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Arztpraxen

Sprechstunde statt Sortierarbeit: Pfeffersack führt die Finanzen deiner Praxis – ausgenommene Heilbehandlung, steuerbare Leistungen und Medikamentenverkauf sauber getrennt, Praxisaufwand per Belegfoto erfasst.

Typisch Einzelfirma (eigene Praxis), zunehmend GmbH/AG. Heilbehandlungen zugelassener Leistungserbringer sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – auch ästhetische Behandlungen gelten als Heilbehandlung, wenn sie durch im Inland zugelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen (Art. 34 Abs. 3 MWSTV). Steuerbar bleiben etwa Gutachten ohne Behandlungszusammenhang und Vorträge.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Heilbehandlungen zugelassener Leistungserbringer sind MWST-ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – ohne Vorsteuerabzug.
  • Gutachten ohne Behandlungszusammenhang sind steuerbar (8.1 %) – Sozialversicherungs-Gutachten gelten als Heilbehandlung.
  • Medikamente unterliegen dem reduzierten Satz von 2.6 % – relevant bei Selbstdispensation.
  • Die Leistungsabrechnung mit Versicherern läuft über die Praxissoftware – die Finanzbuchhaltung daneben.
  • Als Einzelfirma unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).

Typische Probleme im Arztpraxis-Alltag

Ausgenommene Heilbehandlung, steuerbare Gutachten und Medikamentenverkauf mit drei MWST-Behandlungen vermischen sich
Getrennte Ertragskonten je Kategorie – die MWST-Abrechnung erfasst nur die steuerbaren Teile, jede Kategorie mit dem richtigen Satz
Die Praxissoftware rechnet Leistungen ab, aber die Finanzbuchhaltung für Steuern und Abschluss fehlt
Auszahlungen der Versicherer und Selbstzahler-Eingänge per Bankimport verbuchen – Pfeffersack ergänzt die Praxissoftware, statt sie zu ersetzen
Miete, Geräte, Verbrauchsmaterial und Fortbildungen stapeln sich als Papierbelege
Belege abfotografieren, die KI erkennt Betrag, MWST und das passende Aufwandskonto – die Ablage ist revisionssicher digital
Privatentnahmen und Praxisfinanzen vermischen sich – in der Einzelpraxis gibt es keinen Inhaberlohn
Privatbezüge als Privatentnahme (Konto 2850) statt als Personalaufwand buchen – die Erfolgsrechnung bleibt aussagekräftig

Konten­plan-Tipps für Arztpraxis

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
3000 – Honorarertrag HeilbehandlungÄrztliche Heilbehandlungen – von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG).
3200 – Ertrag steuerbare LeistungenGutachten ohne Behandlungszusammenhang, Vorträge und Workshops – Normalsatz 8.1 % (Sozialversicherungs-Gutachten: ausgenommen).
3400 – MedikamentenverkaufSelbstdispensation – reduzierter Satz 2.6 %, getrennt vom Honorarertrag führen.
4200 – Medikamente & VerbrauchsmaterialEinkauf von Medikamenten, Praxis- und Verbrauchsmaterial, Laborbedarf.
5000 – PersonalaufwandLöhne der Praxisassistenz – die Lohnabrechnung selbst läuft separat, die Verbuchung gehört hierhin.
6000 – RaumaufwandPraxismiete, Nebenkosten, Reinigung der Praxisräume.
1520 – Praxiseinrichtung & GeräteMedizinaltechnik, Einrichtung und Geräte – Anlagevermögen mit Abschreibung über die Nutzungsdauer.

So nutzen Arztpraxis-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Erträge nach MWST-Kategorie trennen

Heilbehandlung inklusive ärztlicher Ästhetik (ausgenommen), Gutachten ohne Behandlungszusammenhang (8.1 %) sowie Medikamentenverkauf (2.6 %) laufen auf getrennte Konten – die Abrechnung wird eindeutig.

02

Zahlungseingänge abgleichen

Sammelauszahlungen der Versicherer und Zahlungen von Selbstzahlern per Bankimport zuordnen – offene Posten bleiben sichtbar.

03

Praxisaufwand digital erfassen

Miete, Verbrauchsmaterial, Laborkosten, Geräteservice und Fortbildung per Belegfoto erfassen – korrekt kontiert und abzugsfähig.

04

Jahresabschluss für Steuererklärung und Treuhänder

Erfolgsrechnung und Auswertungen als PDF oder CSV exportieren – bereit für die Steuererklärung oder die Übergabe an den Treuhänder.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

Ausgenommene Umsätze korrekt führen

Heilbehandlung ausgenommen, Gutachten meist steuerbar, Medikamente reduziert – Pfeffersack hält die Kategorien getrennt und rechnet richtig ab.

Bankimport für das Praxiskonto

Kontoauszüge importieren, Versicherer-Auszahlungen und Selbstzahler-Eingänge zuordnen – ohne Abtippen.

Belege per Foto

Verbrauchsmaterial, Labor, Geräteservice: Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag, MWST-Satz und Aufwandskonto.

QR-Rechnung mit Diskretion

Rechnungen an Selbstzahler mit neutralem Leistungstext – das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) gilt auch auf der Rechnung.

Einfache Buchhaltung für Einzelpraxen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach OR für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz – oder doppelte Buchhaltung für die Praxis-GmbH.

Daten in der Schweiz, revDSG-konform

Deine Praxisfinanzen liegen auf Schweizer Servern und getrennt vom Patientendossier – DSG- und DSGVO-konform.

Ressourcen für Arztpraxis-Betriebe

Häufige Fragen für Arztpraxis-Betriebe

Muss ich als Ärztin mit eigener Praxis MWST abrechnen?

Für Heilbehandlungen in der Regel nicht: Sie sind von der MWST ausgenommen, wenn du als zugelassene Leistungserbringerin tätig bist (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – unabhängig von der Umsatzhöhe, dafür ohne Vorsteuerabzug. Eine Schweizer Besonderheit: Auch ästhetische Behandlungen gelten als Heilbehandlung, wenn sie durch im Inland zugelassene Ärztinnen oder Zahnärzte erfolgen (Art. 34 Abs. 3 MWSTV). Steuerbar sind dagegen Gutachten ohne Behandlungszusammenhang – ausser Gutachten zur Abklärung von Sozialversicherungsansprüchen – sowie Vorträge oder Vermietung. Übersteigen diese steuerbaren Umsätze zusammen mit dem Medikamentenverkauf CHF 100'000 pro Jahr, wirst du für diesen Teil MWST-pflichtig.

Wie verbuche ich den Medikamentenverkauf (Selbstdispensation)?

Medikamente unterliegen dem reduzierten MWST-Satz von 2.6 % – im Unterschied zur ausgenommenen Heilbehandlung und zu übrigen steuerbaren Leistungen mit 8.1 %. Führe den Medikamentenverkauf deshalb auf einem eigenen Ertragskonto (z. B. 3400) und den Einkauf auf einem eigenen Aufwandskonto (z. B. 4200). So stimmt die MWST-Abrechnung, und du siehst nebenbei die Marge deiner Praxisapotheke.

Ersetzt Pfeffersack meine Praxissoftware?

Nein – und das ist Absicht. Die Leistungsabrechnung mit Versicherern (Tarifpositionen, elektronische Rechnungsstellung) läuft über deine spezialisierte Praxissoftware. Pfeffersack übernimmt die Finanzbuchhaltung daneben: Zahlungseingänge verbuchen, Aufwand erfassen, MWST abrechnen, Jahresabschluss vorbereiten. Die Auszahlungen aus der Leistungsabrechnung verbuchst du per Bankimport – die beiden Systeme ergänzen sich.

Wie halte ich das Berufsgeheimnis auf Rechnungen ein?

Rechnungen an Selbstzahler brauchen keine besondere Form – üblich sind Absender, Empfänger, Datum, Leistungsbeschrieb und Betrag; bei MWST-pflichtigen Leistungen gelten die Angaben nach Art. 26 MWSTG. Halte den Leistungstext neutral («Ärztliche Konsultation vom …») – Diagnosen und Behandlungsdetails gehören nicht auf die Rechnung (Art. 321 StGB). Pfeffersack erstellt QR-Rechnungen mit frei wählbarem, diskretem Leistungstext; deine Finanzdaten liegen zudem getrennt vom Patientendossier.

Was kann ich als selbständiger Arzt von den Steuern absetzen?

Geschäftsmässig begründeter Aufwand mindert deinen steuerbaren Gewinn: Praxismiete, Personal, Verbrauchsmaterial, Laborkosten, Geräte samt Abschreibungen, Berufshaftpflicht, Verbandsbeiträge (z. B. FMH) sowie Fortbildungen. Entscheidend ist die lückenlose Erfassung mit Beleg. In Pfeffersack fotografierst du den Beleg, die KI kontiert ihn – am Jahresende ist alles für die Steuererklärung beisammen.

Einzelfirma oder GmbH für die Arztpraxis – was heisst das für die Buchhaltung?

Als Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR); dein Bezug ist Privatentnahme, kein Lohn. Eine Praxis-GmbH oder -AG führt immer eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung, und dein Lohn läuft über den Personalaufwand. Pfeffersack unterstützt beide Varianten – auch den Wechsel, wenn deine Praxis wächst.

Was kostet Pfeffersack für eine Arztpraxis?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Umsatzlimit. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

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7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig. Erträge korrekt getrennt, Praxisaufwand digital erfasst.