Sprechstunde statt Sortierarbeit: Pfeffersack führt die Finanzen deiner Praxis – ausgenommene Heilbehandlung, steuerbare Leistungen und Medikamentenverkauf sauber getrennt, Praxisaufwand per Belegfoto erfasst.
Typisch Einzelfirma (eigene Praxis), zunehmend GmbH/AG. Heilbehandlungen zugelassener Leistungserbringer sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – auch ästhetische Behandlungen gelten als Heilbehandlung, wenn sie durch im Inland zugelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen (Art. 34 Abs. 3 MWSTV). Steuerbar bleiben etwa Gutachten ohne Behandlungszusammenhang und Vorträge.
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Branchentypische Konten nach Schweizer KMU-Kontenrahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Kontoerstellung automatisch ein.
| Konto | Branchentypische Verwendung |
|---|---|
| 3000 – Honorarertrag Heilbehandlung | Ärztliche Heilbehandlungen – von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG). |
| 3200 – Ertrag steuerbare Leistungen | Gutachten ohne Behandlungszusammenhang, Vorträge und Workshops – Normalsatz 8.1 % (Sozialversicherungs-Gutachten: ausgenommen). |
| 3400 – Medikamentenverkauf | Selbstdispensation – reduzierter Satz 2.6 %, getrennt vom Honorarertrag führen. |
| 4200 – Medikamente & Verbrauchsmaterial | Einkauf von Medikamenten, Praxis- und Verbrauchsmaterial, Laborbedarf. |
| 5000 – Personalaufwand | Löhne der Praxisassistenz – die Lohnabrechnung selbst läuft separat, die Verbuchung gehört hierhin. |
| 6000 – Raumaufwand | Praxismiete, Nebenkosten, Reinigung der Praxisräume. |
| 1520 – Praxiseinrichtung & Geräte | Medizinaltechnik, Einrichtung und Geräte – Anlagevermögen mit Abschreibung über die Nutzungsdauer. |
Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.
Heilbehandlung inklusive ärztlicher Ästhetik (ausgenommen), Gutachten ohne Behandlungszusammenhang (8.1 %) sowie Medikamentenverkauf (2.6 %) laufen auf getrennte Konten – die Abrechnung wird eindeutig.
Sammelauszahlungen der Versicherer und Zahlungen von Selbstzahlern per Bankimport zuordnen – offene Posten bleiben sichtbar.
Miete, Verbrauchsmaterial, Laborkosten, Geräteservice und Fortbildung per Belegfoto erfassen – korrekt kontiert und abzugsfähig.
Erfolgsrechnung und Auswertungen als PDF oder CSV exportieren – bereit für die Steuererklärung oder die Übergabe an den Treuhänder.
Heilbehandlung ausgenommen, Gutachten meist steuerbar, Medikamente reduziert – Pfeffersack hält die Kategorien getrennt und rechnet richtig ab.
Kontoauszüge importieren, Versicherer-Auszahlungen und Selbstzahler-Eingänge zuordnen – ohne Abtippen.
Verbrauchsmaterial, Labor, Geräteservice: Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag, MWST-Satz und Aufwandskonto.
Rechnungen an Selbstzahler mit neutralem Leistungstext – das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) gilt auch auf der Rechnung.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach OR für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz – oder doppelte Buchhaltung für die Praxis-GmbH.
Deine Praxisfinanzen liegen auf Schweizer Servern und getrennt vom Patientendossier – DSG- und DSGVO-konform.
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Kostenlose Excel-Vorlage für die einfache Buchhaltung in der Schweiz. Einnahmen und Ausgaben erfassen, MWST tracken und Gewinn berechnen.
Kostenlose Spesenabrechnung als Excel-Vorlage. Reisespesen, Verpflegung und Auslagen professionell abrechnen.
Kostenlose Jahresabschluss-Checkliste für Einzelfirma und GmbH. Alle Abschluss-Schritte mit Rechtsgrundlagen – von der Kontenabstimmung bis zur Genehmigung.
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Buchhaltung für die Einzelfirma in der SchweizFür Heilbehandlungen in der Regel nicht: Sie sind von der MWST ausgenommen, wenn du als zugelassene Leistungserbringerin tätig bist (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG) – unabhängig von der Umsatzhöhe, dafür ohne Vorsteuerabzug. Eine Schweizer Besonderheit: Auch ästhetische Behandlungen gelten als Heilbehandlung, wenn sie durch im Inland zugelassene Ärztinnen oder Zahnärzte erfolgen (Art. 34 Abs. 3 MWSTV). Steuerbar sind dagegen Gutachten ohne Behandlungszusammenhang – ausser Gutachten zur Abklärung von Sozialversicherungsansprüchen – sowie Vorträge oder Vermietung. Übersteigen diese steuerbaren Umsätze zusammen mit dem Medikamentenverkauf CHF 100'000 pro Jahr, wirst du für diesen Teil MWST-pflichtig.
Medikamente unterliegen dem reduzierten MWST-Satz von 2.6 % – im Unterschied zur ausgenommenen Heilbehandlung und zu übrigen steuerbaren Leistungen mit 8.1 %. Führe den Medikamentenverkauf deshalb auf einem eigenen Ertragskonto (z. B. 3400) und den Einkauf auf einem eigenen Aufwandskonto (z. B. 4200). So stimmt die MWST-Abrechnung, und du siehst nebenbei die Marge deiner Praxisapotheke.
Nein – und das ist Absicht. Die Leistungsabrechnung mit Versicherern (Tarifpositionen, elektronische Rechnungsstellung) läuft über deine spezialisierte Praxissoftware. Pfeffersack übernimmt die Finanzbuchhaltung daneben: Zahlungseingänge verbuchen, Aufwand erfassen, MWST abrechnen, Jahresabschluss vorbereiten. Die Auszahlungen aus der Leistungsabrechnung verbuchst du per Bankimport – die beiden Systeme ergänzen sich.
Rechnungen an Selbstzahler brauchen keine besondere Form – üblich sind Absender, Empfänger, Datum, Leistungsbeschrieb und Betrag; bei MWST-pflichtigen Leistungen gelten die Angaben nach Art. 26 MWSTG. Halte den Leistungstext neutral («Ärztliche Konsultation vom …») – Diagnosen und Behandlungsdetails gehören nicht auf die Rechnung (Art. 321 StGB). Pfeffersack erstellt QR-Rechnungen mit frei wählbarem, diskretem Leistungstext; deine Finanzdaten liegen zudem getrennt vom Patientendossier.
Geschäftsmässig begründeter Aufwand mindert deinen steuerbaren Gewinn: Praxismiete, Personal, Verbrauchsmaterial, Laborkosten, Geräte samt Abschreibungen, Berufshaftpflicht, Verbandsbeiträge (z. B. FMH) sowie Fortbildungen. Entscheidend ist die lückenlose Erfassung mit Beleg. In Pfeffersack fotografierst du den Beleg, die KI kontiert ihn – am Jahresende ist alles für die Steuererklärung beisammen.
Als Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR); dein Bezug ist Privatentnahme, kein Lohn. Eine Praxis-GmbH oder -AG führt immer eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung, und dein Lohn läuft über den Personalaufwand. Pfeffersack unterstützt beide Varianten – auch den Wechsel, wenn deine Praxis wächst.
CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Umsatzlimit. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.
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