Entschädigung für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto berechnen: Kilometer × Fahrten × Ansatz. Richtwert CHF 0.75 pro Kilometer (Stand 2026), Ansatz frei anpassbar.
Entschädigung für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto berechnen – Richtwert CHF 0.75/km (Stand 2026). Berechnung im Browser, keine Daten werden übertragen.
Formel: Entschädigung = Kilometer × Anzahl Fahrten × Ansatz. Der übliche Richtwert für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer – ein anerkannter Richtwert, den Steuerbehörden akzeptieren, aber kein gesetzlich fix vorgeschriebener Satz. Beispiele je einfache Strecke:
| Distanz | Berechnung | Entschädigung |
|---|---|---|
| 10 km | 10 × 0.75 | CHF 7.50 |
| 25 km | 25 × 0.75 | CHF 18.75 |
| 50 km | 50 × 0.75 | CHF 37.50 |
| 100 km | 100 × 0.75 | CHF 75.00 |
| 200 km | 200 × 0.75 | CHF 150.00 |
Für Motorräder, Roller oder Velos gibt es keinen einheitlichen Richtwert – trage in diesem Fall im Rechner einfach den in deinem Spesenreglement vereinbarten Ansatz ein.
Die Kilometerentschädigung für Geschäftsfahrten ist nicht dasselbe wie der Arbeitsweg- oder Pendlerabzug in der Steuererklärung. Geschäftsfahrten sind geschäftsmässig begründeter Aufwand; der Pendlerabzug für den Weg zur Arbeit ist dagegen gedeckelt.
| Aspekt | Geschäftsfahrt (Entschädigung) | Arbeitsweg (Pendlerabzug) |
|---|---|---|
| Anlass | Geschäftsfahrt (Kundenbesuch, Baustelle, Botengang) | Arbeitsweg von zu Hause zum Arbeitsort (Pendeln) |
| Charakter | Spesenvergütung / geschäftsmässig begründeter Aufwand | Fahrkostenabzug in der privaten Steuererklärung |
| Obergrenze | Keine feste Obergrenze, aber effektiv und belegt | Bund gedeckelt (CHF 3'200), Kantone teils tiefer |
| Steuerfolge | Für Angestellte steuerfrei, für Selbständige abzugsfähig | Reduziert das steuerbare Einkommen im gedeckelten Rahmen |
Ausgangslage: 5 Kundenbesuche mit dem Privatauto, je 40 km einfache Strecke, jeweils Hin- und Rückfahrt, Ansatz CHF 0.75 pro Kilometer.
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Kilometer je Fahrt (Hin- und Rückfahrt) | 40 × 2 | 80 km |
| Total gefahrene Kilometer (5 Fahrten) | 80 × 5 | 400 km |
| Entschädigung | 400 × 0.75 | CHF 300.00 |
Die Berechnung erfolgt vollständig in deinem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert. Damit die Entschädigung steuerfrei bzw. abzugsfähig bleibt, müssen die Fahrten effektiv angefallen und belegt sein (Fahrtenbuch, Termine). Keine Steuerberatung.
Gefahrene Kilometer je Fahrt (einfache Strecke) erfassen; bei Bedarf Hin- und Rückfahrt aktivieren.
Für mehrere gleiche Fahrten (z.B. wiederkehrende Kundenbesuche) die Anzahl Fahrten angeben.
Der Standardansatz beträgt CHF 0.75 pro Kilometer (Stand 2026) und lässt sich frei anpassen – etwa an das eigene Spesenreglement.
Der Rechner zeigt die totale Distanz und die Entschädigung mit nachvollziehbarer Formel.
Der übliche Richtwert für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer. Es handelt sich um einen anerkannten Richtwert, den Steuerbehörden akzeptieren, nicht um einen gesetzlich fix vorgeschriebenen Satz. In einem Spesenreglement kann auch ein anderer Ansatz vereinbart werden.
Entschädigung = Kilometer × Anzahl Fahrten × Ansatz. Beispiel: 100 Kilometer zu CHF 0.75 ergeben CHF 75.00. Bei Hin- und Rückfahrt verdoppeln sich die Kilometer pro Fahrt: 40 Kilometer hin und zurück sind 80 Kilometer, also CHF 60.00.
Nein. Die Kilometerentschädigung vergütet effektive Geschäftsfahrten (Kundenbesuche, Baustelle) und ist eine Spesenvergütung. Der Arbeitsweg- oder Pendlerabzug betrifft den Weg von zu Hause zum Arbeitsort und ist in der Steuererklärung gedeckelt – beim Bund auf CHF 3'200.
Für Angestellte ist die Vergütung effektiver Geschäftsfahrten eine steuerfreie Spesenrückerstattung, sofern sie tatsächlich angefallen und belegt ist. Für Selbständige sind die Fahrkosten als geschäftsmässig begründeter Aufwand abzugsfähig.
Für Motorräder, Roller oder Velos gibt es keinen einheitlichen Richtwert wie beim Auto. Massgebend ist der im Spesenreglement vereinbarte Ansatz; diesen trägt man im Rechner einfach anstelle der CHF 0.75 ein.
Ja. Damit die Entschädigung steuerfrei bzw. abzugsfähig bleibt, müssen die Fahrten effektiv angefallen und nachweisbar sein. Üblich sind ein Fahrtenbuch oder die Zuordnung zu konkreten Terminen und Kundenbesuchen.
Er deckt pauschal die Vollkosten des Fahrzeugs ab – Treibstoff, Wertverlust, Versicherung, Service und Reifen. Statt jede einzelne Position abzurechnen, wird pro gefahrenem Geschäftskilometer der Richtwert von CHF 0.75 vergütet.
Wer für die Arbeit das Privatauto nutzt – etwa für Kundenbesuche, Fahrten zur Baustelle oder Botengänge – hat Anspruch auf eine Entschädigung der effektiven Fahrkosten. Der übliche Richtwert für Geschäftsfahrten mit dem Privatauto beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer. Das ist ein anerkannter Richtwert, der in Spesenreglementen verbreitet ist und von den Steuerbehörden akzeptiert wird – aber kein gesetzlich fix vorgeschriebener Satz. Deshalb lässt sich der Ansatz im Rechner frei anpassen. Die Formel ist einfach: Entschädigung = Kilometer × Anzahl Fahrten × Ansatz. Bei Hin- und Rückfahrt verdoppeln sich die Kilometer pro Fahrt.
Ein Beispiel: Eine Aussendienstmitarbeiterin fährt an fünf Tagen je 40 Kilometer (einfache Strecke) zu einem Kunden und wieder zurück. Pro Fahrt sind das 40 × 2 = 80 Kilometer, bei fünf Fahrten also 400 Kilometer. Zum Richtwert von CHF 0.75 ergibt das eine Entschädigung von 400 × 0.75 = CHF 300. Für einzelne Strecken lässt sich der Betrag ebenso schnell abschätzen: 50 Kilometer kosten CHF 37.50, 100 Kilometer CHF 75.00 und 200 Kilometer CHF 150.00.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Kilometerentschädigung für Geschäftsfahrten ist nicht dasselbe wie der Arbeitsweg- oder Pendlerabzug in der Steuererklärung. Der Fahrkostenabzug für den Weg von zu Hause zum Arbeitsort ist gedeckelt – beim Bund auf CHF 3'200, in einzelnen Kantonen tiefer oder höher. Die Entschädigung für effektive Geschäftsfahrten kennt dagegen keine solche feste Obergrenze; sie muss aber tatsächlich angefallen und belegt sein (Fahrtenbuch, Termine). Für Motorräder, Roller oder Velos gibt es keinen einheitlichen Richtwert; hier trägt man den im eigenen Spesenreglement vereinbarten Ansatz ein.
Steuerlich sind Geschäftsfahrten geschäftsmässig begründeter Aufwand: Für Selbständige sind die Kosten abzugsfähig, für Angestellte ist die Vergütung eine steuerfreie Spesenrückerstattung, sofern sie effektiv angefallen und belegt ist. Wer solche Spesen sauber erfassen und verbuchen will, führt sie am besten laufend in der Buchhaltung mit. Pfeffersack bündelt Buchhaltung, Spesen, QR-Rechnungen und MWST-Abrechnung an einem Ort. Die Berechnung in diesem Rechner erfolgt vollständig in deinem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
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