Du unterrichtest Yoga, gibst Personal Trainings oder leitest Gruppenkurse — weil du Bewegung liebst und andere Menschen dabei unterstützen willst, gesünder zu leben. Die Buchhaltung steht vermutlich nicht zuoberst auf deiner Begeisterungsliste. Verständlich. Aber als Selbständige oder Selbständiger in der Schweiz gehört sie dazu — und sie ist deutlich weniger aufwändig, als du vielleicht befürchtest.
In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, was du als Yogalehrer, Fitnesstrainerin oder Personal Trainer buchhalterisch wirklich brauchst, wo du Steuern sparen kannst und wie du das Ganze in rund 15 Minuten pro Woche erledigst.
Rechtsform: Einzelfirma ist der Standard
Die allermeisten Yogalehrer und Fitnesstrainer starten als Einzelfirma. Und das ist auch sinnvoll: Die Gründung ist unkompliziert, du brauchst kein Startkapital, und die Buchhaltung bleibt einfach. Wenn dein Jahresumsatz unter CHF 500'000 liegt — was bei den meisten Bewegungsprofis der Fall ist — reicht eine einfache Einnahmen-/Ausgabenrechnung (die sogenannte Milchbüechlirechnung).
Eine GmbH wird erst dann interessant, wenn du ein eigenes Studio mit Angestellten betreibst, grössere finanzielle Risiken trägst (z.B. langfristige Mietverträge für Studioräume) oder dein Umsatz deutlich über CHF 100'000 liegt und du deine persönliche Haftung begrenzen möchtest. Für den Vergleich der beiden Rechtsformen hilft dir unser Artikel Einzelfirma vs. GmbH.
Wenn du noch keine Einzelfirma gegründet hast: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung führt dich durch den gesamten Prozess.
AHV-Anmeldung als Selbständige(r)
Bevor du deine erste Rechnung schreibst, brauchst du die Anerkennung als Selbständigerwerbende(r) durch die SVA (Sozialversicherungsanstalt deines Kantons). Ohne diesen Status giltst du als unselbständig — und deine Auftraggeber müssten AHV-Beiträge für dich abrechnen.
Die SVA prüft unter anderem folgende Kriterien:
- Du hast mindestens drei verschiedene Auftraggeber (z.B. mehrere Fitnessstudios, Privatkunden, ein Yogastudio und Firmenkunden).
- Du trägst ein eigenes unternehmerisches Risiko (du investierst in Material, Werbung, Weiterbildung).
- Du bestimmst deine Arbeitszeiten und -orte weitgehend selbst.
- Du trittst unter eigenem Namen am Markt auf (Website, Visitenkarten, Social Media).
Praxis-Tipp: Als Yogalehrerin, die in drei verschiedenen Studios unterrichtet und zusätzlich Privatstunden gibt, erfüllst du die Kriterien in der Regel problemlos. Schwieriger wird es, wenn du ausschliesslich für ein einziges Fitnessstudio arbeitest — das kann als Scheinselbständigkeit gewertet werden.
Alles Weitere zur Anmeldung findest du im Artikel AHV-Anmeldung für Selbständige.
MWST: Die meisten Yogalehrer sind befreit
Die Mehrwertsteuer ist ein Thema, das viele Selbständige verunsichert. Für Yogalehrer und Fitnesstrainer gibt es aber gleich zwei Gründe, warum du dich vermutlich (noch) nicht darum kümmern musst.
Die CHF-100'000-Grenze
In der Schweiz bist du erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 mehrwertsteuerpflichtig. Viele Yogalehrer und Fitnesstrainer — besonders in den ersten Jahren und bei Teilzeittätigkeit — liegen deutlich darunter. Solange das der Fall ist: keine MWST-Pflicht, keine MWST auf Rechnungen, kein Aufwand.
Sobald du die Grenze erreichst, musst du dich bei der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) anmelden. Mehr dazu in unserem MWST-Guide.
Befreiung bei therapeutischen Leistungen
Hier wird es spannend: Bestimmte Heilbehandlungen sind von der MWST ausgenommen — auch wenn du über CHF 100'000 Umsatz erzielst. Das ist in Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG geregelt.
Die entscheidende Frage: Gilt dein Yoga als Sport oder als Therapie?
- Yoga als Sport (Gruppenkurse im Studio, Outdoor-Yoga, Power Yoga, Vinyasa Flow): Das ist eine ganz normale Dienstleistung — MWST-pflichtig ab CHF 100'000.
- Yoga als Therapie (ärztlich verordnet, therapeutische Einzelsitzungen, Yogatherapie bei spezifischen Beschwerden): Kann von der MWST befreit sein, sofern du über eine anerkannte Ausbildung verfügst (z.B. Yogatherapie-Diplom, Anerkennung durch EMR, ASCA oder Visana-Liste).
Dasselbe gilt für Fitnesstrainer: Medizinisches Training auf ärztliche Verordnung kann unter die Befreiung fallen, normales Personal Training nicht.
Wichtig: Die Befreiung ist nicht automatisch. Du musst nachweisen können, dass deine Leistung als Heilbehandlung qualifiziert und deine Ausbildung anerkannt ist. Im Zweifelsfall kläre das direkt mit der ESTV oder einem Treuhänder.
Mischbetrieb: Sport und Therapie
Bietest du sowohl normale Yogakurse als auch therapeutisches Yoga an, musst du die Einnahmen getrennt erfassen. Der therapeutische Anteil kann von der MWST befreit sein, der sportliche Anteil nicht. In deiner Buchhaltung solltest du die beiden Bereiche mit separaten Einnahmekategorien führen.
Typische Einnahmen richtig verbuchen
Als Yogalehrer oder Fitnesstrainer hast du vermutlich mehrere Einnahmequellen. Hier die gängigsten:
Gruppenkurse (Studio und Outdoor)
Ob Hatha Yoga im Studio, Boot Camp im Park oder Pilates-Kurs im Gemeinschaftsraum — du verbuchst die Kursgebühren als Dienstleistungsertrag. Bei Zehnerkarten oder Abos erfasst du die Einnahme zum Zeitpunkt der Zahlung (bei einfacher Buchhaltung).
Privatstunden und Personal Training
1:1-Sessions sind oft deine bestbezahlte Einnahmequelle. Pro Sitzung stellst du eine Rechnung mit allen Pflichtangaben. Mit einer QR-Rechnung erleichterst du deinen Kunden die Bezahlung erheblich.
Online-Klassen (Zoom, YouTube, On-Demand)
Seit der Pandemie sind Online-Kurse ein fester Bestandteil vieler Yoga- und Fitness-Businesses. Ob Live-Stream via Zoom oder aufgezeichnete Klassen auf einer Plattform — auch diese Einnahmen müssen in die Buchhaltung. Bei Plattformen wie Eversports oder Momoyoga erhältst du Abrechnungen, die du als Beleg nutzen kannst. Plattformgebühren sind als Geschäftsausgabe absetzbar.
Retreats und Workshops
Ein Yoga-Retreat im Tessin, ein Wochenend-Workshop in einer Berghütte — solche Veranstaltungen bringen oft grössere Beträge auf einmal. Dazu weiter unten ein eigener Abschnitt.
Ausbildungen und Weiterbildungskurse
Wenn du selbst Yoga-Teacher-Trainings oder Weiterbildungen anbietest, sind das hochpreisige Einnahmen, die du als Dienstleistungsertrag verbuchst.
Merchandise und Zubehör
Verkaufst du Yogamatten, Trinkflaschen oder gebrandete Kleidung, ist das Warenertrag — buchhalterisch eine eigene Kategorie. Die Einkaufskosten der Waren sind entsprechend als Geschäftsausgabe absetzbar.
Typische Geschäftsausgaben: Was du absetzen kannst
Hier liegt das grösste Sparpotenzial. Alles, was du für dein Business ausgibst, mindert deinen steuerbaren Gewinn. Die komplette Übersicht findest du in unserem Artikel Geschäftsausgaben absetzen. Hier die wichtigsten Posten für Yogalehrer und Fitnesstrainer:
| Ausgabe | Beispiele | Absetzbar? |
|---|---|---|
| Raummiete | Studiomiete, stundenweise Raummiete, Outdoor-Bewilligungen | Ja, 100% |
| Equipment | Matten, Blöcke, Bänder, Hanteln, TRX, Faszienrollen | Ja, 100% |
| Musik-Lizenz | SUISA-Gebühren, Spotify Business, lizenzfreie Musik | Ja, 100% |
| Ausbildung | Yoga Alliance RYT, CAS, SFGV-Diplom, Workshops | Ja, 100% |
| Versicherung | Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht | Ja, 100% |
| Website & Marketing | Hosting, Domain, Social-Media-Werbung, Flyer, Visitenkarten | Ja, 100% |
| Software | Buchungssystem (Eversports, Fitogram), Buchhaltung, Zoom | Ja, 100% |
| Fahrtkosten | Anfahrt zu Studios/Kunden (ÖV oder CHF 0.70/km) | Ja, geschäftl. Anteil |
| Berufskleider | Sportbekleidung (wenn ausschliesslich beruflich genutzt) | Teilweise |
Praxis-Tipp: Die SUISA-Gebühren für Musik im Unterricht vergessen viele Yogalehrer. Wenn du in deinen Klassen Musik spielst, brauchst du eine SUISA-Lizenz — und die Kosten dafür sind vollumfänglich absetzbar.
Raumkosten: Eigenes Studio, Miete oder Outdoor?
Die Raumsituation variiert stark — und jede hat ihre buchhalterischen Besonderheiten.
Eigenes Studio (Festmiete)
Wenn du einen festen Raum oder ein Studio mietest, setzt du die gesamte Miete inklusive Nebenkosten als Geschäftsausgabe ab. Dazu gehören auch Einrichtungskosten (Spiegel, Bodenbelag, Heizung, Licht) und laufende Kosten wie Reinigung, Strom und Internet. Teurere Anschaffungen über CHF 1'000 (z.B. ein Soundsystem) schreibst du über mehrere Jahre ab.
Stundenweise Raummiete
Viele Yogalehrer mieten Räume nur für ihre Kurszeiten — in Quartierzentren, Kirchgemeindhäusern, Gemeinschaftsstudios oder Coworking-Spaces. Jede Raummiete ist als Geschäftsausgabe absetzbar. Bewahre die Rechnungen oder Quittungen sorgfältig auf.
Outdoor-Kurse
Yoga im Park, Boot Camp am See, Laufgruppe im Wald — die gute Nachricht: Keine Raumkosten. Allerdings können je nach Gemeinde Bewilligungsgebühren anfallen, wenn du gewerbsmässig in öffentlichen Anlagen unterrichtest. Auch diese Gebühren sind absetzbar. Ebenso Transportkosten für Equipment (Matten, Boxen, Pylonen).
Home Office für Online-Klassen
Gibst du regelmässig Online-Klassen von zu Hause, kannst du einen anteiligen Mietkostenabzug geltend machen. Voraussetzung: Du nutzt einen separaten Raum (oder einen klar abgegrenzten Bereich) überwiegend geschäftlich. Mehr dazu in unserem Artikel Home Office steuerlich absetzen.
Retreats richtig verbuchen
Retreats sind für viele Yogalehrer ein wichtiges Standbein — und buchhalterisch etwas komplexer als normale Kurse. Hier die wichtigsten Punkte:
Einnahmen
Die Retreat-Gebühr pro Teilnehmer ist dein Dienstleistungsertrag. Wenn du Unterkunft, Verpflegung und Anreise im Paketpreis anbietest, hast du zwei Möglichkeiten:
- Gesamtpreis als Ertrag: Du verbuchst den vollen Betrag als Einnahme und die Kosten für Hotel, Catering und Transport als Geschäftsausgaben. Einfach und empfehlenswert.
- Durchlaufende Posten: Wenn du Unterkunft und Verpflegung nur im Namen der Teilnehmer buchst und die Kosten 1:1 weiterreichst, kannst du diese als durchlaufende Posten behandeln (sie erscheinen dann nicht als Ertrag). Das funktioniert aber nur, wenn du keinen Aufschlag berechnest und die Rechnungen direkt auf die Teilnehmer lauten.
Empfehlung: Variante 1 ist in der Praxis einfacher und sicherer. Du erfasst alles als Einnahme und ziehst die Kosten als Ausgaben ab — das Ergebnis (dein Gewinn) ist dasselbe.
Kosten
Typische Retreat-Ausgaben, die du absetzen kannst:
- Unterkunft (Hotel, Seminarhaus, Airbnb)
- Verpflegung (Catering, Einkäufe)
- Raummiete am Retreat-Ort
- Eigene Anreise und Transport
- Materialien und Equipment
- Marketing (Flyer, Inserate, Social Ads)
Wichtig: Bei Retreats im Ausland musst du Fremdwährungen zum Tageskurs in CHF umrechnen. Nutze dafür die offizielle ESTV-Kursliste.
Pfeffersack: Deine Buchhaltung in 15 Minuten pro Woche
Du brauchst keine aufwändige Software mit hundert Funktionen. Als Yogalehrer oder Fitnesstrainer brauchst du ein Tool, das genau das kann, was du brauchst — und nichts, was dich ablenkt.
Pfeffersack wurde für Schweizer Selbständige gebaut:
- QR-Rechnungen in 2 Minuten: Für Privatstunden, Workshops oder Retreat-Gebühren — mit Schweizer QR-Zahlschein, direkt bezahlbar via Mobile Banking.
- Einnahmen und Ausgaben erfassen: Beleg fotografieren, Betrag wird per OCR erkannt, fertig. Keine manuellen Kontierungen.
- Zeiterfassung: Stunden pro Kunde oder Kurs tracken — ideal für Personal Trainer, die nach Stunden abrechnen.
- Übersicht auf einen Blick: Wie viel hast du diesen Monat verdient? Was hast du ausgegeben? Was bleibt als Gewinn?
- CHF 7 pro Monat: Günstiger als eine einzige Privatstunde.
| Aufgabe | Manuell (Excel/Papier) | Mit Pfeffersack |
|---|---|---|
| Rechnung erstellen | 15–20 Min | 2 Min |
| Beleg erfassen | 5 Min | 30 Sek (Foto + OCR) |
| Monatsübersicht | 30–45 Min | Automatisch |
| Jahresabschluss vorbereiten | 3–5 Std. | 15 Min |
| Zeitaufwand pro Woche | 45–60 Min | 10–15 Min |
Checkliste: Buchhaltung für Yogalehrer & Fitnesstrainer
Beim Start
- Einzelfirma gründen (oder GmbH, falls eigenes Studio mit Angestellten)
- AHV-Anmeldung als Selbständige(r) bei der kantonalen SVA
- Geschäftskonto eröffnen (empfohlen, nicht Pflicht)
- Buchhaltungssoftware einrichten
- Berufshaftpflichtversicherung abschliessen
- SUISA-Lizenz beantragen (falls Musik im Unterricht)
- MWST-Status klären (unter/über CHF 100'000? Therapeutische Leistungen?)
Laufend (wöchentlich)
- Einnahmen erfassen (Kursgebühren, Privatstunden, Online-Klassen)
- Ausgaben verbuchen und Belege aufbewahren
- Rechnungen stellen und Zahlungseingänge prüfen
- Arbeitsstunden tracken (für Stundenabrechnungen)
Jährlich
- Einnahmen-/Ausgabenrechnung erstellen
- AHV-Beiträge abrechnen (provisorisch oder definitiv)
- Steuererklärung einreichen (mit Geschäftsabschluss)
- MWST-Umsatzgrenze prüfen — nähert sich CHF 100'000?
- Belege archivieren (10-Jahre-Aufbewahrungspflicht)
- Versicherungsschutz überprüfen
- Rücklagen für Steuern und AHV bilden
Weiterführende Artikel
- AHV-Anmeldung für Selbständige — Schritt für Schritt
- MWST-Abrechnung Schweiz — Anleitung 2026
- Geschäftsausgaben absetzen — die komplette Liste
- Home Office steuerlich absetzen
- Buchhaltung für Coaches und Berater
- Einzelfirma gründen in der Schweiz
Fazit
Deine Buchhaltung als Yogalehrer oder Fitnesstrainer muss nicht kompliziert sein. Die meisten Bewegungsprofis in der Schweiz kommen mit einer einfachen Einnahmen-/Ausgabenrechnung aus, sind unter CHF 100'000 Umsatz nicht MWST-pflichtig und brauchen keine doppelte Buchführung. Erfasse deine Kursgebühren, dokumentiere deine Ausgaben — von der Raummiete über die SUISA-Lizenz bis zur Weiterbildung — und bewahre die Belege zehn Jahre auf.
Konzentrier dich auf das, was du am besten kannst: Menschen in Bewegung bringen. Die Buchhaltung erledigt sich mit dem richtigen Tool in einer Viertelstunde pro Woche.
Jetzt Pfeffersack kostenlos testen — ab CHF 7 pro Monat.



