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Ernährungsberatung

Beratung statt Belegchaos: Pfeffersack trennt ärztlich verordnete Beratungen von steuerbaren Workshops und Firmenangeboten, fakturiert deine Honorare mit QR-Rechnung und sammelt den Praxisaufwand für die Steuererklärung.

Typisch Einzelfirma (eigene Beratungspraxis). Ärztlich angeordnete Ernährungsberatung durch nach kantonalem Recht zugelassene Beraterinnen ist als Heilbehandlung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG i. V. m. Art. 35 MWSTV) – präventive Beratung, Workshops und Firmenangebote sind steuerbar.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Verordnete Beratung durch zugelassene Ernährungsberaterinnen ist als Heilbehandlung ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG).
  • Präventive Beratung ohne ärztliche Anordnung, Workshops und Firmenangebote sind steuerbar (Normalsatz 8.1 %).
  • Für die Abgrenzung zählen Anordnung und Zulassung – getrennte Ertragskonten machen sie nachvollziehbar.
  • Weiterbildung, Fachliteratur, Praxismiete und Berufshaftpflicht sind abzugsfähiger Praxisaufwand.
  • Als Einzelfirma unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).

Typische Probleme im Ernährungsberatung-Alltag

Verordnete Beratungen und selbstbezahlte Coachings haben unterschiedliche MWST-Folgen – die Abgrenzung fehlt
Getrennte Ertragskonten für ausgenommene und steuerbare Leistungen – die MWST-Abrechnung erfasst nur den steuerbaren Teil
Selbstzahler-Rechnungen für die Krankenkassen-Rückerstattung brauchen klare, diskrete Angaben
QR-Rechnungen mit neutralem Leistungstext und allen Angaben, die Klientinnen für die Zusatzversicherung brauchen
Weiterbildungen, Fachliteratur und Verbandsbeiträge summieren sich – die Abzüge gehen vergessen
Belege abfotografieren, die KI kontiert sie – am Jahresende sind alle abzugsfähigen Ausgaben beisammen
Zwischen Praxis, Hausbesuchen und Firmenkursen bleibt die Nachführung der Buchhaltung liegen
Bankimport gleicht Zahlungseingänge mit offenen Rechnungen ab – die Buchhaltung ist in Minuten statt Abenden nachgeführt

Konten­plan-Tipps für Ernährungsberatung

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
3000 – Honorare verordnete BeratungÄrztlich angeordnete Ernährungsberatung – als Heilbehandlung ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG).
3200 – Ertrag steuerbare LeistungenPräventive Beratung, Workshops, Vorträge und Firmenangebote – Normalsatz 8.1 %, getrennt führen.
6000 – RaumaufwandPraxismiete oder stundenweise Raummiete inklusive Nebenkosten.
6300 – Versicherungen, Abgaben & GebührenBerufshaftpflicht, Verbandsbeiträge (z. B. SVDE), Registrierungsgebühren.
6500 – Verwaltungs- & übriger BetriebsaufwandWeiterbildungen, Fachliteratur, Beratungssoftware, Telefon/Internet.
6200 – Fahrzeug- & TransportaufwandHausbesuche und Firmenkurse – CHF 0.75/km (Stand 2026) oder ÖV-Belege.
2850 – Privat (Einzelfirma)Privatbezüge und Privateinlagen – in der Einzelpraxis gibt es keinen Lohn.

So nutzen Ernährungsberatung-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Honorare fakturieren

Beratungen mit QR-Rechnung stellen – für Selbstzahler mit den Angaben, die die Zusatzversicherung für die Rückerstattung verlangt.

02

Ausgenommene und steuerbare Leistungen trennen

Ärztlich verordnete Beratungen getrennt von Workshops, Vorträgen und Firmenangeboten führen – die MWST-Lage bleibt eindeutig.

03

Praxisaufwand erfassen

Praxismiete, Weiterbildung, Fachliteratur, Berufshaftpflicht und Verbandsbeiträge per Belegfoto erfassen – korrekt kontiert.

04

Steuererklärung vorbereiten

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als PDF oder CSV exportieren – bereit für die Steuererklärung oder den Treuhänder.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

QR-Rechnung mit Diskretion

Honorarrechnungen mit neutralem Leistungstext – diskret gegenüber Dritten und vollständig für die Rückerstattung.

Ausgenommene Umsätze korrekt führen

Verordnete Beratungen ausgenommen, Workshops steuerbar – Pfeffersack hält beides getrennt und rechnet die MWST nur auf dem steuerbaren Teil ab.

Belege per Foto

Weiterbildung, Fachliteratur, Miete: Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag und das passende Aufwandskonto.

Bankimport

Kontoauszug importieren und Zahlungseingänge den offenen Honorarrechnungen zuordnen – ohne Abtippen.

Offene Honorare im Blick

Sieh auf einen Blick, welche Rechnungen offen sind, und verschicke freundliche Zahlungserinnerungen.

Daten in der Schweiz, revDSG-konform

Deine Praxisfinanzen liegen auf Schweizer Servern und getrennt von Klientendossiers – DSG- und DSGVO-konform.

Ressourcen für Ernährungsberatung-Betriebe

Häufige Fragen für Ernährungsberatung-Betriebe

Muss ich als Ernährungsberaterin MWST abrechnen?

Das hängt von deinen Leistungen ab. Ärztlich angeordnete Ernährungsberatung, die du als nach kantonalem Recht zugelassene Beraterin erbringst, ist als Heilbehandlung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG; Ernährungsberaterinnen sind in Art. 35 MWSTV als Leistungserbringerinnen aufgeführt). Präventive Beratung ohne Anordnung, Workshops, Vorträge und Firmenangebote sind dagegen steuerbar – übersteigen diese Umsätze CHF 100'000 pro Jahr, wirst du für diesen Teil MWST-pflichtig (Normalsatz 8.1 %).

Wie trenne ich verordnete Beratungen von Coaching und Workshops?

Führe zwei Ertragskonten: eines für ärztlich angeordnete Beratungen (ausgenommen), eines für alle übrigen Leistungen (steuerbar). Halte zur Anordnung fest, wer sie ausgestellt hat – so ist die Abgrenzung bei einer ESTV-Kontrolle belegbar. Pfeffersack bucht jede Rechnung auf das passende Konto, und die MWST-Abrechnung übernimmt nur den steuerbaren Teil.

Was gehört auf die Rechnung, damit die Krankenkasse zurückerstattet?

Bei verordneten Beratungen über die Grundversicherung läuft die Abrechnung in der Regel über die etablierten Abrechnungswege; bei Selbstzahlern mit Zusatzversicherung reichen deine Klientinnen die Honorarrechnung selbst ein. Darauf gehören Datum, Dauer, Leistungsbeschrieb (neutral, z. B. «Ernährungsberatung vom …»), Betrag sowie deine Qualifikation bzw. Registrierung (z. B. Verbandsmitgliedschaft), die viele Versicherer für die Rückerstattung voraussetzen. Pfeffersack erstellt solche QR-Rechnungen mit frei wählbarem Leistungstext.

Welche Ausgaben kann ich von den Steuern absetzen?

Geschäftsmässig begründeter Aufwand mindert deinen Gewinn: Praxis- oder Raummiete, Aus- und Weiterbildungen, Fachliteratur, Beratungssoftware, Berufshaftpflicht, Verbandsbeiträge sowie Fahrten zu Hausbesuchen und Firmenkursen (CHF 0.75/km, Stand 2026). Wichtig ist der Beleg zu jeder Ausgabe – in Pfeffersack fotografierst du ihn, die KI kontiert automatisch.

Brauche ich eine doppelte Buchhaltung für meine Beratungspraxis?

Als Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die einfache Buchhaltung – Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Das trifft auf die allermeisten Beratungspraxen zu. Erst ab CHF 500'000 Umsatz oder bei einer GmbH wird die doppelte Buchführung Pflicht. Pfeffersack unterstützt beide Varianten.

Rechnet Pfeffersack direkt mit Krankenkassen ab?

Nein. Pfeffersack ist die Finanzbuchhaltungs- und Rechnungssoftware für deine Praxis – für Honorarrechnungen an Selbstzahler und Firmenkunden, Belege, Bankabgleich und MWST. Die elektronische Leistungsabrechnung mit Versicherern läuft über spezialisierte Abrechnungslösungen; deren Auszahlungen verbuchst du anschliessend in Pfeffersack.

Was kostet Pfeffersack für die Ernährungsberatung?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Umsatzlimit. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

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