Beratung statt Belegchaos: Pfeffersack trennt ärztlich verordnete Beratungen von steuerbaren Workshops und Firmenangeboten, fakturiert deine Honorare mit QR-Rechnung und sammelt den Praxisaufwand für die Steuererklärung.
Typisch Einzelfirma (eigene Beratungspraxis). Ärztlich angeordnete Ernährungsberatung durch nach kantonalem Recht zugelassene Beraterinnen ist als Heilbehandlung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG i. V. m. Art. 35 MWSTV) – präventive Beratung, Workshops und Firmenangebote sind steuerbar.
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Branchentypische Konten nach Schweizer KMU-Kontenrahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Kontoerstellung automatisch ein.
| Konto | Branchentypische Verwendung |
|---|---|
| 3000 – Honorare verordnete Beratung | Ärztlich angeordnete Ernährungsberatung – als Heilbehandlung ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG). |
| 3200 – Ertrag steuerbare Leistungen | Präventive Beratung, Workshops, Vorträge und Firmenangebote – Normalsatz 8.1 %, getrennt führen. |
| 6000 – Raumaufwand | Praxismiete oder stundenweise Raummiete inklusive Nebenkosten. |
| 6300 – Versicherungen, Abgaben & Gebühren | Berufshaftpflicht, Verbandsbeiträge (z. B. SVDE), Registrierungsgebühren. |
| 6500 – Verwaltungs- & übriger Betriebsaufwand | Weiterbildungen, Fachliteratur, Beratungssoftware, Telefon/Internet. |
| 6200 – Fahrzeug- & Transportaufwand | Hausbesuche und Firmenkurse – CHF 0.75/km (Stand 2026) oder ÖV-Belege. |
| 2850 – Privat (Einzelfirma) | Privatbezüge und Privateinlagen – in der Einzelpraxis gibt es keinen Lohn. |
Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.
Beratungen mit QR-Rechnung stellen – für Selbstzahler mit den Angaben, die die Zusatzversicherung für die Rückerstattung verlangt.
Ärztlich verordnete Beratungen getrennt von Workshops, Vorträgen und Firmenangeboten führen – die MWST-Lage bleibt eindeutig.
Praxismiete, Weiterbildung, Fachliteratur, Berufshaftpflicht und Verbandsbeiträge per Belegfoto erfassen – korrekt kontiert.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als PDF oder CSV exportieren – bereit für die Steuererklärung oder den Treuhänder.
Honorarrechnungen mit neutralem Leistungstext – diskret gegenüber Dritten und vollständig für die Rückerstattung.
Verordnete Beratungen ausgenommen, Workshops steuerbar – Pfeffersack hält beides getrennt und rechnet die MWST nur auf dem steuerbaren Teil ab.
Weiterbildung, Fachliteratur, Miete: Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag und das passende Aufwandskonto.
Kontoauszug importieren und Zahlungseingänge den offenen Honorarrechnungen zuordnen – ohne Abtippen.
Sieh auf einen Blick, welche Rechnungen offen sind, und verschicke freundliche Zahlungserinnerungen.
Deine Praxisfinanzen liegen auf Schweizer Servern und getrennt von Klientendossiers – DSG- und DSGVO-konform.
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Buchhaltung für Freelancer in der SchweizDas hängt von deinen Leistungen ab. Ärztlich angeordnete Ernährungsberatung, die du als nach kantonalem Recht zugelassene Beraterin erbringst, ist als Heilbehandlung von der MWST ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG; Ernährungsberaterinnen sind in Art. 35 MWSTV als Leistungserbringerinnen aufgeführt). Präventive Beratung ohne Anordnung, Workshops, Vorträge und Firmenangebote sind dagegen steuerbar – übersteigen diese Umsätze CHF 100'000 pro Jahr, wirst du für diesen Teil MWST-pflichtig (Normalsatz 8.1 %).
Führe zwei Ertragskonten: eines für ärztlich angeordnete Beratungen (ausgenommen), eines für alle übrigen Leistungen (steuerbar). Halte zur Anordnung fest, wer sie ausgestellt hat – so ist die Abgrenzung bei einer ESTV-Kontrolle belegbar. Pfeffersack bucht jede Rechnung auf das passende Konto, und die MWST-Abrechnung übernimmt nur den steuerbaren Teil.
Bei verordneten Beratungen über die Grundversicherung läuft die Abrechnung in der Regel über die etablierten Abrechnungswege; bei Selbstzahlern mit Zusatzversicherung reichen deine Klientinnen die Honorarrechnung selbst ein. Darauf gehören Datum, Dauer, Leistungsbeschrieb (neutral, z. B. «Ernährungsberatung vom …»), Betrag sowie deine Qualifikation bzw. Registrierung (z. B. Verbandsmitgliedschaft), die viele Versicherer für die Rückerstattung voraussetzen. Pfeffersack erstellt solche QR-Rechnungen mit frei wählbarem Leistungstext.
Geschäftsmässig begründeter Aufwand mindert deinen Gewinn: Praxis- oder Raummiete, Aus- und Weiterbildungen, Fachliteratur, Beratungssoftware, Berufshaftpflicht, Verbandsbeiträge sowie Fahrten zu Hausbesuchen und Firmenkursen (CHF 0.75/km, Stand 2026). Wichtig ist der Beleg zu jeder Ausgabe – in Pfeffersack fotografierst du ihn, die KI kontiert automatisch.
Als Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die einfache Buchhaltung – Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Das trifft auf die allermeisten Beratungspraxen zu. Erst ab CHF 500'000 Umsatz oder bei einer GmbH wird die doppelte Buchführung Pflicht. Pfeffersack unterstützt beide Varianten.
Nein. Pfeffersack ist die Finanzbuchhaltungs- und Rechnungssoftware für deine Praxis – für Honorarrechnungen an Selbstzahler und Firmenkunden, Belege, Bankabgleich und MWST. Die elektronische Leistungsabrechnung mit Versicherern läuft über spezialisierte Abrechnungslösungen; deren Auszahlungen verbuchst du anschliessend in Pfeffersack.
CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Umsatzlimit. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.
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