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Kassenbuch

Die chronologische Aufzeichnung aller Bargeldbewegungen mit laufendem Kassensaldo. Bei bargeldintensiven Betrieben verlangt die Praxis der Steuerbehörden eine tägliche, kassensturzfähige Führung.

Auch bekannt als: Kassabuch, Kassenjournal

Definition

Das Kassenbuch erfasst jede Bareinnahme und Barausgabe chronologisch mit Datum, Betrag, Beleg und Gegenpartei und führt den Kassensaldo laufend mit. Der Bestand im Buch muss jederzeit mit dem tatsächlichen Bargeld in der Kasse übereinstimmen — geprüft wird das per Kassensturz: zählen, vergleichen, Differenzen klären und dokumentieren.

Das Gesetz kennt keine ausdrückliche Pflicht zur täglichen Führung — massgebend sind die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung (Art. 957a Abs. 2 OR: vollständig, wahrheitsgetreu, systematisch, belegt). Das Bundesgericht verlangt aber, dass Bareinnahmen und -ausgaben fortlaufend, lückenlos und zeitnah erfasst und durch regelmässige Kassenstürze kontrolliert werden — in bargeldintensiven Betrieben täglich. Wer das versäumt, riskiert, dass die Steuerverwaltung die Buchhaltung verwirft und den Gewinn nach Ermessen einschätzt.

Die Pflicht trifft auch Kleinbetriebe mit einfacher Buchhaltung: Die Milchbüchleinrechnung (Art. 957 Abs. 2 OR) verlangt Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben — bei Barverkehr heisst das Kassenbuch. Geführt wird es auf Papier, in einer Vorlage oder direkt in der Buchhaltungssoftware; entscheidend sind Lückenlosigkeit und Belege, nicht die Form.

Beispiel

Ein Kiosk zählt abends CHF 1'843.50 in der Kasse. Das Kassenbuch zeigt nach Tageseinnahmen von CHF 1'620 und einer Barausgabe von CHF 76.50 (Beleg: Reinigungsmittel) denselben Saldo — der Kassensturz stimmt, der Tag wird abgeschlossen.

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Häufige Fragen

Muss ich das Kassenbuch täglich führen?

Das Gesetz nennt keine Frist, verlangt aber zeitnahe, lückenlose Erfassung. Nach der Praxis des Bundesgerichts müssen bargeldintensive Betriebe — Gastronomie, Detailhandel, Coiffeur — täglich erfassen und den Bestand per Kassensturz kontrollieren. Bei seltenem Barverkehr genügt die Erfassung pro Geschäftsvorfall.

Was passiert bei einem lückenhaften Kassenbuch?

Die Steuerverwaltung kann der Buchhaltung die Beweiskraft absprechen und Umsatz und Gewinn nach Ermessen einschätzen — meist mit Erfahrungswerten der Branche, die höher liegen. Kassendifferenzen sind deshalb zu dokumentieren und zu erklären, nicht zu «glätten».

Brauche ich ein Kassenbuch, wenn ich kaum Bargeld habe?

Nur für den tatsächlichen Barverkehr: Wer ausschliesslich per Rechnung, Karte oder TWINT auf das Geschäftskonto einnimmt, braucht kein Kassenbuch. Sobald eine Geschäftskasse existiert — auch eine kleine Portokasse —, gehören ihre Bewegungen lückenlos aufgezeichnet.

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