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Buchhaltung Friseur & Coiffeursalon Schweiz: Guide 2026

Buchhaltung Friseur & Coiffeursalon Schweiz: Guide 2026

Buchhaltung im Coiffeursalon: Stuhlmiete, MWST, Kassenbuch, Trinkgeld und Löhne einfach erklärt — mit Checkliste für deinen Salon. Jetzt lesen.

Wasili Aebi
2. April 2026
Aktualisiert: 9. Juli 2026
12 min read
FriseurCoiffeursalonBuchhaltungSchweizKassenbuchMWST
TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Stuhlmiete ist Mietertrag, Anstellung ist Lohnaufwand — die SVA anerkennt Stuhlmiete nur, wenn die Coiffeuse eigene Kunden akquiriert und wirtschaftlich unabhängig arbeitet.
  • Ab CHF 100'000 Jahresumsatz wirst du MWST-pflichtig; alle Coiffeur-Leistungen und Produktverkäufe unterliegen dem Normalsatz von 8,1%.
  • Für Salons mit wenig Vorsteuerabzug ist die Saldosteuersatz-Methode (5,1% für Coiffeurbetriebe) oft günstiger als die effektive Abrechnung.
  • Als Bargeldbetrieb brauchst du ein täglich abgeschlossenes Kassenbuch — negative Kassenbestände machen das Steueramt hellhörig.
  • Trinkgeld ist bei Angestellten Lohnbestandteil und AHV-pflichtig, bei Selbständigen Teil des steuerbaren Geschäftsertrags.
  • Rechtsform: Einzelfirma oder GmbH für den Salon?
  • Stuhlmiete vs. Anstellung — zwei Modelle, zwei Buchungslogiken
  • Modell 1: Anstellung (klassisch)
  • Modell 2: Stuhlmiete (selbständige Coiffeusen)
  • MWST im Coiffeursalon: Dienstleistungen und Produktverkauf
  • Wann bist du MWST-pflichtig?
  • Was gilt welcher MWST-Satz?
  • Saldosteuersatz-Methode — oft die bessere Wahl
  • Typische Geschäftsausgaben im Coiffeursalon
  • Kassenbuch richtig führen — Pflicht im Bargeldbetrieb
  • Was muss ins Kassenbuch?
  • Goldene Regeln fürs Kassenbuch im Salon
  • Trinkgeld — steuerliche Behandlung
  • Für angestellte Coiffeusen
  • Für selbständige Coiffeusen (Stuhlmiete)
  • Für dich als Saloninhaberin (Einzelfirma)
  • Personal: Lohnbuchhaltung bei Angestellten
  • Obligatorische Abzüge und Beiträge
  • Mindestlohn im Coiffeurgewerbe
  • Pfeffersack: Buchhaltung, die zum Salon passt
  • Checkliste: Buchhaltung im Coiffeursalon
  • Beim Start des Salons
  • Laufend (wöchentlich/monatlich)
  • Jährlich
  • Häufige Fragen
  • Ab wann muss ich als Coiffeuse MWST abrechnen?
  • Ist Stuhlmiete im Coiffeursalon erlaubt?
  • Muss ich Trinkgeld im Salon versteuern?
  • Brauche ich als Friseurin zwingend ein Kassenbuch?
  • Fazit
  • Weiterführende Artikel

Die Buchhaltung für einen Coiffeursalon in der Schweiz umfasst im Kern fünf Bereiche: ein täglich geführtes Kassenbuch (Pflicht im Bargeldbetrieb), die korrekte Verbuchung von Stuhlmiete oder Löhnen, die MWST-Abrechnung ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Normalsatz 8,1% auf alle Leistungen), die saubere Trennung von Geschäft und Privat sowie die steuerliche Erfassung von Trinkgeld. Als Einzelfirma reicht dir bis CHF 500'000 Umsatz eine einfache Buchhaltung; hast du Angestellte, kommt die Lohnbuchhaltung mit AHV, ALV und BVG dazu. Mit der richtigen Software erledigst du das alles in weniger als einer Stunde pro Woche.

Du kannst perfekt Haare schneiden, färben und stylen — aber Buchhaltung war nie Teil deiner Ausbildung. Trotzdem gehört sie zum Salon-Alltag wie das Haarefegen am Abend. Das Gute: Die Buchhaltung für einen Coiffeursalon in der Schweiz ist kein Hexenwerk. Sie hat aber ein paar Besonderheiten, die andere Branchen nicht kennen — Stuhlmiete, viel Bargeld, Trinkgeld, Produktverkauf neben Dienstleistungen und oft ein Mix aus Angestellten und selbständigen Coiffeusen.

In diesem Guide zeigen wir dir Schritt für Schritt, was du als Friseurin oder Saloninhaber buchhalterisch brauchst, wo die typischen Stolperfallen liegen und wie du mit wenig Aufwand alles korrekt erledigst.

Rechtsform: Einzelfirma oder GmbH für den Salon?

Bevor du überhaupt eine Buchung machst, bestimmt deine Rechtsform, wie du Buch führen musst. Die meisten Coiffeursalons in der Schweiz starten als Einzelfirma — aber die GmbH hat je nach Situation klare Vorteile.

Kriterium Einzelfirma GmbH
Gründungskosten CHF 0 (HR-Eintrag ab CHF 100'000 Umsatz) CHF 20'000 Stammkapital + Notar
Haftung Unbeschränkt (Privatvermögen haftet) Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Buchhaltung Einfache Buchhaltung bis CHF 500'000 Umsatz Immer doppelte Buchhaltung
Steuern Einkommen wird als Privatperson besteuert Gewinnsteuer + Lohn/Dividende
Sozialversicherung AHV auf Gewinn (ca. 10%) AHV über Lohnabrechnung
Geeignet für Solo-Coiffeure, kleine Salons Salons mit Angestellten, mehrere Standorte

Faustregel: Arbeitest du alleine oder mit einer Teilzeitkraft, ist die Einzelfirma ideal. Hast du mehrere Angestellte, teure Einrichtung oder planst du einen zweiten Standort, lohnt sich die GmbH wegen der Haftungsbeschränkung — ein kaputter Kundenstuhl oder ein Färbeunfall kann schnell teuer werden.

Mehr dazu: Einzelfirma gründen in der Schweiz und Einzelfirma vs. GmbH im Vergleich

Stuhlmiete vs. Anstellung — zwei Modelle, zwei Buchungslogiken

Im Coiffeurgewerbe gibt es zwei völlig unterschiedliche Modelle, wie weitere Friseure in deinem Salon arbeiten. Buchhalterisch unterscheiden sie sich grundlegend.

Modell 1: Anstellung (klassisch)

Du stellst Coiffeusen als Arbeitnehmer an. Du zahlst einen monatlichen Lohn, führst Sozialversicherungen ab und bist für die gesamte Lohnbuchhaltung verantwortlich.

Buchungsbeispiel — Lohn Coiffeuse (Monat):

Buchung Soll Haben Betrag
Bruttolohn 5000 Lohnaufwand 2279 Lohnverbindlichkeiten CHF 4'200
AHV/IV/EO Arbeitnehmer 2279 Lohnverbindlichkeiten 2270 AHV-Verbindlichkeiten CHF 222
AHV/IV/EO Arbeitgeber 5700 AHV-Aufwand 2270 AHV-Verbindlichkeiten CHF 222

Modell 2: Stuhlmiete (selbständige Coiffeusen)

Selbständige Coiffeusen mieten einen Arbeitsplatz in deinem Salon. Du stellst ihnen eine monatliche Miete in Rechnung — das ist für dich Mietertrag, keine Lohnzahlung. Keine Sozialversicherungen, keine Lohnbuchhaltung.

Buchungsbeispiel — Stuhlmiete:

Buchung Soll Haben Betrag
Monatsrechnung Stuhlmiete 1100 Debitoren 3400 Mietertrag CHF 1'500
Zahlungseingang 1020 Bank 1100 Debitoren CHF 1'500

Achtung: Die SVA (Ausgleichskasse) prüft genau, ob eine Stuhlmiete wirklich Selbständigkeit ist oder eine verdeckte Anstellung. Damit das Modell hält, muss die mietende Coiffeuse eigene Kunden akquirieren, eigenes Material mitbringen und wirtschaftlich unabhängig sein. Ist sie faktisch weisungsgebunden und arbeitet nur mit deinen Kunden, kann die SVA das Verhältnis als Anstellung umqualifizieren — inklusive Nachzahlung sämtlicher Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge und Kriterien für Selbständigerwerbende sind im Merkblatt 2.02 der AHV/IV zusammengefasst.

MWST im Coiffeursalon: Dienstleistungen und Produktverkauf

Die MWST wird im Friseurgewerbe oft unterschätzt — vor allem, weil zwei verschiedene Ertragsarten zusammenkommen.

Wann bist du MWST-pflichtig?

Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen bist du in der Schweiz MWST-pflichtig. Dabei zählt der Gesamtumsatz — Haarschnitte plus Produktverkauf zusammen. Viele Salons mit zwei bis drei Angestellten erreichen diese Schwelle.

Was gilt welcher MWST-Satz?

Leistung MWST-Satz
Haarschnitt, Färben, Styling, Dauerwelle 8,1% (Normalsatz)
Bart-Trimmen, Rasur 8,1%
Shampoo, Pflegeprodukte, Styling-Produkte (Verkauf) 8,1%
Gutscheine beim Verkauf Keine MWST (erst bei Einlösung)

Alle Leistungen im Coiffeursalon unterliegen dem Normalsatz von 8,1%. Es gibt keinen reduzierten Satz für Friseurdienstleistungen.

Saldosteuersatz-Methode — oft die bessere Wahl

Für Coiffeursalons mit überschaubarem Vorsteuerabzug ist die Saldosteuersatz-Methode häufig vorteilhafter als die effektive Methode. Statt jede einzelne Vorsteuer geltend zu machen, rechnest du pauschal mit einem tieferen Satz ab. Der Saldosteuersatz für Coiffeurbetriebe liegt bei 5,1% (Stand 2026).

Rechenbeispiel:

  • Jahresumsatz brutto: CHF 180'000
  • Effektive Methode: 8,1% = CHF 14'580 MWST, abzüglich ca. CHF 3'200 Vorsteuer = CHF 11'380 ans ESTV
  • Saldosteuersatz: 5,1% auf CHF 180'000 = CHF 9'180 ans ESTV

In diesem Fall sparst du mit der Saldosteuersatz-Methode über CHF 2'000 pro Jahr. Detaillierte Anleitung: MWST-Abrechnung Schweiz 2026

Typische Geschäftsausgaben im Coiffeursalon

Als Saloninhaberin kannst du alle geschäftlich bedingten Ausgaben abziehen. Hier die wichtigsten Kategorien mit typischen Beträgen:

Ausgabenkategorie Beispiele Absetzbar?
Salonmiete & Nebenkosten Monatsmiete, Strom, Wasser, Heizung Ja, vollständig
Einrichtung & Möbel Coiffeurstühle, Waschbecken, Spiegel, Empfangstheke Ja, Abschreibung über 5–8 Jahre
Werkzeug & Geräte Scheren, Haartrockner, Glätteisen, Rasierer Ja, Kleinbeträge direkt, grössere abschreiben
Verbrauchsmaterial Farben, Tönungen, Shampoo, Spülung, Handtücher, Umhänge Ja, vollständig
Handelsware (Wiederverkauf) Shampoo-Flaschen, Pflegeprodukte für Kunden Ja (Warenaufwand)
Weiterbildung Schnittkurse, Farb-Seminare, Messen (z.B. TOP HAIR) Ja, inkl. Reisekosten
Versicherungen Betriebshaftpflicht, Inventarversicherung, Betriebsausfallversicherung Ja
Software & Kassensystem Kassensoftware, Terminbuchung, Buchhaltungssoftware Ja
Marketing Website, Instagram-Werbung, Flyer, Schaufensterbeschriftung Ja
Reinigung Salon-Reinigung, Wäscheservice für Handtücher Ja

Vergiss nicht: Auch die Berufsbekleidung (schwarze T-Shirts, Schürzen) ist absetzbar, solange sie eindeutig beruflich ist. Eine vollständige Übersicht findest du unter Geschäftsausgaben absetzen als Selbständige.

Kassenbuch richtig führen — Pflicht im Bargeldbetrieb

Ein Coiffeursalon ist einer der klassischen Bargeldbetriebe. Auch wenn Kartenzahlung zunimmt — viele Kunden bezahlen noch bar. Deshalb ist ein ordentliches Kassenbuch für dich nicht optional, sondern Pflicht.

Was muss ins Kassenbuch?

Jede Bargeldbewegung muss erfasst werden:

  • Datum der Transaktion
  • Beschreibung (z.B. "Herrenschnitt Kunde Müller", "Einkauf Färbemittel Kassabon")
  • Betrag — Einnahme oder Ausgabe
  • Laufender Kassenbestand — muss jederzeit mit dem tatsächlichen Bargeld übereinstimmen

Goldene Regeln fürs Kassenbuch im Salon

  1. Täglich abschliessen. Zähle am Abend die Kasse und gleiche den Bestand mit deinen Einträgen ab.
  2. Keine negativen Bestände. Wenn dein Kassenbuch ins Minus rutscht, stimmt etwas nicht — und das Steueramt wird hellhörig.
  3. Privatentnahmen separat buchen. Nimmst du Bargeld für private Zwecke aus der Kasse, ist das eine Privatentnahme und muss als solche erfasst werden — nicht einfach als "Ausgabe".
  4. Kartenzahlungen gehören nicht ins Kassenbuch. Sie laufen über das Bankkonto (Kartenabrechnung des Terminals). Nur Bargeld gehört hierhin.
  5. Belege aufbewahren. Zu jeder Kassenbewegung gehört ein Beleg. Bei Barverkäufen reicht der Tagesrapport (Z-Bericht) deines Kassensystems. Was als Beleg zählt, erklären wir in Quittung vs. Rechnung — der Unterschied.

Ausführliche Anleitung: Kassenbuch führen in der Schweiz

Trinkgeld — steuerliche Behandlung

Trinkgeld gehört im Coiffeurgewerbe dazu. Aber wie wird es steuerlich behandelt?

Für angestellte Coiffeusen

Trinkgelder, die Angestellte direkt von Kunden erhalten, gelten als Lohnbestandteil und müssen versteuert werden. Sie sind AHV-pflichtig, sofern sie nicht im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anders geregelt sind. In der Praxis gibt es zwei Szenarien:

  • Trinkgeld wird individuell behalten: Der Arbeitnehmer muss es in der Steuererklärung deklarieren. Die AHV-Beitragspflicht besteht grundsätzlich.
  • Trinkgeld wird gesammelt und verteilt: Du als Arbeitgeber bist verpflichtet, die Trinkgelder als Lohnbestandteil abzurechnen und die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Für selbständige Coiffeusen (Stuhlmiete)

Trinkgeld, das eine selbständige Coiffeuse erhält, ist Teil ihres Geschäftsertrags und muss in ihrer eigenen Buchhaltung erfasst und versteuert werden. Deine Buchhaltung betrifft das nicht.

Für dich als Saloninhaberin (Einzelfirma)

Trinkgeld, das du persönlich erhältst, ist Geschäftsertrag. Es gehört in deine Buchhaltung und wird zusammen mit deinem Gewinn versteuert. In der Praxis ist es am einfachsten, Trinkgeld am Ende des Tages als separate Position ins Kassenbuch einzutragen.

Personal: Lohnbuchhaltung bei Angestellten

Sobald du Angestellte hast, wird die Buchhaltung aufwändiger. Du bist verantwortlich für eine korrekte Lohnbuchhaltung inklusive aller Sozialversicherungen.

Obligatorische Abzüge und Beiträge

Sozialversicherung Arbeitnehmer-Anteil Arbeitgeber-Anteil Total
AHV/IV/EO 5,3% 5,3% 10,6%
ALV (bis CHF 148'200) 1,1% 1,1% 2,2%
UVG (NBU) Je nach Versicherer — variiert
UVG (BU) — Je nach Branche ca. 1–3%
BVG (ab CHF 22'680 Lohn) ca. 50% ca. 50% altersabhängig
FAK (Familienausgleichskasse) — kantonsabhängig ca. 1–3%

Mindestlohn im Coiffeurgewerbe

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Coiffeurgewerbe Schweiz schreibt Mindestlöhne vor. Stand 2026:

  • Gelernte Coiffeuse (EFZ): CHF 4'100/Monat (13. Monatslohn inklusive)
  • Ungelernte Mitarbeitende: CHF 3'600/Monat

Halte dich unbedingt an den GAV — Verstösse können bei Kontrollen teuer werden.

Eine detaillierte Anleitung findest du unter Lohnbuchhaltung GmbH Schweiz selber machen — oder du rechnest die Löhne direkt mit einer Lohnbuchhaltungs-Software ab, die AHV, ALV und BVG automatisch berechnet.

Pfeffersack: Buchhaltung, die zum Salon passt

Du brauchst keine überladene Enterprise-Software für deinen Coiffeursalon. Was du brauchst, ist ein Werkzeug, das die wichtigsten Dinge einfach und schnell erledigt — damit du dich auf deine Kunden konzentrieren kannst.

Warum Pfeffersack für Friseure funktioniert:

  • QR-Rechnungen erstellen — für Stuhlmiete, Produktverkauf oder B2B-Kunden, direkt mit allen Pflichtangaben
  • Kassenbuch digital führen — Barverkäufe und Ausgaben in Sekunden erfassen
  • MWST-Abrechnung automatisch vorbereiten — Saldosteuersatz oder effektive Methode
  • Belege per Foto erfassen — Lieferantenrechnung abfotografieren, OCR erkennt die Daten
  • Lohnbuchhaltung für Angestellte — AHV, BVG und alle Abzüge korrekt berechnet
  • Bankimport — Transaktionen automatisch einlesen und zuordnen

Das alles ab CHF 7 pro Monat — weniger als ein Herrenschnitt. Alle Funktionen für deine Branche im Überblick findest du auf der Seite Buchhaltung für Coiffeure & Friseursalons; wie Pfeffersack generell für kleine Betriebe funktioniert, zeigt die Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmen.

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Checkliste: Buchhaltung im Coiffeursalon

Beim Start des Salons

  • Rechtsform wählen (Einzelfirma oder GmbH)
  • Bei der AHV/SVA als Selbständige anmelden
  • Geschäftskonto eröffnen (privat und geschäftlich trennen)
  • MWST-Pflicht prüfen (ab CHF 100'000 Umsatz)
  • Buchhaltungssoftware einrichten
  • Kassenbuch einrichten (täglich führen)
  • Versicherungen abschliessen (Betriebshaftpflicht, Inventar)
  • Stuhlmiete-Verträge korrekt aufsetzen (falls Stuhlmiete-Modell)

Laufend (wöchentlich/monatlich)

  • Kassenbuch täglich abschliessen und Bestand prüfen
  • Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen
  • Belege sofort digitalisieren und ablegen
  • Löhne monatlich korrekt abrechnen
  • Stuhlmieten fakturieren und Zahlungseingänge prüfen
  • Bankkontoauszug abgleichen

Jährlich

  • MWST-Abrechnung einreichen (halbjährlich oder quartalsweise)
  • Jahresabschluss erstellen (Erfolgsrechnung, bei GmbH auch Bilanz)
  • AHV-Schlussabrechnung prüfen
  • Steuererklärung mit Geschäftszahlen einreichen
  • Inventur Handelsware durchführen (Produktlager bewerten)
  • Abschreibungen auf Einrichtung und Geräte verbuchen

Häufige Fragen

Ab wann muss ich als Coiffeuse MWST abrechnen?

Sobald dein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 übersteigt — Haarschnitte und Produktverkauf zusammengezählt. Dann musst du dich bei der ESTV anmelden und regelmässig abrechnen. Für Salons mit wenig Vorsteuerabzug lohnt sich oft die Saldosteuersatz-Methode: Du rechnest pauschal mit 5,1% ab, statt jede Vorsteuer einzeln geltend zu machen. Unter der Umsatzgrenze bist du von der MWST befreit, kannst dich aber freiwillig unterstellen.

Ist Stuhlmiete im Coiffeursalon erlaubt?

Ja, Stuhlmiete ist ein legales und verbreitetes Modell. Entscheidend ist, dass die mietende Coiffeuse tatsächlich selbständig ist: eigene Kunden, eigenes Material, eigenes Inkasso und keine Weisungsgebundenheit. Die SVA prüft diese Kriterien — arbeitet die Coiffeuse faktisch wie eine Angestellte, wird das Verhältnis umqualifiziert und du zahlst sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nach. Für dich als Saloninhaberin ist die Stuhlmiete Mietertrag, keine Lohnzahlung.

Muss ich Trinkgeld im Salon versteuern?

Ja. Bei angestellten Coiffeusen gilt Trinkgeld als Lohnbestandteil: Es muss in der Steuererklärung deklariert werden und ist grundsätzlich AHV-pflichtig — sammelst und verteilst du Trinkgelder als Arbeitgeberin, musst du sie über die Lohnbuchhaltung abrechnen. Bei selbständigen Coiffeusen (Stuhlmiete) und bei dir als Inhaberin einer Einzelfirma ist Trinkgeld Teil des Geschäftsertrags und wird mit dem Gewinn versteuert. Am einfachsten trägst du es täglich als separate Position ins Kassenbuch ein.

Brauche ich als Friseurin zwingend ein Kassenbuch?

Ja, sobald du Bargeld einnimmst — und das ist im Coiffeurgewerbe der Normalfall. Jede Bargeldbewegung muss mit Datum, Beschreibung und Betrag erfasst werden, und der laufende Kassenbestand muss jederzeit mit dem tatsächlichen Bargeld übereinstimmen. Kartenzahlungen gehören nicht ins Kassenbuch, sondern laufen über das Bankkonto. Ein lückenhaftes Kassenbuch ist einer der häufigsten Gründe für Aufrechnungen durch das Steueramt.

Fazit

Die Buchhaltung im Coiffeursalon hat ein paar Eigenheiten — Stuhlmiete, Bargeld, Trinkgeld, Produktverkauf — aber nichts davon ist unbeherrschbar. Wenn du ein paar Grundregeln befolgst (Kassenbuch täglich, Belege sofort, Privatentnahmen sauber trennen), bist du auf der sicheren Seite. Und mit der richtigen Software erledigst du das alles in weniger als einer Stunde pro Woche.

Konzentrier dich auf das, was du am besten kannst: deinen Kunden einen grossartigen Haarschnitt geben. Den Rest macht die Buchhaltung fast von alleine — wenn du sie einmal richtig aufgesetzt hast.

Weiterführende Artikel

  • Kassenbuch führen in der Schweiz — Pflicht, Vorlage & Anleitung
  • Rechnung schreiben Schweiz — Pflichtangaben & Anleitung
  • MWST-Abrechnung Schweiz 2026
  • Einzelfirma gründen in der Schweiz
  • Lohnbuchhaltung GmbH Schweiz selber machen
  • Geschäftsausgaben absetzen als Selbständige
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