist schweizweit identisch und progressiv ausgestaltet: Der Spitzensatz von 11.5% greift ab rund CHF 783'200 Einkommen (Alleinstehende) bzw. CHF 895'900 (Verheiratete). Die Kantons- und Gemeindesteuer hingegen variiert stark: Während Zug, Schwyz und Nidwalden mit effektiven Steuersätzen von 5–8% bei mittleren Einkommen locken, liegen Neuenburg, Genf oder Waadt bei 14–20%. Das Zusammenspiel von Kantonssteuerfuss und Gemeindesteuerfuss macht dabei den entscheidenden Unterschied – innerhalb eines Kantons können die Steuern um 30% schwanken, je nachdem wo du wohnst.
Die Kirchensteuer wird nur bei Mitgliedschaft in einer Landeskirche erhoben und liegt je nach Kanton zwischen 2.5% (Tessin) und 45% der einfachen Kantonssteuer (Zentralschweiz, katholisch). In Genf, Neuenburg und Waadt gibt es keine obligatorische Kirchensteuer. Als Selbständiger kannst du deine Steuerlast mit einer konsequenten Geschäftskostenerfassung, Säule 3a, BVG-Einkäufen und einer gut geführten Buchhaltung deutlich senken. Unser Steuerrechner gibt dir eine realistische Grössenordnung – für die effektive Deklaration empfiehlt sich die Konsultation eines Treuhänders oder der Einsatz einer Schweizer Buchhaltungssoftware wie Pfeffersack.
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