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Alle BranchenBuchhaltung für Verein

Vereine & Non-Profit

Kassieramt ohne Zettelwirtschaft: Pfeffersack zieht Mitgliederbeiträge per QR-Rechnung ein, sammelt Belege digital und liefert die Jahresrechnung für Revisoren und Vereinsversammlung – nachvollziehbar auch beim nächsten Kassier-Wechsel.

Der Verein (Art. 60 ff. ZGB) braucht keinen Handelsregister-Eintrag. Ohne Eintragungspflicht genügt die einfache Buchhaltung mit Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR) – verantwortlich ist der Vorstand (Art. 69a ZGB).

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Vorstand ist für die Buchführung verantwortlich (Art. 69a ZGB) – die OR-Regeln gelten sinngemäss.
  • Ohne Handelsregister-Eintragungspflicht genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).
  • Ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine werden erst ab CHF 250'000 Umsatz MWST-pflichtig.
  • Statutarische Mitgliederbeiträge sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG), Sponsoring ist steuerbar.
  • Belege und Bücher sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR) – auch für kleine Vereine.

Typische Probleme im Verein-Alltag

Mitgliederbeiträge einzeln einzufordern kostet Abende – und niemand weiss, wer schon bezahlt hat
QR-Rechnungen für alle Mitglieder erstellen, Zahlungseingänge per Bankimport abgleichen und offene Beiträge auf einen Blick sehen
Belege aus Anlässen, Einkäufen und Spesen landen verstreut in Couverts und WhatsApp-Chats
Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag und Konto – der Belegnachweis nach Art. 957a OR ist damit erfüllt
Beim Kassier-Wechsel gehen Ordner und Wissen verloren – die Historie gehört aber dem Verein
Alle Buchungen und Belege liegen zentral und exportierbar bereit – die Übergabe ist ein Login, kein Umzugskarton
Die Revisoren wollen Belege zu jeder Buchung sehen – die Zusammenstellung dauert Wochen
Jahresrechnung mit Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage als PDF exportieren, jeder Beleg ist der Buchung zugeordnet

Konten­plan-Tipps für Verein

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
1000 – KasseBareinnahmen aus Festwirtschaft und Anlässen – regelmässig zählen und mit dem Kassenbuch abgleichen.
3000 – MitgliederbeiträgeStatutarisch festgesetzte Beiträge – von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG).
3100 – Spenden & GönnerbeiträgeZuwendungen ohne Gegenleistung – Spenden gelten nicht als Entgelt.
3200 – SponsoringSponsoring mit Werbeleistung (Logo, Bandenwerbung) ist eine steuerbare Leistung – getrennt von Spenden führen.
3400 – Erlöse Anlässe & FestwirtschaftEinnahmen aus Vereinsfesten, Turnieren und Verpflegung – pro Anlass auswertbar.
6000 – RaumaufwandMiete für Vereinslokal, Turnhalle oder Proberaum inklusive Nebenkosten.
6600 – Anlässe & VereinsmaterialMaterial, Verpflegung und Infrastruktur für Anlässe sowie Vereinsbedarf.

So nutzen Verein-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Mitgliederbeiträge einziehen

QR-Rechnungen für alle Mitglieder erstellen, Zahlungen per Bankimport automatisch abgleichen und säumige Mitglieder freundlich erinnern.

02

Anlässe und Festwirtschaft abrechnen

Einnahmen und Ausgaben pro Anlass getrennt erfassen – so sieht der Vorstand, ob das Sommerfest etwas in die Vereinskasse gebracht hat.

03

Spenden und Sponsoring sauber trennen

Spenden sind kein Entgelt, Sponsoring mit Werbeleistung ist steuerbar – getrennte Ertragskonten halten die Abgrenzung sauber.

04

Jahresrechnung für die Vereinsversammlung

Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage auf Knopfdruck als PDF – bereit für Revisoren, Vorstand und die Abnahme durch die Versammlung.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

QR-Rechnungen für Mitgliederbeiträge

Beiträge mit Schweizer QR-Rechnung stellen – Mitglieder zahlen per Banking-App, der Zahlungseingang wird automatisch zugeordnet.

Belege per Foto

Quittungen von Einkäufen, Anlässen und Spesen abfotografieren – die KI erkennt Betrag und passendes Konto.

Bankimport für das Vereinskonto

Kontoauszüge importieren und Zahlungseingänge den offenen Mitgliederrechnungen zuordnen – ohne Abtippen.

Einfache Buchhaltung nach OR

Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage – genau das, was Art. 957 Abs. 2 OR von Vereinen ohne Eintragungspflicht verlangt.

Revisionsbereite Ablage

Jede Buchung mit Beleg, zehn Jahre verfügbar (Art. 958f OR) – die ehrenamtlichen Revisoren finden alles an einem Ort.

Einfache Übergabe

Beim Kassier-Wechsel bleibt alles im Verein: Buchungen, Belege und Exporte sind zentral abgelegt statt im privaten Ordner.

Ressourcen für Verein-Betriebe

Passende Rechtsform-Lösung

Buchhaltung für Kleinunternehmen

Häufige Fragen für Verein-Betriebe

Welche Buchhaltung muss ein Verein in der Schweiz führen?

Die meisten Vereine dürfen eine einfache Buchhaltung führen: Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage genügen (Art. 957 Abs. 2 OR). Das gilt für alle Vereine, die nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind – also den klassischen Sport-, Musik- oder Quartierverein. Verantwortlich ist der Vorstand (Art. 69a ZGB). Auch für die einfache Buchhaltung gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss: vollständige Erfassung, Beleg zu jeder Buchung, Nachprüfbarkeit (Art. 957a OR).

Ab wann wird ein Verein MWST-pflichtig?

Nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine werden erst ab CHF 250'000 steuerbarem Jahresumsatz MWST-pflichtig – statt der üblichen CHF 100'000. Wichtig ist, was zum steuerbaren Umsatz zählt: Statutarische Mitgliederbeiträge sind ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG) und Spenden sind gar kein Entgelt. Steuerbar sind dagegen Sponsoring mit Werbeleistung, Festwirtschaft und Verkäufe. Pfeffersack führt diese Erträge auf getrennten Konten, damit du die Grenze im Blick hast.

Braucht unser Verein eine Revisionsstelle?

Eine gesetzliche ordentliche Revision ist erst Pflicht, wenn zwei dieser Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden: Bilanzsumme CHF 10 Mio., Umsatz CHF 20 Mio., 50 Vollzeitstellen (Art. 69b ZGB). Die allermeisten Vereine liegen weit darunter – dort prüfen die statutarischen, ehrenamtlichen Rechnungsrevisoren die Jahresrechnung und beantragen der Versammlung die Abnahme. Mit Pfeffersack exportierst du die Jahresrechnung samt Belegzuordnung als PDF für genau diese Prüfung.

Sind Mitgliederbeiträge und Spenden steuerbar?

Statutarisch festgesetzte Mitgliederbeiträge sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG). Spenden gelten nicht als Entgelt und lösen keine MWST aus. Anders das Sponsoring: Erbringt der Verein eine Werbeleistung – Logo auf dem Trikot, Bandenwerbung, Nennung im Programmheft –, liegt eine steuerbare Leistung vor. Deshalb lohnt es sich, Beiträge, Spenden und Sponsoring von Anfang an auf getrennten Ertragskonten zu führen.

Wie funktioniert die Übergabe an die nächste Kassierin?

Geschäftsbücher und Belege gehören dem Verein und sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR) – sie dürfen beim Wechsel nicht im privaten Keller verschwinden. In Pfeffersack liegen alle Buchungen, Belege und Jahresabschlüsse zentral: Die neue Kassierin übernimmt den Zugang, die Historie bleibt vollständig erhalten. Export als PDF oder CSV ist jederzeit möglich, etwa für das Vereinsarchiv.

Können mehrere Personen in die Vereinsbuchhaltung schauen?

Die Buchhaltung führt typischerweise die Kassierin oder der Kassier in einem Konto. Für Vorstand und Revisoren exportierst du Auswertungen und die Jahresrechnung als PDF oder CSV – so bekommt jedes Gremium die Zahlen, ohne dass alle im System arbeiten müssen. Zusätzlich gibt es einen Treuhänder-Zugang, falls euer Verein die Rechnung extern prüfen oder abschliessen lässt.

Was kostet Pfeffersack für einen Verein?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Limite bei Mitgliedern oder Buchungen. Für viele Vereinskassen ist das günstiger als die Portokosten der bisherigen Einzahlungsscheine. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

Bring die Vereinskasse in Ordnung

7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig. Mitgliederbeiträge per QR-Rechnung und eine revisionsbereite Jahresrechnung.