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Alle BranchenBuchhaltung für Fitness-Trainer

Fitness- & Personal Trainer

Training statt Tabellen: Pfeffersack fakturiert Einzelstunden, 10er-Abos und Gruppenkurse mit QR-Rechnung, behält deinen MWST-Status im Blick und erfasst Studiomiete, Equipment und Weiterbildung per Belegfoto.

Typisch Einzelfirma – unkompliziert gegründet, ohne Startkapital. Personal Training und Gruppenkurse sind normale steuerbare Dienstleistungen: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %). Unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).

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Das Wichtigste in Kürze

  • Personal Training und Gruppenkurse sind steuerbar – MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %).
  • Therapeutische Angebote können nur mit anerkannter Ausbildung und entsprechender Zulassung ausgenommen sein – getrennt erfassen.
  • Studiomiete, Equipment, Musik-Lizenzen, Ausbildung und Berufshaftpflicht sind abzugsfähiger Aufwand.
  • Fahrten zu Kundinnen und Studios: CHF 0.75/km (Stand 2026) oder effektive ÖV-Kosten.
  • Als Einzelfirma unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).

Typische Probleme im Fitness-Trainer-Alltag

Einzelstunden, 10er-Abos und Gruppenkurse laufen über Twint, Bar und Überweisung – der Überblick fehlt
Alle Einnahmen zentral erfassen, Rechnungen mit QR-Code stellen und Zahlungseingänge per Bankimport zuordnen
10er-Abos werden im Voraus bezahlt – als Einnahme verbucht, verzerren sie den Jahresgewinn
Vorausbezahlte Abos als erhaltene Anzahlung führen und bei Bezug auflösen – der Gewinn entsteht, wenn trainiert wird
Studiomiete, Matten, Hanteln und die nächste Ausbildung: Belege sammeln bleibt liegen
Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag und Aufwandskonto – am Jahresende sind alle Abzüge beisammen
Unklar, ob und wann die MWST-Pflicht greift – besonders beim Wachstum über mehrere Studios
Die Umsatzentwicklung ist jederzeit sichtbar – näherst du dich CHF 100'000, bereitest du die ESTV-Anmeldung rechtzeitig vor

Konten­plan-Tipps für Fitness-Trainer

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
3000 – Ertrag Personal TrainingEinzeltrainings und Coaching – steuerbar, Normalsatz 8.1 % ab MWST-Pflicht.
3100 – Ertrag Gruppenkurse & AbosGruppenkurse, 10er-Abos und Workshops – getrennt vom Einzeltraining auswertbar.
2030 – Erhaltene Anzahlungen (Abos)Vorausbezahlte 10er-Abos und Pakete – als Verbindlichkeit führen, pro bezogene Einheit auflösen.
6000 – RaumaufwandStudiomiete, stundenweise Raummiete, Outdoor-Bewilligungen, Nebenkosten.
1520 – Geräte & EquipmentGrössere Anschaffungen wie Geräte oder Soundsystem – Anlagevermögen mit Abschreibung; Kleinmaterial direkt als Aufwand.
6500 – Verwaltungs- & übriger BetriebsaufwandBuchungssystem, Musik-Lizenzen (z. B. SUISA), Weiterbildung, Fachliteratur.
6200 – Fahrzeug- & TransportaufwandFahrten zu Kundinnen und Studios – CHF 0.75/km (Stand 2026) oder ÖV-Belege.

So nutzen Fitness-Trainer-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Trainings und Abos fakturieren

Einzelstunden, 10er-Abos und Firmenkurse mit QR-Rechnung stellen – inklusive Zahlungserinnerung bei offenen Posten.

02

Vorausbezahlte Abos abgrenzen

10er-Abos und Halbjahres-Pakete als Anzahlung führen und pro bezogener Einheit auflösen – die Erfolgsrechnung zeigt das echte Ergebnis.

03

Studio- und Equipment-Aufwand erfassen

Raummiete, Geräte, Musik-Lizenzen, Buchungssystem und Versicherungen per Belegfoto erfassen – korrekt kontiert und abzugsfähig.

04

Steuererklärung vorbereiten

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Knopfdruck als PDF oder CSV – bereit für die Steuererklärung oder den Treuhänder.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

QR-Rechnung für Trainings

Einzelstunden, Abos und Firmenangebote professionell fakturieren – Kundinnen zahlen per Banking-App in Sekunden.

Belege per Foto

Matten, Hanteln, Raummiete, Ausbildung: Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag und das passende Aufwandskonto.

Bankimport

Kontoauszug importieren, Trainings-Eingänge und Ausgaben zuordnen – die Buchhaltung ist in Minuten nachgeführt.

Zeiterfassung für Trainerstunden

Erfasste Stunden pro Kundin oder Firmenkunde direkt in eine Rechnung übernehmen – nichts bleibt unverrechnet.

MWST-Status im Blick

Umsatzentwicklung laufend sichtbar – rechtzeitig reagieren, bevor die CHF-100'000-Grenze erreicht ist.

Einfache Buchhaltung nach OR

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz – ohne Buchhaltungsvorkenntnisse.

Ressourcen für Fitness-Trainer-Betriebe

Häufige Fragen für Fitness-Trainer-Betriebe

Muss ich als Personal Trainer MWST abrechnen?

Erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz: Personal Training und Gruppenkurse sind normale steuerbare Dienstleistungen zum Normalsatz von 8.1 %. Viele Trainerinnen und Trainer liegen besonders am Anfang darunter – dann gilt: keine MWST-Pflicht, keine MWST auf den Rechnungen. Sobald du die Grenze erreichst, meldest du dich bei der ESTV an. Pfeffersack zeigt deine Umsatzentwicklung laufend, damit dich die Grenze nicht überrascht.

Sind Yoga- oder Fitnesskurse von der MWST ausgenommen?

Sportliche Kurse grundsätzlich nicht – Gruppenkurse, Bootcamps und Personal Training sind steuerbar. Anders können therapeutische Angebote liegen: Ärztlich verordnete, therapeutische Einzelarbeit kann als Heilbehandlung ausgenommen sein, sofern du über eine anerkannte Ausbildung und die nötige Zulassung verfügst. Bietest du beides an, erfasse die Einnahmen getrennt – Pfeffersack führt dafür separate Ertragskonten.

Wie verbuche ich 10er-Abos und vorausbezahlte Pakete?

Das Geld kommt im Voraus, die Leistung folgt über Monate – deshalb gehört ein vorausbezahltes Abo zunächst auf ein Anzahlungskonto (z. B. 2030) und wird pro bezogener Einheit in Ertrag umgebucht. So zeigt deine Erfolgsrechnung, was du wirklich erarbeitet hast, und bei einem Jahreswechsel stimmt die Abgrenzung. Für kleine Einzelfirmen mit einfacher Buchhaltung genügt oft eine pragmatische Lösung – wichtig ist, dass offene Guthaben deiner Kundinnen dokumentiert sind.

Was kann ich als Fitness-Trainerin von den Steuern absetzen?

Alles, was geschäftsmässig begründet ist: Studio- und Raummiete inklusive Nebenkosten, Equipment (grössere Anschaffungen über die Nutzungsdauer abgeschrieben), Musik-Lizenzen, Buchungssystem, Aus- und Weiterbildungen, Berufshaftpflicht sowie Fahrten zu Kundinnen mit CHF 0.75/km (Stand 2026) oder ÖV-Beleg. Entscheidend ist der Beleg zu jeder Ausgabe – in Pfeffersack per Foto in Sekunden erfasst.

Einzelfirma oder GmbH für mein Fitness-Business?

Die meisten starten als Einzelfirma: keine Gründungskosten, kein Startkapital, einfache Buchhaltung unter CHF 500'000 Umsatz (Art. 957 Abs. 2 OR). Eine GmbH wird interessant, wenn du ein eigenes Studio mit Angestellten betreibst oder langfristige Mietverträge und damit finanzielle Risiken trägst. Pfeffersack unterstützt beide Rechtsformen – der Wechsel ist später möglich.

Wie rechne ich mit Studios ab, in denen ich als Freelancerin arbeite?

Stellst du dem Studio deine Stunden in Rechnung, bist du selbständig tätig: Du fakturierst mit deiner QR-Rechnung, das Studio zahlt ohne Sozialabzüge, und du rechnest AHV und Steuern selbst ab. Erfasse die Stunden pro Studio in der Zeiterfassung und übernimm sie direkt in die Monatsrechnung. Achtung: Bist du fest ins Studio eingebunden wie eine Angestellte, kann die Ausgleichskasse das Verhältnis als unselbständig einstufen – kläre Grenzfälle frühzeitig.

Was kostet Pfeffersack für Personal Trainer?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive. Das ist günstiger als eine einzige Trainingsstunde. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

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