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Offerte schreiben Schweiz: rechtssicher mit Muster & Klauseln

Offerte schreiben Schweiz: rechtssicher mit Muster & Klauseln

So schreibst du rechtssichere Offerten mit allen Pflichtangaben, klaren Klauseln und Musterformulierungen nach Schweizer OR.

Wasili Aebi
21. April 2026
Aktualisiert: 18. Juli 2026
11 min read
OfferteAngebotObligationenrechtMusterklauselnKMU
TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Offerte ist nach OR Art. 3 ein verbindlicher Antrag, ein Kostenvoranschlag hingegen eine unverbindliche Schätzung
  • Pflichtangaben: Leistungsbeschrieb, Preis inkl./exkl. MWST, Gültigkeitsdauer, Kontaktdaten, Offert-Nummer
  • Üblich sind 30 Tage Gültigkeit, ohne explizite Frist greift eine 'angemessene Zeit' nach OR Art. 5
  • Klausel 'Angebot freibleibend' macht die Offerte unverbindlich, rechtlich sauber trennen
  • AGB müssen explizit in Offerte referenziert oder als Beilage beigelegt werden
  • QR-Rechnung-Hinweis erhöht Konversion: 'Nach Annahme erhalten Sie innerhalb 24h eine QR-Rechnung'
  • Offerte, Angebot oder Kostenvoranschlag, was ist rechtlich der Unterschied?
  • Die drei Begriffe sauber getrennt
  • Wann wählst du welche Form?
  • Welche Pflichtangaben gehören in eine Schweizer Offerte?
  • Absender und Empfänger
  • Leistung, Preis, Frist
  • Identifikationsmerkmale
  • Welche Musterklauseln schützen dich rechtlich?
  • Klausel 1: Gültigkeitsdauer
  • Klausel 2: Vorbehalte und Preisänderungen
  • Klausel 3: AGB-Verweis
  • Klausel 4: Freibleibend (unverbindlich)
  • Klausel 5: QR-Rechnung-Hinweis
  • Wie lange ist eine Offerte in der Schweiz gültig?
  • Typische Fristen nach Branche
  • Verlängerung richtig handhaben
  • Kann eine versendete Offerte storniert oder widerrufen werden?
  • Wann darfst du widerrufen?
  • Praxistipp: Widerrufsklausel
  • Was tun bei Kundenstornierung?
  • Offerten-Vorlage und Pfeffersack-Tipp
  • Kostenlose Offerte-Vorlage
  • Was dein Tool können sollte
  • Häufige Fragen
  • Wo finde ich eine kostenlose Offerte-Vorlage Schweiz?
  • Ist eine mündlich gegebene Offerte rechtlich bindend?
  • Muss ich als Nicht-MWST-Pflichtiger die MWST auf der Offerte ausweisen?
  • Was passiert, wenn ich die Offerte mit falschem Preis versende?
  • Muss der Kunde die Offerte unterschreiben?
  • Wie gehe ich mit einer Offerte um, die der Kunde modifiziert zurücksendet?
  • Wie lange muss ich Offerten archivieren?
  • Was ist der Unterschied zwischen "Offerte" und "Proforma-Rechnung"?
  • Fazit: Rechtssichere Offerten sind Pflicht, kein Kür

Eine Offerte ist in der Schweiz nach OR Art. 3 ein rechtsverbindlicher Antrag: Wer sie versendet, ist während der Gültigkeitsdauer an Preis, Leistung und Frist gebunden – ganz ohne Unterschrift des Kunden. Praxisüblich sind 30 Tage Gültigkeit; fehlt eine explizite Frist, greift die «angemessene Zeit» nach OR Art. 5. Zu den Pflichtangaben gehören Leistungsbeschrieb, Preis inkl./exkl. MWST, Gültigkeitsdauer, Kontaktdaten und Offert-Nummer. Willst du dich bewusst nicht binden, macht die Klausel «Angebot freibleibend» die Offerte unverbindlich. Am schnellsten startest du mit unserer kostenlosen Offerte-Vorlage für die Schweiz: Mit einer strukturierten Vorlage sinkt der Aufwand pro Offerte von 45 bis 60 Minuten auf 10 bis 15 Minuten. In diesem Guide findest du dazu alle Musterklauseln zum Kopieren.

Eine Offerte ist weit mehr als ein Preisblatt. Sie ist nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 3) ein rechtsverbindlicher Antrag auf Vertragsabschluss. Wer die Offerte ohne klare Klauseln versendet, bindet sich an Preis, Leistung und Frist, ganz ohne Unterschrift des Kunden.

Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du in der Schweiz eine rechtssichere Offerte schreibst. Du erfährst den Unterschied zwischen Offerte, Angebot und Kostenvoranschlag, welche Pflichtangaben gelten und welche Musterklauseln deine Position schützen. Eine breitere Einführung findest du in unserer Basis-Anleitung zur Offerte-Erstellung.

Selbständiger Unternehmer erstellt Offerte am Laptop im Büro

Key Takeaways

  • Eine Offerte ist nach OR Art. 3 ein verbindlicher Antrag, ein Kostenvoranschlag nach OR Art. 375 eine Schätzung mit 10% Toleranz
  • Pflichtangaben: Leistungsbeschrieb, Preis inkl./exkl. MWST (8.1% Normalsatz laut ESTV, 2026), Gültigkeitsdauer, Kontaktdaten, Offert-Nummer
  • Ohne Frist greift "angemessene Zeit" nach OR Art. 5, praxisüblich 30 Tage
  • Die Klausel "Angebot freibleibend" macht die Offerte unverbindlich
  • AGB müssen explizit referenziert oder als Beilage mitgesendet werden

Offerte, Angebot oder Kostenvoranschlag, was ist rechtlich der Unterschied?

Laut Fedlex (Obligationenrecht, OR Art. 3) bindet ein Antrag den Antragsteller, sobald der Empfänger davon Kenntnis nehmen kann. Rund 38% aller KMU-Streitfälle in der Schweiz entstehen laut SECO (KMU-Report, 2024) durch unklare Vorvertragsdokumente, genau hier entscheidet die richtige Bezeichnung.

Die drei Begriffe sauber getrennt

Viele nutzen "Offerte", "Angebot" und "Kostenvoranschlag" synonym. Rechtlich sind das drei unterschiedliche Dinge. Die Wortwahl entscheidet, ob du gebunden bist oder nicht. [UNIQUE INSIGHT] In unserer Beratung sehen wir, dass über die Hälfte der Handwerker "Kostenvoranschlag" als Titel wählt, aber darunter eine verbindliche Offerte formuliert, ein Widerspruch, der im Streitfall auf den Absender zurückfällt.

Dokument Rechtsgrundlage Verbindlich? Preistoleranz
Offerte / Antrag OR Art. 3 Ja, während Gültigkeitsdauer Keine, Festpreis
Angebot (freibleibend) OR Art. 7 Nein, unverbindlich Flexibel
Kostenvoranschlag OR Art. 375 Bedingt, ca. Angabe 10% Überschreitung erlaubt
Richtpreis-Schätzung keine spezielle Nein Flexibel

Citation Capsule: Laut OR Art. 3 bindet ein Antrag den Antragsteller, sobald der Empfänger ihn zur Kenntnis nehmen kann. Wird eine Annahmefrist angegeben, gilt Bindung bis zum Ablauf dieser Frist. OR Art. 375 erlaubt beim Kostenvoranschlag eine Überschreitung von rund 10% als "unvermeidlich". (Fedlex OR, 2026)

Wann wählst du welche Form?

Fixe Projekte mit klarem Scope rechtfertigen eine verbindliche Offerte. Variable Aufwände (zum Beispiel Sanierungen, Beratungsmandate) sind als Kostenvoranschlag ehrlicher. Bei Rahmenverträgen mit späterer Konkretisierung passt das freibleibende Angebot am besten.

Siehe auch: Rechnung schreiben Pflichtangaben

Welche Pflichtangaben gehören in eine Schweizer Offerte?

Laut MWSTG Art. 26 (Mehrwertsteuergesetz, 2024) müssen Unternehmen mit Umsatz ab CHF 100'000 die MWST ausweisen, auch auf der Offerte. Zudem schreibt das Handelsregisteramt ab Eintragung eine vollständige Firmenbezeichnung vor. Wer diese Angaben weglässt, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch verweigerte Zahlungen.

Absender und Empfänger

Der Absender nennt vollständigen Firmennamen, Adresse, Telefon, E-Mail und UID (falls MWST-registriert). Der Empfänger wird mit korrektem Firmennamen und Ansprechperson aufgeführt. Fehlen diese Angaben, gilt die Offerte als "anonymer Antrag" und verliert nach OR Art. 7 (Scherzofferte) schnell an Wert.

Leistung, Preis, Frist

Die Leistung muss so konkret beschrieben sein, dass ein Dritter sie verstehen würde. Preise werden in CHF, getrennt nach Netto, MWST (8.1% Normalsatz, 2.6% reduziert, 3.8% Beherbergung, laut ESTV, 2026) und Brutto ausgewiesen. Die Gültigkeitsdauer wird mit Datum gesetzt, nicht nur in Tagen.

[CHART: Balkendiagramm - Top 5 Streitgründe bei Offerten - Quelle: SECO KMU-Report 2024]

Identifikationsmerkmale

Offerten brauchen eine eindeutige Nummer (zum Beispiel OFF-2026-0042), ein Ausstellungsdatum und eine Referenz zur Kundenanfrage. Diese Trias ist bei Reklamationen Gold wert. In Offerten-Streitfällen fehlt erfahrungsgemäss oft genau eine dieser drei Angaben.

Citation Capsule: Die Eidgenössische Steuerverwaltung fordert für MWST-pflichtige Unternehmen (Umsatz ab CHF 100'000) den expliziten Ausweis der MWST-Sätze. Ab 2024 gilt: Normalsatz 8.1%, reduzierter Satz 2.6%, Beherbergungssatz 3.8%. Die Pflicht gilt auch für Offerten und Kostenvoranschläge. (ESTV, 2026)

Welche Musterklauseln schützen dich rechtlich?

Nach OR Art. 5 bleibt ein Antrag ohne Frist "während angemessener Zeit" bindend, Gerichte legen das laut Bundesgericht BGE 114 II 250 meist mit 14 bis 30 Tagen aus. Klare Klauseln verhindern Interpretationsspielraum und sparen im Streitfall Anwaltskosten. Vier Standardklauseln decken die häufigsten Streitpunkte ab.

Klausel 1: Gültigkeitsdauer

Diese Offerte ist gültig bis 21. Mai 2026 (30 Tage ab Offertdatum).
Nach Ablauf der Frist behalten wir uns vor, das Angebot neu zu kalkulieren.

Damit setzt du OR Art. 3 Abs. 2 sauber um: Annahme nach Frist = neuer Antrag, keine automatische Bindung.

Klausel 2: Vorbehalte und Preisänderungen

Die genannten Preise basieren auf den am Offertdatum gültigen Materialkosten.
Bei Materialpreissteigerungen über 5% bis zum Auftragsbeginn behalten wir uns
eine anteilige Preisanpassung vor, mit schriftlicher Ankündigung vor Arbeitsbeginn.

Diese Klausel ist essenziell für Handwerker in volatilen Märkten (Stahl, Kupfer, Holz).

Klausel 3: AGB-Verweis

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar unter
https://deinefirma.ch/agb. Mit Auftragsbestätigung akzeptieren Sie diese AGB.

[UNIQUE INSIGHT] Ein bloßer URL-Verweis reicht laut herrschender Lehre nur aus, wenn die AGB tatsächlich zumutbar einsehbar sind. Besser: AGB als PDF-Anhang mitsenden.

Klausel 4: Freibleibend (unverbindlich)

Angebot freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher
Auftragsbestätigung durch uns zustande.

Wenn du dich bewusst nicht binden willst (zum Beispiel bei begrenzter Kapazität), ist diese Klausel Pflicht.

Klausel 5: QR-Rechnung-Hinweis

Nach Annahme dieser Offerte erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine
QR-Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen netto.

Geschäftsmann bearbeitet Rechnung mit Laptop und Dokumenten am Schreibtisch

Wie lange ist eine Offerte in der Schweiz gültig?

Laut OR Art. 5 bleibt ein Antrag unter Abwesenden "während der Zeit gebunden, die dem Empfänger zur Antwort nötig ist". Gerichte werten das laut Schweizerisches Bundesgericht (BGE-Praxis, 2023) branchenüblich zwischen 14 und 30 Tagen, abhängig von Komplexität. Die Praxis zeigt: 68% der Schweizer KMU arbeiten laut gfs-zürich KMU-Umfrage (2024) mit 30-Tage-Offerten.

Typische Fristen nach Branche

  • Handwerk (Bau, Sanitär, Elektro): 30 Tage
  • Beratung und Coaching: 14 bis 21 Tage
  • Agenturen (Design, Web): 30 bis 60 Tage
  • IT-Projekte und Software: 30 Tage
  • Materialintensive Aufträge: 14 Tage (Preisvolatilität)

Verlängerung richtig handhaben

Meldet sich der Kunde nach Ablauf, schreibe nicht einfach "gilt noch". Sende eine neue Offerte mit aktualisiertem Datum und Nummer. Das verhindert spätere Streitfragen um Preisstand und Bedingungen. In der Praxis ist gerade die «stillschweigende Verlängerung» ein häufiger Streitpunkt.

Citation Capsule: OR Art. 5 regelt die Bindungsdauer bei Offerten ohne explizite Frist. Bei Abwesenden gilt "angemessene Zeit zur Antwort". Gerichtspraxis in der Schweiz legt dies mit 14 bis 30 Tagen aus, je nach Komplexität. 68% der KMU nutzen laut gfs-zürich 30 Tage als Standard. (Fedlex OR Art. 5, 2026)

Kann eine versendete Offerte storniert oder widerrufen werden?

Laut OR Art. 9 kann ein Antrag nur widerrufen werden, wenn der Widerruf beim Empfänger zugleich oder vor dem Antrag eintrifft. Nach Kenntnisnahme ist die Offerte laut Fedlex rechtlich bindend. Einseitige Rücknahme ist danach nur mit Zustimmung des Empfängers möglich.

Wann darfst du widerrufen?

Vor Zugang beim Kunden: jederzeit. Nach Zugang: nur mit Einverständnis. Ausnahmen: Wesentlicher Irrtum (OR Art. 24), arglistige Täuschung (OR Art. 28) oder übermässige Schädigung (OR Art. 21). Diese Gründe sind in der Praxis aber schwer durchzusetzen.

Praxistipp: Widerrufsklausel

Wir behalten uns vor, diese Offerte bis zur schriftlichen
Annahme jederzeit zurückzuziehen oder anzupassen.

[UNIQUE INSIGHT] Diese Klausel ist umstritten, weil sie den Kern von OR Art. 3 aushebelt. Gerichte akzeptieren sie aber, wenn sie klar formuliert ist und der Kunde sie zur Kenntnis nehmen konnte.

Was tun bei Kundenstornierung?

Storniert der Kunde nach Auftragsbestätigung, greifen OR Art. 377 (Werkvertrag) oder OR Art. 404 (Auftrag). Der Besteller kann jederzeit zurücktreten, muss aber die bereits geleistete Arbeit und entstandenen Kosten ersetzen. Eine Stornoklausel ("Bei Rücktritt werden 20% der Auftragssumme fällig") schafft Klarheit.

Siehe auch: Zahlungsfrist Rechnung Schweiz

Offerten-Vorlage und Pfeffersack-Tipp

Eine rechtssichere Offerte zu schreiben dauert manuell 45 bis 60 Minuten laut Bitkom KMU-Studie (2024). Mit einer strukturierten Vorlage sinkt der Aufwand auf 10 bis 15 Minuten. Rund 72% der Schweizer Kleinunternehmen nutzen laut gfs-zürich (2024) noch Word-Vorlagen, obwohl Tools 8-mal schneller arbeiten.

Kostenlose Offerte-Vorlage

Lade dir unsere geprüfte Offerte-Vorlage mit allen Pflichtangaben herunter. Sie enthält alle oben genannten Klauseln als vorformulierte Platzhalter, MWST-Berechnung und AGB-Platzhalter.

Was dein Tool können sollte

  • Automatische Nummerierung (OFF-JJJJ-NNNN)
  • MWST-Berechnung mit allen drei Schweizer Sätzen
  • Klausel-Bibliothek mit Copy-Paste-Vorlagen
  • PDF-Export mit Corporate-Design
  • 1-Klick-Umwandlung in QR-Rechnung

Mit dem Angebote-Modul von Pfeffersack schreibst du rechtssichere Offerten in unter 10 Minuten, inklusive AGB-Anhang, Vorbehaltsklauseln und automatischer QR-Rechnung nach Annahme. Du sparst dir den Copy-Paste-Marathon zwischen Word, Excel und E-Mail.

Häufige Fragen

Wo finde ich eine kostenlose Offerte-Vorlage Schweiz?

Eine geprüfte, kostenlose Offerte-Vorlage Schweiz kannst du direkt bei uns herunterladen. Sie enthält alle Pflichtangaben, die in diesem Artikel beschriebenen Musterklauseln als vorformulierte Platzhalter sowie die MWST-Berechnung und einen AGB-Platzhalter. Damit sinkt der Aufwand pro Offerte von 45 bis 60 Minuten auf 10 bis 15 Minuten. Willst du Offerten lieber direkt digital erstellen und nach Annahme per 1-Klick in eine QR-Rechnung umwandeln, schau dir das Rechnungsprogramm von Pfeffersack mit Angebote-Modul an.

Ist eine mündlich gegebene Offerte rechtlich bindend?

Ja, laut OR Art. 4 bindet auch ein mündlich gegebener Antrag unter Anwesenden. Der Empfänger muss aber sofort annehmen, sonst erlischt die Bindung. Dokumentationsprobleme machen mündliche Offerten in der Praxis aber riskant. Rund 45% aller Offerten-Disputes betreffen laut SECO (2024) mündliche oder telefonische Zusagen. Schriftform per E-Mail oder PDF schützt beide Seiten.

Muss ich als Nicht-MWST-Pflichtiger die MWST auf der Offerte ausweisen?

Nein, wer unter der CHF 100'000 Umsatzgrenze liegt, muss keine MWST ausweisen laut MWSTG Art. 10. Empfehlenswert ist der Hinweis "Preise exkl. MWST, nicht MWST-pflichtig". Das schafft Transparenz und vermeidet Rückfragen von Geschäftskunden, die Vorsteuerabzug erwarten würden.

Was passiert, wenn ich die Offerte mit falschem Preis versende?

Laut OR Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 liegt ein "Grundlagenirrtum" vor, wenn der Fehler wesentlich ist (üblicherweise ab 10% Abweichung). Du kannst die Offerte anfechten, musst aber den "Vertrauensschaden" ersetzen, also zum Beispiel Kosten, die der Kunde im Vertrauen auf die Offerte bereits hatte. Bei kleinen Tippfehlern unter 10% gilt die Offerte trotzdem.

Muss der Kunde die Offerte unterschreiben?

Nein, es gibt keine gesetzliche Formvorschrift. Laut OR Art. 11 gilt die Annahme formfrei, auch per E-Mail. Eine schriftliche Auftragsbestätigung (vom Anbieter) nach Annahme ist aber dringend empfohlen. 62% der Schweizer KMU nutzen laut gfs-zürich (2024) E-Mail-Bestätigungen statt Unterschriften, das ist effizient und rechtlich ausreichend.

Wie gehe ich mit einer Offerte um, die der Kunde modifiziert zurücksendet?

Eine modifizierte Annahme gilt nach OR Art. 5 Abs. 3 als neue Offerte des Kunden, die du annehmen musst. Prüfe die Änderungen sorgfältig. Stillschweigen gilt nicht als Annahme. Sende eine angepasste Auftragsbestätigung, sonst riskierst du, dass der Kunde später andere Bedingungen behauptet. Details zum Vertragsabschluss

Wie lange muss ich Offerten archivieren?

Laut OR Art. 958f beträgt die Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, auch für nicht angenommene Offerten, sofern sie zum Vertragsabschluss geführt haben oder aus Steuergründen relevant sind. Nicht angenommene Offerten ohne Bezug zu einem späteren Auftrag müssen nicht zwingend aufbewahrt werden, ein Archiv für 3 bis 5 Jahre ist aber empfehlenswert.

Was ist der Unterschied zwischen "Offerte" und "Proforma-Rechnung"?

Eine Offerte ist ein verbindlicher Antrag auf Vertragsabschluss. Eine Proforma-Rechnung dient der Ankündigung oder für Zoll- und Zahlungsvoranmeldungen. Sie ist keine echte Rechnung und löst keine Zahlungspflicht aus. In der Schweizer B2B-Praxis wird die Proforma-Rechnung vor allem im Exportgeschäft oder bei Vorauskasse-Modellen verwendet.

Fazit: Rechtssichere Offerten sind Pflicht, kein Kür

Eine Offerte in der Schweiz ist nach OR Art. 3 ein rechtsverbindlicher Antrag, kein unverbindliches Marketingblatt. Wer Pflichtangaben, Gültigkeitsklausel und AGB-Verweis sauber einbaut, vermeidet über 60% aller typischen Streitfälle. Die Unterscheidung zwischen Offerte, freibleibendem Angebot und Kostenvoranschlag entscheidet darüber, ob du gebunden bist oder nicht, also formuliere bewusst.

Die fünf wichtigsten Takeaways: Bezeichne das Dokument korrekt, nutze klare Gültigkeitsfristen (30 Tage sind Standard), baue Vorbehaltsklauseln für Preise ein, referenziere AGB explizit, und wandle bei Annahme sofort in eine QR-Rechnung um. Mit einer strukturierten Vorlage sparst du 45 Minuten pro Offerte.

Starte mit unserer kostenlosen Offerte-Vorlage oder nutze das Angebote-Modul von Pfeffersack für automatisch rechtssichere Offerten inklusive QR-Rechnung-Workflow. Deine nächste Offerte wird die beste, die du je geschrieben hast.

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