Das Foodtruck-Business boomt in der Schweiz. Streetfood-Festivals, Wochenmärkte, Firmenevents — die Nachfrage nach mobiler Gastronomie wächst stetig. Was viele Gründer unterschätzen: Hinter dem Tresen beginnt die eigentliche Arbeit erst. Kassenbuch, MWST, Wareneinkauf, Fahrzeugabschreibung — die Buchhaltung eines Foodtrucks hat ihre ganz eigenen Besonderheiten.
In diesem Guide erfährst du alles, was du als Foodtruck-Betreiber in der Schweiz buchhalterisch wissen musst — von der Wahl der Rechtsform bis zur korrekten MWST-Abrechnung auf dein Take-Away-Menü.
Rechtsform und Bewilligungen
Welche Rechtsform passt?
Die meisten Foodtruck-Betreiber starten als Einzelfirma. Das ist unkompliziert: kein Mindestkapital, keine notarielle Gründung, Eintrag im Handelsregister erst ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht. Für den Einstieg ist das ideal.
Wächst dein Business — etwa durch einen zweiten Truck oder Angestellte — kann eine GmbH sinnvoll werden. Der Vorteil: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital (CHF 20'000). Der Nachteil: mehr Verwaltungsaufwand und doppelte Buchführung ist Pflicht.
Mehr zum Thema: Einzelfirma gründen in der Schweiz
Bewilligungen, die du brauchst
Bevor du den ersten Burger wendest, brauchst du einiges an Papierkram:
- Lebensmittelbewilligung: Anmeldung beim kantonalen Lebensmittelinspektorat. Dein Foodtruck wird inspiziert — Hygiene, Kühlkette, Handwaschbecken.
- Wirtepatent / Lebensmittelkurs: In den meisten Kantonen brauchst du einen Nachweis über Lebensmittelhygiene. Die Anforderungen variieren — manche Kantone verlangen ein mehrtägiges Seminar, andere akzeptieren einen Online-Kurs.
- Standgenehmigungen: Für jeden Standort brauchst du eine kantonale oder kommunale Bewilligung. Auf öffentlichem Grund gelten strenge Regeln — Voranmeldung oft Monate im Voraus.
- Betriebsbewilligung Fahrzeug: Dein Truck muss als Verkaufsfahrzeug zugelassen und periodisch geprüft werden (MFK).
- Alkoholpatent: Falls du Bier, Wein oder Cocktails ausschenkst — je nach Kanton ein separates Patent.
Buchhalterisch relevant: Alle diese Gebühren und Kurskosten sind Geschäftsausgaben und mindern deinen steuerbaren Gewinn.
MWST-Besonderheiten in der Gastronomie
Die Mehrwertsteuer ist für Foodtruck-Betreiber ein zentrales Thema — und eine echte Stolperfalle. Denn in der Gastronomie gelten unterschiedliche MWST-Sätze je nachdem, wie und was du verkaufst.
Die drei Sätze, die du kennen musst
| Was | MWST-Satz | Beispiel |
|---|---|---|
| Take-Away-Essen (zum Mitnehmen) | 2.6% (reduziert) | Burger im Karton, Wrap zum Mitnehmen |
| Vor-Ort-Konsum (Tische/Stehtische) | 8.1% (Normalsatz) | Essen am Stehtisch beim Foodtruck |
| Getränke (alkoholfrei und alkoholisch) | 8.1% (Normalsatz) | Softdrinks, Bier, Wasser |
| Nicht zubereitete Lebensmittel | 2.6% (reduziert) | Selbstgemachte Sauce im Glas (Detailhandel) |
Wann gilt der reduzierte Satz?
Der reduzierte Satz von 2.6% gilt nur, wenn das Essen zum Mitnehmen verkauft wird und der Kunde keine Infrastruktur zum Vor-Ort-Konsum nutzt. Sobald du Stehtische, Bänke oder andere Sitzgelegenheiten anbietest und der Kunde dort isst, gilt der Normalsatz von 8.1%.
Praxis-Tipp: Viele Foodtrucks bieten sowohl Take-Away als auch Stehtische an. Dann musst du pro Verkauf unterscheiden, ob der Kunde mitnimmt oder vor Ort isst. Dein Kassensystem sollte diese Unterscheidung unterstützen.
Die CHF-100'000-Schwelle
In der Schweiz bist du ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 MWST-pflichtig. Klingt viel? Für einen Foodtruck, der an drei bis vier Tagen pro Woche verkauft, ist das schnell erreicht. Rechne selbst: 200 Verkaufstage x CHF 500 Tagesumsatz = CHF 100'000. Viele Foodtrucks liegen deutlich darüber.
Sobald du die Grenze erreichst, musst du dich bei der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) anmelden. Ab dann weist du die MWST auf jedem Kassenbon aus und rechnest sie quartalsweise ab.
Ausführlicher Guide: MWST-Abrechnung Schweiz — Anleitung 2026
Effektive Methode vs. Saldosteuersatz
Als Foodtruck-Betreiber hast du zwei Möglichkeiten:
- Effektive Methode: Du rechnest die tatsächlich vereinnahmte MWST ab und ziehst die Vorsteuer auf Einkäufe ab. Mehr Aufwand, aber vorteilhaft bei hohen Investitionen (z.B. Fahrzeugkauf).
- Saldosteuersatzmethode: Du zahlst einen pauschalen Prozentsatz auf deinen Umsatz. Für die Gastronomie liegt der Saldosteuersatz typischerweise bei 5.1%. Weniger Aufwand, keine Vorsteuerabzüge.
Für die meisten Foodtruck-Betreiber ist der Saldosteuersatz die einfachere Wahl — ausser im Gründungsjahr, wenn du den Truck kaufst und viel Vorsteuer zurückfordern kannst.
Kassenbuch führen — Pflicht bei Bargeschäft
Als Foodtruck-Betreiber hast du naturgemäss einen hohen Bargeldanteil. Selbst wenn du Kartenzahlung anbietest (was du unbedingt solltest — siehe Kartenzahlung akzeptieren), bezahlen viele Kunden an Streetfood-Events bar.
Warum das Kassenbuch so wichtig ist
Das Kassenbuch dokumentiert alle Bargeldbewegungen deines Betriebs. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und bei einer Steuerprüfung das Erste, was kontrolliert wird. Ein mangelhaftes Kassenbuch kann zu einer Ermessensveranlagung führen — und die fällt fast immer höher aus als dein tatsächliches Einkommen.
So führst du es richtig
- Täglicher Abschluss: Am Ende jedes Verkaufstags erfasst du alle Bareinnahmen und -ausgaben.
- Kassenbestand prüfen: Bargeld in der Kasse zählen und mit dem Buchbestand abgleichen.
- Keine negativen Bestände: Der Kassenbestand darf nie unter CHF 0 fallen.
- Belege für alles: Jede Transaktion braucht einen Beleg — Kassenbons, Eigenbelege, Quittungen.
Ein digitales Kassenbuch ist dabei die klar bessere Wahl. Mehr dazu: Kassenbuch führen Schweiz — Anleitung
Wareneinkauf richtig verbuchen
Der Wareneinkauf ist einer der grössten Kostenblöcke im Foodtruck-Business. Lebensmittel, Verpackungsmaterial, Gewürze, Saucen — das summiert sich schnell.
Was alles zum Wareneinkauf gehört
| Kategorie | Beispiele | Konto (KMU) |
|---|---|---|
| Lebensmittel | Fleisch, Gemüse, Brot, Käse | 4000 Warenaufwand |
| Verpackung | Take-Away-Boxen, Servietten, Besteck | 4000 Warenaufwand |
| Getränke | Softdrinks, Bier, Wasser | 4000 Warenaufwand |
| Gewürze & Saucen | Öl, Ketchup, Senf, Spezialgewürze | 4000 Warenaufwand |
| Reinigung | Handschuhe, Reinigungsmittel, Schwämme | 4000 oder 6500 |
Food Cost Ratio im Blick behalten
Die Food Cost Ratio zeigt dir, wie viel Prozent deines Umsatzes für Wareneinkauf draufgehen. In der Gastronomie liegt der Richtwert bei 25-35%. Für Foodtrucks — mit tendenziell einfacheren Gerichten — solltest du auf 25-30% zielen.
Berechnung: Wareneinkauf / Umsatz x 100 = Food Cost Ratio
Beispiel: CHF 2'500 Wareneinkauf bei CHF 10'000 Umsatz = 25%
Liegt dein Wert dauerhaft über 35%, musst du handeln: Preise anpassen, günstigere Lieferanten suchen oder Portionen überprüfen.
Typische Geschäftsausgaben eines Foodtrucks
Neben dem Wareneinkauf gibt es eine ganze Reihe weiterer Kosten, die du als Geschäftsausgaben absetzen kannst:
| Ausgabe | Typischer Betrag/Jahr | Absetzbar? |
|---|---|---|
| Standgebühren / Marktgebühren | CHF 3'000 – 15'000 | Ja, vollumfänglich |
| Gas / Strom | CHF 1'500 – 4'000 | Ja |
| Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Fahrzeug) | CHF 2'000 – 5'000 | Ja |
| Verbrauchsmaterial (Einweggeschirr, Servietten) | CHF 1'000 – 3'000 | Ja |
| Werbung / Social Media | CHF 500 – 3'000 | Ja |
| Wirtepatent / Lebensmittelkurs | CHF 500 – 2'000 (einmalig) | Ja |
| Hygieneinspektionen | CHF 200 – 500 | Ja |
| Kartenterminal (SumUp, etc.) | CHF 300 – 600 | Ja |
| Buchhaltungssoftware | CHF 84 (Pfeffersack) | Ja |
Tipp: Hebe jeden Beleg auf. Auch Kleinbeträge wie eine Gaskartusche für CHF 12 oder die Parkgebühr am Markt für CHF 5 sind absetzbar und summieren sich über das Jahr.
Foodtruck als Fahrzeug verbuchen
Dein Foodtruck ist vermutlich deine grösste Investition — oft CHF 50'000 bis CHF 150'000. Wie du ihn verbuchst, hängt davon ab, ob du ihn kaufst, least oder mietest.
Kauf: Aktivieren und abschreiben
Kaufst du den Foodtruck, wird er als Anlagevermögen aktiviert (Konto 1520 Fahrzeuge). Du schreibst ihn über die Nutzungsdauer ab:
- Nutzungsdauer: 5-8 Jahre (je nach Zustand und Nutzung)
- Abschreibungssatz: 20-25% degressiv (auf dem Restwert)
- Beispiel: Foodtruck für CHF 80'000, 25% degressiv → Jahr 1: CHF 20'000, Jahr 2: CHF 15'000, Jahr 3: CHF 11'250 usw.
Die jährliche Abschreibung mindert deinen steuerbaren Gewinn erheblich — besonders in den ersten Jahren.
Leasing
Beim Leasing zahlst du monatliche Raten. Diese Raten sind vollumfänglich als Geschäftsausgabe absetzbar (Konto 6260 Leasingaufwand). Du aktivierst das Fahrzeug nicht in deiner Bilanz. Einfacher in der Buchhaltung, aber über die gesamte Laufzeit oft teurer als ein Kauf.
Laufende Fahrzeugkosten
Zusätzlich zur Abschreibung oder Leasingrate fallen laufende Kosten an:
- Treibstoff: Diesel/Benzin oder Strom — alles absetzbar
- Reparaturen und Wartung: Kühlungsanlage, Gasinstallation, Bremsen, Reifen
- Fahrzeugversicherung: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko
- MFK / Motorfahrzeugsteuer: Kantonal unterschiedlich
- Privatanteil: Nutzt du den Truck auch privat, musst du einen Privatanteil ausscheiden (in der Praxis bei reinen Foodtrucks selten relevant)
Personal: Aushilfen und Teilzeitkräfte
Viele Foodtruck-Betreiber starten allein und stellen dann für Events oder Wochenendmärkte Aushilfen ein. Das hat buchhalterische Konsequenzen.
L-GAV Gastronomie
Auch für Foodtrucks gilt der Landes-Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie (L-GAV). Damit verbunden sind:
- Mindestlöhne: Je nach Ausbildung und Funktion — ungelernte Mitarbeitende ab ca. CHF 3'600/Mt. (Vollzeit), gelernte Köche höher
- Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge je nach Kanton
- 13. Monatslohn: Pflicht gemäss L-GAV
- Feriengeld: Mindestens 4 Wochen (5 Wochen unter 20 und ab 50)
Sozialversicherungen
Als Arbeitgeber musst du Beiträge abführen:
- AHV/IV/EO: 5.3% (Arbeitgeberanteil, Stand 2026)
- ALV: 1.1% (bis CHF 148'200)
- BVG (Pensionskasse): Ab CHF 22'680 Jahreslohn
- UVG (Unfallversicherung): Obligatorisch, Berufsunfall = Arbeitgeber, Nichtberufsunfall = ab 8 Std./Woche
Die Lohnnebenkosten belaufen sich auf rund 15-20% des Bruttolohns. Vergiss nicht, diese in deine Kalkulation einzubeziehen — auch bei Aushilfen auf Stundenbasis.
Pfeffersack als Lösung für deinen Foodtruck
Ein Foodtruck-Business braucht ein schlankes, aber vollständiges Buchhaltungstool. Genau dafür ist Pfeffersack gemacht:
- Kassenbuch: Tägliche Bareinnahmen und -ausgaben sauber erfassen — digital, automatisch berechnet, kein Zettelchaos.
- MWST-Abrechnung: Verschiedene MWST-Sätze (2.6% Take-Away, 8.1% Vor-Ort) korrekt abbilden und quartalsweise abrechnen.
- Belege scannen: Quittungen vom Grossmarkt, Gasrechnungen, Standgebühren — Foto machen, OCR erkennt den Betrag, fertig verbucht.
- QR-Rechnungen für Catering: Du machst auch Catering für Firmenevents? Erstelle professionelle QR-Rechnungen in unter zwei Minuten.
- Fahrzeug-Abschreibung: Deinen Foodtruck korrekt abschreiben — die Software rechnet den jährlichen Abschreibungsbetrag automatisch.
- Alles für CHF 7 pro Monat — kein verstecktes Preismodell, keine Aufschläge.
Checkliste: Buchhaltung Foodtruck Schweiz
Beim Start
- Rechtsform wählen (Einzelfirma oder GmbH)
- Geschäftskonto eröffnen (privat und geschäftlich immer trennen)
- Lebensmittelbewilligung und Wirtepatent beantragen
- MWST-Pflicht prüfen (voraussichtlicher Umsatz > CHF 100'000?)
- Buchhaltungssoftware einrichten
- Kontenplan festlegen (KMU-Kontenrahmen)
- Fahrzeugkauf / Leasing verbuchen
- Versicherungen abschliessen (Betriebshaftpflicht, Fahrzeug)
- AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbender
Laufend (wöchentlich/täglich)
- Kassenbuch täglich abschliessen
- Bareinnahmen und Kartenzahlungen separat erfassen
- Einkaufsbelege sammeln und verbuchen
- Standgebühren und Marktgebühren erfassen
- MWST korrekt auf Take-Away (2.6%) und Vor-Ort (8.1%) aufteilen
- Löhne für Aushilfen dokumentieren
Jährlich / quartalsweise
- MWST-Abrechnung einreichen (quartalsweise bei der ESTV)
- Erfolgsrechnung erstellen (Einnahmen minus Ausgaben)
- Fahrzeugabschreibung verbuchen
- Inventur Warenlager (Jahresende)
- Steuererklärung vorbereiten
- AHV-Beiträge prüfen und nachzahlen
- Bewilligungen erneuern (Standgenehmigungen, Lebensmittelbewilligung)
Fazit
Die Buchhaltung eines Foodtrucks ist kein Hexenwerk — aber sie hat ihre Eigenheiten. Die unterschiedlichen MWST-Sätze auf Take-Away und Vor-Ort-Konsum, das tägliche Kassenbuch bei hohem Bargeldanteil und die Fahrzeugabschreibung sind die grössten Besonderheiten gegenüber anderen Kleinunternehmen.
Mach dir die Arbeit so einfach wie möglich: Trenne Privat- und Geschäftskonto vom ersten Tag an, erfasse deine Belege sofort digital, und führe das Kassenbuch täglich. So hast du jederzeit den Überblick über deinen Foodtruck-Betrieb — und bei der nächsten Steuerprüfung ist alles sauber dokumentiert.
Starte jetzt mit Pfeffersack — die Buchhaltungssoftware für Schweizer Selbständige, ab CHF 7 pro Monat. Kassenbuch, QR-Rechnungen, MWST, Belegerfassung — alles in einem Tool.



