Monatslohn in Stundenlohn umrechnen (und zurück) für Angestellte – inklusive Ferienzuschlag von 8.33 %, 10.64 % oder 13.04 % und optional mit 13. Monatslohn.
Monatslohn und Stundenlohn für Angestellte umrechnen – inkl. Ferienzuschlag. Berechnung im Browser, keine Daten werden übertragen.
Dieser Rechner rechnet den Lohn von Angestellten zwischen Monatslohn und Stundenlohn um und weist den Ferienzuschlag im Stundenlohn separat aus. Wer als Freelancer oder Selbständige den Verrechnungssatz gegenüber Kunden sucht (Kosten plus Marge, inklusive nicht verrechenbarer Zeit), nutzt stattdessen den Stundensatz-Rechner. Beide Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber Unterschiedliches.
Wer im Stundenlohn arbeitet, bekommt den Ferienlohn meist als prozentualen Zuschlag. Formel: Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen). Bei vier Wochen Ferien arbeitet man 48 Wochen und erhält dafür den Lohn von vier Ferienwochen – 4 ÷ 48 = 8.33 %.
| Ferienwochen | Berechnung | Zuschlag |
|---|---|---|
| 4 Wochen (gesetzliches Minimum) | 4 ÷ (52 − 4) = 4 ÷ 48 | 8.33 % |
| 5 Wochen (verbreitet) | 5 ÷ (52 − 5) = 5 ÷ 47 | 10.64 % |
| 6 Wochen (ab 50 / bis 20 Jahre) | 6 ÷ (52 − 6) = 6 ÷ 46 | 13.04 % |
Achtung: Das Bundesgericht lässt die laufende Abgeltung des Ferienlohns im Stundenlohn nur ausnahmsweise bei unregelmässiger Teilzeit zu und verlangt, dass der Zuschlag im Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen wird (BGE 129 III 493). Bei Vollzeit ist sie ausgeschlossen (BGE 149 III 202).
Grundstundenlohn = Monatslohn × Anzahl Löhne (12 oder 13) ÷ (Wochenstunden × 52). Die durchschnittlichen Monatsstunden ergeben sich aus Wochenstunden × 52 ÷ 12. Beispiele mit 42 Wochenstunden:
| Fall | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| CHF 6'000 Monatslohn, 12 Löhne, 42 h/Woche | 6'000 × 12 ÷ (42 × 52) | CHF 32.97 / h |
| CHF 6'000 Monatslohn, 13 Löhne, 42 h/Woche | 6'000 × 13 ÷ (42 × 52) | CHF 35.71 / h |
| CHF 35.00 Grundstundenlohn, 12 Löhne, 42 h/Woche | 35 × (42 × 52) ÷ 12 | CHF 6'370.00 / Monat |
| Durchschnittliche Monatsstunden bei 42 h/Woche | 42 × 52 ÷ 12 | 182 h / Monat |
Ausgangslage: CHF 6'000 Monatslohn, 42 Wochenstunden, 12 Monatslöhne, 5 Ferienwochen (Stundenlohn-Anstellung mit Ferienzuschlag).
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Grundstundenlohn | 6'000 × 12 ÷ (42 × 52) | CHF 32.97 / h |
| Ferienzuschlag (5 Wochen) | 5 ÷ (52 − 5) | 10.64 % |
| Stundenlohn inkl. Ferienentschädigung | 32.97 × (1 + 10.64 %) | CHF 36.48 / h |
Die Berechnung erfolgt vollständig in deinem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert. Die Werte sind Brutto-Angaben; Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, BVG) sind nicht berücksichtigt. Keine Rechtsberatung.
Monatslohn in Stundenlohn umrechnen oder umgekehrt vom Stundenlohn auf den Monatslohn schliessen.
Betrag, Wochenstunden (Standard 42 h) und die Anzahl Ferienwochen (4, 5 oder 6) erfassen.
Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, wird der Jahreslohn auf 13 Monate verteilt und der Grundstundenlohn entsprechend höher.
Grundstundenlohn, Ferienzuschlag in Prozent und der Stundenlohn inklusive Ferienentschädigung – mit nachvollziehbarer Herleitung.
Grundstundenlohn = Monatslohn × Anzahl Löhne (12 oder 13) ÷ (Wochenstunden × 52). Beispiel: CHF 6'000 Monatslohn bei 42 Wochenstunden und zwölf Löhnen ergeben 6'000 × 12 ÷ (42 × 52) = CHF 32.97 pro Stunde. Mit 13. Monatslohn steigt der Wert auf CHF 35.71.
Die durchschnittlichen Monatsstunden ergeben sich aus Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 42 Wochenstunden sind das 42 × 52 ÷ 12 = 182 Stunden pro Monat. Diese Durchschnittsgrösse gleicht aus, dass Monate unterschiedlich viele Arbeitstage haben.
Er richtet sich nach der Anzahl Ferienwochen: 8.33 % bei vier Wochen, 10.64 % bei fünf Wochen und 13.04 % bei sechs Wochen. Die Formel lautet Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen). Bei vier Wochen Ferien arbeitet man 48 Wochen: 4 ÷ 48 = 8.33 %.
Weil 4 ÷ (52 − 4) = 4 ÷ 48 = 0.0833 ist. Wer vier Wochen Ferien hat, arbeitet 48 Wochen im Jahr und muss den Lohn für die vier Ferienwochen auf diese 48 Arbeitswochen umlegen. Das ergibt einen Zuschlag von 8.33 % auf den Grundstundenlohn.
Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, verteilt sich der Jahreslohn auf 13 statt 12 Monatslöhne. Der Grundstundenlohn wird dadurch höher, weil mehr Lohn auf dieselbe Jahresarbeitszeit entfällt: Grundstundenlohn = Monatslohn × 13 ÷ (Wochenstunden × 52).
Nein. Dieser Rechner rechnet den Lohn von Angestellten zwischen Monat und Stunde um. Der Verrechnungssatz für Freelancer und Selbständige – Kosten plus Marge inklusive nicht verrechenbarer Zeit – wird im separaten Stundensatz-Rechner ermittelt. Beide Begriffe werden oft verwechselt.
Es sind Bruttowerte. Sozialabzüge wie AHV/IV/EO, ALV und BVG sowie allfällige Quellensteuer sind nicht berücksichtigt. Für die Umrechnung von Brutto auf Netto eignet sich der Brutto-Netto-Rechner.
Nur ausnahmsweise. Das Bundesgericht verlangt eine unregelmässige Teilzeitbeschäftigung und dass der Ferienzuschlag im schriftlichen Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen ist (BGE 129 III 493). Bei Vollzeit ist die laufende Abgeltung generell unzulässig (BGE 149 III 202).
Um einen Monatslohn in einen Stundenlohn umzurechnen, braucht es zwei Grössen: das Pensum in Wochenstunden und die Anzahl bezahlter Monatslöhne pro Jahr. Die durchschnittlichen Monatsstunden ergeben sich aus Wochenstunden × 52 ÷ 12 – bei 42 Wochenstunden sind das 182 Stunden pro Monat. Der Grundstundenlohn berechnet sich als Monatslohn × Anzahl Löhne ÷ (Wochenstunden × 52). Wer CHF 6'000 pro Monat bei 42 Wochenstunden und zwölf Löhnen verdient, kommt so auf CHF 32.97 pro Stunde. Ist ein 13. Monatslohn vereinbart, verteilt sich der Jahreslohn auf 13 Monate und der Grundstundenlohn steigt auf CHF 35.71.
Wer umgekehrt vom Stundenlohn auf den Monatslohn schliessen will, dreht die Formel um: Monatslohn = Stundenlohn × (Wochenstunden × 52) ÷ Anzahl Löhne. Ein Grundstundenlohn von CHF 35.00 bei 42 Wochenstunden und zwölf Löhnen entspricht damit einem Monatslohn von CHF 6'370. Wichtig ist die Abgrenzung: Dieser Rechner rechnet den Lohn von Angestellten zwischen Monat und Stunde um. Wer als Freelancer oder Selbständige den Verrechnungssatz gegenüber Kunden sucht – also Kosten plus Marge inklusive nicht verrechenbarer Zeit – nutzt stattdessen den Stundensatz-Rechner. Beide Begriffe werden häufig verwechselt.
Wer im Stundenlohn angestellt ist, erhält den Ferienlohn üblicherweise als prozentualen Zuschlag auf den Grundstundenlohn. Der Prozentsatz folgt der Formel Ferienwochen ÷ (52 − Ferienwochen): Bei vier Wochen Ferien arbeitet man 48 Wochen und erhält dafür den Lohn von vier Ferienwochen – das ergibt exakt 8.33 %. Bei fünf Wochen sind es 10.64 %, bei sechs Wochen 13.04 %. Ein Grundstundenlohn von CHF 32.97 wird mit 5 Ferienwochen zu CHF 36.48 inklusive Ferienentschädigung. Das Bundesgericht lässt diese laufende Abgeltung allerdings nur bei unregelmässiger Teilzeit zu und verlangt, dass der Zuschlag im Arbeitsvertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen wird (BGE 129 III 493); bei Vollzeit ist sie ausgeschlossen (BGE 149 III 202).
Die angezeigten Werte sind Bruttobeträge – Sozialabzüge wie AHV/IV/EO, ALV und BVG sind nicht berücksichtigt. Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss Stundenlöhne, Ferienzuschläge und den 13. Monatslohn sauber in der Lohnbuchhaltung führen. Pfeffersack bündelt Buchhaltung, QR-Rechnungen und MWST-Abrechnung an einem Ort – den Personalaufwand verbuchst du direkt in der laufenden Buchhaltung. Die Berechnung in diesem Rechner erfolgt vollständig in deinem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
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