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Buchungsjournal

Die chronologische Aufzeichnung sämtlicher Buchungen — jede mit Datum, Belegnummer, Konten, Betrag und Text. Nach GeBüV Bestandteil des Hauptbuchs.

Auch bekannt als: Journal, Grundbuch, Buchungsprotokoll

Definition

Das Buchungsjournal (kurz Journal, historisch «Grundbuch») protokolliert jeden Geschäftsvorfall in zeitlicher Reihenfolge: Datum, fortlaufende Nummer, Beleg, Soll- und Habenkonto, Betrag und Buchungstext. Die Geschäftsbücherverordnung nennt es als chronologischen Teil des Hauptbuchs (Art. 1 Abs. 2 GeBüV) — die Konten sind dessen sachlogisches Gegenstück.

Seine Stärke ist die Nachvollziehbarkeit: Im Journal lässt sich lückenlos rekonstruieren, was wann gebucht wurde — die Grundlage der Prüfspur vom Beleg zur Jahresrechnung (Art. 957a Abs. 2 OR). Revisionsstellen und Steuerbehörden arbeiten deshalb bevorzugt mit dem Journal: Lücken in der Nummerierung, nachträgliche Änderungen oder fehlende Belege fallen hier zuerst auf.

Die GeBüV verlangt Integrität: Buchungen dürfen nicht unerkennbar abgeändert werden können. Buchhaltungssoftware löst das mit fortlaufenden Journalnummern und Storno- statt Löschbuchungen — korrigiert wird durch eine Gegenbuchung, die ursprüngliche bleibt sichtbar. Ein Export des Journals ist zudem das Standardformat, wenn Treuhänder oder Revisoren die Buchhaltung übernehmen oder prüfen.

Beispiel

Journalauszug vom 15.03.: Nr. 0871, Beleg RE-2026-104, Soll 1100 Debitoren / Haben 3400 Dienstleistungsertrag, CHF 3'240, «Rechnung Webdesign Muster AG». Die Buchung erscheint gleichzeitig auf beiden Konten.

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Häufige Fragen

Warum darf ich Buchungen nicht einfach löschen?

Weil die GeBüV verlangt, dass Änderungen nachvollziehbar bleiben. Statt zu löschen wird storniert: Eine Gegenbuchung hebt die falsche Buchung auf, beide bleiben im Journal sichtbar. So bleibt die Prüfspur intakt — und die Buchhaltung beweiskräftig.

Was prüft die Revisionsstelle im Journal?

Vor allem Vollständigkeit und Prüfspur: lückenlose Nummerierung, Beleg zu jeder Buchung, zeitnahe Erfassung und ob sich Buchungen bis in die Jahresrechnung verfolgen lassen. Auffällige Stornoketten oder Buchungen ohne Beleg sind typische Prüfungspunkte.

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