GmbH gründen in der Schweiz: Kosten, Ablauf und Buchhaltungspflichten

Von der Idee bis zum Handelsregistereintrag: Alles was du wissen musst, um eine GmbH in der Schweiz zu gründen, inklusive echter Kostenaufstellung und Steuervergleich.

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Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform bei Neugründungen in der Schweiz, und das aus gutem Grund. Sie bietet Haftungsschutz, steuerliche Vorteile ab einer gewissen Gewinnstufe und ein professionelles Auftreten. Aber sie bringt auch Kosten und Pflichten mit sich, die du kennen musst.

In diesem Artikel erfährst du alles über die GmbH-Gründung: vom Ablauf über die echten Kosten bis zu den Buchhaltungspflichten, die ab Tag eins gelten.

GmbH, Einzelfirma oder AG: Die Unterschiede auf einen Blick

Merkmal Einzelfirma GmbH AG
Mindestkapital Keines CHF 20'000 CHF 100'000 (mind. 50% einbezahlt)
Haftung Unbeschränkt, mit Privatvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Gründung Formlos möglich Notarielle Beurkundung + HR-Eintrag Notarielle Beurkundung + HR-Eintrag
Buchhaltung Einfach (unter CHF 500'000 Umsatz) Doppelte Buchhaltung zwingend Doppelte Buchhaltung zwingend
Besteuerung Einkommen direkt Gewinn- + Kapitalsteuer + Dividendensteuer Gewinn- + Kapitalsteuer + Dividendensteuer
Sozialversicherung AHV als Selbständiger (~10%) AHV als Angestellter (paritätisch je ~5.3%) AHV als Angestellter (paritätisch je ~5.3%)
Gesellschafter 1 Person Mind. 1 Person Mind. 1 Aktionär
Anonymität Keine Gesellschafter im HR öffentlich Aktionäre nicht öffentlich

Gesetzliche Grundlage: Art. 772–827 OR (Obligationenrecht)

Falls du den direkten Vergleich zwischen Einzelfirma und GmbH suchst, lies auch unseren Artikel Einzelfirma vs. GmbH.

Schritt für Schritt: GmbH gründen

Schritt 1: Vorbereitung (1–2 Wochen)

Firmennamen prüfen: Dein Wunschname muss einzigartig sein. Prüfe die Verfügbarkeit auf zefix.ch. Der Name muss den Zusatz "GmbH" oder "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" enthalten.

Gesellschaftszweck definieren: Der Zweck beschreibt, was deine GmbH tut. Formuliere ihn breit genug, damit du flexibel bist, aber konkret genug, damit er aussagekräftig ist.

Gesellschafter und Stammanteile festlegen: Wer ist beteiligt, und mit wie viel? Der Mindestnennwert pro Stammanteil beträgt CHF 100 (Art. 774 OR). Bei einer Einpersonen-GmbH hältst du 100% der Stammanteile.

Statuten erstellen: Die Statuten sind der Gesellschaftsvertrag deiner GmbH. Sie regeln Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital, Organe und Gewinnverteilung. Vorlagen findest du online oder bekommst sie vom Notar.

Geschäftsführer bestimmen: Mindestens ein Geschäftsführer muss Wohnsitz in der Schweiz haben und über Einzelzeichnungsrecht verfügen (Art. 814 Abs. 3 OR).

Schritt 2: Kapitaleinzahlung (2–5 Arbeitstage)

Das Stammkapital von mindestens CHF 20'000 muss zu 100% einbezahlt werden. Das ist ein Unterschied zur AG, bei der nur 50% sofort fällig sind.

So funktioniert es:

  1. Sperrkonto eröffnen bei einer Schweizer Bank (Kapitaleinzahlungskonto)
  2. CHF 20'000 (oder mehr) auf das Sperrkonto einzahlen
  3. Bankbestätigung über die Einzahlung erhalten

Das Stammkapital wird nach dem Handelsregistereintrag freigegeben und steht der GmbH als Betriebskapital zur Verfügung. Es wird nicht eingefroren. Du kannst es für Geschäftszwecke verwenden.

Gut zu wissen: Seit dem neuen Aktienrecht (1.1.2023) kann das Stammkapital auch in einer Fremdwährung (EUR, USD, GBP, JPY) geführt werden, sofern dies die funktionale Währung der GmbH ist.

Schritt 3: Notarielle Beurkundung (1 Tag)

Der Gründungsakt muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Beim Termin werden unterzeichnet:

  • Gründungsprotokoll (öffentliche Urkunde)
  • Statuten (Gesellschaftsvertrag)
  • Stampa-Erklärung (keine weiteren Sacheinlagen oder besonderen Vorteile)
  • Lex-Friedrich-Erklärung (kein Verstoss gegen das Grundstückerwerbsgesetz)
  • Opting-Out-Erklärung (Verzicht auf Revisionsstelle, falls zutreffend)

Alle Gesellschafter müssen persönlich anwesend sein oder sich vertreten lassen.

Schritt 4: Handelsregistereintrag (1–4 Wochen)

Der Notar reicht die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Kanton 7 bis 14 Arbeitstage (Express in 5 Tagen möglich). Nach dem Eintrag wird die Gründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Ab dem Eintragungsdatum existiert die GmbH als juristische Person.

Tipp: Sobald der Gründungsakt beim Notar abgeschlossen ist, kann die GmbH bereits als "GmbH in Gründung (i.Gr.)" geschäftlich tätig werden.

Schritt 5: Nach der Gründung

  • Sperrkonto wird freigegeben → Geschäftskonto wird aktiv
  • AHV-Ausgleichskasse anmelden (erfolgt teilweise automatisch nach HR-Eintrag)
  • MWST-Registrierung prüfen (ab CHF 100'000 Jahresumsatz obligatorisch)
  • Kantonale Steuerverwaltung anmelden
  • Versicherungen abschliessen (UVG, BVG, falls Mitarbeitende geplant)
  • Buchhaltung einrichten (doppelte Buchhaltung ist ab Tag eins Pflicht)

Die echten Kosten: Was eine GmbH-Gründung kostet

Einmalige Gründungskosten

Posten Kosten (CHF)
Stammkapital (Mindesteinlage) 20'000
Notarkosten 800 – 2'000
Handelsregistergebühr 600 – 900
SHAB-Publikation 150 – 250
Bankgebühr Sperrkonto 100 – 300
Anwalt/Treuhänder (optional) 500 – 2'000
Total ohne Stammkapital ca. 2'000 – 3'000
Total mit Stammkapital ca. 22'000 – 23'000

Laufende Kosten nach Gründung

Posten Jährlich (CHF)
Buchhaltung (Treuhänder oder Software) 1'500 – 5'000
Steuererklärung 500 – 2'000
Revisionsstelle (ohne Opting-Out) 2'000 – 5'000
Domizilgeber (falls keine eigenen Räume) 500 – 2'000
Handelsregister-Jahresgebühr 0 – 120

Zum Vergleich: Eine Einzelfirma kannst du mit weniger als CHF 500 gründen, ohne Stammkapital, ohne Notar, ohne HR-Pflicht (unter CHF 100'000 Umsatz). Mehr dazu in unserem Artikel zur Einzelfirma-Gründung.

Revisionsstelle: Brauchst du eine?

Die meisten kleinen GmbHs können auf die Revisionsstelle verzichten (Opting-Out), wenn:

  • Weniger als 10 Vollzeitstellen (Jahresdurchschnitt)
  • Alle Gesellschafter dem Verzicht zustimmen

Das spart CHF 2'000 bis 5'000 pro Jahr.

Wichtig seit 2025: Der Verzicht auf die Revisionsstelle muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregister angemeldet werden und gilt nur für künftige Geschäftsjahre.

Buchhaltungspflichten einer GmbH

Hier liegt der grösste Unterschied zur Einzelfirma: Die GmbH unterliegt immer der Pflicht zur doppelten Buchhaltung (Art. 957 Abs. 1 OR), unabhängig vom Umsatz.

Was das konkret bedeutet:

  • Doppelte Buchführung mit Soll und Haben
  • Erstellung einer Bilanz zum Jahresende
  • Erstellung einer Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Anhang zur Jahresrechnung (Art. 959c OR)
  • Genehmigung der Jahresrechnung durch die Gesellschafterversammlung
  • Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren (Art. 958f OR)

Die vereinfachte Milchbüchleinrechnung, die Einzelfirmen unter CHF 500'000 Umsatz nutzen dürfen, ist für GmbHs nicht erlaubt.

Für eine detaillierte Erklärung der doppelten Buchhaltung empfehlen wir unseren Artikel zur doppelten Buchführung.

Steuern: GmbH vs. Einzelfirma

Die steuerliche Situation einer GmbH ist grundlegend anders als bei einer Einzelfirma.

Wie die GmbH besteuert wird

  1. Gewinnsteuer: Die GmbH zahlt Gewinnsteuer auf den Reingewinn (Bund: 8.5%, plus Kantons- und Gemeindesteuer). Gesamtbelastung je nach Kanton: 11.9% bis 20.5%.

  2. Kapitalsteuer: Kantonal auf das steuerbare Eigenkapital (gering, aber auch bei Verlust fällig).

  3. Dividendensteuer: Wenn du dir als Gesellschafter den Gewinn auszahlst, wird die Dividende bei dir persönlich als Einkommen besteuert, allerdings mit Teilbesteuerung: Bei qualifizierter Beteiligung (mind. 10%) werden auf Bundesebene nur 70% der Dividende besteuert (kantonal 50–80%).

Der steuerliche Breakpoint: Wann lohnt sich die GmbH?

Die Frage aller Fragen. Die kurze Antwort:

Gewinn Empfehlung
Unter CHF 80'000 Einzelfirma in der Regel günstiger
CHF 80'000 – 150'000 Individuell berechnen (kantonsabhängig)
Ab CHF 150'000 GmbH lohnt sich steuerlich fast immer

Warum sich die GmbH ab höheren Gewinnen lohnt:

Als GmbH-Inhaber zahlst du dir einen Lohn (Geschäftsaufwand der GmbH, reduziert den Gewinn) und schüttest den Rest als Dividende aus. Auf den Lohn fallen AHV-Beiträge an, auf die Dividende nicht. Die Dividende wird zudem nur teilbesteuert.

Rechenbeispiel bei CHF 150'000 Gewinn:

EINZELFIRMA:
Gewinn:                  CHF 150'000
AHV/IV/EO (~10%):       CHF  15'000
Einkommenssteuer (~30%): CHF  45'000
Total Abgaben:           CHF  60'000 (~40%)

GmbH (Lohn CHF 80'000 + Dividende CHF 52'000):
Lohn: AHV paritätisch:  CHF   8'480
Lohn: Einkommenssteuer:  CHF  18'000
GmbH: Gewinnsteuer:      CHF   7'000
Dividende: Steuer:       CHF   8'500
Total Abgaben:           CHF  41'980 (~28%)

ERSPARNIS MIT GmbH:      CHF  18'020/Jahr

Die genauen Zahlen variieren je nach Kanton, Gemeinde und persönlicher Situation. Lass dir das von einem Treuhänder durchrechnen, bevor du dich entscheidest.

Sozialversicherungen als GmbH-Inhaber

Ein oft übersehener Vorteil: Als GmbH-Inhaber giltst du versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer deiner eigenen GmbH, nicht als Selbständiger.

Was das bedeutet:

Aspekt Einzelfirma GmbH
AHV-Beitrag ~10% auf gesamten Gewinn Je 5.3% (AG + AN), nur auf Lohn
Dividende - Keine AHV-Beiträge
BVG (Pensionskasse) Freiwillig Obligatorisch ab CHF 22'680 Lohn
ALV (Arbeitslosenversicherung) Kein Anspruch Beiträge ja, aber kein Anspruch bei arbeitgeberähnlicher Stellung
UVG (Unfallversicherung) Freiwillig Obligatorisch

Achtung: Obwohl du als GmbH-Inhaber ALV-Beiträge zahlst, hast du bei arbeitgeberähnlicher Stellung (massgeblicher Einfluss auf die GmbH) keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Das ist eine häufige Überraschung.

Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung

Fehler 1: Stammkapital unterschätzen

Die CHF 20'000 reichen für die Gründung, aber nicht zwingend für den Betrieb. Das Stammkapital ist dein Betriebskapital. Es geht schnell auf, wenn du Investitionen tätigst, bevor Umsatz fliesst. Plane genügend Liquidität ein.

Fehler 2: Doppelte Buchhaltung ignorieren

Die GmbH braucht ab Tag eins eine doppelte Buchhaltung. Wer das mit Excel improvisiert, hat spätestens beim Jahresabschluss ein Problem. Richte von Anfang an ein professionelles System ein.

Fehler 3: Lohn-/Dividendenmix nicht optimieren

Wer sich als GmbH-Inhaber den gesamten Gewinn als Lohn auszahlt, verschenkt den Steuervorteil der GmbH. Aber Achtung: Ein unrealistisch tiefer Lohn kann von der Ausgleichskasse als Umgehung qualifiziert werden.

Fehler 4: Opting-Out vergessen

Ohne Opting-Out-Erklärung musst du eine Revisionsstelle bestellen. Das sind unnötige Kosten von CHF 2'000 bis 5'000 pro Jahr. Erledige das gleich bei der Gründung.

Fehler 5: Statuten aus dem Internet

Kostenlose Statuten-Vorlagen sind ein Startpunkt, aber keine massgeschneiderte Lösung. Bei mehreren Gesellschaftern sind Themen wie Vorkaufsrecht, Konkurrenzverbot und Nachschusspflicht entscheidend. Investiere in eine saubere Beratung.

Checkliste: GmbH gründen

Vorbereitung:

  • Firmenname auf zefix.ch prüfen
  • Gesellschaftszweck definieren
  • Gesellschafter und Stammanteile festlegen
  • Statuten erstellen (lassen)
  • Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz bestimmen

Gründung:

  • Sperrkonto bei Bank eröffnen
  • Stammkapital (mind. CHF 20'000) einzahlen
  • Notartermin für Gründungsakt vereinbaren
  • Gründungsdokumente unterzeichnen (Statuten, Stampa, Lex Friedrich, Opting-Out)
  • Handelsregistereintrag abwarten

Nach der Gründung:

  • AHV-Ausgleichskasse: Anmeldung als Arbeitgeber
  • MWST prüfen (ab CHF 100'000 Umsatz obligatorisch)
  • Kantonale Steuerverwaltung anmelden
  • Buchhaltung einrichten (doppelte Buchhaltung)
  • Versicherungen abschliessen (UVG, BVG falls Mitarbeitende)
  • Geschäftskonto einrichten

Fazit

Die GmbH ist die richtige Wahl, wenn du Haftungsschutz brauchst, mit Partnern gründest oder ab einem gewissen Gewinn Steuern optimieren willst. Die Gründungskosten von CHF 2'000 bis 3'000 (plus CHF 20'000 Stammkapital) sind überschaubar, die laufenden Pflichten, besonders die doppelte Buchhaltung, solltest du aber ernst nehmen.

Der wichtigste Rat: Lass dir den steuerlichen Vergleich zwischen Einzelfirma und GmbH von einem Treuhänder durchrechnen, bevor du dich entscheidest. Die Rechtsform sollte nicht vom Bauchgefühl abhängen, sondern von den Zahlen.

Und unabhängig von der Rechtsform: Eine saubere Buchhaltung ab Tag eins spart dir langfristig Zeit, Geld und Nerven.

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