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Alle BranchenBuchhaltung für Kosmetikstudio

Kosmetik & Nagelstudio

Behandeln statt Buchführen: Pfeffersack trennt Behandlungen und Produktverkauf, verbucht Gutscheine und 10er-Abos korrekt und erfasst deinen Materialeinkauf per Belegfoto – bar, Twint und Karte inklusive.

Typisch Einzelfirma (eigenes Studio oder Stuhlmiete). Kosmetik- und Nagelbehandlungen sind steuerbare Dienstleistungen: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %). Unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).

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Das Wichtigste in Kürze

  • Kosmetik- und Nagelbehandlungen sind steuerbar – MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (8.1 %).
  • Verkaufte Gutscheine sind zunächst eine Verbindlichkeit – Ertrag entsteht erst bei der Einlösung.
  • Vorausbezahlte 10er-Abos gehören auf ein Anzahlungskonto und werden pro Behandlung aufgelöst.
  • Bareinnahmen brauchen einen täglichen Kassenabschluss – die Belegpflicht gilt auch bar (Art. 957a OR).
  • Behandlungen und Produktverkauf getrennt führen – so siehst du die Marge auf den Handelswaren.

Typische Probleme im Kosmetikstudio-Alltag

Bar, Twint und Karte laufen durcheinander – am Abend fehlt der saubere Kassenabschluss
Tageseinnahmen pro Zahlungsart erfassen und per Bankimport abgleichen – der Abschluss dauert Minuten
Verkaufte Gutscheine werden sofort als Umsatz gezählt – bei der Einlösung stimmt die Kasse nicht mehr
Gutscheine als Verbindlichkeit führen und erst bei der Einlösung in Ertrag umbuchen – jederzeit sichtbar, was noch offen ist
Produkteinkauf, Verbrauchsmaterial und Studioeinrichtung vermischen sich in einem Ausgabenberg
Handelswaren, Verbrauchsmaterial und Einrichtung auf getrennten Konten – die Marge pro Bereich wird sichtbar
Zwischen zwei Terminen bleibt keine Zeit für Administration – die Ablage wächst
Beleg abfotografieren, die KI kontiert – die Buchhaltung läuft zwischen zwei Behandlungen nebenbei

Konten­plan-Tipps für Kosmetikstudio

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
1000 – KasseBareinnahmen aus Behandlungen und Verkäufen – täglicher Kassenabschluss (Art. 957a OR).
3000 – Ertrag BehandlungenKosmetik-, Nagel- und Wimpernbehandlungen – steuerbar, Normalsatz 8.1 %.
3200 – ProduktverkaufVerkauf von Pflegeprodukten und Zubehör – getrennt für die Handelsmarge.
2030 – Gutscheine & Abos (Verbindlichkeit)Verkaufte, noch nicht eingelöste Gutscheine und 10er-Abos – bei Einlösung in Ertrag umbuchen.
4200 – Einkauf Handelswaren & MaterialPflegeprodukte für den Wiederverkauf, Gel, Lacke, Wachs, Verbrauchsmaterial.
6000 – RaumaufwandStudiomiete oder Stuhlmiete, Nebenkosten, Reinigung.
1520 – Studioeinrichtung & GeräteBehandlungsliegen, Geräte und Einrichtung – Anlagevermögen mit Abschreibung über die Nutzungsdauer.

So nutzen Kosmetikstudio-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Tageseinnahmen abschliessen

Bar-, Twint- und Kartenumsätze pro Tag erfassen und mit dem Bankkonto abgleichen – die Kasse stimmt jeden Abend.

02

Gutscheine und Abos verwalten

Verkaufte Gutscheine und 10er-Abos als Verbindlichkeit führen und bei Einlösung auflösen – keine bösen Überraschungen im Abschluss.

03

Produktverkauf mit Marge

Verkauf von Pflegeprodukten getrennt von Behandlungen führen – Einkauf gegen Verkauf zeigt die Handelsmarge.

04

Materialeinkauf erfassen

Gel, Lacke, Wachs und Verbrauchsmaterial per Belegfoto erfassen – korrekt kontiert und abzugsfähig.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

Belege per Foto

Grossisten-Rechnung oder Kassenzettel abfotografieren – die KI erkennt Betrag, MWST und das passende Konto.

Bankimport

Kontoauszug importieren – Twint- und Kartengutschriften sowie Bareinzahlungen werden den Tagen zugeordnet.

QR-Rechnung für Firmenkunden

Firmen-Events, Braut-Pakete oder Behandlungen auf Rechnung – mit Swiss QR-Code und Zahlungserinnerung.

Getrennte Ertragskonten

Behandlungen, Produktverkauf, Gutscheine – Pfeffersack hält die Kategorien auseinander und macht Margen sichtbar.

MWST-Abrechnung vorbereitet

Effektiv oder mit Saldosteuersatz – die Abrechnung entsteht aus deinen laufenden Buchungen.

Einfache Buchhaltung nach OR

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz – ohne Vorkenntnisse geführt.

Ressourcen für Kosmetikstudio-Betriebe

Passende Rechtsform-Lösung

Buchhaltung für Kleinunternehmen

Häufige Fragen für Kosmetikstudio-Betriebe

Muss ich als Kosmetikerin MWST abrechnen?

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ja: Kosmetik- und Nagelbehandlungen sind steuerbare Dienstleistungen zum Normalsatz von 8.1 %, ebenso der Produktverkauf. Darunter bist du nicht MWST-pflichtig und stellst Rechnungen ohne MWST. Für die Abrechnung ab der Grenze ist neben der effektiven Methode der Saldosteuersatz eine Option – den Branchensatz legt die ESTV-Verordnung fest. Pfeffersack zeigt deine Umsatzentwicklung, damit dich die Grenze nicht überrascht.

Wie verbuche ich verkaufte Gutscheine richtig?

Ein verkaufter Gutschein ist noch kein Umsatz, sondern ein Versprechen: Buche den Verkauf auf ein Verbindlichkeitskonto (z. B. 2030). Erst wenn der Gutschein eingelöst wird, buchst du den Betrag in den Behandlungsertrag um. So weisst du jederzeit, wie viele offene Gutscheine im Umlauf sind – wichtig für den Jahresabschluss und falls ein Gutschein erst im Folgejahr eingelöst wird.

Wie gehe ich mit 10er-Abos und Paketen um?

Gleich wie mit Gutscheinen: Das vorausbezahlte Abo gehört auf ein Anzahlungskonto und wird pro bezogener Behandlung anteilig in Ertrag umgebucht. Deine Erfolgsrechnung zeigt dann, was du wirklich geleistet hast – und beim Jahreswechsel ist sauber abgegrenzt, welche Behandlungen noch offen sind. Pfeffersack macht die Auflösung mit wiederkehrenden Buchungen einfach nachvollziehbar.

Behandlungen und Produktverkauf – warum getrennt führen?

Weil die Zahlen sonst nichts aussagen: Behandlungen haben vor allem Zeitkosten, Produktverkauf hat Wareneinsatz. Führst du beide auf getrennten Ertragskonten und den Einkauf auf einem eigenen Aufwandskonto (z. B. 4200), siehst du die Handelsmarge deiner Produkte und den eigentlichen Behandlungsertrag. Das hilft bei Preisentscheiden – etwa ob sich eine Produktlinie im Regal lohnt.

Was kann ich als selbständige Kosmetikerin von den Steuern absetzen?

Geschäftsmässig begründeter Aufwand: Studio- oder Stuhlmiete, Material und Handelswaren, Geräte und Einrichtung (über die Nutzungsdauer abgeschrieben), Weiterbildungen, Berufshaftpflicht, Terminbuchungs-Software und Marketing. Auch Arbeitskleidung mit klarem Berufsbezug gehört dazu. Entscheidend ist der Beleg zu jeder Ausgabe – per Foto in Pfeffersack erfasst, geht keiner mehr verloren.

Ich miete einen Stuhl in einem Salon – was heisst das für die Buchhaltung?

Bei der Stuhl- oder Kabinenmiete bist du selbständig: Du zahlst die Miete als Aufwand (z. B. 6000 – Raumaufwand), fakturierst deine Kundinnen selbst und rechnest AHV und Steuern eigenständig ab. Wichtig ist die klare Trennung von den Einnahmen des Salons – eigene Kasse, eigenes Konto, eigene Buchhaltung. Pfeffersack ist genau für dieses Setup gebaut.

Was kostet Pfeffersack für ein Kosmetik- oder Nagelstudio?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Umsatzlimit. Das ist weniger als eine einzige Maniküre. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

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