Zum Hauptinhalt springen
Alle Begriffe

Eröffnungsbilanz

Die Bilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres oder bei der Gründung — sie muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen (Bilanzkontinuität).

Auch bekannt als: Anfangsbilanz, Eröffnungssaldi

Definition

Die Eröffnungsbilanz zeigt Vermögen und Schulden eines Unternehmens am ersten Tag: bei der Gründung den Startzustand, bei jedem weiteren Geschäftsjahr den Übertrag aus dem Vorjahr. Eine ausdrückliche Eröffnungsbilanz-Vorschrift kennt das heutige Rechnungslegungsrecht nicht mehr — sie folgt aus der Buchführungspflicht und der kaufmännischen Praxis; für die Gliederung gilt Art. 959a OR. Es gilt die Bilanzidentität: Die Eröffnungsbilanz eines Jahres muss der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen — kein Konto beginnt «einfach so» mit einem Saldo.

Bei der Gründung einer GmbH besteht die Eröffnungsbilanz im einfachsten Fall aus dem einbezahlten Stammkapital (mindestens CHF 20'000) auf der Passivseite und dem Bankguthaben auf der Aktivseite. Kommen Sacheinlagen dazu — Fahrzeuge, Geräte, Warenlager —, werden sie zu Anschaffungs- oder nachweisbaren Verkehrswerten eingebucht. Bei der Einzelfirma bildet die Eröffnungsbilanz das eingebrachte Geschäftsvermögen ab.

Praktisch wichtig ist die Eröffnungsbilanz auch beim Software-Wechsel: Wer unterjährig oder zum Jahresstart auf eine neue Buchhaltung umsteigt, erfasst die Eröffnungssaldi aller Bilanzkonten per Stichtag — danach läuft die Buchhaltung nahtlos weiter, ohne dass die gesamte Historie migriert werden muss.

Beispiel

GmbH-Gründung mit CHF 20'000 Stammkapital: Eröffnungsbilanz = Aktiven: Bank 20'000 / Passiven: Stammkapital 20'000. Nach dem ersten Jahr wird die Schlussbilanz per 31.12. zur Eröffnungsbilanz per 1.1.

Zuletzt geprüft:

Häufige Fragen

Muss die Eröffnungsbilanz der Schlussbilanz des Vorjahres entsprechen?

Ja — das ist die Bilanzkontinuität: Jeder Anfangsbestand eines Geschäftsjahres ist der Endbestand des Vorjahres. Abweichungen sind ein Warnsignal für Erfassungsfehler und fallen spätestens bei einer Revision oder Steuerkontrolle auf.

Wie erfasse ich Eröffnungssaldi beim Wechsel der Buchhaltungssoftware?

Per Stichtag — idealerweise dem Jahresbeginn: Du übernimmst die Schlusssaldi aller Bilanzkonten aus dem alten System (Bank, Forderungen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital) als Eröffnungsbuchung ins neue. Die laufenden Buchungen starten ab dem Stichtag frisch; die Historie bleibt im Altsystem archiviert.

Braucht eine Einzelfirma eine Eröffnungsbilanz?

Mit einfacher Buchhaltung genügt die Vermögenslage zu Beginn: was an Geschäftskonto, Forderungen und Geräten eingebracht wird. Führt die Einzelfirma eine doppelte Buchhaltung — freiwillig oder ab CHF 500'000 Umsatz —, gilt dasselbe Prinzip wie bei der GmbH: vollständige Eröffnungsbilanz mit Bilanzkontinuität.

Mehr als nur eine Definition?

Mit Pfeffersack automatisierst du Buchhaltung, MWST-Abrechnung und Rechnungen komplett. Starte kostenlos – keine Kreditkarte erforderlich.