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Alle BranchenBuchhaltung für Therapiepraxis

Therapeuten & Psychologen

Therapiepraxis statt Papierkram: Pfeffersack fakturiert deine Honorare mit QR-Rechnung, trennt ausgenommene Heilbehandlung von steuerbaren Leistungen wie Coaching und Supervision – und hält deinen Praxisaufwand bereit für die Steuererklärung.

Typisch Einzelfirma (freie Praxis), seltener GmbH. Psychotherapeutische Heilbehandlungen durch zugelassene Leistungserbringer sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – die CHF-100'000-Grenze greift dafür nicht. Steuerbar bleiben Coaching, Supervision und Vorträge (Normalsatz 8.1 %).

Keine Kreditkarte · 7 Tage gratis · Jederzeit kündbar

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychotherapeutische Heilbehandlung ist von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – ohne Vorsteuerabzug.
  • Coaching, Supervision und Vorträge sind keine Heilbehandlung – sie unterliegen dem Normalsatz 8.1 % (Stand 2026).
  • Als Einzelfirma unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).
  • Supervision, Weiterbildung und Berufshaftpflicht sind abzugsfähiger Praxisaufwand – sauber erfasst spart das Steuern.
  • Rechnungen an Selbstzahler diskret halten: nur Datum und Betrag, keine Diagnose (Berufsgeheimnis Art. 321 StGB).

Typische Probleme im Therapiepraxis-Alltag

Unklar, ob und worauf MWST anfällt – Heilbehandlung ist ausgenommen, Coaching und Supervision aber steuerbar
Pfeffersack bucht ausgenommene Honorare und steuerbare Leistungen auf getrennte Konten – die MWST-Abrechnung erfasst nur den steuerbaren Teil
Rechnungen an Selbstzahler dürfen keine Behandlungsdetails preisgeben – das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) gilt auch auf der Rechnung
QR-Rechnungen mit neutralem Leistungstext (z. B. «Psychotherapeutische Sitzung vom …») – diskret und trotzdem OR-konform
Praxis- und Privatfinanzen vermischen sich – in der Einzelfirma gibt es keinen Inhaberlohn
Privatbezüge als Privatentnahme (Konto 2850) statt als Personalaufwand buchen – der häufigste Fehler in Einzelpraxen
Supervision, Weiterbildung und Fachliteratur werden nicht konsequent erfasst – Abzüge gehen verloren
Belege abfotografieren, die KI bucht auf das passende Aufwandskonto – am Jahresende ist alles beisammen für die Steuererklärung

Konten­plan-Tipps für Therapiepraxis

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
3000 – Dienstleistungsertrag (Therapiehonorare)Honorare aus psychotherapeutischer Heilbehandlung – von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG).
3200 – Ertrag steuerbare LeistungenCoaching, Supervision, Vorträge und Workshops – Normalsatz 8.1 %, getrennt vom ausgenommenen Honorarertrag.
6000 – RaumaufwandPraxismiete, Nebenkosten, Reinigung der Praxisräume.
6300 – Versicherungen, Abgaben & GebührenBerufshaftpflicht, Mitgliedsbeiträge Berufsverband, Bewilligungsgebühren.
6500 – Verwaltungs- & übriger BetriebsaufwandObligatorische Supervision, Fortbildungen, Fachliteratur, Praxissoftware, Telefon/Internet.
2850 – Privat (Einzelfirma)Privatbezüge und Privateinlagen – in der Einzelpraxis gibt es keinen Lohn, sondern Privatentnahmen.
1520 – Mobiliar & EinrichtungenPraxiseinrichtung, Geräte und Mobiliar – Anlagevermögen mit Abschreibung über die Nutzungsdauer.

So nutzen Therapiepraxis-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Sitzungshonorare fakturieren

QR-Rechnung an Selbstzahler mit neutralem Leistungstext, Fälligkeit und automatischer Zahlungserinnerung, wenn eine Rechnung offen bleibt.

02

Ausgenommene und steuerbare Leistungen trennen

Therapiehonorare (ausgenommen) und steuerbare Leistungen wie Coaching oder Supervision laufen auf getrennte Ertragskonten – die MWST-Abrechnung wird dadurch eindeutig.

03

Praxisaufwand & Weiterbildung erfassen

Praxismiete, obligatorische Supervision, Fortbildungen, Fachliteratur und Berufshaftpflicht per Foto erfassen – korrekt kontiert und abzugsfähig.

04

Jahresabschluss für die Steuererklärung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Knopfdruck als PDF oder CSV exportieren – bereit für die Steuererklärung oder den Treuhänder.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

QR-Rechnung mit Diskretion

Honorarrechnungen mit Swiss QR-Code und neutralem Leistungstext – erfüllt die OR-Pflichtangaben, ohne Behandlungsinhalte offenzulegen.

Ausgenommene Umsätze korrekt führen

Heilbehandlung ausgenommen, Coaching und Supervision steuerbar – Pfeffersack hält beides getrennt und rechnet die MWST nur auf dem steuerbaren Teil ab.

Einfache Buchhaltung für Einzelpraxen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach OR für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz – ohne Buchhaltungsvorkenntnisse.

Belege per Foto

Miete, Supervision, Weiterbildung: Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag, MWST und das passende Aufwandskonto.

Offene Honorare im Blick

Sieh auf einen Blick, welche Selbstzahler noch offen sind, und verschicke Zahlungserinnerungen, ohne den Überblick zu verlieren.

Daten in der Schweiz, revDSG-konform

Deine Praxisfinanzen liegen auf Schweizer Servern und sind vom Behandlungsdossier getrennt – DSG- und DSGVO-konform.

Ressourcen für Therapiepraxis-Betriebe

Häufige Fragen für Therapiepraxis-Betriebe

Muss ich als Therapeut oder Psychologe MWST abrechnen?

Für psychotherapeutische Heilbehandlungen in der Regel nicht: Sie sind von der MWST ausgenommen, wenn du als zugelassener Leistungserbringer tätig bist (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG). Auf diesen Honoraren fällt keine MWST an – auch dann nicht, wenn du über CHF 100'000 Umsatz liegst. Der Preis dafür: Du kannst keine Vorsteuer abziehen. Steuerbar sind hingegen Leistungen, die keine Heilbehandlung sind – etwa Coaching, Supervision oder Vorträge. Erzielst du damit mehr als CHF 100'000 pro Jahr, wirst du für diesen Teil MWST-pflichtig (Normalsatz 8.1 %).

Was ist der Unterschied zwischen einer ausgenommenen und einer befreiten Leistung?

Ausgenommene Leistungen (Art. 21 MWSTG) – dazu gehört die Heilbehandlung – tragen keine MWST, geben dir aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Befreite Leistungen (Art. 23 MWSTG, z. B. Exporte) tragen ebenfalls keine MWST, erlauben aber den Vorsteuerabzug. Für Therapiepraxen ist fast immer die Kategorie «ausgenommen» relevant. Pfeffersack führt ausgenommene Honorare auf einem eigenen Konto, damit deine MWST-Abrechnung – falls du steuerbare Leistungen hast – sauber bleibt.

Wie schreibe ich eine Rechnung, ohne das Berufsgeheimnis zu verletzen?

Halte den Leistungstext neutral: «Psychotherapeutische Sitzung vom …» oder «Beratungshonorar» mit Datum und Betrag genügt. Diagnosen, Inhalte oder Verlauf gehören nicht auf die Rechnung – das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) gilt auch hier. Die OR-Pflichtangaben (Absender, Empfänger, Datum, Betrag, ggf. MWST-Nummer) reichen für eine gültige Rechnung. Pfeffersack erstellt solche QR-Rechnungen mit frei wählbarem, diskretem Leistungstext.

Brauche ich als selbständige Therapeutin eine doppelte Buchhaltung?

Als Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die einfache Buchhaltung – eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ohne Bilanz (Art. 957 Abs. 2 OR). Das trifft auf die meisten Einzelpraxen zu. Erst ab CHF 500'000 Umsatz oder bei einer GmbH ist die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung Pflicht. Pfeffersack unterstützt beide Varianten.

Kann ich Supervision und Weiterbildung von den Steuern absetzen?

Ja. Geschäftsmässig begründeter Aufwand wie obligatorische Supervision, Fortbildungen, Fachliteratur, Berufshaftpflicht und Verbandsbeiträge ist abzugsfähig und mindert deinen steuerbaren Gewinn. Wichtig ist die lückenlose Erfassung mit Beleg. In Pfeffersack fotografierst du den Beleg, die KI bucht ihn auf das passende Aufwandskonto – am Jahresende ist alles für die Steuererklärung beisammen.

Rechnet Pfeffersack über die Krankenkasse oder OKP ab?

Nein. Pfeffersack ist eine Finanzbuchhaltungs- und Rechnungssoftware für deine Praxis-Finanzen und für Rechnungen an Selbstzahler und Firmenkunden. Die Leistungsabrechnung mit Krankenversicherern (Tarifpositionen, Anordnungsmodell, elektronische Rechnungsstellung an die OKP) läuft über spezialisierte Praxis- und Abrechnungssoftware. Die Einnahmen aus solchen Abrechnungen verbuchst du anschliessend in Pfeffersack.

Was kostet Pfeffersack für eine Einzelpraxis?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Umsatzlimit. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

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7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig. Honorare fakturieren und Praxisaufwand erfassen in wenigen Minuten.