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Berater, Business-Coaches & Trainer

Mandate begleiten, Workshops halten, Konzepte schreiben – und die Honorarrechnungen bleiben liegen? Pfeffersack schreibt deine QR-Rechnungen, grenzt vorausbezahlte Workshops periodengerecht ab und rechnet die MWST ab.

Typisch Einzelfirma bei Solo-Beratern, GmbH bei höheren Honoraren oder Haftungsrisiko. MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Beratungs- und Coaching-Leistungen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beratung und Coaching sind zum Normalsatz 8.1 % MWST steuerbar (Stand 2026); Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz.
  • Reine Ausbildungs- und Unterrichtsleistungen sind nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG von der Steuer ausgenommen (ohne Vorsteuerabzug).
  • Wer Coaching UND Ausbildung anbietet, muss die Umsätze trennen – steuerbare und ausgenommene Leistungen getrennt buchen.
  • Life- und Business-Coaching gilt nicht als Heilbehandlung – anders als bei Therapeuten gibt es hier keine Befreiung.
  • Vorausbezahlte Workshops gehören in die passive Rechnungsabgrenzung – der Ertrag ist erst mit der Durchführung realisiert (OR Art. 958b).

Typische Probleme im Berater & Coach-Alltag

Coaching ist steuerbar, ein Ausbildungskurs kann ausgenommen sein – die MWST-Behandlung ist unklar und riskant
Steuerbare Beratung (3000) und allenfalls ausgenommene Ausbildung (3400) auf getrennten Konten führen – so bleibt die MWST-Abrechnung sauber.
Ein Workshop wird im Dezember bezahlt, findet aber erst im März statt – der Ertrag landet im falschen Jahr
Vorauszahlungen als passive Rechnungsabgrenzung buchen – so erscheint der Ertrag erst im Monat der Durchführung (OR Art. 958b); Pfeffersack unterstützt diese Abgrenzung.
Vom Homeoffice aus gearbeitet, aber der Raumkosten-Anteil wird nie sauber als Geschäftsaufwand geltend gemacht
Anteil Miete, Strom und Internet fürs Arbeitszimmer als Raumaufwand (6000) buchen – nach anerkanntem Verteilschlüssel.
Supervision, Zertifizierungen und Fachliteratur häufen sich – die abzugsfähige Weiterbildung geht verloren
Weiterbildung und Supervision auf Konto 6500 sammeln – berufsbezogene Weiterbildung ist als Geschäftsaufwand abzugsfähig.

Konten­plan-Tipps für Berater & Coach

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
3000 – Beratungs- & Coaching-ErtragHonorare aus Beratung, Business- und Life-Coaching – steuerbar zum Normalsatz 8.1 %.
3400 – Kurs- & SeminarertragErlöse aus strukturierten Ausbildungen und Lehrgängen – je nach Ausgestaltung nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG ausgenommen (getrennt führen).
6000 – RaumaufwandAnteil Miete, Strom und Internet fürs Homeoffice-Arbeitszimmer nach anerkanntem Verteilschlüssel.
6500 – Weiterbildung & SupervisionSupervision, Zertifizierungen, Fachliteratur und berufsbezogene Kurse – abzugsfähiger Geschäftsaufwand.
6570 – EDV- & Software-AufwandVideo-Tools, Kollaborations-Software und Fachplattformen für die Beratungs- und Coaching-Arbeit.
6600 – WerbeaufwandWebsite, Netzwerk-Anlässe, Vorträge zur Akquise und Marketing für Coaching-Angebote.
2300 – Passive RechnungsabgrenzungVorausbezahlte Workshops und Retainer, deren Leistung erst in einer späteren Periode erbracht wird (OR Art. 958b).

So nutzen Berater & Coach-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Projektbasierte Honorare

Mandate nach Aufwand oder Pauschale abrechnen. QR-Rechnung mit Leistungsbeschrieb in Sekunden erstellt – Zeiterfassung optional als Grundlage.

02

Coaching vs. Ausbildung trennen

Steuerbares Coaching und allenfalls ausgenommene Kurse getrennt buchen. Pfeffersack hält beide Umsatzarten auseinander – wichtig für die MWST.

03

Vorausbezahlte Workshops

Teilnahmegebühren, die vor dem Kursdatum eingehen, als passive Rechnungsabgrenzung führen. Der Ertrag wird erst bei Durchführung realisiert.

04

Homeoffice & Weiterbildung

Raumkosten-Anteil fürs Arbeitszimmer und berufsbezogene Weiterbildung sauber als Geschäftsaufwand erfassen – direkt aus dem Bankauszug.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

Honorar-Rechnungen

Projekt- und Pauschalhonorare als QR-Rechnung mit Leistungsbeschrieb – professionell und in Sekunden erstellt.

Umsätze trennen (MWST)

Steuerbares Coaching und ausgenommene Ausbildung auf getrennten Konten – Grundlage für eine korrekte MWST-Abrechnung nach Art. 21 MWSTG.

Rechnungsabgrenzung

Vorausbezahlte Workshops und Retainer periodengerecht abgrenzen – der Ertrag wird im richtigen Monat realisiert (OR Art. 958b).

Homeoffice-Anteil

Anteil Miete, Strom und Internet fürs Arbeitszimmer als Raumaufwand erfassen – nach nachvollziehbarem Verteilschlüssel.

Zeiterfassung

Aufwand pro Mandat erfassen und als Grundlage für die Honorarrechnung nutzen – ideal bei Abrechnung nach Stunden.

Belege & Weiterbildung per Foto

Quittungen für Supervision, Zertifizierungen und Fachliteratur fotografieren – die KI bucht sie auf den Weiterbildungsaufwand.

Ressourcen für Berater & Coach-Betriebe

Häufige Fragen für Berater & Coach-Betriebe

Ist Coaching in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

Ja. Beratungs- und Coaching-Leistungen sind zum Normalsatz von 8.1 % steuerbar (Stand 2026). MWST-pflichtig wirst du, sobald dein Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 pro Jahr erreicht. Anders als bei Therapeuten, deren Heilbehandlungen von der MWST ausgenommen sind, gilt für Life- und Business-Coaching keine Heilbehandlungs-Befreiung.

Wann ist meine Leistung als Ausbildung von der MWST ausgenommen?

Reine Bildungs-, Ausbildungs- und Unterrichtsleistungen – also strukturierte Wissensvermittlung wie Kurse und Lehrgänge – sind nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG von der Steuer ausgenommen. Ausgenommen bedeutet ohne MWST, aber auch ohne Vorsteuerabzug auf den zugehörigen Aufwendungen. Individuelles Coaching und Beratung fallen dagegen nicht unter diese Ausnahme und bleiben steuerbar.

Ich biete Coaching UND Ausbildung an – wie rechne ich die MWST ab?

Du musst die Umsätze trennen: Das steuerbare Coaching (Konto 3000) rechnest du mit 8.1 % ab, den allenfalls ausgenommenen Ausbildungsteil (Konto 3400) führst du ohne MWST. Diese Trennung ist Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung und für den anteiligen Vorsteuerabzug. Pfeffersack hält beide Umsatzarten auf getrennten Konten auseinander, sodass die MWST-Abrechnung stimmt.

Wie verbuche ich einen vorausbezahlten Workshop?

Geht die Teilnahmegebühr vor dem Kursdatum ein, ist der Ertrag noch nicht verdient. Er gehört in die passive Rechnungsabgrenzung (Konto 2300) und wird erst im Monat der Durchführung als Ertrag realisiert. So wird der Umsatz periodengerecht dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet (OR Art. 958b). Pfeffersack unterstützt diese Abgrenzung, damit dein Abschluss stimmt.

Kann ich als Coach mein Homeoffice absetzen?

Wenn du geschäftlich von zu Hause arbeitest, kannst du einen angemessenen Anteil der Raumkosten – Miete, Strom, Internet – als Geschäftsaufwand (Konto 6000) geltend machen. Massgebend ist ein nachvollziehbarer Verteilschlüssel, meist nach Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnung. Weiterbildung und Supervision sind als berufsbezogener Aufwand ebenfalls abzugsfähig (Konto 6500).

Brauche ich als selbständiger Berater einen Treuhänder?

Nicht zwingend. Als Solo-Berater mit überschaubaren projektbasierten Honoraren führst du deine Buchhaltung gut selbst – von der Honorarrechnung über die Rechnungsabgrenzung bis zur MWST-Abrechnung. Pfeffersack deckt einfache und doppelte Buchhaltung, MWST und Jahresabschluss ab. Für komplexere Fragen oder Löhne bei einer GmbH ziehst du punktuell einen Treuhänder bei.

Was kostet Pfeffersack für Berater und Coaches?

Ab CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo. Alle Funktionen inklusive – Honorar-Rechnungen, MWST-Abrechnung, Rechnungsabgrenzung, Zeiterfassung und Bankimport. Damit hast du deine Honorare und Abgrenzungen jederzeit im Griff statt nur einmal im Jahr.

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7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig. Honorar-Rechnung und Abgrenzung in Minuten eingerichtet.