Vergleiche die vereinfachte Saldomethode mit der effektiven MWST-Abrechnung und finde heraus, welche Methode für dich günstiger ist – inkl. Branchensatz-Übersicht.
Alle 10 Saldosteuersätze der ESTV mit Umsatzgrenze und Beispielen im Wortlaut der Verordnung (SR 641.202.62, Stand 1. Januar 2025). Die Verordnung listet rund 440 Branchen und Tätigkeiten, die Beispiele sind nicht abschliessend. Massgebend ist der Satz, den die ESTV dir bewilligt.
| Saldosatz | Max. Jahresumsatz | Beispiele aus der Verordnung |
|---|---|---|
| 0.1% | CHF 5'024'000 | Metzgerei / Wursterei: Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen; Bäckerei / Konditorei / Confiserie: Herstellung; Treibstoffverkauf im eigenen Namen; Heizöl: Handel; Mühle; Druckerei: zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen |
| 0.6% | CHF 5'024'000 | Lebensmittel, mit Ausnahme alkoholischer Getränke: Handel; Bücher, neu oder gebraucht: Handel; Auto: Handel mit Neuwagen; Apotheke: Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen; Getränke, zum reduzierten Satz steuerbar: Handel; Kiosk: Handel; Take-Away ohne Konsumationsmöglichkeit |
| 1.3% | CHF 5'024'000 | Computerhardware/-software: Handel; Unterhaltungselektronik: Handel; Velo / Moto: Handel; Baumaschinen und Baugeräte: Handel; Pneu: Handel; Raucherwaren: Handel; Alkoholische Getränke: Handel, sofern mit offen überwälzter Steuer bezogen |
| 2.1% | CHF 5'024'000 | Schuhe: Handel; Textilien: Handel; Sportartikel: Handel mit Ausnahme von Bekleidung; Bijouterie / Schmuck / Uhren: Handel; Handel mit zum Normalsatz steuerbaren Gegenständen, soweit nicht anderswo genannt; Beherbergung in Hotellerie und Parahotellerie: Übernachtung mit Frühstück; Ferienwohnungen: Vermietung; Reiseveranstalter |
| 3% | CHF 3'600'000 | Bekleidung: Handel; Gebrauchtwaren: Handel; Antiquitäten: Handel; Second-Hand-Boutique: Handel; Kunsthandel: Handel im eigenen Namen; Entsorgungsleistungen; Fahrzeugbau |
| 3.7% | CHF 2'918'918 | Schreinerei; Autoreparaturwerkstatt; Sanitäre Installationen: Lieferung mit Montage; Zimmerei; Heizungen / Lüftungen: Lieferung mit Montage; Dachdeckergeschäft; Metallbau; Spenglerei; Optikergeschäft: sämtliche branchenüblichen Tätigkeiten |
| 4.5% | CHF 2'400'000 | Hoch-/Tiefbauunternehmen; Elektroinstallationsunternehmen; Druckerei: zum Normalsatz steuerbare Leistungen; Automalerei/-spritzwerk; Maurerarbeiten; Plattenlegerei: Lieferung mit Verlegen; Film-/Videoproduktion; Reparaturen aller Art, soweit nicht anderswo genannt |
| 5.3% | CHF 2'037'735 | Restaurant: zum Normalsatz steuerbare Leistungen; Coiffeursalon: Dienstleistungen; Malerei / Tapeziererei; Kosmetiksalon: Dienstleistungen; Fitnesscenter: sämtliche branchenüblichen Leistungen; Fotografinnen/Fotografen; Taxiunternehmen; Hotel: zum Normalsatz steuerbare Leistungen; Gipserei; Gartenbau, mit Ausnahme der gesondert fakturierten Pflanzenlieferungen; Umzugsunternehmen; Chemische Reinigung |
| 6.2% | CHF 1'741'935 | Informatik: Dienstleistungen, soweit nicht anderswo genannt; Treuhandbüro; Unternehmensberatung; Anwaltsbüro; Architekturbüro, einschliesslich Bauleitung; Ingenieurbüro, einschliesslich Bauleitung; Buchhaltungsbüro; Werbeagentur; Grafikatelier; Internetdienstleistungen wie Webdesign, Hosting, Domainregistrierung, Betreiben einer Datenbank; Reinigungsunternehmen; Liegenschaften: Vermittlung; Liegenschaften: Verwaltung; Journalismus |
| 6.8% | CHF 1'588'235 | Übersetzungsbüro; Dolmetschleistungen; Temporärfirma; Personal: Verleih / Zurverfügungstellung; Lohnarbeiten im Baugewerbe; Akkordunternehmen / Anschlägerinnen/Anschläger im Baugewerbe; Führungen, namentlich in Museen und Städten |
| Kriterium | Saldomethode | Effektive Methode |
|---|---|---|
| Buchhaltungsaufwand | Minimal — nur Bruttoumsatz × Saldosatz | Hoch — Vorsteuer pro Beleg erfassen |
| Vorsteuerabzug | Im Saldosatz pauschal eingerechnet | Effektiv pro Rechnung abziehbar |
| Lohnt sich bei | Weniger Vorsteuer als in der Branche üblich | Mehr Vorsteuer als in der Branche üblich, etwa wegen grosser Investitionen |
| Rechnung an Kunden | Weiterhin mit 8.1% / 2.6% / 3.8% MWST | Weiterhin mit 8.1% / 2.6% / 3.8% MWST |
| MWST-Abrechnung | Halbjährlich (2× pro Jahr), auf Antrag jährlich | Quartalsweise (4× pro Jahr), auf Antrag monatlich oder jährlich |
| Umsatzgrenze | Max. CHF 5'024'000 + max. CHF 108'000 MWST-Schuld | Keine Obergrenze |
| Methodenwechsel | Mindestens eine Steuerperiode beibehalten, dann Wechsel zur effektiven Methode möglich | Wechsel zur Saldomethode frühestens nach drei Jahren |
Erfasse deinen geplanten oder tatsächlichen Jahresumsatz brutto (inkl. MWST) in CHF.
Wähle den passenden Saldosatz für deine Branche aus (die ESTV-Verordnung definiert die exakte Zuordnung).
Gib deine geschätzte jährliche Vorsteuer ein – den MWST-Betrag, den du auf Einkäufe und Investitionen zahlst.
Sieh sofort beide MWST-Schulden, die Ersparnis und die Break-Even-Vorsteuer, ab der sich ein Methodenwechsel lohnt.
Der Saldosteuersatz ist ein reduzierter MWST-Satz, mit dem du deinen Bruttoumsatz direkt verrechnest, ohne einzelne Vorsteuern zu buchen. Die ESTV legt pro Branche einen Satz zwischen 0.1% (z. B. Metzgerei / Wursterei: Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen) und 6.8% (z. B. Übersetzungsbüro) fest. Der Satz berücksichtigt die branchenübliche Vorsteuerquote pauschal (Art. 37 Abs. 3 MWSTG), was die Buchhaltung vereinfacht.
Die Saldomethode ist zulässig, wenn dein Jahresumsatz maximal CHF 5'024'000 und deine jährliche MWST-Schuld (mit Saldosatz berechnet) maximal CHF 108'000 beträgt (Art. 37 MWSTG). Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Mit dem Saldosatz von 6.2% liegt die Grenze deshalb schon bei CHF 1'741'935 Umsatz; der Rechner prüft das automatisch.
Die Saldomethode lohnt sich, wenn du wenig Vorsteuer zahlst – typisch für Dienstleister ohne grosse Anschaffungen (Berater, Coaches, Freelancer, IT-Dienstleister). Je geringer dein Einkaufsvolumen mit MWST, desto attraktiver wird Saldo. Der Rechner zeigt dir die Break-Even-Vorsteuer: Liegt deine jährliche Vorsteuer unter diesem Wert, ist Saldo günstiger.
Die Saldomethode musst du mindestens während einer Steuerperiode beibehalten. Wer effektiv abrechnet, kann frühestens nach drei Jahren zur Saldomethode wechseln. Wechsel gehen nur auf Beginn einer Steuerperiode, also auf den 1. Januar (Art. 37 Abs. 4 MWSTG), und du meldest sie der ESTV spätestens 60 Tage nach Beginn dieser Steuerperiode (Art. 79 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 MWSTV).
Die Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze (SR 641.202.62) listet rund 440 Branchen und Tätigkeiten. Beispiele im Wortlaut der Verordnung: Informatik-Dienstleistungen, Treuhandbüro, Anwaltsbüro, Architekturbüro, Unternehmensberatung und Reinigungsunternehmen = 6.2%; Coiffeursalon, Restaurant, Malerei / Tapeziererei, Fotografinnen/Fotografen und Fitnesscenter = 5.3%; Elektroinstallationsunternehmen, Hoch-/Tiefbauunternehmen und Druckerei (Normalsatz) = 4.5%; Schreinerei und Zimmerei = 3.7%; Lebensmittelhandel und Bücherhandel = 0.6%. Massgebend ist der Satz, den die ESTV dir bewilligt.
Die zehn Sätze von 0.1% bis 6.8% gelten seit dem 1. Januar 2024. Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze (SR 641.202.62); sie hat die Verordnung von 2010 ersetzt. Ebenfalls seit 2025 gilt bei mehreren Tätigkeiten die 10-Prozent-Regel: Für jede Tätigkeit mit mehr als 10 Prozent Anteil am Umsatz wird ihr Satz bewilligt (Art. 86 Abs. 1 MWSTV). Prüfe deshalb die Zuordnung deiner Branche in der aktuellen Fassung. Massgebend ist der Satz, den die ESTV dir bewilligt.
Ja. Auf deinen Rechnungen an Kunden weist du weiterhin die normalen Schweizer MWST-Sätze aus (8.1% Normalsatz, 2.6% reduziert, 3.8% Beherbergung). Der Saldosatz betrifft nur deine Abrechnung gegenüber der ESTV. Der Unterschied zwischen kassiertem und abgelieferten Betrag ist deine legitime Entlastung durch die Saldomethode.
Die Break-Even-Vorsteuer ist die Vorsteuer, bei der beide Methoden dieselbe MWST-Schuld ergeben. Formel: (Bruttoumsatz × 8.1 / 108.1) − (Bruttoumsatz × Saldosatz). Bei CHF 200'000 Umsatz und Saldosatz 6.2% sind das: 14'985 − 12'400 = CHF 2'585. Das heisst: Zahlst du pro Jahr weniger als CHF 2'585 Vorsteuer, lohnt sich Saldo; mehr = effektiv günstiger.
Die Schweizer Mehrwertsteuer kennt zwei Abrechnungsmethoden: die effektive Methode mit Vorsteuerabzug und die vereinfachte Saldomethode. Bei der Saldomethode (Art. 37 MWSTG) rechnest du die MWST einfach mit einem reduzierten Branchensatz auf deinen Bruttoumsatz – ohne einzelne Vorsteuern zu buchen. Das spart Buchhaltungsaufwand und ist für Selbständige, KMU und Freelancer mit geringen Vorsteuern häufig finanziell attraktiver.
Die ESTV legt in einer Verordnung (SR 641.202.62) für jede Branche einen von zehn Saldosätzen fest, von 0.1% (z. B. Metzgerei / Wursterei: Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen) bis 6.8% (z. B. Übersetzungsbüro). Bei 6.2% liegen etwa Informatik-Dienstleistungen, Treuhandbüro, Anwaltsbüro, Architekturbüro und Unternehmensberatung, bei 5.3% Restaurant, Coiffeursalon und Malerei / Tapeziererei, bei 4.5% Elektroinstallationsunternehmen und Hoch-/Tiefbauunternehmen, bei 3.7% Schreinerei. Für die Saldomethode darf dein Jahresumsatz maximal CHF 5'024'000 betragen und die MWST-Schuld nicht über CHF 108'000 liegen, daraus ergeben sich pro Satz unterschiedliche Umsatzgrenzen.
Ob sich die Saldomethode für dich lohnt, hängt fast ausschliesslich von deiner Vorsteuer ab: Je weniger MWST du selbst auf Einkäufe bezahlst, desto attraktiver wird Saldo. Der Rechner zeigt dir deshalb nicht nur die beiden MWST-Schulden, sondern auch die Break-Even-Vorsteuer, also den Jahresbetrag an Vorsteuer, ab dem die effektive Methode günstiger wird. So kannst du fundiert entscheiden, ob ein Methodenwechsel Sinn macht. Wer effektiv abrechnet, kann frühestens nach drei Jahren zur Saldomethode wechseln; die Saldomethode musst du mindestens eine Steuerperiode beibehalten (Art. 37 Abs. 4 MWSTG).
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Vergleiche die vereinfachte Saldomethode mit der effektiven MWST-Abrechnung und finde heraus, welche für dich günstiger ist.
Beispiele für 6.2%: Informatik: Dienstleistungen, soweit nicht anderswo genannt; Treuhandbüro; Unternehmensberatung; Anwaltsbüro; Architekturbüro, einschliesslich Bauleitung; Ingenieurbüro, einschliesslich Bauleitung; Buchhaltungsbüro; Werbeagentur; Grafikatelier; Internetdienstleistungen wie Webdesign, Hosting, Domainregistrierung, Betreiben einer Datenbank; Reinigungsunternehmen; Liegenschaften: Vermittlung; Liegenschaften: Verwaltung; Journalismus
Die MWST, die du über das Jahr auf Einkäufe, Spesen und Investitionen bezahlst. Leer lassen, wenn du sie nicht kennst — der Rechner zeigt trotzdem die Break-Even-Schwelle.