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Kilometerentschädigungs-Rechner Schweiz

Entschädigung für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto berechnen: Kilometer × Fahrten × Ansatz. Richtwert CHF 0.75 pro Kilometer (Stand 2026), Ansatz frei anpassbar.

Kilometerentschädigungs-Rechner Schweiz

Entschädigung für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto berechnen – Richtwert CHF 0.75/km (Stand 2026). Berechnung im Browser, keine Daten werden übertragen.

km
CHF/km

Kilometerentschädigung nach Distanz (Stand 2026)

Formel: Entschädigung = Kilometer × Anzahl Fahrten × Ansatz. Der übliche Richtwert für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer – ein anerkannter Richtwert, den Steuerbehörden akzeptieren, aber kein gesetzlich fix vorgeschriebener Satz. Beispiele je einfache Strecke:

DistanzBerechnungEntschädigung
10 km10 × 0.75CHF 7.50
25 km25 × 0.75CHF 18.75
50 km50 × 0.75CHF 37.50
100 km100 × 0.75CHF 75.00
200 km200 × 0.75CHF 150.00

Für Motorräder, Roller oder Velos gibt es keinen einheitlichen Richtwert – trage in diesem Fall im Rechner einfach den in deinem Spesenreglement vereinbarten Ansatz ein.

Spesen-Entschädigung oder Arbeitsweg-Abzug?

Die Kilometerentschädigung für Geschäftsfahrten ist nicht dasselbe wie der Arbeitsweg- oder Pendlerabzug in der Steuererklärung. Geschäftsfahrten sind geschäftsmässig begründeter Aufwand; der Pendlerabzug für den Weg zur Arbeit ist dagegen gedeckelt.

AspektGeschäftsfahrt (Entschädigung)Arbeitsweg (Pendlerabzug)
AnlassGeschäftsfahrt (Kundenbesuch, Baustelle, Botengang)Arbeitsweg von zu Hause zum Arbeitsort (Pendeln)
CharakterSpesenvergütung / geschäftsmässig begründeter AufwandFahrkostenabzug in der privaten Steuererklärung
ObergrenzeKeine feste Obergrenze, aber effektiv und belegtBund gedeckelt (CHF 3'200), Kantone teils tiefer
SteuerfolgeFür Angestellte steuerfrei, für Selbständige abzugsfähigReduziert das steuerbare Einkommen im gedeckelten Rahmen

Durchgerechnetes Beispiel

Ausgangslage: 5 Kundenbesuche mit dem Privatauto, je 40 km einfache Strecke, jeweils Hin- und Rückfahrt, Ansatz CHF 0.75 pro Kilometer.

SchrittBerechnungErgebnis
Kilometer je Fahrt (Hin- und Rückfahrt)40 × 280 km
Total gefahrene Kilometer (5 Fahrten)80 × 5400 km
Entschädigung400 × 0.75CHF 300.00

Die Berechnung erfolgt vollständig in deinem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert. Damit die Entschädigung steuerfrei bzw. abzugsfähig bleibt, müssen die Fahrten effektiv angefallen und belegt sein (Fahrtenbuch, Termine). Keine Steuerberatung.

So funktioniert's

1

Kilometer eingeben

Gefahrene Kilometer je Fahrt (einfache Strecke) erfassen; bei Bedarf Hin- und Rückfahrt aktivieren.

2

Anzahl Fahrten wählen

Für mehrere gleiche Fahrten (z.B. wiederkehrende Kundenbesuche) die Anzahl Fahrten angeben.

3

Ansatz prüfen

Der Standardansatz beträgt CHF 0.75 pro Kilometer (Stand 2026) und lässt sich frei anpassen – etwa an das eigene Spesenreglement.

4

Entschädigung ablesen

Der Rechner zeigt die totale Distanz und die Entschädigung mit nachvollziehbarer Formel.

Features

Entschädigung für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto sofort berechnen
Richtwert CHF 0.75 pro Kilometer (Stand 2026), Ansatz frei anpassbar
Mehrere Fahrten und optional Hin- und Rückfahrt berücksichtigen
Klare Abgrenzung zum gedeckelten Arbeitsweg-/Pendlerabzug
Für Angestellte steuerfrei, für Selbständige geschäftsmässig begründeter Aufwand
Kostenlos und ohne Registrierung

Häufige Fragen: Kilometerentschädigungs-Rechner Schweiz

Wie hoch ist die Kilometerentschädigung 2026?

Der übliche Richtwert für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer. Es handelt sich um einen anerkannten Richtwert, den Steuerbehörden akzeptieren, nicht um einen gesetzlich fix vorgeschriebenen Satz. In einem Spesenreglement kann auch ein anderer Ansatz vereinbart werden.

Wie berechne ich die Kilometerentschädigung?

Entschädigung = Kilometer × Anzahl Fahrten × Ansatz. Beispiel: 100 Kilometer zu CHF 0.75 ergeben CHF 75.00. Bei Hin- und Rückfahrt verdoppeln sich die Kilometer pro Fahrt: 40 Kilometer hin und zurück sind 80 Kilometer, also CHF 60.00.

Ist die Kilometerentschädigung dasselbe wie der Arbeitswegabzug?

Nein. Die Kilometerentschädigung vergütet effektive Geschäftsfahrten (Kundenbesuche, Baustelle) und ist eine Spesenvergütung. Der Arbeitsweg- oder Pendlerabzug betrifft den Weg von zu Hause zum Arbeitsort und ist in der Steuererklärung gedeckelt – beim Bund auf CHF 3'200.

Ist die Kilometerentschädigung steuerfrei?

Für Angestellte ist die Vergütung effektiver Geschäftsfahrten eine steuerfreie Spesenrückerstattung, sofern sie tatsächlich angefallen und belegt ist. Für Selbständige sind die Fahrkosten als geschäftsmässig begründeter Aufwand abzugsfähig.

Welcher Ansatz gilt für Motorräder oder Velos?

Für Motorräder, Roller oder Velos gibt es keinen einheitlichen Richtwert wie beim Auto. Massgebend ist der im Spesenreglement vereinbarte Ansatz; diesen trägt man im Rechner einfach anstelle der CHF 0.75 ein.

Muss ich die Geschäftsfahrten belegen?

Ja. Damit die Entschädigung steuerfrei bzw. abzugsfähig bleibt, müssen die Fahrten effektiv angefallen und nachweisbar sein. Üblich sind ein Fahrtenbuch oder die Zuordnung zu konkreten Terminen und Kundenbesuchen.

Was bedeutet der Ansatz von CHF 0.75 pro Kilometer?

Er deckt pauschal die Vollkosten des Fahrzeugs ab – Treibstoff, Wertverlust, Versicherung, Service und Reifen. Statt jede einzelne Position abzurechnen, wird pro gefahrenem Geschäftskilometer der Richtwert von CHF 0.75 vergütet.

Kilometerentschädigung für Geschäftsfahrten – Richtwert und Berechnung

Wer für die Arbeit das Privatauto nutzt – etwa für Kundenbesuche, Fahrten zur Baustelle oder Botengänge – hat Anspruch auf eine Entschädigung der effektiven Fahrkosten. Der übliche Richtwert für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer. Das ist ein anerkannter Richtwert, der in Spesenreglementen verbreitet ist und von den Steuerbehörden akzeptiert wird – aber kein gesetzlich fix vorgeschriebener Satz. Deshalb lässt sich der Ansatz im Rechner frei anpassen. Die Formel ist einfach: Entschädigung = Kilometer × Anzahl Fahrten × Ansatz. Bei Hin- und Rückfahrt verdoppeln sich die Kilometer pro Fahrt.

Ein Beispiel: Eine Aussendienstmitarbeiterin fährt an fünf Tagen je 40 Kilometer (einfache Strecke) zu einem Kunden und wieder zurück. Pro Fahrt sind das 40 × 2 = 80 Kilometer, bei fünf Fahrten also 400 Kilometer. Zum Richtwert von CHF 0.75 ergibt das eine Entschädigung von 400 × 0.75 = CHF 300. Für einzelne Strecken lässt sich der Betrag ebenso schnell abschätzen: 50 Kilometer kosten CHF 37.50, 100 Kilometer CHF 75.00 und 200 Kilometer CHF 150.00.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Kilometerentschädigung für Geschäftsfahrten ist nicht dasselbe wie der Arbeitsweg- oder Pendlerabzug in der Steuererklärung. Der Fahrkostenabzug für den Weg von zu Hause zum Arbeitsort ist gedeckelt – beim Bund auf CHF 3'200, in einzelnen Kantonen tiefer oder höher. Die Entschädigung für effektive Geschäftsfahrten kennt dagegen keine solche feste Obergrenze; sie muss aber tatsächlich angefallen und belegt sein (Fahrtenbuch, Termine). Für Motorräder, Roller oder Velos gibt es keinen einheitlichen Richtwert; hier trägt man den im eigenen Spesenreglement vereinbarten Ansatz ein.

Steuerlich sind Geschäftsfahrten geschäftsmässig begründeter Aufwand: Für Selbständige sind die Kosten abzugsfähig, für Angestellte ist die Vergütung eine steuerfreie Spesenrückerstattung, sofern sie effektiv angefallen und belegt ist. Wer solche Spesen sauber erfassen und verbuchen will, führt sie am besten laufend in der Buchhaltung mit. Pfeffersack bündelt Buchhaltung, Spesen, QR-Rechnungen und MWST-Abrechnung an einem Ort. Die Berechnung in diesem Rechner erfolgt vollständig in deinem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

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