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Kartenzahlung akzeptieren Schweiz: Von der Gebühr bis zur MWST-Abrechnung

Kartenzahlung akzeptieren Schweiz: Von der Gebühr bis zur MWST-Abrechnung

Kartenzahlung akzeptieren als Schweizer Selbständiger? Alles über Anbieter, Gebühren, Verbuchung und MWST — damit deine Buchhaltung stimmt.

Wasili Aebi
24. März 2026
Aktualisiert: 6. September 2026
11 min read
KartenzahlungKartenterminalMWSTBuchhaltungSchweiz
TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Kartenzahlungen buchst du brutto: Der volle Verkaufspreis ist dein Ertrag, die Kommission des Anbieters ein separater Aufwand (Konto 6840) und der Nettobetrag dein Bankeingang.
  • Die MWST schuldest du auf den Betrag, den der Kunde zahlt: Kreditkartenkommissionen dürfen laut ESTV nicht vom Entgelt abgezogen werden (Art. 24 MWSTG).
  • Auf Kartenkommissionen und TWINT-Gebühren gibt es keinen Vorsteuerabzug (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG); auf der Terminalmiete dagegen schon, wenn sie mit MWST fakturiert ist.
  • Ein Transitkonto (1090) überbrückt die Tage zwischen Kartenzahlung und Auszahlung und hält Umsatz und Bankeingang sauber auseinander.
  • SumUp eignet sich ohne Fixkosten für kleine Volumen, SIX/Worldline mit Vertrag für höhere Umsätze; TWINT geht auch ohne Terminal per QR-Code-Sticker zu 1.3 % pro Transaktion.
  • Kartenterminal-Anbieter in der Schweiz: Der Vergleich
  • Die vier grossen Anbieter
  • SumUp: Ideal für Einsteiger
  • SIX / Worldline: Für etablierte Geschäfte
  • Entscheidungshilfe
  • Was kostet Kartenzahlung wirklich?
  • Kostenvergleich bei CHF 5'000 Kartenumsatz pro Monat
  • TWINT separat oder integriert?
  • Kartenzahlung in der Buchhaltung: So geht's richtig
  • Das Grundprinzip
  • Die Konten im Kontenrahmen KMU
  • Buchungssätze Schritt für Schritt
  • MWST bei Kartenzahlungen: Die wichtigsten Regeln
  • Regel 1: MWST immer auf den vollen Verkaufspreis
  • Regel 2: Keine Vorsteuer auf Kartenkommissionen
  • Regel 3: Terminalmiete ist MWST-pflichtig
  • Branchenspezifische Tipps
  • Coiffeur & Kosmetik
  • Gastro & Food
  • Therapeuten & Ärzte
  • Marktfahrer & Pop-up-Shops
  • SumUp, SIX, Worldline — und dann?
  • Warum Pfeffersack ideal für Terminal-Nutzer ist
  • Checkliste: Kartenzahlung einrichten
  • FAQ: Kartenzahlung & Buchhaltung Schweiz
  • Muss ich jede einzelne Kartenzahlung buchen?
  • Wo buche ich die TWINT-Transaktionsgebühr?
  • Kann ich Bar- und Kartenzahlungen auf dem gleichen Ertragskonto buchen?
  • Was passiert bei einer Rückbuchung (Chargeback)?
  • Mein Treuhänder sagt, ich brauche kein Transitkonto?
  • Zusammenfassung

Kartenzahlung akzeptieren in der Schweiz heisst: Du wählst ein Terminal oder eine TWINT-Lösung, zahlst pro Transaktion eine Kommission und verbuchst jede Zahlung in drei Teilen. Der volle Verkaufspreis ist dein Ertrag, die Kommission des Anbieters ein Aufwand auf Konto 6840 (ohne Vorsteuer, weil es sich um eine Finanzdienstleistung handelt) und der Nettobetrag dein Bankeingang. Die MWST schuldest du auf den Betrag, den der Kunde bezahlt, nicht auf die Auszahlung. Ein Transitkonto 1090 überbrückt die Tage bis zur Gutschrift. Ob Coiffeur, Therapeutin, Gastronom oder Marktfahrerin: Dieser Artikel zeigt dir, welcher Anbieter zu dir passt, was die Gebühren wirklich kosten und wie du das Ganze in deiner Schweizer Buchhaltung sauber abbildest.


Kartenterminal-Anbieter in der Schweiz: Der Vergleich

Die vier grossen Anbieter

Anbieter Gerätekosten Kommission Vertragslaufzeit TWINT
SumUp ab CHF 39 (Kauf) 1.69% Keine Nein
SIX Payment Services Miete ab ~CHF 30/Mt. 0.7–1.5% 12–36 Monate Ja
Worldline (ex-SIX) Miete ab ~CHF 25/Mt. 0.7–1.8% 12–36 Monate Ja
Lightspeed Inklusive (POS-System) Ab 2.6% Monatlich Ja

SumUp: Ideal für Einsteiger

Vorteile:

  • Kein Abo, keine Fixkosten — du zahlst nur pro Transaktion
  • Terminal ab CHF 39 einmalig
  • Sofort einsatzbereit (kein Vertragsprozess)
  • Mobil einsetzbar (Bluetooth + WLAN)

Nachteile:

  • Kein TWINT (Stand 2026)
  • Kein PostFinance direkt
  • Höhere Kommission als klassische Acquiring-Verträge
  • Sammlung und verzögerte Auszahlung (2–3 Tage)

Geeignet für: Coiffeure, Therapeuten, Marktfahrer, Food Trucks, Pop-up-Shops, Kleinstbetriebe.

SIX / Worldline: Für etablierte Geschäfte

Vorteile:

  • TWINT-Integration möglich
  • Tiefere Kommissionen bei hohem Volumen
  • Direktanbindung an Schweizer Banken
  • Tägliche Abrechnung möglich

Nachteile:

  • Vertragsbindung (12–36 Monate)
  • Monatliche Mietkosten für Terminal
  • Setup-Aufwand höher
  • Oft intransparente Gebührenstrukturen

Geeignet für: Restaurants, Shops, Praxen mit regelmässigem Kartenvolumen ab CHF 3'000/Mt.

Entscheidungshilfe

Umsatz < CHF 3'000/Mt. per Karte
→ SumUp (keine Fixkosten, flexibel)

Umsatz CHF 3'000–10'000/Mt. per Karte
→ SumUp oder SIX (rechne die Gesamtkosten durch)

Umsatz > CHF 10'000/Mt. per Karte
→ SIX/Worldline (tiefere Kommission spart hunderte CHF/Jahr)

Du brauchst TWINT
→ SIX/Worldline (SumUp bietet kein TWINT)

Was kostet Kartenzahlung wirklich?

Viele Selbständige unterschätzen die Gesamtkosten. Hier eine realistische Rechnung:

Kostenvergleich bei CHF 5'000 Kartenumsatz pro Monat

Kostenpunkt SumUp SIX (Mietgerät)
Terminalkosten CHF 0 (einmalig CHF 39) CHF 30/Mt.
Kommission (1.69% vs. 1.0%) CHF 84.50/Mt. CHF 50.00/Mt.
Monatskosten total CHF 84.50 CHF 80.00
Jahreskosten total CHF 1'014 CHF 960

Bei CHF 5'000/Mt. sind die Kosten fast identisch. Erst ab ~CHF 8'000/Mt. Kartenumsatz lohnt sich ein SIX/Worldline-Vertrag klar.

TWINT separat oder integriert?

TWINT kannst du auch ohne Kartenterminal akzeptieren, über einen QR-Code-Sticker. Laut TWINT-Gebührenübersicht kostet der Basis-Sticker 1.3 % pro Transaktion, ohne Fixkosten und ohne Mindestgebühr. Die Kosten im Überblick:

TWINT-Variante Kosten
TWINT Sticker (statischer QR) 1.3% pro Transaktion
TWINT am Terminal (SIX/Worldline) Im Acquiring-Vertrag enthalten
TWINT via App Gratis (privat) / 1.3% (geschäftlich)

Nutzt du TWINT mit direktem Händlervertrag, musst du die Umsätze nicht von Hand abtippen: Den CSV-Export aus dem Händlerportal kannst du direkt als TWINT-Import verbuchen — Zahlungen landen automatisch als Einnahmen, Storni und Gebühren werden sauber ausgewiesen.


Kartenzahlung in der Buchhaltung: So geht's richtig

Egal welchen Anbieter du nutzt — die buchhalterische Logik ist immer gleich:

Das Grundprinzip

  1. Der Kunde zahlt den Bruttobetrag (z.B. CHF 100.00)
  2. Der Anbieter zieht seine Kommission ab (z.B. 1.69% = CHF 1.69)
  3. Du erhältst den Nettobetrag auf dein Bankkonto (z.B. CHF 98.31)

In deiner Buchhaltung musst du alle drei Beträge abbilden:

  • CHF 100.00 = dein Umsatz
  • CHF 1.69 = dein Aufwand (Bankspesen)
  • CHF 98.31 = dein Bankeingang

Die Konten im Kontenrahmen KMU

Konto Bezeichnung Funktion
1020 Bank Eingang der Auszahlungen
1090 Transitkonto Kartenzahlungen Zwischenkonto (Zahlung → Auszahlung)
3000 Warenertrag Dein Umsatz
2200 MWST Falls MWST-pflichtig
6840 Bankspesen / Kartenkommissionen Gebühren des Anbieters

Buchungssätze Schritt für Schritt

Tag 1 — Kunde zahlt CHF 100.00 per Karte:

Soll Haben Betrag Text
1090 Transitkonto 3000 Warenertrag CHF 100.00 Kartenzahlung

Tag 3 — Anbieter überweist CHF 98.31 auf dein Konto:

Soll Haben Betrag Text
1020 Bank 1090 Transitkonto CHF 98.31 Auszahlung Kartenanbieter
6840 Bankspesen 1090 Transitkonto CHF 1.69 Kartenkommission

Ergebnis: Transitkonto wieder auf Null. Umsatz und Aufwand korrekt erfasst.

Achtung, wenn du zusätzlich eine Anbieter-Anbindung nutzt: Kommen die Einzelverkäufe bereits automatisch in die Buchhaltung, darf die Sammelgutschrift auf dem Bankauszug nicht nochmals als Ertrag gebucht werden — sonst steht der Umsatz doppelt. Warum eine automatische Duplikaterkennung das nicht abfängt, erklärt der Beitrag TWINT und PayPal verbuchen ohne Doppelbuchung.


MWST bei Kartenzahlungen: Die wichtigsten Regeln

Regel 1: MWST immer auf den vollen Verkaufspreis

Die MWST wird auf den Betrag berechnet, den der Kunde zahlt — nicht auf den Betrag, den du nach Abzug der Kommission erhältst.

Berechnung Betrag
Verkaufspreis netto CHF 100.00
MWST 8.1% CHF 8.10
Total (Kunde zahlt) CHF 108.10
Kommission 1.69% auf CHF 108.10 CHF 1.83
Auszahlung an dich CHF 106.27
Dein Umsatz für die MWST-Abrechnung CHF 100.00
Geschuldete MWST CHF 8.10

Grundlage ist Art. 24 Abs. 1 MWSTG: Die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet, und das Entgelt ist der Betrag, den dein Kunde für die Leistung aufwendet. Die ESTV hält in der MWST-Branchen-Info 06 Detailhandel (Ziff. 1.6, abrufbar über die MWST-Publikationen der ESTV) ausdrücklich fest, dass Kreditkartenkommissionen nicht vom Entgelt abgezogen werden dürfen. Bei CHF 100.00 netto schuldest du also 8.1 % MWST, sprich CHF 8.10, auch wenn nach Abzug der Kommission nur CHF 106.27 auf deinem Konto landen.

Regel 2: Keine Vorsteuer auf Kartenkommissionen

Kartengebühren sind laut Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 MWSTG von der Steuer ausgenommene Finanzdienstleistungen. Auf diesen Gebühren ist deshalb keine MWST enthalten, die du als Vorsteuer geltend machen könntest, ob 1.3 % beim TWINT-Sticker oder 1.69 % bei SumUp. Das gilt für:

  • SumUp-Kommissionen
  • SIX/Worldline-Gebühren
  • TWINT-Transaktionsgebühren
  • Kreditkartenkommissionen allgemein

Kein Vorsteuerabzug möglich — buche die Kommission ohne MWST-Code.

Regel 3: Terminalmiete ist MWST-pflichtig

Im Gegensatz zur Transaktionskommission ist die Mietgebühr für das Terminal eine steuerbare Dienstleistung. Wenn dein Anbieter dir eine Rechnung mit MWST stellt (was bei SIX/Worldline der Fall ist), kannst du die Vorsteuer auf die Terminalmiete abziehen.

Aufwand Vorsteuerabzug
Kartenkommission pro Transaktion Nein
Monatliche Terminalmiete Ja (wenn mit MWST fakturiert)
Einmaliger Terminalkauf (z.B. SumUp) Ja (wenn mit CH-MWST fakturiert)

Branchenspezifische Tipps

Coiffeur & Kosmetik

Du arbeitest auf Termin und die meisten Kunden zahlen direkt. Typisch:

  • 70% Kartenzahlung, 30% Bar
  • SumUp Air am Empfangstresen
  • Wenige, klar definierte Dienstleistungspreise

Tipp: Erstelle in deiner Buchhaltungssoftware einen eigenen Ertrag (z.B. 3400 Dienstleistungsertrag) für Coiffeur-Leistungen. So siehst du in der Erfolgsrechnung sofort, wie viel du mit welcher Dienstleistung verdienst.

MWST: Die meisten Coiffeure sind MWST-pflichtig: Die Grenze liegt gemäss Art. 10 MWSTG bei CHF 100'000 Jahresumsatz und ist schnell erreicht. Denk daran, die MWST auf den vollen Preis zu berechnen — nicht auf den SumUp-Auszahlungsbetrag.

Gastro & Food

Restaurants, Cafés und Food Trucks haben hohes Transaktionsvolumen:

  • Sammelbuchung empfohlen (täglich oder wöchentlich)
  • Trinkgelder separat verbuchen (Durchlaufposten)
  • Bar und Karte im Tagesabschluss trennen

Tipp: Bei >CHF 5'000/Mt. Kartenumsatz lohnt sich ein Preisvergleich zwischen SumUp und SIX. Bei >CHF 10'000/Mt. fast immer ein klassischer Acquiring-Vertrag.

Therapeuten & Ärzte

Masseure, Physiotherapeuten, Akupunkteure — oft unter der MWST-Grenze:

  • Viele sind MWST-befreit (Heilbehandlungen nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG)
  • Achtung: Nicht alle Therapieformen sind ausgenommen — prüfe deinen Fall!
  • SumUp reicht für die meisten Praxen

Tipp: Wenn du MWST-befreit bist, buchst du den vollen Betrag ohne MWST-Code. Die Buchhaltung wird deutlich einfacher.

Marktfahrer & Pop-up-Shops

Mobile Verkäufer brauchen ein mobiles Terminal:

  • SumUp Air oder Solo (Bluetooth + Mobilfunk)
  • TWINT-Sticker als Ergänzung
  • Oft saisonales Geschäft → keine Fixkosten wichtig

Tipp: Nutze die SumUp-Reports pro Markt/Event und buche eine Sammelbuchung pro Veranstaltung.


SumUp, SIX, Worldline — und dann?

Unabhängig von deinem Terminal-Anbieter brauchst du am Ende eine Buchhaltungssoftware, die:

  1. Bankimport beherrscht — damit die Auszahlungen automatisch erkannt werden
  2. Schweizer Kontenrahmen KMU unterstützt — nicht den deutschen SKR03
  3. MWST-Abrechnungen erstellen kann — mit den korrekten Schweizer Sätzen
  4. QR-Rechnungen generiert — für Kunden, die nicht per Karte zahlen

Warum Pfeffersack ideal für Terminal-Nutzer ist

Pfeffersack wurde für genau diesen Anwendungsfall gebaut: Schweizer Kleinunternehmen, die ihre Buchhaltung selbst machen wollen — ohne Treuhänder, ohne teure Software.

  • Direkte SumUp-Schnittstelle: SumUp-Konto verbinden, Transaktionen werden automatisch synchronisiert und verbucht
  • Bankimport mit intelligenter Kategorisierung: SIX- und Worldline-Auszahlungen werden über den CAMT-Import automatisch erkannt
  • Kategorievorschläge: Der Bankimport schlägt für jede Zahlung die Kategorie vor, in der GmbH-Buchhaltung das Konto mit Lerneffekt aus früheren Buchungen
  • MWST integriert: Berechnung, Abrechnung, vereinbart oder vereinnahmt
  • QR-Rechnungen: Für alle Kunden, die per Überweisung zahlen
  • Ab CHF 5/Monat im Jahresabo (CHF 7 im Monatsabo): Ohne Vertragsbindung, 7 Tage gratis testen

Jetzt Pfeffersack kostenlos testen — SumUp in 2 Minuten verbinden →


Checkliste: Kartenzahlung einrichten

Bevor du loslegst, prüfe diese Punkte:

  • Geschäftskonto eröffnet (SumUp/SIX zahlen auf dein Konto aus)
  • Terminal gewählt (SumUp für Einsteiger, SIX/Worldline für Volumen)
  • Transitkonto 1090 im Kontenrahmen angelegt
  • Konto 6840 (Bankspesen) für Kommissionen eingerichtet
  • MWST-Status geklärt (pflichtig ab CHF 100'000 Umsatz)
  • Buchhaltungssoftware mit Bankimport eingerichtet
  • Buchungsregel für Kartenauszahlungen erstellt
  • Erste Testzahlung gemacht und korrekt verbucht

FAQ: Kartenzahlung & Buchhaltung Schweiz

Muss ich jede einzelne Kartenzahlung buchen?

Nein. Du kannst Sammelbuchungen pro Tag, Woche oder Monat machen. Wichtig ist, dass du den Gesamtumsatz korrekt erfasst und die Kommissionen separat verbuchst. Bei einer GmbH mit Revisionspflicht empfiehlt sich allerdings die Einzelbuchung.

Wo buche ich die TWINT-Transaktionsgebühr?

Gleich wie Kartenkommissionen: Konto 6840 Bankspesen, ohne MWST-Code. TWINT-Gebühren sind ebenfalls steuerausgenommene Finanzdienstleistungen.

Kann ich Bar- und Kartenzahlungen auf dem gleichen Ertragskonto buchen?

Ja. Das Ertragskonto (3000) ist gleich — der Unterschied liegt im Gegenkonto: Bar geht direkt auf 1000 Kasse, Karte geht über 1090 Transitkonto.

Was passiert bei einer Rückbuchung (Chargeback)?

Ein Chargeback wird als Stornobuchung erfasst: Ertragskonto soll, Transitkonto haben. Die ursprüngliche Kommission wird in der Regel nicht erstattet — sie bleibt als Aufwand bestehen.

Mein Treuhänder sagt, ich brauche kein Transitkonto?

Einige Treuhänder verbuchen Kartenzahlungen vereinfacht (direkt Bank an Ertrag mit der Differenz als Spesen). Das funktioniert — ist aber bei Jahresabschluss und Stichproben weniger sauber, weil der Zeitversatz nicht abgebildet wird. Sprich mit deinem Treuhänder über die passende Variante für deine Situation.


Zusammenfassung

Kartenzahlung akzeptieren in der Schweiz ist einfach — die Buchhaltung dahinter muss aber stimmen. Die wichtigsten Punkte:

  1. Terminal wählen: SumUp für Einsteiger (keine Fixkosten), SIX/Worldline für Volumen (tiefere Kommissionen)
  2. Transitkonto nutzen: Konto 1090 überbrückt die Verzögerung zwischen Zahlung und Auszahlung
  3. Umsatz brutto buchen: Der volle Verkaufspreis ist dein Ertrag, die Kommission ist ein separater Aufwand
  4. MWST auf den Bruttobetrag: Immer auf den Preis, den der Kunde zahlt
  5. Bankimport nutzen: Automatische Verbuchung spart Zeit und verhindert Fehler

Mit Pfeffersack geht das alles in wenigen Klicks — ab CHF 5 pro Monat im Jahresabo, mit Kategorien im Standard-Bereich und Kontenrahmen KMU in der GmbH-Buchhaltung, direkter SumUp-Schnittstelle und automatischem Bankimport.


Weiterführende Artikel:

  • SumUp Buchhaltung Schweiz: Kartenzahlung richtig verbuchen
  • SumUp mit Buchhaltungssoftware verbinden: Der Schweizer Vergleich 2026
  • MWST-Abrechnung Schweiz 2026: Schritt-für-Schritt Anleitung
  • Günstige Buchhaltung Schweiz 2026
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Begriffe aus dem Lexikon

Kurz und verständlich erklärt – mit Gesetzesbezug und Beispiel.

Mehrwertsteuer (MWST)

MWST

Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.

MWST-Abrechnung

MWST

Periodische Meldung der Umsatz- und Vorsteuer an die ESTV; effektiv abrechnende Betriebe tun dies vierteljährlich, Saldosteuersatz-Betriebe halbjährlich.

Fixkosten

Buchhaltung

Kosten, die unabhängig von der produzierten Menge oder dem Umsatz anfallen — etwa Miete, Versicherungen, Abschreibungen und fixe Löhne. Gegenstück der variablen Kosten.

GmbH

Recht

Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.

Treuhänder

Recht

Der Dienstleister für Buchhaltung, Abschluss, Steuern und Beratung von KMU. Die Berufsbezeichnung ist in der Schweiz nicht geschützt — Qualifikationen und Verbände geben Orientierung.

Umsatz

Buchhaltung

Der Wert aller verkauften Lieferungen und Leistungen einer Periode — vor Abzug jeglicher Kosten. Umsatz ist nicht Gewinn.

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