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Anwälte & Kanzleien

Mandate statt Mahnwesen: Pfeffersack macht aus erfassten Stunden QR-Honorarrechnungen, hält Klientengelder von Kanzleigeld getrennt und bereitet die MWST-Abrechnung vor – diskret und OR-konform.

Typisch Einzelfirma (eigene Kanzlei), zunehmend auch GmbH/AG. Anwaltsleistungen sind steuerbar (Normalsatz 8.1 %) – die MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz ist in der Praxis schnell erreicht. Klientengelder sind nach Art. 12 lit. h BGFA getrennt vom Kanzleivermögen aufzubewahren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Anwaltshonorare sind steuerbar (Normalsatz 8.1 %) – die MWST-Pflicht ab CHF 100'000 ist schnell erreicht.
  • Klientengelder sind getrennt vom Kanzleivermögen zu halten (Art. 12 lit. h BGFA) – nie als Ertrag buchen.
  • Im Namen und auf Rechnung des Klienten bezahlte Gebühren sind Durchlaufposten – kein Entgelt (Art. 24 Abs. 6 lit. b MWSTG).
  • Das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) gilt auch auf der Rechnung – ein neutraler Leistungstext genügt den Pflichtangaben (Art. 26 MWSTG).
  • Als Einzelfirma unter CHF 500'000 Umsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR).

Typische Probleme im Kanzlei-Alltag

Stunden werden im Mandat erfasst, aber die Honorarrechnung entsteht erst Wochen später von Hand
Zeiterfassung pro Mandat in Pfeffersack – erfasste Stunden wandern per Klick in eine QR-Honorarrechnung mit Stundensatz und Leistungsübersicht
Klientengelder, Kostenvorschüsse und Kanzleigeld vermischen sich auf einem Konto – standesrechtlich heikel
Separates Bankkonto für Klientengelder als eigenes Konto führen und Vorschüsse als Verbindlichkeit statt als Ertrag buchen
Gerichtskosten und Gebühren, die für Klienten vorgeschossen werden, verfälschen Umsatz und MWST
Durchlaufposten getrennt vom Honorar erfassen – weiterverrechnete Beträge im Namen des Klienten bleiben ausserhalb des Entgelts
Offene Honorarnoten geraten zwischen Verhandlungen in Vergessenheit – die Liquidität leidet
Offene-Posten-Liste mit Zahlungserinnerungen – wer noch nicht bezahlt hat, ist auf einen Blick sichtbar

Konten­plan-Tipps für Kanzlei

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
1020 – Bank KanzleikontoGeschäftskonto der Kanzlei für Honorare und Kanzleiaufwand.
1021 – Bank KlientengelderSeparates Konto für Klientengelder und Kostenvorschüsse – getrennt vom Kanzleivermögen (Art. 12 lit. h BGFA).
2030 – Erhaltene Vorschüsse von KlientenKostenvorschüsse als Verbindlichkeit führen, bis die Leistung erbracht und fakturiert ist.
3000 – HonorarertragAnwaltshonorare nach Aufwand oder Pauschale – steuerbar zum Normalsatz 8.1 %.
3700 – Weiterverrechnete AuslagenIm eigenen Namen bezogene, weiterverrechnete Auslagen (z. B. Reisekosten) – Teil des Entgelts, im Unterschied zu Durchlaufposten.
4400 – Bezogene DienstleistungenKorrespondenzanwälte, Gutachter und Übersetzungen, die für Mandate zugekauft werden.
6500 – Verwaltungs- & übriger BetriebsaufwandJuristische Datenbanken, Fachliteratur, Kanzleisoftware, Weiterbildung, Verbandsbeiträge.

So nutzen Kanzlei-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Stunden erfassen und fakturieren

Aufwand pro Mandat mit der integrierten Zeiterfassung festhalten und daraus Honorarrechnungen mit QR-Einzahlungsteil erstellen.

02

Kostenvorschüsse korrekt verbuchen

Erhaltene Vorschüsse als Verbindlichkeit führen und bei Rechnungsstellung mit dem Honorar verrechnen – der Umsatz entsteht erst mit der Leistung.

03

Durchlaufposten sauber trennen

Gerichtsgebühren und Auslagen im Namen des Klienten getrennt vom Honorar weiterverrechnen – die MWST-Abrechnung bleibt korrekt.

04

Kanzleiaufwand im Griff

Fachliteratur, juristische Datenbanken, Berufshaftpflicht und Verbandsbeiträge per Belegfoto erfassen – korrekt kontiert und abzugsfähig.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

Zeiterfassung mit Rechnungserstellung

Stunden pro Mandat und Stundensatz erfassen – daraus entsteht die Honorarrechnung ohne doppelte Datenerfassung.

QR-Rechnung mit Diskretion

Honorarnoten mit neutralem Leistungstext – erfüllt die Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG, ohne Mandatsinhalte offenzulegen (Art. 321 StGB).

Getrennte Konten für Klientengelder

Klientengelder als eigenes Bank- und Verbindlichkeitskonto führen – die Trennung nach Art. 12 lit. h BGFA bleibt in der Buchhaltung sichtbar.

MWST-Abrechnung vorbereitet

Honorare steuerbar, Durchlaufposten aussen vor – die Abrechnung für die ESTV entsteht aus korrekt getrennten Konten.

Bankimport

Kanzlei- und Klientengeldkonto importieren, Zahlungseingänge den offenen Honorarnoten zuordnen – ohne Abtippen.

Offene Honorare im Blick

Offene-Posten-Liste mit Fälligkeiten und Zahlungserinnerungen – die Liquidität der Kanzlei bleibt planbar.

Ressourcen für Kanzlei-Betriebe

Häufige Fragen für Kanzlei-Betriebe

Wie buche ich Klientengelder und Kostenvorschüsse korrekt?

Klientengelder gehören nicht der Kanzlei: Sie sind getrennt vom eigenen Vermögen aufzubewahren (Art. 12 lit. h BGFA). In der Buchhaltung führst du dafür ein separates Bankkonto (z. B. 1021) und buchst erhaltene Vorschüsse als Verbindlichkeit (z. B. 2030 – Erhaltene Vorschüsse), nicht als Ertrag. Honorarertrag entsteht erst, wenn du die Leistung erbracht und fakturiert hast – dann wird der Vorschuss mit der Honorarnote verrechnet. Pfeffersack bildet diese Trennung mit eigenen Konten ab.

Was sind Durchlaufposten – und warum sind sie MWST-frei?

Bezahlst du Gerichtskosten, Gebühren oder Auslagen im Namen und auf Rechnung deines Klienten und verrechnest sie eins zu eins weiter, gelten sie nicht als Entgelt (Art. 24 Abs. 6 lit. b MWSTG) – darauf fällt keine MWST an. Anders sieht es aus, wenn du Auslagen im eigenen Namen beziehst (etwa Reisekosten) und weiterverrechnest: Diese sind Teil deines Entgelts und steuerbar. Getrennte Konten für beide Fälle halten deine MWST-Abrechnung korrekt.

Muss ich als selbständiger Anwalt MWST abrechnen?

In aller Regel ja: Anwaltsleistungen sind steuerbar (Normalsatz 8.1 %), und die MWST-Pflicht beginnt ab CHF 100'000 Jahresumsatz – eine Grenze, die eine Kanzlei schnell erreicht. Abrechnen kannst du effektiv oder mit der Saldosteuersatzmethode; welcher Saldosteuersatz gilt, legt die ESTV-Verordnung je Branche fest. Pfeffersack unterstützt beide Methoden und bereitet die Abrechnung aus deinen Konten auf.

Wie stelle ich Honorarnoten aus, ohne das Anwaltsgeheimnis zu verletzen?

Halte den Leistungstext neutral: «Honorar für anwaltliche Dienstleistungen, Periode …» mit Datum, Stunden und Betrag genügt. Mandatsinhalte, Gegenparteien oder Verfahrensdetails gehören nicht auf die Rechnung – das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) gilt auch hier. Eine detaillierte Leistungsübersicht kannst du separat und vertraulich zustellen. Pfeffersack erstellt QR-Honorarrechnungen mit frei wählbarem Leistungstext.

Kann ich meine erfassten Stunden direkt verrechnen?

Ja. Mit der integrierten Zeiterfassung hältst du Aufwand pro Mandat und Stundensatz fest und erstellst daraus die Honorarrechnung – ohne die Stunden nochmals abzutippen. Das reduziert nicht verrechneten Aufwand: Was erfasst ist, landet auf der nächsten Honorarnote oder bleibt als offener Posten sichtbar.

Brauche ich für meine Kanzlei eine doppelte Buchhaltung?

Als Einzelfirma mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die einfache Buchhaltung (Art. 957 Abs. 2 OR). Ab CHF 500'000 Umsatz oder als GmbH/AG ist die doppelte Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung Pflicht. Gerade wegen Klientengeldern und Vorschüssen empfiehlt sich in Kanzleien allerdings früh eine saubere Kontenführung – Pfeffersack unterstützt beide Varianten.

Was kostet Pfeffersack für eine Kanzlei?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive: Zeiterfassung, QR-Honorarrechnungen, Bankimport und MWST-Abrechnung. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

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7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig. Stunden erfassen, Honorarnoten stellen und Klientengelder sauber trennen.