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Buchhaltung für Freelancer in der Schweiz

Weniger Papierkram, mehr Zeit für deine Kunden. Pfeffersack erledigt deine Buchhaltung – du konzentrierst dich auf dein Kerngeschäft.

Keine Kreditkarte erforderlich · 7 Tage kostenlos · Jederzeit kündbar

Welche Buchhaltung braucht ein Freelancer in der Schweiz?

Freelancer sind rechtlich fast immer Einzelunternehmer, und für die Einzelfirma gilt: Unter CHF 500'000 Jahresumsatz genügt die einfache Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Konten, Soll und Haben oder eine formelle Bilanz sind nicht nötig. Pflicht sind dagegen ein Beleg für jede Buchung, die chronologische Erfassung und die Aufbewahrung über zehn Jahre (Art. 958f OR). Der Handelsregistereintrag wird ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht (Art. 931 OR), löst aber keine doppelte Buchführung aus. Aus dieser Buchhaltung entsteht am Jahresende die Grundlage für Steuererklärung und AHV-Abrechnung: Der Geschäftsgewinn wird zusammen mit dem übrigen Einkommen als natürliche Person versteuert. Pfeffersack führt genau diese Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, gefüllt aus Bank-Import und Beleg-Scan.

AHV, Selbständigkeit und der Status beim Auftraggeber

Als Freelancer meldest du dich bei der Ausgleichskasse deines Kantons als selbständigerwerbend an. Die Kasse anerkennt die Selbständigkeit, wenn du in eigenem Namen und auf eigenes Risiko arbeitest, üblicherweise für mehrere Auftraggeber. Wer dauerhaft nur für einen einzigen Kunden tätig ist, riskiert die Einstufung als unselbständig; dann müsste der Kunde Lohnbeiträge abrechnen. Die AHV/IV/EO-Beiträge betragen für Selbständige bis zu 10 % des Gewinns, mit einer sinkenden Beitragsskala ab CHF 10'100 und einem Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr (Stand 2026). Weil die Kasse zunächst Akontobeiträge auf Basis einer Schätzung verlangt und später auf den effektiven Gewinn abrechnet, lohnt sich eine laufende Rückstellung. Pfeffersack zeigt den aktuellen Gewinn jederzeit an, damit die Nachzahlung keine Überraschung wird.

MWST erst ab CHF 100'000 Umsatz

MWST-pflichtig wirst du ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen weltweit. Darunter kannst du freiwillig optieren, was sich bei grösseren Investitionen lohnen kann, weil du dann die Vorsteuer zurückholst. Die Sätze: 8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduziert, 3.8 % Beherbergung. Viele Freelancer wählen den Saldosteuersatz: ein Branchensatz auf den Umsatz, halbjährliche Abrechnung, keine Vorsteuer-Buchhaltung (Art. 37 MWSTG). Wer Kunden im Ausland hat, prüft das Empfängerortsprinzip: Dienstleistungen an Unternehmen im Ausland sind in der Schweiz meist nicht steuerbar. Pfeffersack erfasst die MWST bei jeder Buchung und liefert die Quartals- oder Halbjahreszahlen für die Abrechnung bei der ESTV, die innert 60 Tagen nach Periodenende fällig ist.

Stundensatz, Zeiterfassung und Rechnung aus einem Guss

Ein Freelancer verkauft Zeit, also entscheidet der Stundensatz über das Einkommen. Er muss neben dem Wunschlohn auch AHV, Vorsorge, Versicherungen, Ferien, Krankheitstage und unproduktive Stunden für Akquise und Administration decken; unser Stundensatz-Rechner rechnet das durch. In Pfeffersack erfasst du Arbeitszeit pro Kunde und Projekt, direkt im Browser oder über die Anbindung an Clockify und Clockodo, und wandelst die Stunden mit einem Klick in eine QR-Rechnung um. Offerten werden nach der Annahme zur Rechnung, überfällige Rechnungen bekommen eine Zahlungserinnerung, und der Bank-Import erfasst die Zahlungseingänge als Buchungen.

Dein Problem – unsere Lösung

Stundenlange Buchhaltung am Wochenende statt Freizeit
Automatische Erfassung und Kategorisierung deiner Einnahmen und Ausgaben
Unsicherheit bei MWST-Pflicht und Steuererklärung
Klare Übersicht über MWST-Grenze (CHF 100'000) und fertige Steuerunterlagen
Unbezahlte Rechnungen und fehlende Zahlungseingänge
Zahlungserinnerungen auf Wunsch automatisch vor Fälligkeit, dazu Echtzeit-Überblick über offene Posten
Treuhänder-Kosten von CHF 2'000–5'000 pro Jahr
Komplette Buchhaltung für CHF 5/Monat – oder CHF 7 im Monatsabo

Funktionen, die den Unterschied machen

QR-Rechnungen in 30 Sekunden

Professionelle Rechnungen mit Swiss QR-Code erstellen und direkt per E-Mail versenden.

Automatische MWST-Abrechnung

MWST-Beträge werden automatisch erfasst. Quartalsabrechnung auf Knopfdruck generieren.

Bankimport mit KI

Kontoauszüge hochladen – Transaktionen werden automatisch kategorisiert und verbucht.

Offerten und Mahnungen

Von der Offerte zur Rechnung in einem Klick. Automatische Erinnerungen bei Zahlungsverzug.

Zeiterfassung inklusive

Arbeitszeiten erfassen und direkt in Rechnungen umwandeln. Clockify/Clockodo-Integration.

Steuervorbereitung

Alle Unterlagen für deine Steuererklärung sauber aufbereitet. Dein Treuhänder wird begeistert sein.

In 3 Schritten starten

1

Kostenlos registrieren

In 2 Minuten startklar – keine Kreditkarte, keine Verpflichtung. 7 Tage alle Funktionen testen.

2

Stammdaten einrichten

Firmenname, IBAN und MWST-Nummer eingeben. Pfeffersack konfiguriert den Rest automatisch.

3

Erste Rechnung erstellen

QR-Rechnung erstellen und per E-Mail versenden. Zahlungseingang wird automatisch erfasst.

Pfeffersack vs. Alternativen

Warum Pfeffersack die bessere Wahl ist – im Vergleich zu Excel und Treuhänder.

Excel / WordTreuhänderPfeffersack
Monatliche KostenCHF 0 (+ Zeitaufwand)CHF 150–400/MonatAb CHF 5/Monat
QR-Rechnungen erstellenNicht möglichAufpreisUnbegrenzt inklusive
MWST-AbrechnungManuell, fehleranfälligIm Preis, aber verzögertAutomatisch, sofort
BankimportCopy-PasteManuell per BelegKI-gestützt, automatisch
Zeitaufwand pro Monat4–8 Stunden1 Stunde (Belege sammeln)15 Minuten

Häufige Fragen

Brauche ich als Freelancer eine Buchhaltung?

Ja. Jedes Unternehmen in der Schweiz – auch Einzelfirmen und Freelancer – ist gemäss OR Art. 957 zur Buchführung verpflichtet, wenn der Jahresumsatz CHF 500'000 übersteigt. Unter dieser Grenze genügt eine vereinfachte Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Milchbüchlein). Pfeffersack unterstützt beide Varianten.

Ab wann bin ich als Freelancer MWST-pflichtig?

Die MWST-Pflicht beginnt ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Darunter kannst du dich freiwillig registrieren – sinnvoll, wenn du hohe Vorsteuer-Abzüge hast (z.B. teure Ausrüstung). Pfeffersack zeigt dir jederzeit, wo du stehst.

Kann ich Pfeffersack als Einzelfirma nutzen?

Ja. Pfeffersack ist speziell für Schweizer Einzelfirmen und Freelancer konzipiert. Einfache Buchhaltung (Einnahmen/Ausgaben) und doppelte Buchführung werden gleichermassen unterstützt.

Ersetzt Pfeffersack meinen Treuhänder?

Für die laufende Buchhaltung ja – Rechnungen, Bankimport, MWST und Steuervorbereitung laufen automatisch. Für die Steuererklärung selbst oder komplexe steuerliche Fragen empfehlen wir weiterhin einen Treuhänder. Du kannst ihm Lesezugriff auf deine Pfeffersack-Daten geben.

Was kostet Pfeffersack für Freelancer?

Das Jahresabo kostet CHF 60/Jahr (CHF 5/Monat), das Monatsabo CHF 7/Monat. Alle Funktionen sind in beiden Plänen enthalten – es gibt keine versteckten Kosten. Du kannst Pfeffersack 7 Tage lang kostenlos testen.

Muss ich mich als Freelancer im Handelsregister eintragen?

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ja (Art. 931 OR), darunter freiwillig. Der Eintrag ändert nichts an der Buchführung: Unter CHF 500'000 Umsatz bleibt die einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erlaubt.

Wie viel sollte ich für Steuern und AHV zurücklegen?

Das hängt von Kanton, Gewinn und Familiensituation ab, eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Sicher ist: Die AHV-Beiträge betragen bis zu 10 % des Gewinns, und die Einkommenssteuer kommt dazu. Unser Rückstellungs-Rechner schätzt beides für deinen Kanton; Pfeffersack zeigt den laufenden Gewinn, damit du die Rückstellung monatlich anpassen kannst.

Kann ich als Freelancer in die Säule 3a einzahlen?

Ja. Ohne Pensionskasse darfst du bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288 pro Jahr (Stand 2026); mit Pensionskasse gilt der kleine Betrag von CHF 7'258. Die Einzahlung ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar und gehört deshalb in die Jahresplanung.

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