Kassieramt ohne Zettelwirtschaft: Pfeffersack zieht Mitgliederbeiträge per QR-Rechnung ein, sammelt Belege digital und liefert die Jahresrechnung für Revisoren und Vereinsversammlung – nachvollziehbar auch beim nächsten Kassier-Wechsel.
Der Verein (Art. 60 ff. ZGB) braucht keinen Handelsregister-Eintrag. Ohne Eintragungspflicht genügt die einfache Buchhaltung mit Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR) – verantwortlich ist der Vorstand (Art. 69a ZGB).
Keine Kreditkarte · 7 Tage gratis · Jederzeit kündbar
Branchentypische Konten nach Schweizer KMU-Kontenrahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Kontoerstellung automatisch ein.
| Konto | Branchentypische Verwendung |
|---|---|
| 1000 – Kasse | Bareinnahmen aus Festwirtschaft und Anlässen – regelmässig zählen und mit dem Kassenbuch abgleichen. |
| 3000 – Mitgliederbeiträge | Statutarisch festgesetzte Beiträge – von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG). |
| 3100 – Spenden & Gönnerbeiträge | Zuwendungen ohne Gegenleistung – Spenden gelten nicht als Entgelt. |
| 3200 – Sponsoring | Sponsoring mit Werbeleistung (Logo, Bandenwerbung) ist eine steuerbare Leistung – getrennt von Spenden führen. |
| 3400 – Erlöse Anlässe & Festwirtschaft | Einnahmen aus Vereinsfesten, Turnieren und Verpflegung – pro Anlass auswertbar. |
| 6000 – Raumaufwand | Miete für Vereinslokal, Turnhalle oder Proberaum inklusive Nebenkosten. |
| 6600 – Anlässe & Vereinsmaterial | Material, Verpflegung und Infrastruktur für Anlässe sowie Vereinsbedarf. |
Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.
QR-Rechnungen für alle Mitglieder erstellen, Zahlungen per Bankimport automatisch abgleichen und säumige Mitglieder freundlich erinnern.
Einnahmen und Ausgaben pro Anlass getrennt erfassen – so sieht der Vorstand, ob das Sommerfest etwas in die Vereinskasse gebracht hat.
Spenden sind kein Entgelt, Sponsoring mit Werbeleistung ist steuerbar – getrennte Ertragskonten halten die Abgrenzung sauber.
Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage auf Knopfdruck als PDF – bereit für Revisoren, Vorstand und die Abnahme durch die Versammlung.
Beiträge mit Schweizer QR-Rechnung stellen – Mitglieder zahlen per Banking-App, der Zahlungseingang wird automatisch zugeordnet.
Quittungen von Einkäufen, Anlässen und Spesen abfotografieren – die KI erkennt Betrag und passendes Konto.
Kontoauszüge importieren und Zahlungseingänge den offenen Mitgliederrechnungen zuordnen – ohne Abtippen.
Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage – genau das, was Art. 957 Abs. 2 OR von Vereinen ohne Eintragungspflicht verlangt.
Jede Buchung mit Beleg, zehn Jahre verfügbar (Art. 958f OR) – die ehrenamtlichen Revisoren finden alles an einem Ort.
Beim Kassier-Wechsel bleibt alles im Verein: Buchungen, Belege und Exporte sind zentral abgelegt statt im privaten Ordner.
Erstelle eine professionelle Swiss QR-Rechnung mit QR-Einzahlungsschein als PDF. Kostenlos, ohne Anmeldung – sofort herunterladen.
Brutto- und Nettobeträge mit Schweizer MWST-Sätzen (8.1%, 2.6%, 3.8%) sofort berechnen. Kostenlos und ohne Registrierung.
Verzugszinsen auf offene Rechnungen tagesgenau berechnen: gesetzlich 5 % nach OR Art. 104, wählbare Tagesbasis (360/365) und ohne Zinseszins.
Kostenloses Kassenbuch als Excel-Vorlage. Bareinnahmen und -ausgaben lückenlos erfassen, Saldo automatisch berechnen.
Kostenlose Excel-Vorlage für die einfache Buchhaltung in der Schweiz. Einnahmen und Ausgaben erfassen, MWST tracken und Gewinn berechnen.
Kostenlose Jahresabschluss-Checkliste für Einzelfirma und GmbH. Alle Abschluss-Schritte mit Rechtsgrundlagen – von der Kontenabstimmung bis zur Genehmigung.
Welche Buchhaltung muss ein Verein in der Schweiz führen? Einfache Buchhaltung nach Art. 957 OR, Revisionspflicht, MWST-Schwelle CHF 250'000 – der Guide für Kassierinnen und Kassiere.
Milchbüchlein, Milchbüchli oder Milchbüechli — drei Schreibweisen, eine Buchhaltung. Die komplette Anleitung für Selbständige in der Schweiz 2026: wer darf sie führen, was muss rein, Vorlage & Beispiele.
Buchhaltung Selbständige Schweiz: Pflichten 2026, Schwellenwerte (CHF 500'000 / CHF 100'000), MWST 8.1 %, 5-Phasen-Framework und Software-Vergleich ab CHF 7/Mt.
Passende Rechtsform-Lösung
Buchhaltung für KleinunternehmenDie meisten Vereine dürfen eine einfache Buchhaltung führen: Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage genügen (Art. 957 Abs. 2 OR). Das gilt für alle Vereine, die nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind – also den klassischen Sport-, Musik- oder Quartierverein. Verantwortlich ist der Vorstand (Art. 69a ZGB). Auch für die einfache Buchhaltung gelten die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sinngemäss: vollständige Erfassung, Beleg zu jeder Buchung, Nachprüfbarkeit (Art. 957a OR).
Nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine werden erst ab CHF 250'000 steuerbarem Jahresumsatz MWST-pflichtig – statt der üblichen CHF 100'000. Wichtig ist, was zum steuerbaren Umsatz zählt: Statutarische Mitgliederbeiträge sind ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG) und Spenden sind gar kein Entgelt. Steuerbar sind dagegen Sponsoring mit Werbeleistung, Festwirtschaft und Verkäufe. Pfeffersack führt diese Erträge auf getrennten Konten, damit du die Grenze im Blick hast.
Eine gesetzliche ordentliche Revision ist erst Pflicht, wenn zwei dieser Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden: Bilanzsumme CHF 10 Mio., Umsatz CHF 20 Mio., 50 Vollzeitstellen (Art. 69b ZGB). Die allermeisten Vereine liegen weit darunter – dort prüfen die statutarischen, ehrenamtlichen Rechnungsrevisoren die Jahresrechnung und beantragen der Versammlung die Abnahme. Mit Pfeffersack exportierst du die Jahresrechnung samt Belegzuordnung als PDF für genau diese Prüfung.
Statutarisch festgesetzte Mitgliederbeiträge sind von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 13 MWSTG). Spenden gelten nicht als Entgelt und lösen keine MWST aus. Anders das Sponsoring: Erbringt der Verein eine Werbeleistung – Logo auf dem Trikot, Bandenwerbung, Nennung im Programmheft –, liegt eine steuerbare Leistung vor. Deshalb lohnt es sich, Beiträge, Spenden und Sponsoring von Anfang an auf getrennten Ertragskonten zu führen.
Geschäftsbücher und Belege gehören dem Verein und sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR) – sie dürfen beim Wechsel nicht im privaten Keller verschwinden. In Pfeffersack liegen alle Buchungen, Belege und Jahresabschlüsse zentral: Die neue Kassierin übernimmt den Zugang, die Historie bleibt vollständig erhalten. Export als PDF oder CSV ist jederzeit möglich, etwa für das Vereinsarchiv.
Die Buchhaltung führt typischerweise die Kassierin oder der Kassier in einem Konto. Für Vorstand und Revisoren exportierst du Auswertungen und die Jahresrechnung als PDF oder CSV – so bekommt jedes Gremium die Zahlen, ohne dass alle im System arbeiten müssen. Zusätzlich gibt es einen Treuhänder-Zugang, falls euer Verein die Rechnung extern prüfen oder abschliessen lässt.
CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Limite bei Mitgliedern oder Buchungen. Für viele Vereinskassen ist das günstiger als die Portokosten der bisherigen Einzahlungsscheine. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.
7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig. Mitgliederbeiträge per QR-Rechnung und eine revisionsbereite Jahresrechnung.