Als Selbständige*r in der Schweiz musst du dich bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) anmelden. In diesem Artikel erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie das funktioniert, welche Unterlagen du brauchst und was es kostet.
Warum musst du dich bei der AHV anmelden?
Die AHV ist die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge und für alle in der Schweiz erwerbstätigen Personen obligatorisch – also auch für Selbständige.
Als Selbständige*r bist du selbst verantwortlich für:
- Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse
- Die korrekte Deklaration deines Einkommens
- Die pünktliche Zahlung der Beiträge
Wichtig: Ohne AHV-Anmeldung bist du nicht offiziell selbständig und kannst z.B. keine Vorsteuerabzüge bei der MWST geltend machen.
Wann musst du dich anmelden?
Die Faustregel
Ab einem Gewinn von CHF 2'300 pro Jahr aus selbständiger Tätigkeit bist du beitragspflichtig und musst dich anmelden.
Zeitpunkt der Anmeldung
- Ideal: Sobald du mit der selbständigen Tätigkeit beginnst
- Spätestens: Innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit
- Verspätete Anmeldung: Möglich, aber die Beiträge werden rückwirkend erhoben
Ausnahmen
Keine Anmeldepflicht bei:
- Jahresgewinn unter CHF 2'300
- Rein nebenberuflicher Tätigkeit mit sehr geringem Einkommen
- Studierenden unter bestimmten Bedingungen
Wo meldest du dich an?
Du meldest dich bei der kantonalen Ausgleichskasse (auch SVA – Sozialversicherungsanstalt) deines Wohnkantons an.
Wichtige Ausgleichskassen
| Kanton | Ausgleichskasse | Website | |--------|----------------|---------| | Zürich | SVA Zürich | sva-zuerich.ch | | Bern | AK Bern | akbern.ch | | Basel-Stadt | AK Basel-Stadt | ak-bs.ch | | Luzern | AK Luzern | ausgleichskasse.lu.ch | | Aargau | SVA Aargau | sva-ag.ch | | St. Gallen | SVA St. Gallen | svasg.ch | | Waadt | Caisse cantonale vaudoise | asvd.ch | | Genf | Caisse cantonale genevoise | ocas.ch |
Tipp: Googel einfach "Ausgleichskasse [dein Kanton]" für die richtige Adresse.
Schritt-für-Schritt: So meldest du dich an
Schritt 1: Unterlagen vorbereiten
Du brauchst folgende Dokumente:
- Anmeldeformular (von der Website der Ausgleichskasse)
- Identitätsnachweis (Kopie ID oder Pass)
- Beschreibung deiner Tätigkeit (was bietest du an?)
- Nachweis der Selbständigkeit, z.B.:
- Bereits gestellte Rechnungen
- Verträge mit Kunden
- Website/Visitenkarten
- Mietvertrag für Geschäftsräume
- Evtl. Businessplan oder Beschreibung deines Geschäftsmodells
Schritt 2: Formular ausfüllen
Im Anmeldeformular gibst du an:
- Persönliche Daten (Name, Adresse, AHV-Nummer)
- Beginn der Tätigkeit (Datum)
- Art der Tätigkeit (Branche, was du machst)
- Geschätzter Jahresumsatz (für die Akontobeiträge)
- Bisherige Tätigkeit (angestellt, arbeitslos, etc.)
Schritt 3: Unterlagen einreichen
Sende alles per Post oder online (je nach Kanton) an deine Ausgleichskasse.
Schritt 4: Prüfung durch die Ausgleichskasse
Die Ausgleichskasse prüft, ob du als selbständig erwerbend anerkannt wirst. Dabei werden folgende Kriterien geprüft:
Kriterien für Selbständigkeit:
- Du trägst das wirtschaftliche Risiko (Gewinn oder Verlust)
- Du arbeitest für mehrere Auftraggeber
- Du bestimmst selbst über Arbeitszeit und -ort
- Du trittst unter eigenem Namen auf
- Du investierst eigenes Kapital
Achtung Scheinselbständigkeit: Wenn du faktisch nur für einen Auftraggeber arbeitest und weisungsgebunden bist, wirst du möglicherweise nicht als selbständig anerkannt.
Schritt 5: Bestätigung erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du:
- Bestätigung der Selbständigkeit
- Beitragsverfügung mit deinen Akontobeiträgen
- Einzahlungsscheine für die quartalsweisen Zahlungen
Was kostet die AHV für Selbständige?
Der AHV-Beitragssatz
Als Selbständige*r zahlst du 9.7% auf deinem Einkommen für AHV/IV/EO:
- AHV: 8.1%
- IV: 1.4%
- EO: 0.2%
Degressive Beitragsskala
Bei tieferen Einkommen gilt eine reduzierte Skala:
| Jahreseinkommen | Beitragssatz | |-----------------|--------------| | bis 9'800 CHF | 5.371% | | 9'800 - 17'500 CHF | 5.585 - 6.731% | | 17'500 - 57'400 CHF | progressiv steigend | | ab 57'400 CHF | 9.7% (Maximalsatz) |
Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag beträgt CHF 514 pro Jahr (Stand 2025), auch wenn dein Einkommen sehr gering ist.
Rechenbeispiel
Jahreseinkommen: CHF 80'000
AHV/IV/EO-Beitrag: 80'000 × 9.7% = CHF 7'760 pro Jahr
Das sind rund CHF 647 pro Monat.
Akontobeiträge und Schlussabrechnung
So funktioniert das System
- Akontobeiträge: Basierend auf deiner Schätzung zahlst du quartalsweise Beiträge
- Steuererklärung: Nach Einreichen deiner Steuererklärung kennt die AHV dein tatsächliches Einkommen
- Schlussabrechnung: Die Ausgleichskasse berechnet den definitiven Betrag
- Nachzahlung oder Rückerstattung: Je nachdem, ob du zu viel oder zu wenig geschätzt hast
Wichtig: Realistisch schätzen!
- Zu tief geschätzt: Hohe Nachzahlung im Folgejahr
- Zu hoch geschätzt: Geld ist unnötig gebunden
- Empfehlung: Eher etwas höher schätzen und monatlich Rücklagen bilden
FAM-Beiträge (Familienzulagen)
Zusätzlich zur AHV zahlst du FAM-Beiträge (Familienausgleichskasse). Diese variieren je nach Kanton:
| Kanton | FAM-Beitragssatz | |--------|-----------------| | Zürich | 1.2% | | Bern | 1.6% | | Basel | 1.6% | | Luzern | 1.3% | | Aargau | 1.5% |
Wichtig: Als Selbständige*r ohne Angestellte hast du trotzdem Anspruch auf Familienzulagen, wenn du Kinder hast!
Häufige Fragen zur AHV-Anmeldung
Muss ich mich bei der AHV anmelden, bevor ich meine erste Rechnung stelle?
Nein, du kannst schon vorher Rechnungen stellen. Die Anmeldung sollte aber zeitnah erfolgen.
Was passiert, wenn ich mich zu spät anmelde?
Die Beiträge werden rückwirkend erhoben. Zusätzlich können Verzugszinsen anfallen.
Kann ich mich als Selbständiger von der AHV befreien?
Nein, die AHV ist obligatorisch. Eine Befreiung gibt es nur in Ausnahmefällen (z.B. bei internationalem Sozialversicherungsabkommen).
Wie beweise ich meine Selbständigkeit?
Die wichtigsten Nachweise sind:
- Rechnungen an verschiedene Kunden
- Website mit eigenem Auftritt
- Visitenkarten
- Mietvertrag für Büro
- Investitionen in Geschäftsausstattung
Was ist, wenn ich abgelehnt werde?
Du kannst Einsprache erheben oder fehlende Nachweise nachreichen. Im schlimmsten Fall giltst du als "Arbeitnehmender ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber" – dann musst du trotzdem Beiträge zahlen, hast aber nicht den Status als Selbständige*r.
Kann ich AHV-Beiträge von den Steuern abziehen?
Ja! Die AHV/IV/EO-Beiträge sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Checkliste: AHV-Anmeldung für Selbständige
- [ ] Kantonale Ausgleichskasse identifizieren
- [ ] Anmeldeformular herunterladen
- [ ] Nachweise für Selbständigkeit sammeln
- [ ] Geschäftskonzept/Tätigkeitsbeschreibung erstellen
- [ ] Erwartetes Jahreseinkommen schätzen
- [ ] Formulare ausfüllen und einreichen
- [ ] Auf Bestätigung warten
- [ ] Akontobeiträge quartalsweise zahlen
- [ ] Rücklagen für Nachzahlung bilden
- [ ] Einkommen in Steuererklärung korrekt deklarieren
Fazit: AHV-Anmeldung ist Pflicht – und machbar
Die AHV-Anmeldung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Selbständigkeit. Mit dieser Anleitung weisst du genau, was zu tun ist:
- Frühzeitig anmelden (spätestens 30 Tage nach Start)
- Unterlagen vorbereiten (Rechnungen, Verträge, Beschreibung)
- Realistisch schätzen (Einkommen für Akontobeiträge)
- Rücklagen bilden (10% jeder Einnahme für AHV)
- Pünktlich zahlen (Quartalsweise Akontobeiträge)
Die 9.7% AHV-Beitrag klingen nach viel – aber sie sichern deine Altersvorsorge und sind steuerlich absetzbar.
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