Kostenlose Excel-Vorlage für Offerten in der Schweiz: MWST-Satz je Position, Gültigkeit und ein Feld für die Annahme durch den Kunden. Herunterladen, anpassen und als PDF versenden.
Eine Offerte nennt Leistung, Preis und Gültigkeit, bevor du den Auftrag ausführst. Rechtlich ist sie ein Antrag: Setzt du eine Annahmefrist, bleibst du bis zu deren Ablauf an die Offerte gebunden (Art. 3 Abs. 1 OR). Trifft die Annahme des Kunden erst danach bei dir ein, bist du wieder frei (Art. 3 Abs. 2 OR). Die kostenlose Excel-Vorlage enthält Absender, Empfänger, Offert-Nummer, Datum, Gültigkeit, zehn Positionszeilen, Bedingungen und ein Feld für die Unterschrift des Kunden. Den MWST-Satz trägst du je Position ein (8.1 %, 2.6 % oder 3.8 % für Beherbergung); die Vorlage rechnet die Steuer je Satz auf den Rappen gerundet und zeigt nur die Sätze, die vorkommen. Ein Beispiel für Malerarbeiten: 32 Stunden zu CHF 78 (CHF 2'496), Farbe und Abdeckmaterial pauschal CHF 540 und vier Anfahrten zu CHF 35 (CHF 140), alles zu 8.1 %. Die Vorlage zeigt CHF 3'176.00 Zwischensumme, CHF 257.26 MWST und CHF 3'433.26 Gesamtbetrag. Bist du nicht MWST-pflichtig, lässt du die Spalte leer; dann erscheint keine MWST-Zeile, und der Gesamtbetrag bleibt bei CHF 3'176.00. Für Unternehmen, die regelmässig Offerten schreiben, gibt es Pfeffersack ab CHF 5 pro Monat im Jahresabo (inkl. MWST), für Einzelfirma und GmbH: Aktivierst du die Online-Annahme in den Firmen-Einstellungen, nimmt der Kunde die Offerte über einen persönlichen Link an, und du wandelst sie per Klick in eine Rechnung um.
Lade die Offert-Vorlage herunter und öffne sie in Excel.
Trage deine Firmendaten im Kopfbereich ein.
Trage die Kundendaten, die Offert-Nummer und das Datum der Offerte ein.
Beschreibe die einzelnen Positionen mit Menge und Einzelpreis und trage je Position den MWST-Satz ein. Bist du nicht MWST-pflichtig, lässt du die Spalte leer.
Ersetze bei «Gültig bis» die Vorgabe «30 Tage» durch ein Datum. Bis dahin bist du an die Offerte gebunden (Art. 3 OR), soweit du dir nichts vorbehältst (Art. 7 OR).
Ergänze Zahlungsbedingungen und optionale AGB. Willst du die Preise bis zum Gültigkeitsdatum garantieren, streichst du den Satz «Preisänderungen vorbehalten».
Versende die Offerte als PDF an deinen Kunden.
Excel-Vorlagen sind ein guter Einstieg, haben aber natürliche Grenzen.
Mit Pfeffersack fallen viele dieser Einschränkungen weg – ab CHF 5/Monat im Jahresabo.
Pfeffersack kostenlos testenMit einer Offerte bindest du dich an Leistung und Preis, so wie du sie offerierst (Art. 3–5 OR). Ein Kostenvoranschlag nennt beim Werkvertrag nur einen ungefähren Preis. Wird er ohne Zutun des Kunden unverhältnismässig überschritten, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten, bei Bauten auf seinem Grundstück auch eine angemessene Herabsetzung verlangen (Art. 375 OR). Schreib deshalb ins Dokument, ob du einen festen Preis offerierst oder einen ungefähren Ansatz nennst.
So lange, wie du es festlegst: Mit einer Annahmefrist bist du bis zu deren Ablauf gebunden und wirst frei, wenn bis dahin keine Annahme bei dir eingetroffen ist (Art. 3 OR). Ohne Frist gilt für eine Offerte per Post oder E-Mail: Du bleibst gebunden, bis du die Antwort erwarten darfst, wenn der Kunde sie ordnungsgemäss und rechtzeitig abschickt (Art. 5 Abs. 1 OR). Eine Zahl nennt das Gesetz dafür nicht. Eine mündliche oder telefonische Offerte ohne Frist bindet dich nur, wenn der Kunde sofort annimmt (Art. 4 OR). Trag deshalb ein konkretes Datum ein; die Vorlage gibt «30 Tage» vor.
Mit einem ausdrücklichen Vorbehalt wie «freibleibend», «unverbindlich» oder «ohne Obligo»: Wer seiner Offerte eine Erklärung beifügt, dass er nicht gebunden sein will, ist nicht gebunden (Art. 7 Abs. 1 OR). Wer nur Preislisten oder Tarife verschickt, stellt damit an sich keinen Antrag (Art. 7 Abs. 2 OR). Die Vorlage enthält unter «Bedingungen» den Satz «Preisänderungen vorbehalten». Willst du die Preise bis zum Gültigkeitsdatum garantieren, streichst du ihn.
Nur wenn dein Widerruf vor oder mit der Offerte beim Kunden eintrifft oder er ihn liest, bevor er die Offerte zur Kenntnis genommen hat; dann gilt die Offerte als nicht geschehen (Art. 9 Abs. 1 OR). Danach bist du bis zum Ablauf der Frist gebunden, ohne Frist bis die Antwort des Kunden zu erwarten ist (Art. 3 und 5 OR). Willst du dir einen späteren Rückzug offenhalten, brauchst du von Anfang an einen Vorbehalt nach Art. 7 OR.
Nein. Ein Vertrag braucht nur dann eine besondere Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR). Für den einfachen Auftrag und den Werkvertrag schreibt das OR keine Form vor, eine Annahme per E-Mail genügt. Verlangst du in der Offerte aber ausdrücklich eine unterschriebene Annahme, wird vermutet, dass der Vertrag erst mit der Unterschrift gilt (Art. 16 Abs. 1 OR). Das Unterschriftsfeld der Vorlage hilft dir, später zu belegen, wer wann angenommen hat.
Art. 26 MWSTG regelt, was auf eine Rechnung gehört, nicht auf eine Offerte. Bist du MWST-pflichtig, weist du die MWST trotzdem schon in der Offerte aus und schreibst dazu, ob die Preise inklusive oder exklusive MWST sind. So kennt dein Kunde den Endpreis. Bist du nicht MWST-pflichtig, weist du keine MWST aus; in der Vorlage lässt du die Spalte «MWST %» leer.
Meist «quotation» oder kurz «quote», im Vertragsrecht «offer». Ein Kostenvoranschlag mit ungefährem Preis ist ein «estimate». Für eine englische Offerte überschreibst du in der Vorlage die Beschriftungen, zum Beispiel «OFFERTE» mit «QUOTATION». Die Beschriftung der MWST-Zeilen steht in deren Formel; dort ersetzt du «MWST» durch «VAT».
Musterklauseln für Gültigkeit, Preisvorbehalt und AGB, mit den Regeln des OR zu Antrag, Frist und Widerruf.
Wie eine Offerte aufgebaut ist, wie du den Preis kalkulierst und wie du nach dem Versand nachfasst.
Positionen erfassen und die Offerte als PDF herunterladen, ohne Excel und ohne Anmeldung.
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