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Taxi & Fahrdienst

Fahren statt Formulare: Pfeffersack verbucht deine Tageseinnahmen und Plattform-Gutschriften, sammelt Tankstellen- und Werkstattbelege per Foto und bereitet die MWST-Abrechnung vor – effektiv oder mit Saldosteuersatz.

Typisch Einzelfirma (eigene Konzession), bei mehreren Fahrzeugen auch GmbH. Personenbeförderung ist steuerbar: MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %); für die Abrechnung ist häufig die Saldosteuersatzmethode attraktiv – den Satz je Branche legt die ESTV-Verordnung fest.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Personenbeförderung ist steuerbar – MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8.1 %).
  • Die Saldosteuersatzmethode vereinfacht die Abrechnung – den Branchensatz legt die ESTV-Verordnung fest.
  • Bareinnahmen brauchen einen täglichen Kassensturz mit Beleg – die Belegpflicht gilt auch bar (Art. 957a OR).
  • Plattform-Gutschriften (z. B. Uber) brutto verbuchen: Fahrpreis als Ertrag, Kommission als Aufwand.
  • Fahrzeugkosten laufen effektiv (Leasing, Treibstoff, Service) – mit Ausscheidung des Privatanteils.

Typische Probleme im Taxi-Alltag

Bareinnahmen, Kartenzahlungen und Plattform-Gutschriften kommen aus drei Kanälen – der Tagesabschluss fehlt
Tageseinnahmen pro Kanal erfassen und mit dem Bankimport abgleichen – jeder Franken ist einem Tag und Kanal zugeordnet
Plattformen zahlen den Fahrpreis abzüglich Kommission aus – netto verbucht fehlen Umsatz und Aufwand
Gutschriften brutto aufteilen: Fahrpreis als Ertrag, Kommission als Aufwand – Umsatz und MWST-Basis stimmen
Tank-, Werkstatt- und Versicherungsbelege sammeln sich im Handschuhfach
Beleg an der Tankstelle abfotografieren, die KI kontiert auf den Fahrzeugaufwand – nichts geht verloren
Das Fahrzeug wird auch privat genutzt – ohne Privatanteil drohen Aufrechnungen bei der Steuerkontrolle
Privatanteil als eigene Buchung ausscheiden – die Erfolgsrechnung zeigt den echten Geschäftsaufwand

Konten­plan-Tipps für Taxi

Branchen­typische Konten nach Schweizer KMU-Konten­rahmen. Pfeffersack richtet diese bei der Konto­erstellung automatisch ein.

KontoBranchen­typische Verwendung
1000 – KasseBareinnahmen aus Fahrten – täglicher Kassensturz, Differenzen sofort klären (Art. 957a OR).
3000 – FahrerlöseTaxi- und Transferfahrten bar, per Karte oder auf Rechnung – steuerbar 8.1 %.
3100 – Erlöse Fahrdienst-PlattformenÜber Plattformen vermittelte Fahrten – brutto erfassen, Kommission separat als Aufwand.
4400 – Plattform-KommissionenVermittlungsgebühren der Fahrdienst-Plattformen – nicht mit dem Ertrag verrechnen.
6200 – FahrzeugaufwandTreibstoff, Service, Reifen, Reparaturen, Autobahnvignette, Fahrzeugversicherung.
6260 – FahrzeugleasingLeasingraten der Geschäftsfahrzeuge – getrennt vom übrigen Fahrzeugaufwand.
6300 – Versicherungen, Abgaben & GebührenBetriebshaftpflicht, Taxibewilligung und Konzessionsgebühren, Verkehrsabgaben.

So nutzen Taxi-Betriebe Pfeffersack

Konkrete Abläufe – kein Feature-Marketing.

01

Tageseinnahmen erfassen

Bareinnahmen und Kartenumsätze pro Schicht festhalten und mit dem Kassenbuch abgleichen – die Belegpflicht ist erfüllt.

02

Plattform-Abrechnungen verbuchen

Wochen-Gutschriften von Fahrdienst-Plattformen brutto aufteilen – Fahrpreise als Ertrag, Kommissionen als Aufwand.

03

Fahrzeugkosten im Griff

Leasing, Treibstoff, Service, Reifen und Versicherung pro Fahrzeug erfassen – mit sauber ausgeschiedenem Privatanteil.

04

MWST mit Saldosteuersatz abrechnen

Semesterweise Abrechnung mit dem Branchensatz der ESTV-Verordnung – deutlich weniger Aufwand als die effektive Methode.

Funktionen, die für dein Gewerk zählen

Belege per Foto

Tankstelle, Werkstatt, Autobahnvignette: Beleg abfotografieren, die KI erkennt Betrag und Fahrzeugaufwandskonto.

Bankimport

Kontoauszug importieren – Plattform-Gutschriften, Kartenumsätze und Barverkehr-Einzahlungen werden zugeordnet.

MWST effektiv oder Saldosteuersatz

Beide Abrechnungsmethoden unterstützt – die Abrechnung für die ESTV entsteht aus deinen laufenden Buchungen.

Einnahmen pro Tag und Kanal

Bar, Karte und Plattform getrennt auswertbar – du siehst, welcher Kanal dein Geschäft trägt.

QR-Rechnung für Firmenkunden

Flughafentransfers und Firmenfahrten auf Rechnung – mit Swiss QR-Code und automatischer Zahlungserinnerung.

Einfache Buchhaltung nach OR

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz – ohne Buchhaltungsvorkenntnisse.

Ressourcen für Taxi-Betriebe

Häufige Fragen für Taxi-Betriebe

Muss ich als Taxifahrer MWST abrechnen?

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ja: Personenbeförderung ist steuerbar zum Normalsatz von 8.1 %. Viele Einzelunternehmer im Fahrdienst erreichen diese Grenze. Für die Abrechnung ist die Saldosteuersatzmethode oft attraktiv: Du rechnest semesterweise mit einem pauschalen Branchensatz ab, den die ESTV-Verordnung festlegt, und sparst dir die Vorsteuerermittlung auf jedem Beleg. Pfeffersack unterstützt beide Methoden.

Wie führe ich das Kassenbuch für Bareinnahmen korrekt?

Bareinnahmen sind der heikelste Punkt jeder Taxi-Buchhaltung: Führe pro Schicht einen Kassensturz und halte die Tageseinnahmen mit Beleg fest – die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung (Art. 957a OR) verlangen die vollständige, nachvollziehbare Erfassung auch bar. Steuerverwaltungen schätzen bei lückenhaften Kassenaufzeichnungen den Umsatz notfalls nach Erfahrungswerten – lückenlose Aufzeichnungen schützen dich davor.

Wie verbuche ich Uber- oder andere Plattform-Abrechnungen?

Brutto, nicht netto: Die Plattform zahlt dir den Fahrpreis abzüglich Kommission aus. Verbuche den vollen Fahrpreis als Ertrag (z. B. 3100) und die Kommission als Aufwand (z. B. 4400). So stimmen Umsatz und MWST-Bemessung, und du siehst, was die Vermittlung wirklich kostet. Die Wochenabrechnung der Plattform dient als Beleg – in Pfeffersack fotografierst du sie ab oder gleichst die Gutschrift per Bankimport ab.

Kann ich mein Fahrzeug von den Steuern absetzen?

Ja – beim Geschäftsfahrzeug laufen die effektiven Kosten über die Buchhaltung: Leasing oder Abschreibung, Treibstoff, Service, Reifen, Versicherung und Abgaben. Nutzt du das Fahrzeug auch privat, musst du einen Privatanteil ausscheiden – sonst drohen Aufrechnungen bei der Steuerkontrolle. Die Kilometerpauschale von CHF 0.75 (Stand 2026) ist dagegen für Privatfahrzeuge im gelegentlichen Geschäftseinsatz gedacht, nicht für das Taxi als Betriebsmittel.

Was gilt für Trinkgelder?

Trinkgelder, die dir als selbständigem Unternehmer zufliessen, gehören zum Geschäftsertrag und sind zu erfassen – am einfachsten im täglichen Kassensturz. Eine transparente Erfassung schützt dich bei Kontrollen und macht deine Erfolgsrechnung ehrlich. Bei angestellten Fahrern gelten andere Regeln – deren Trinkgelder laufen über die Lohnabrechnung, die separat geführt wird.

Einzelfirma oder GmbH für mein Taxiunternehmen?

Mit einem Fahrzeug und eigener Konzession ist die Einzelfirma der übliche Start: einfache Gründung, einfache Buchhaltung unter CHF 500'000 Umsatz (Art. 957 Abs. 2 OR). Eine GmbH wird interessant bei mehreren Fahrzeugen und Angestellten – dann mit doppelter Buchhaltung. Pfeffersack unterstützt beide Rechtsformen und wächst mit.

Was kostet Pfeffersack für Taxi- und Fahrdienst-Unternehmer?

CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 60/Jahr) oder CHF 7/Monat im Monatsabo – alle Funktionen inklusive, ohne Umsatzlimit. Das ist weniger als eine kurze Stadtfahrt. Du kannst 7 Tage kostenlos und ohne Kreditkarte testen.

Starte mit deiner Taxi-Buchhaltung

7 Tage kostenlos testen – keine Kreditkarte nötig. Tageseinnahmen, Plattform-Abrechnungen und Fahrzeugkosten im Griff.