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Musiker & DJs

Bühne statt Bürokratie: Pfeffersack stellt deine Gagen als QR-Rechnung, trennt Auftritte, Unterricht und Produktionen für die MWST und behält Equipment und Fahrten im Griff – auch wenn Musik (noch) dein Nebenerwerb ist.

Typisch Einzelfirma, oft im Nebenerwerb. Gagen für Darbietungen vor Publikum sind als kulturelle Dienstleistung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG), Musikunterricht als Bildungsleistung ebenfalls (Ziff. 11) – steuerbar bleiben Produktion, Technik und Merchandise.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gagen darbietender Künstler vor Publikum sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG).
  • Musikunterricht ist als Bildungsleistung ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG).
  • Studio-Produktionen, Technikleistungen und Merchandise sind steuerbar (Normalsatz 8.1 %).
  • Selbständiger Nebenerwerb bis CHF 2'500 Reingewinn/Jahr: AHV-Beiträge nur auf Verlangen.
  • Instrumente und Equipment sind Anlagevermögen – Abschreibung über die Nutzungsdauer statt Sofortabzug.

Typische Probleme im Musiker/DJ-Alltag

Veranstalter wollen eine Rechnung, aber Word-Vorlagen ohne QR-Einzahlungsteil wirken unprofessionell
Gagen-Rechnung mit Schweizer QR-Code in zwei Minuten – Veranstalter zahlen schneller, der Eingang wird automatisch zugeordnet
Auftritte, Unterricht und Produktionen haben unterschiedliche MWST-Folgen – alles landet auf einem Konto
Getrennte Ertragskonten für Gagen, Unterricht und steuerbare Leistungen – die MWST-Frage ist pro Kategorie geklärt
Equipment-Käufe verschwinden als Spontanausgaben – dabei wären sie abschreibbares Anlagevermögen
Instrumente, Controller und PA als Anlagevermögen erfassen und über die Nutzungsdauer abschreiben – der Gewinn stimmt
Im Nebenerwerb ist unklar, ab wann AHV und Steuern auf die Musikeinnahmen fällig werden
Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen – der Reingewinn ist jederzeit sichtbar, die CHF-2'500-Grenze im Blick

Konten­plan-Tipps für Musiker/DJ

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
3000 – Gagen (Darbietungen)Auftritte vor Publikum – als kulturelle Dienstleistung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG).
3100 – UnterrichtshonorareMusikunterricht und Workshops – als Bildungsleistung ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG).
3200 – Produktion & TechnikStudio-Produktionen, Mixing/Mastering, Technikleistungen – steuerbar zum Normalsatz 8.1 %.
3400 – MerchandiseVerkauf von Tonträgern, Shirts und Merch – steuerbare Lieferungen.
1520 – Instrumente & EquipmentInstrumente, Controller, PA und Licht – Anlagevermögen mit Abschreibung über die Nutzungsdauer.
4400 – Bezogene DienstleistungenSession-Musiker, Booking-Kommissionen, gemietete Technik für einzelne Gigs.
6200 – Fahrzeug- & TransportaufwandFahrten zu Auftritten – CHF 0.75/km (Stand 2026) oder effektive ÖV-/Transportkosten.

So nutzen Musiker/DJ-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Gagen fakturieren

QR-Rechnung an Veranstalter, Clubs und Eventagenturen mit Auftrittsdatum und Betrag – inklusive Zahlungserinnerung, wenn die Gage offen bleibt.

02

Auftritte, Unterricht und Produktion trennen

Ausgenommene Gagen und Unterrichtshonorare getrennt von steuerbaren Produktions- und Technikleistungen führen – die MWST-Lage bleibt eindeutig.

03

Equipment und Fahrten erfassen

Instrumente und PA als Anlagevermögen abschreiben, Fahrten zu Gigs mit CHF 0.75/km (Stand 2026) oder ÖV-Beleg erfassen.

04

Nebenerwerb im Griff

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Steuererklärung und den AHV-Nachweis – auch wenn die Musik neben dem Hauptjob läuft.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

QR-Rechnung für Gagen

Professionelle Gagen-Rechnungen mit Swiss QR-Code – Veranstalter erhalten alles für die schnelle Überweisung.

Getrennte Ertragskonten

Gagen (ausgenommen), Unterricht (ausgenommen) und Produktion/Merch (steuerbar) – Pfeffersack hält die Kategorien auseinander.

Belege per Foto

Saiten, Kabel, Mietinstrumente, Studiozeit: Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag und Aufwandskonto.

Offene Gagen im Blick

Sieh sofort, welcher Veranstalter noch nicht bezahlt hat, und verschicke Zahlungserinnerungen ohne unangenehme Mails.

Bankimport

Kontoauszug importieren, Gagen-Eingänge und Ausgaben zuordnen – die Buchhaltung ist nach dem Gig in Minuten nachgeführt.

Fremdwährungen für Auslandsgigs

Gigs im Ausland in EUR fakturieren und zum Tageskurs in CHF verbuchen – ohne manuelle Umrechnung.

Ressourcen für Musiker/DJ-Betriebe

Häufige Fragen für Musiker/DJ-Betriebe

Muss ich als Musikerin oder DJ MWST abrechnen?

Oft nicht: Gagen für Darbietungen vor Publikum sind als kulturelle Dienstleistung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 MWSTG), Musikunterricht als Bildungsleistung ebenfalls (Ziff. 11). Steuerbar sind dagegen Studio-Produktionen, Mixing, Technikleistungen und Merchandise-Verkäufe. Erst wenn diese steuerbaren Umsätze CHF 100'000 pro Jahr übersteigen, wirst du für diesen Teil MWST-pflichtig. Getrennte Ertragskonten machen die Abgrenzung einfach.

Wie stelle ich als DJ oder Band eine Rechnung an den Veranstalter?

Eine gültige Rechnung braucht Absender, Empfänger, Datum, Leistungsbeschrieb (z. B. «DJ-Set am … im …»), Betrag und – falls du MWST-pflichtig bist – die MWST-Nummer. Mit Pfeffersack erstellst du die Gagen-Rechnung mit Schweizer QR-Einzahlungsteil: Der Veranstalter scannt den Code im E-Banking, und der Zahlungseingang wird beim Bankimport automatisch deiner Rechnung zugeordnet.

Musik im Nebenerwerb – ab wann muss ich AHV zahlen?

Liegt dein Reingewinn aus selbständigem Nebenerwerb bei höchstens CHF 2'500 pro Jahr, erhebt die Ausgleichskasse Beiträge nur auf Verlangen. Darüber meldest du dich als selbständigerwerbend an; im Hauptberuf gilt die Beitragspflicht ab dem ersten Franken. Steuerlich sind Musikeinnahmen in jedem Fall zu deklarieren – eine saubere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus Pfeffersack ist dafür die Grundlage und weist auch deine Abzüge nach.

Kann ich Instrumente und Equipment von den Steuern absetzen?

Ja – aber grössere Anschaffungen nicht auf einen Schlag: Instrumente, Controller oder eine PA sind Anlagevermögen und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Kleinmaterial wie Saiten, Kabel oder Felle buchst du direkt als Aufwand. Dazu kommen Proberaum-Miete, Fahrten zu Gigs (CHF 0.75/km, Stand 2026), Weiterbildung und Berufshaftpflicht. Pfeffersack erfasst die Belege per Foto und kontiert sie passend.

Wie verbuche ich SUISA-Einnahmen und Streaming-Erlöse?

Führe Entschädigungen von Verwertungsgesellschaften und Streaming-Plattformen auf einem eigenen Ertragskonto, getrennt von Gagen und Unterricht – die Abrechnungen kommen gesammelt und oft mit Verzögerung. So siehst du, was deine Rechte einbringen, und deine Buchhaltung bleibt nachvollziehbar. Die MWST-Behandlung solcher Entschädigungen hängt vom Einzelfall ab; kläre sie bei grösseren Beträgen mit einer Fachperson oder der ESTV.

Brauche ich als Band eine eigene Buchhaltung?

Sobald ihr regelmässig Gagen einnehmt, ja. Tritt die Band als einfache Gesellschaft auf, rechnet am einfachsten ein Mitglied die Gagen ab und verteilt die Anteile nachvollziehbar – jede Auszahlung mit Beleg. Alternativ fakturiert jedes Mitglied seinen Anteil selbst. Wichtig ist ein sauberer Geldfluss: Gage rein, Kosten raus, Verteilung dokumentiert. Pfeffersack bildet das mit Rechnungen, Belegen und Auswertungen ab.

Was kostet Pfeffersack für Musiker und DJs?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, auch im Nebenerwerb. Das ist weniger als eine halbe Stunde Gage. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

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7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig. Gagen-Rechnung mit QR-Code in zwei Minuten erstellt.