Die Buchhaltung für einen Foodtruck in der Schweiz hat drei Besonderheiten gegenüber anderen Kleinbetrieben: die MWST mit zwei Sätzen, das tägliche Kassenbuch und die Abschreibung des Fahrzeugs. Essen zum Mitnehmen wird mit 2.6% besteuert, Konsum an Stehtischen mit 8.1% (Art. 25 MWSTG); das Kassenbuch braucht es wegen des hohen Bargeldanteils, und für den Truck sieht die ESTV im Merkblatt A maximal 40% degressiv vor. MWST-pflichtig wirst du ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Art. 10 MWSTG), was ein Truck mit drei bis vier Verkaufstagen pro Woche schnell erreicht. Die meisten Betreiber starten als Einzelfirma mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dieser Guide führt dich von Rechtsform und Bewilligungen über MWST-Sätze, Kassenbuch und Wareneinkauf bis zur Fahrzeugabschreibung und zum Personal.
Rechtsform und Bewilligungen
Welche Rechtsform passt?
Die meisten Foodtruck-Betreiber starten als Einzelfirma. Das ist unkompliziert: kein Mindestkapital, keine notarielle Gründung, Eintrag im Handelsregister erst ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht. Für den Einstieg ist das ideal.
Wächst dein Business — etwa durch einen zweiten Truck oder Angestellte — kann eine GmbH sinnvoll werden. Der Vorteil: Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital (CHF 20'000). Der Nachteil: mehr Verwaltungsaufwand und doppelte Buchführung ist Pflicht.
Mehr zum Thema: Einzelfirma gründen in der Schweiz
Bewilligungen, die du brauchst
Bevor du den ersten Burger wendest, brauchst du einiges an Papierkram:
- Lebensmittelbewilligung: Anmeldung beim kantonalen Lebensmittelinspektorat. Dein Foodtruck wird inspiziert — Hygiene, Kühlkette, Handwaschbecken.
- Wirtepatent / Lebensmittelkurs: In den meisten Kantonen brauchst du einen Nachweis über Lebensmittelhygiene. Die Anforderungen variieren — manche Kantone verlangen ein mehrtägiges Seminar, andere akzeptieren einen Online-Kurs.
- Standgenehmigungen: Für jeden Standort brauchst du eine kantonale oder kommunale Bewilligung. Auf öffentlichem Grund gelten strenge Regeln — Voranmeldung oft Monate im Voraus.
- Betriebsbewilligung Fahrzeug: Dein Truck muss als Verkaufsfahrzeug zugelassen und periodisch geprüft werden (MFK).
- Alkoholpatent: Falls du Bier, Wein oder Cocktails ausschenkst — je nach Kanton ein separates Patent.
Buchhalterisch relevant: Alle diese Gebühren und Kurskosten sind Geschäftsausgaben und mindern deinen steuerbaren Gewinn.
MWST-Besonderheiten in der Gastronomie
Die Mehrwertsteuer ist für Foodtruck-Betreiber ein zentrales Thema — und eine echte Stolperfalle. Denn in der Gastronomie gelten unterschiedliche MWST-Sätze je nachdem, wie und was du verkaufst.
Die drei Sätze, die du kennen musst
| Was | MWST-Satz | Beispiel |
|---|---|---|
| Take-Away-Essen (zum Mitnehmen) | 2.6% (reduziert) | Burger im Karton, Wrap zum Mitnehmen |
| Vor-Ort-Konsum (Tische/Stehtische) | 8.1% (Normalsatz) | Essen am Stehtisch beim Foodtruck |
| Alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen | 2.6% (reduziert) | Mineralwasser, Softdrink in der Flasche |
| Getränke vor Ort konsumiert | 8.1% (Normalsatz) | Kaffee oder Softdrink am Stehtisch |
| Alkoholische Getränke (immer) | 8.1% (Normalsatz) | Bier, Wein, Cocktails |
| Nicht zubereitete Lebensmittel | 2.6% (reduziert) | Selbstgemachte Sauce im Glas (Detailhandel) |
Rechtsgrundlage ist Art. 25 MWSTG: Lebensmittel «mit Ausnahme alkoholischer Getränke» unterliegen dem reduzierten Satz von 2.6%, für gastgewerbliche Leistungen gilt der Normalsatz von 8.1%. Gastgewerblich ist die Abgabe, sobald du «für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen» bereithältst, also Stehtische, Bänke oder Theken.
Wann gilt der reduzierte Satz?
Der reduzierte Satz von 2.6% gilt nur, wenn das Essen zum Mitnehmen verkauft wird und der Kunde keine Infrastruktur zum Vor-Ort-Konsum nutzt. Sobald du Stehtische, Bänke oder andere Sitzgelegenheiten anbietest und der Kunde dort isst, gilt der Normalsatz von 8.1%.
Praxis-Tipp: Viele Foodtrucks bieten sowohl Take-Away als auch Stehtische an. Dann musst du pro Verkauf unterscheiden, ob der Kunde mitnimmt oder vor Ort isst. Dein Kassensystem sollte diese Unterscheidung unterstützen, denn Art. 25 Abs. 3 MWSTG verlangt «geeignete organisatorische Massnahmen zur Abgrenzung»; fehlen sie, gilt für alles der Normalsatz.
Die CHF-100'000-Schwelle
In der Schweiz bist du ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen MWST-pflichtig, so Art. 10 Abs. 2 MWSTG. Klingt viel? Für einen Foodtruck, der an drei bis vier Tagen pro Woche verkauft, ist das schnell erreicht. Rechne selbst: 200 Verkaufstage x CHF 500 Tagesumsatz = CHF 100'000. Viele Foodtrucks liegen deutlich darüber.
Sobald du die Grenze erreichst, musst du dich bei der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) anmelden. Ab dann weist du die MWST auf jedem Kassenbon aus und rechnest sie vierteljährlich ab, mit Saldosteuersatz halbjährlich (Art. 35 MWSTG).
Ausführlicher Guide: MWST-Abrechnung Schweiz — Anleitung 2026
Effektive Methode vs. Saldosteuersatz
Als Foodtruck-Betreiber hast du zwei Möglichkeiten:
- Effektive Methode: Du rechnest die tatsächlich vereinnahmte MWST ab und ziehst die Vorsteuer auf Einkäufe ab. Mehr Aufwand, aber vorteilhaft bei hohen Investitionen (z.B. Fahrzeugkauf).
- Saldosteuersatzmethode: Du zahlst einen pauschalen Branchensatz auf deinen Bruttoumsatz. Für Restaurants liegt der Saldosteuersatz laut ESTV-Branchenliste bei 5.3%; welcher Satz für deinen Foodtruck gilt, hängt von der Einstufung deines Betriebs ab und lässt sich im Saldosteuersatz-Rechner prüfen. Weniger Aufwand, keine Vorsteuerabzüge; die Methode musst du mindestens eine Steuerperiode beibehalten (Art. 37 Abs. 4 MWSTG).
Für die meisten Foodtruck-Betreiber ist der Saldosteuersatz die einfachere Wahl — ausser im Gründungsjahr, wenn du den Truck kaufst und viel Vorsteuer zurückfordern kannst.
Kassenbuch führen — Pflicht bei Bargeschäft
Als Foodtruck-Betreiber hast du naturgemäss einen hohen Bargeldanteil. Selbst wenn du Kartenzahlung anbietest (was du unbedingt solltest — siehe Kartenzahlung akzeptieren), bezahlen viele Kunden an Streetfood-Events bar.
Warum das Kassenbuch so wichtig ist
Das Kassenbuch dokumentiert alle Bargeldbewegungen deines Betriebs. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und bei einer Steuerprüfung das Erste, was kontrolliert wird. Ein mangelhaftes Kassenbuch kann zu einer Ermessensveranlagung führen — und die fällt fast immer höher aus als dein tatsächliches Einkommen.
So führst du es richtig
- Täglicher Abschluss: Am Ende jedes Verkaufstags erfasst du alle Bareinnahmen und -ausgaben.
- Kassenbestand prüfen: Bargeld in der Kasse zählen und mit dem Buchbestand abgleichen.
- Keine negativen Bestände: Der Kassenbestand darf nie unter CHF 0 fallen.
- Belege für alles: Jede Transaktion braucht einen Beleg — Kassenbons, Eigenbelege, Quittungen.
Ein digitales Kassenbuch ist dabei die klar bessere Wahl. Mehr dazu: Kassenbuch führen Schweiz — Anleitung
Wareneinkauf richtig verbuchen
Der Wareneinkauf ist einer der grössten Kostenblöcke im Foodtruck-Business. Lebensmittel, Verpackungsmaterial, Gewürze, Saucen — das summiert sich schnell.
Was alles zum Wareneinkauf gehört
| Kategorie | Beispiele | Konto (KMU) |
|---|---|---|
| Lebensmittel | Fleisch, Gemüse, Brot, Käse | 4000 Warenaufwand |
| Verpackung | Take-Away-Boxen, Servietten, Besteck | 4000 Warenaufwand |
| Getränke | Softdrinks, Bier, Wasser | 4000 Warenaufwand |
| Gewürze & Saucen | Öl, Ketchup, Senf, Spezialgewürze | 4000 Warenaufwand |
| Reinigung | Handschuhe, Reinigungsmittel, Schwämme | 4000 oder 6500 |
Food Cost Ratio im Blick behalten
Die Food Cost Ratio zeigt dir, welcher Anteil deines Umsatzes in den Wareneinkauf fliesst; sie ist die wichtigste Steuerungskennzahl im Foodtruck. Verbindliche Richtwerte gibt es nicht, weil der Wareneinsatz von Konzept, Standort und Preisniveau abhängt: Ein Burger-Truck mit Fleisch vom Metzger hat einen anderen Wareneinsatz als ein Crêpes-Stand. Entscheidend ist der Verlauf über die Monate.
Berechnung
- Formel: Wareneinkauf ÷ Umsatz × 100
- Beispiel: CHF 2'500 Wareneinkauf bei CHF 10'000 Umsatz = 25%
Steigt dein Wert über mehrere Monate, ohne dass du die Karte geändert hast, hast du drei Hebel: Verkaufspreise anpassen, Lieferanten vergleichen oder Portionsgrössen überprüfen. Voraussetzung ist, dass du den Wareneinkauf sauber vom übrigen Aufwand trennst.
Typische Geschäftsausgaben eines Foodtrucks
Neben dem Wareneinkauf gibt es eine ganze Reihe weiterer Kosten, die du als Geschäftsausgaben absetzen kannst:
| Ausgabe | Typischer Betrag/Jahr | Absetzbar? |
|---|---|---|
| Standgebühren / Marktgebühren | CHF 3'000 – 15'000 | Ja, vollumfänglich |
| Gas / Strom | CHF 1'500 – 4'000 | Ja |
| Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Fahrzeug) | CHF 2'000 – 5'000 | Ja |
| Verbrauchsmaterial (Einweggeschirr, Servietten) | CHF 1'000 – 3'000 | Ja |
| Werbung / Social Media | CHF 500 – 3'000 | Ja |
| Wirtepatent / Lebensmittelkurs | CHF 500 – 2'000 (einmalig) | Ja |
| Hygieneinspektionen | CHF 200 – 500 | Ja |
| Kartenterminal (SumUp, etc.) | CHF 300 – 600 | Ja |
| Buchhaltungssoftware | CHF 60 (Pfeffersack, Jahresabo) | Ja |
Tipp: Hebe jeden Beleg auf. Auch Kleinbeträge wie eine Gaskartusche für CHF 12 oder die Parkgebühr am Markt für CHF 5 sind absetzbar und summieren sich über das Jahr.
Foodtruck als Fahrzeug verbuchen
Dein Foodtruck ist in der Regel deine grösste Investition, und wie du ihn verbuchst, hängt davon ab, ob du ihn kaufst, least oder mietest.
Kauf: Aktivieren und abschreiben
Kaufst du den Foodtruck, aktivierst du ihn als Anlagevermögen (im KMU-Kontenrahmen Konto 1530 Fahrzeuge) und schreibst ihn über die Nutzungsdauer ab. Das Merkblatt A/1995 der ESTV lässt für Motorfahrzeuge aller Art maximal 40% degressiv vom Buchwert oder 20% linear vom Anschaffungswert zu; die Kantone übernehmen diese Sätze in der Regel.
- Beispiel degressiv (40%): Foodtruck für CHF 80'000 → Jahr 1: CHF 32'000, Jahr 2: CHF 19'200, Jahr 3: CHF 11'520, Restbuchwert danach CHF 17'280
- Beispiel linear (20%): CHF 80'000 → jedes Jahr CHF 16'000, nach fünf Jahren vollständig abgeschrieben
- Kauf im Laufe des Jahres: Abschreibung im ersten Jahr anteilig (pro rata temporis)
- Einbauten (Küche, Kühlung, Gasinstallation): zusammen mit dem Fahrzeug aktivieren und abschreiben, nicht als laufenden Aufwand verbuchen
Die jährliche Abschreibung mindert deinen steuerbaren Gewinn erheblich, mit der degressiven Methode besonders in den ersten Jahren. Mehr dazu im Guide zu Abschreibungen in der Schweiz.
Leasing
Beim Leasing zahlst du monatliche Raten. Diese Raten sind vollumfänglich als Geschäftsausgabe absetzbar (Fahrzeugaufwand: im Pfeffersack-Kontenplan Konto 6200, im offiziellen KMU-Kontenrahmen Konto 6260 Fahrzeugleasing). Du aktivierst das Fahrzeug nicht in deiner Bilanz. Einfacher in der Buchhaltung, aber über die gesamte Laufzeit oft teurer als ein Kauf.
Laufende Fahrzeugkosten
Zusätzlich zur Abschreibung oder Leasingrate fallen laufende Kosten an:
- Treibstoff: Diesel/Benzin oder Strom — alles absetzbar
- Reparaturen und Wartung: Kühlungsanlage, Gasinstallation, Bremsen, Reifen
- Fahrzeugversicherung: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko
- MFK / Motorfahrzeugsteuer: Kantonal unterschiedlich
- Privatanteil: Nutzt du den Truck auch privat, musst du einen Privatanteil ausscheiden (in der Praxis bei reinen Foodtrucks selten relevant)
Personal: Aushilfen und Teilzeitkräfte
Viele Foodtruck-Betreiber starten allein und stellen dann für Events oder Wochenendmärkte Aushilfen ein. Das hat buchhalterische Konsequenzen.
L-GAV Gastronomie
Auch für Foodtrucks gilt der Landes-Gesamtarbeitsvertrag der Gastronomie (L-GAV). Damit verbunden sind:
- Mindestlöhne: Je nach Ausbildung und Funktion gestaffelt; die aktuellen Beträge stehen im L-GAV und werden jährlich angepasst
- Zuschläge: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge je nach Kanton
- 13. Monatslohn: Pflicht gemäss L-GAV
- Ferien: Fünf Wochen pro Jahr gemäss Art. 17 L-GAV, also mehr als das gesetzliche Minimum von vier Wochen nach Art. 329a OR
Sozialversicherungen
Als Arbeitgeber musst du Beiträge abführen:
- AHV/IV/EO: 5.3% (Arbeitgeberanteil, Stand 2026)
- ALV: 1.1% (bis CHF 148'200)
- BVG (Pensionskasse): Ab CHF 22'680 Jahreslohn
- UVG (Unfallversicherung): Obligatorisch, Berufsunfall = Arbeitgeber, Nichtberufsunfall = ab 8 Std./Woche
Die Lohnnebenkosten belaufen sich auf rund 15-20% des Bruttolohns. Vergiss nicht, diese in deine Kalkulation einzubeziehen — auch bei Aushilfen auf Stundenbasis.
Pfeffersack als Lösung für deinen Foodtruck
Ein Foodtruck-Business braucht ein schlankes, aber vollständiges Buchhaltungstool. Genau dafür ist Pfeffersack gemacht:
- Bareinnahmen erfassen: Tageseinnahmen als Buchung mit Kategorie erfassen, Kartenzahlungen getrennt davon; so bleibt der Bargeldfluss nachvollziehbar.
- MWST-Abrechnung: Verschiedene MWST-Sätze (2.6% Take-Away, 8.1% Vor-Ort) korrekt abbilden und als deklarationsfertiges XML für das ESTV-Portal exportieren.
- Belege scannen: Quittungen vom Grossmarkt, Gasrechnungen, Standgebühren fotografieren; Betrag, Datum und Lieferant werden ausgelesen und als Buchung vorgeschlagen.
- QR-Rechnungen für Catering: Du machst auch Catering für Firmenevents? Erstelle QR-Rechnungen mit Zahlteil in wenigen Minuten.
- Fahrzeug-Abschreibung: Die jährliche Abschreibung deines Foodtrucks als eigene Buchung erfassen, damit der ausgewiesene Gewinn stimmt.
- Ab CHF 5 pro Monat im Jahresabo (CHF 7 im Monatsabo), 7 Tage kostenlos testen.
Checkliste: Buchhaltung Foodtruck Schweiz
Beim Start
- Rechtsform wählen (Einzelfirma oder GmbH)
- Geschäftskonto eröffnen (privat und geschäftlich immer trennen)
- Lebensmittelbewilligung und Wirtepatent beantragen
- MWST-Pflicht prüfen (voraussichtlicher Umsatz > CHF 100'000?)
- Buchhaltungssoftware einrichten
- Kontenplan festlegen (KMU-Kontenrahmen)
- Fahrzeugkauf / Leasing verbuchen
- Versicherungen abschliessen (Betriebshaftpflicht, Fahrzeug)
- AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbender
Laufend (wöchentlich/täglich)
- Kassenbuch täglich abschliessen
- Bareinnahmen und Kartenzahlungen separat erfassen
- Einkaufsbelege sammeln und verbuchen
- Standgebühren und Marktgebühren erfassen
- MWST korrekt auf Take-Away (2.6%) und Vor-Ort (8.1%) aufteilen
- Löhne für Aushilfen dokumentieren
Jährlich / quartalsweise
- MWST-Abrechnung einreichen (quartalsweise bei der ESTV)
- Erfolgsrechnung erstellen (Einnahmen minus Ausgaben)
- Fahrzeugabschreibung verbuchen
- Inventur Warenlager (Jahresende)
- Steuererklärung vorbereiten
- AHV-Beiträge prüfen und nachzahlen
- Bewilligungen erneuern (Standgenehmigungen, Lebensmittelbewilligung)
Häufige Fragen
Welcher MWST-Satz gilt für Essen vom Foodtruck?
Zum Mitnehmen 2.6%, vor Ort an Stehtischen oder Bänken 8.1%, alkoholische Getränke immer 8.1% (Art. 25 MWSTG). Bietest du beides an, musst du die Verkäufe organisatorisch trennen, etwa über eine eigene Taste im Kassensystem; ohne diese Abgrenzung gilt für alles der Normalsatz.
Ab wann muss ein Foodtruck MWST abrechnen?
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen (Art. 10 MWSTG). Du meldest dich bei der ESTV an und rechnest vierteljährlich ab, mit Saldosteuersatz halbjährlich; seit 2025 kannst du bei einem Umsatz bis CHF 5'005'000 die jährliche Abrechnung beantragen (Art. 35 MWSTG). Bei grossen Investitionen im Startjahr, etwa dem Kauf des Trucks, lohnt sich die effektive Methode wegen des Vorsteuerabzugs.
Muss ich als Foodtruck-Betreiber ein Kassenbuch führen?
Ja, sobald du Bargeld einnimmst. Auch eine kleine Einzelfirma muss nach Art. 957 Abs. 2 OR über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen, und jede Buchung braucht einen Beleg (Art. 957a OR). Ein tägliches Kassenbuch mit Kassensturz erfüllt das für die Bareinnahmen; fehlt es, darf das Steueramt deinen Umsatz nach Ermessen schätzen.
Wie schreibe ich meinen Foodtruck ab?
Als Motorfahrzeug mit maximal 40% degressiv vom Buchwert oder 20% linear vom Anschaffungswert, so das Merkblatt A der ESTV. Ein Truck für CHF 80'000 ergibt im ersten Jahr degressiv CHF 32'000 oder linear CHF 16'000 Abschreibung. Geleaste Fahrzeuge schreibst du nicht ab; die Leasingraten sind laufender Aufwand.
Brauche ich für einen Foodtruck ein Wirtepatent?
Ob du ein Wirtepatent brauchst, regelt jeder Kanton selbst. Meist brauchst du einen Nachweis über Lebensmittelhygiene, in einigen Kantonen ein eigentliches Wirtepatent; für den Ausschank von Alkohol kommt je nach Kanton ein separates Patent dazu. Erkundige dich beim kantonalen Lebensmittelinspektorat, bevor du den ersten Standplatz buchst; Kurs- und Bewilligungskosten sind Geschäftsausgaben.
Fazit
Die Buchhaltung eines Foodtrucks ist kein Hexenwerk — aber sie hat ihre Eigenheiten. Die unterschiedlichen MWST-Sätze auf Take-Away und Vor-Ort-Konsum, das tägliche Kassenbuch bei hohem Bargeldanteil und die Fahrzeugabschreibung sind die grössten Besonderheiten gegenüber anderen Kleinunternehmen.
Mach dir die Arbeit so einfach wie möglich: Trenne Privat- und Geschäftskonto vom ersten Tag an, erfasse deine Belege sofort digital, und führe das Kassenbuch täglich. So hast du jederzeit den Überblick über deinen Foodtruck-Betrieb — und bei der nächsten Steuerprüfung ist alles sauber dokumentiert.
Starte jetzt mit Pfeffersack — die Buchhaltungssoftware für Schweizer Selbständige, ab CHF 5 pro Monat im Jahresabo. Bareinnahmen erfassen, QR-Rechnungen, MWST, Belegerfassung — alles in einem Tool.



