Freelancer Versicherungen Schweiz 2026: Der komplette Guide

Freelancer Versicherungen Schweiz 2026: Der komplette Guide

Als Freelancer in der Schweiz bist du für deine Versicherungen selbst verantwortlich. Erfahre, welche Versicherungen Pflicht sind und welche optional - mit konkreten Empfehlungen.

29 min read
VersicherungenFreelancerSelbständigkeitAHVVorsorge

Als Freelancer in der Schweiz ist nur zweierlei Pflicht: die Sozialversicherungsbeiträge an die Ausgleichskasse (AHV/IV/EO und Familienzulagen) und die Grundversicherung der Krankenkasse. Der Beitrag an die AHV/IV/EO beträgt für Selbständige 2026 höchstens 10.0 % des Erwerbseinkommens, mindestens CHF 530 pro Jahr, plus Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (Art. 8 AHVG, Merkblatt 2.02); dazu kommt ein kantonaler Beitrag an die Familienausgleichskasse (Art. 11 FamZG). Die Krankenkasse ist für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz Pflicht (Art. 3 KVG) und zahlt bei Unfällen, soweit keine Unfallversicherung aufkommt. Freiwillig sind Unfallversicherung nach UVG, Krankentaggeld, Berufshaftpflicht, Pensionskasse und Säule 3a; gegen Arbeitslosigkeit kannst du dich als Selbständige*r gar nicht versichern. Freiwillig heisst nicht nebensächlich: Ohne Taggeld fällt dein Einkommen bei längerer Krankheit oder nach einem Unfall weg, und ohne Berufshaftpflicht bezahlst du einen Schaden beim Kunden selbst. Dieser Guide zeigt jede Versicherung mit ihrer Rechtsgrundlage, ein durchgerechnetes Beispiel für CHF 80'000 Einkommen und welche Prämien in die Buchhaltung deiner Einzelfirma gehören.

Versicherungen für Freelancer

Inhaltsverzeichnis

  1. Übersicht: Pflicht vs. Optional
  2. AHV/IV/EO - Die Basis
  3. Krankenversicherung
  4. Unfallversicherung
  5. Krankentaggeld
  6. Berufshaftpflicht
  7. Vorsorge: 2. und 3. Säule
  8. Weitere Versicherungen
  9. Prämien in Buchhaltung und Steuern
  10. Kosten und Budget
  11. Häufige Fragen

Übersicht: Pflicht vs. Optional

Schnellübersicht

Versicherung Status für Selbständige Rechtsgrundlage Wovon die Kosten abhängen
AHV/IV/EO ✅ Pflicht Art. 3 und 8 AHVG Höchstens 10.0 % des Erwerbseinkommens, mindestens CHF 530/Jahr, plus Verwaltungskosten der Ausgleichskasse
Familienzulagen (FAK) ✅ Pflicht Art. 11 und 16 FamZG Kantonaler Satz in Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens, höchstens auf CHF 148'200
Krankenversicherung ✅ Pflicht Art. 3 KVG Prämienregion, Alter, Franchise, Versicherungsmodell
Unfallversicherung (UVG) ❌ Freiwillig Art. 4 UVG Vereinbarter versicherter Verdienst, Risiko der Tätigkeit
Krankentaggeld ❌ Freiwillig Art. 67 KVG oder Vertrag nach VVG Höhe des Taggelds, Wartefrist, Alter
Berufshaftpflicht ❌ Freiwillig Haftung nach Art. 97 und 398 OR Umsatz, Tätigkeit, Deckungssumme, Selbstbehalt
BVG (2. Säule) ❌ Freiwillig Art. 4 und 44 BVG Reglement der Vorsorgeeinrichtung
Säule 3a ❌ Freiwillig Art. 7 BVV 3 Ohne Pensionskasse bis 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288/Jahr
Rechtsschutz ❌ Freiwillig Vertrag Offerte
Arbeitslosenversicherung ⛔ Nicht möglich Art. 2 AVIG –

Die Krankenkasse ersetzt die Unfallversicherung nur zum Teil: Sie zahlt Heilungskosten, aber kein Taggeld. Was das in Franken bedeutet, zeigt das Rechenbeispiel zur Unfallversicherung.

Der wichtigste Unterschied zu Angestellten

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ ANGESTELLTE vs. SELBSTÄNDIGE                                    │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ ANGESTELLTE                                                     │
│ ✅ Arbeitgeber zahlt die Hälfte der AHV/IV/EO (je 5.3 %)        │
│ ✅ Obligatorisch unfallversichert (UVG)                         │
│ ✅ Ab CHF 22'680 Jahreslohn in der Pensionskasse                │
│ ✅ Gegen Arbeitslosigkeit versichert                            │
│ ✅ Oft Krankentaggeld über den Arbeitgeber                      │
│                                                                 │
│ SELBSTÄNDIGE                                                    │
│ ❌ Du zahlst AHV/IV/EO allein (bis 10.0 %)                      │
│ ❌ Unfallversicherung nur freiwillig                            │
│ ❌ Kein BVG-Obligatorium                                        │
│ ❌ Keine Arbeitslosenversicherung                               │
│ ❌ Kein Krankentaggeld ohne eigene Police                       │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

AHV/IV/EO - Die Basis

Pflicht für alle Selbständigen

Als Selbständige*r bist du obligatorisch bei der AHV versichert (Art. 1a AHVG) und zahlst Beiträge auf deinem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 8 AHVG). Anmelden musst du dich selbst: Wer von keiner Ausgleichskasse erfasst ist, hat sich bei der kantonalen Ausgleichskasse zu melden (Art. 64 Abs. 5 AHVG); bist du Mitglied eines Verbands mit eigener Ausgleichskasse, gehörst du dorthin (Art. 64 Abs. 1 AHVG, Art. 117 AHVV). Eine Frist nennt das Gesetz nicht, melde dich deshalb gleich bei Aufnahme der Tätigkeit. Wer zu spät kommt, zahlt die Beiträge für vergangene Jahre nach, mit 5 % Verzugszins pro Jahr ab dem 1. Januar nach dem jeweiligen Beitragsjahr (Art. 41bis und 42 AHVV).

Was du zahlst

Jährliches Erwerbseinkommen Beitragssatz AHV/IV/EO Beitrag 2026
Bis CHF 10'000 Mindestbeitrag CHF 530/Jahr
CHF 10'100 bis 60'400 Sinkende Skala 5.371 % bis unter 10.0 %
Ab CHF 60'500 Voller Satz (8.1 % AHV, 1.4 % IV, 0.5 % EO) 10.0 % des Einkommens

Sätze, Skala und Mindestbeitrag stehen im Merkblatt 2.02 der AHV/IV, Stand 1. Januar 2026. Zwei Ausnahmen vom Mindestbeitrag: Auf einem Reingewinn aus Nebenerwerb bis CHF 2'500 im Jahr werden Beiträge nur auf deinen Wunsch erhoben, und hast du den Mindestbeitrag schon auf deinem Lohn bezahlt, kannst du für die Selbständigkeit den tiefsten Satz der Skala verlangen (Merkblatt 2.02, Art. 8 Abs. 2 AHVG). Akontobeiträge zahlst du vierteljährlich, und wenn du feststellst, dass sie zu tief waren, meldest du das der Ausgleichskasse sofort. Dazu kommen die Verwaltungskosten deiner Ausgleichskasse. Sie dürfen 5 % der Beitragssumme nicht übersteigen (Art. 1 der EDI-Verordnung über den Höchstansatz der Verwaltungskostenbeiträge). Eine erste Schätzung deines Beitrags liefert der AHV-Rechner für Selbständige; verbindlich ist die Verfügung deiner Ausgleichskasse. Akontobeiträge und die sinkende Skala erklärt der Artikel AHV-Beiträge für Selbständige berechnen.

Beispielrechnung

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ AHV-BEITRÄGE BERECHNUNG                                         │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Erwerbseinkommen (vor AHV-Beiträgen):  CHF 80'000               │
│                                                                 │
│ AHV/IV/EO (10.0 %):                    CHF  8'000               │
│ Verwaltungskosten (höchstens 5 %):     bis CHF 400              │
│                                                                 │
│ TOTAL PRO JAHR:                        bis CHF 8'400            │
│ Pro Monat:                             bis CHF 700              │
│                                                                 │
│ Vergleich Angestellte:                                          │
│ Bei CHF 80'000 Bruttolohn zahlst du 5.3 % = CHF 4'240.          │
│ Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber.                        │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Das Beispiel rechnet mit dem Einkommen vor AHV-Beiträgen, weil die Ausgleichskasse die Beiträge, die du steuerlich abgezogen hast, wieder zum gemeldeten Einkommen hinzurechnet (Art. 9 Abs. 4 AHVG).

Familienzulagen: Beitrag an die Familienausgleichskasse

Wer als Selbständige*r obligatorisch in der AHV versichert ist, untersteht auch dem Familienzulagengesetz (Art. 11 Abs. 1 lit. c FamZG) und muss sich einer Familienausgleichskasse anschliessen, und zwar im Kanton des Geschäftssitzes oder, ohne einen solchen, des Wohnsitzes (Art. 12 FamZG). Der Beitrag wird in Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens berechnet, die Finanzierung regelt der Kanton, deshalb ist der Satz kantonal verschieden, und erhoben wird er nur bis zum höchstens versicherten UVG-Verdienst von CHF 148'200 (Art. 16 FamZG). Dafür hast du Anspruch auf Familienzulagen nach der Ordnung dieses Kantons (Art. 13 Abs. 2bis FamZG). Den Satz für dein Budget erfährst du bei deiner Kasse.

Anmeldung

  1. Bei der Ausgleichskasse anmelden (Formular auf der Website deiner Kasse), dazu bei der Familienausgleichskasse
  2. Selbständigkeit belegen (Aufträge, Rechnungen, Handelsregister)
  3. Akontobeiträge zahlen und wesentliche Abweichungen vom erwarteten Einkommen melden (Art. 24 AHVV)
  4. Definitive Abrechnung, sobald die Steuerverwaltung dein Einkommen gemeldet hat

Krankenversicherung

Grundversicherung ist Pflicht

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme für Krankenpflege versichern (Art. 3 KVG), unabhängig davon, ob angestellt oder selbständig.

Unfalldeckung eingeschlossen lassen

Für Selbständige ist die Unfalldeckung der Krankenkasse der gesetzliche Grundschutz: Bei einem Unfall übernimmt die Grundversicherung die gleichen Leistungen wie bei Krankheit, soweit keine Unfallversicherung aufkommt (Art. 28 KVG). Sistieren darf die Unfalldeckung nur, wer nach dem UVG obligatorisch voll gedeckt ist (Art. 8 KVG), also Angestellte, die auch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind. Wechselst du aus einer Anstellung in die Selbständigkeit, ist die Unfalldeckung laut Gesetz wieder eingeschlossen, sobald die UVG-Deckung aufhört (Art. 8 Abs. 2 KVG). Melde den Wechsel trotzdem deiner Krankenkasse, damit Police und Prämie stimmen.

Was Freelancer beachten müssen

Aspekt Details
Franchise Höhere Franchise = tiefere Prämie
Modell HMO/Telmed günstiger als freie Arztwahl
Zusatz Privat/Halbprivat optional

Franchise-Entscheidung

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ FRANCHISE-WAHL FÜR FREELANCER                                   │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ TIEFE FRANCHISE (CHF 300)                                       │
│ + Mehr Sicherheit bei Krankheit                                 │
│ + Weniger Eigenkosten pro Arztbesuch                            │
│ - Höhere monatliche Prämie                                      │
│ → Empfohlen bei: regelmässigen Arztbesuchen, Familien           │
│                                                                 │
│ HOHE FRANCHISE (CHF 2'500)                                      │
│ + Tiefere monatliche Prämie                                     │
│ + Rabatt gesetzlich höchstens CHF 1'540/Jahr                    │
│ - Bis CHF 2'200 mehr Eigenkosten pro Jahr                       │
│ → Lohnt sich nur bei Gesundheitskosten unter rund CHF 2'000     │
│                                                                 │
│ TIPP: CHF 3'200 als Notreserve bereithalten                     │
│ (Franchise 2'500 plus höchstens 700 Selbstbehalt)               │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Wann sich die Franchise 2'500 lohnt

Die Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und 10 % Selbstbehalt auf den Kosten darüber (Art. 64 KVG); der Selbstbehalt ist für Erwachsene auf CHF 700 pro Jahr begrenzt, die ordentliche Franchise beträgt CHF 300 (Art. 103 KVV). Wählbar sind 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 Franken (Art. 93 KVV). Der Prämienrabatt darf höchstens 70 % des zusätzlich übernommenen Risikos betragen (Art. 95 Abs. 2bis KVV): (2'500 − 300) × 70 % = CHF 1'540 pro Jahr.

Gesundheitskosten im Jahr Eigenkosten mit Franchise 300 Eigenkosten mit Franchise 2'500 Mehrkosten der hohen Franchise
CHF 0 CHF 0 CHF 0 CHF 0
CHF 1'000 CHF 370 CHF 1'000 CHF 630
CHF 2'000 CHF 470 CHF 2'000 CHF 1'530
CHF 5'000 CHF 770 CHF 2'750 CHF 1'980
CHF 10'000 CHF 1'000 CHF 3'200 CHF 2'200

Die hohe Franchise lohnt sich, solange ihre Mehrkosten unter dem Prämienrabatt bleiben. Selbst mit dem gesetzlich höchsten Rabatt von CHF 1'540 liegt die Grenze bei rund CHF 2'010 Gesundheitskosten pro Jahr; gewährt deine Kasse weniger Rabatt, liegt sie tiefer. Die Tabelle rechnet vereinfacht nur mit Franchise und 10 % Selbstbehalt.

Kosten 2026

Die mittlere Monatsprämie für Erwachsene beträgt 2026 CHF 465.30. Das ist ein Durchschnitt über alle bezahlten Prämien der Schweiz, also über alle Franchisen, Modelle und Kantone (Medienmitteilung des Bundesrats vom 23. September 2025). Für 2027 hat der Bundesrat am 29. September 2026 eine mittlere Erwachsenenprämie von CHF 487.60 bekanntgegeben (Medienmitteilung zu den Prämien 2027). Was du selbst bezahlst, hängt von Wohnort, Alter, Franchise, Versicherer und Modell ab; vergleichen kannst du im Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch.

Krankenkasse wechseln

Mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 und ohne besonderes Modell kannst du die Grundversicherung mit drei Monaten Kündigungsfrist auf Ende Juni oder Ende Dezember wechseln (Art. 7 Abs. 1 KVG). Ausserdem kannst du sie nach der Mitteilung der neuen Prämie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat wechseln, auf das Ende des Monats vor der Prämienänderung (Art. 7 Abs. 2 KVG). Weil neue Prämien am 1. Januar gelten, muss deine Kündigung bis Ende November beim Versicherer sein. Mit einer wählbaren Franchise oder einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell ist ein Wechsel nur auf Ende Jahr möglich (Art. 94 und 100 KVV).


Unfallversicherung

Pflicht oder nicht?

Rechtliche Lage: Selbständige sind nicht obligatorisch unfallversichert; das Obligatorium des UVG gilt für Arbeitnehmende (Art. 1a UVG). In der Schweiz wohnhafte Selbständige und ihre mitarbeitenden Familienglieder können sich aber freiwillig nach dem UVG versichern (Art. 4 UVG). Ohne diese Versicherung bist du bei einem Unfall nur über die Krankenkasse geschützt: Sie zahlt die Heilungskosten mit Franchise und Selbstbehalt, aber kein Taggeld für den Verdienstausfall.

Krankenkasse oder freiwillige UVG-Versicherung?

Leistung bei Unfall Nur Krankenkasse (KVG) Freiwillige UVG-Versicherung
Heilungskosten Wie bei Krankheit, mit Franchise und 10 % Selbstbehalt Heilbehandlung nach Art. 10 UVG
Verdienstausfall Kein Taggeld Taggeld 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag (Art. 16 und 17 UVG)
Bleibende Invalidität Rente der IV Rente der IV plus Komplementärrente der Unfallversicherung (Art. 18 und 20 UVG)
Tod Hinterlassenenrente der AHV AHV plus Hinterlassenenrente der Unfallversicherung

Suva oder privater Versicherer?

Wer dich versichert, hängt von deiner Branche ab. Die Suva versichert Selbständige ohne Angestellte nur in den Berufszweigen, für die sie auch bei Angestellten zuständig ist, etwa Bau- und Installationsgewerbe, industrielle Betriebe, Holz- und Metallbearbeitung oder Transport (Art. 66 Abs. 1 UVG und Art. 135 Abs. 2 UVV). Alle übrigen Selbständigen ohne Angestellte versichern sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen, einer öffentlichen Unfallversicherungskasse oder einer Krankenkasse, die das UVG durchführt (Art. 68 UVG, Art. 135 Abs. 3 UVV). IT-Dienstleistungen, Beratung, Design und Texten stehen nicht in der Liste von Art. 66 UVG; als IT-Freelancer gehst du deshalb zu einem dieser Versicherer. Beschäftigst du Personal, führt der Versicherer deiner Angestellten auch deine freiwillige Versicherung (Art. 135 Abs. 1 UVV). Bei erheblichen, dauernden Gesundheitsschäden kann der Versicherer den Abschluss ablehnen (Art. 134 Abs. 3 UVV).

Wie viel Verdienst du versicherst

Prämien und Geldleistungen richten sich nach dem versicherten Verdienst, den du bei Vertragsabschluss vereinbarst. Bei Selbständigen muss er 2026 mindestens 45 % des Höchstbetrags von CHF 148'200 betragen, also mindestens CHF 66'690 (Art. 138 und Art. 22 Abs. 1 UVV). Ab 1. Januar 2027 sinkt die Untergrenze auf 30 %, also CHF 44'460, und die Versicherer können den Satz dem Beschäftigungsgrad anpassen (Verordnungsänderung vom 26. August 2026, AS 2026 432). Das Taggeld beträgt 80 % des versicherten Jahresverdienstes geteilt durch 365 und wird für alle Tage ausgerichtet, auch für Sonn- und Feiertage (Art. 25 UVV mit Anhang 2).

Rechenbeispiel: drei Monate arbeitsunfähig nach einem Unfall

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ BEISPIEL: VELOUNFALL, DANACH 90 TAGE VOLL ARBEITSUNFÄHIG        │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Versicherter Verdienst (vereinbart):   CHF 80'000               │
│ Taggeld: 80'000 ÷ 365 × 80 %          = CHF 175.34/Tag          │
│                                                                 │
│ NUR KRANKENKASSE                                                │
│ • Heilungskosten: abzüglich Franchise und Selbstbehalt          │
│ • Verdienstausfall: CHF 0                                       │
│                                                                 │
│ MIT FREIWILLIGER UVG-VERSICHERUNG                               │
│ • Heilungskosten: nach UVG gedeckt                              │
│ • Taggeld ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag:                     │
│   88 Tage × CHF 175.34                = rund CHF 15'430         │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Optionen für Freelancer

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ UNFALLVERSICHERUNG OPTIONEN                                     │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ OPTION 1: NUR KRANKENKASSE (UNFALLDECKUNG IM KVG)               │
│ • Gesetzlicher Grundschutz, keine zusätzliche Police            │
│ • Heilungskosten mit Franchise und Selbstbehalt                 │
│ • Kein Taggeld, keine Rente der Unfallversicherung              │
│                                                                 │
│ OPTION 2: FREIWILLIGE UVG-VERSICHERUNG (ART. 4 UVG)             │
│ • Suva (Bau, Industrie, Transport u. a.) oder privater          │
│   Versicherer                                                   │
│ • Taggeld 80 % ab dem 3. Tag, Renten nach UVG                   │
│ • Versicherter Verdienst 2026 mindestens CHF 66'690             │
│                                                                 │
│ OPTION 3: PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG NACH VVG                   │
│ • Leistungen frei vereinbart, z. B. Taggeld oder Kapital        │
│ • Ergänzt Option 1 oder 2                                       │
│                                                                 │
│ Wer vom eigenen Einkommen lebt, braucht für Unfälle ein         │
│ Taggeld: Option 2 oder 3.                                       │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Was die UVG-Versicherung deckt

  • ✅ Heilungskosten (Arzt, Spital, Medikamente)
  • ✅ Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • ✅ Invalidenrente
  • ✅ Hinterlassenenrente
  • ✅ Reise- und Transportkosten

Krankentaggeld

Warum es wichtig ist

Ohne Krankentaggeld hast du bei längerer Krankheit kein Einkommen. Die Grundversicherung zahlt Behandlungen, aber keinen Verdienstausfall, und eine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber gibt es für Selbständige nicht.

KVG- oder VVG-Taggeld?

Taggeld nach KVG Taggeld nach VVG
Wer abschliessen kann Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet und 15 bis 64 Jahre alt ist (Art. 67 KVG) Nach Vertrag, in der Regel mit Gesundheitsprüfung
Bestehende Krankheiten Vorbehalt möglich, fällt spätestens nach fünf Jahren dahin (Art. 69 KVG) Ausschluss nach Vertrag
Leistungsbeginn Ohne andere Abrede am dritten Tag nach der Erkrankung; später gegen tiefere Prämie (Art. 72 Abs. 2 KVG) Wartefrist nach Vertrag
Leistungsdauer Mindestens 720 Tage innerhalb von 900 Tagen (Art. 72 Abs. 3 KVG) Nach Vertrag
Anspruch ab Mindestens 50 % arbeitsunfähig (Art. 72 Abs. 2 KVG) Nach Vertrag

Wartefrist und Reserve

Je später das Taggeld beginnt, desto tiefer die Prämie (Art. 72 Abs. 2 KVG). Die Wartefrist überbrückst du aus eigener Reserve:

Wartefrist Reserve bei CHF 175 Taggeld Prämie
30 Tage 30 × 175 = CHF 5'250 Höher
60 Tage 60 × 175 = CHF 10'500 Mittel
90 Tage 90 × 175 = CHF 15'750 Tiefer

Krankentaggeld-Rechnung

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ BEISPIEL: KRANKENTAGGELD                                        │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Versichertes Taggeld:      CHF 175/Tag                          │
│                            (rund 80 % von CHF 80'000 ÷ 365)     │
│ Wartefrist:                30 Tage                              │
│                                                                 │
│ SZENARIO: 3 Monate (90 Tage) krank                              │
│                                                                 │
│ Ohne Versicherung:         CHF 0 Einkommen                      │
│                                                                 │
│ Mit Versicherung:                                               │
│ • Erste 30 Tage:           CHF 0 (Wartefrist, aus Reserve)      │
│ • Tag 31-90:               CHF 10'500 (60 x CHF 175)            │
│                                                                 │
│ FAZIT: Reserve CHF 5'250 + Taggeld CHF 10'500                   │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Tipps zur Wartefrist

  • 30 Tage: Wenn deine Reserve knapp ist
  • 60 Tage: Guter Kompromiss
  • 90 Tage: Wenn du 3 Monatsgehälter gespart hast

Absicherung planen


Berufshaftpflicht

Brauche ich das?

Eine Berufshaftpflichtversicherung zahlt, wenn ein Kunde dich für einen Schaden aus deiner Arbeit belangt, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Vorgeschrieben ist sie für die meisten Freelancer nicht, das Haftungsrisiko besteht aber immer: Wer einen Vertrag nicht oder nicht gehörig erfüllt, muss den Schaden ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn keinerlei Verschulden trifft (Art. 97 Abs. 1 OR). Im Auftrag haftest du für getreue und sorgfältige Ausführung (Art. 398 Abs. 2 OR); bei einem Werkvertrag, etwa für eine fertig zu liefernde Software, kann der Besteller bei Mängeln zusätzlich Minderung, Nachbesserung und bei Verschulden Schadenersatz verlangen (Art. 368 OR). Als Inhaber*in einer Einzelfirma haftest du dafür mit deinem ganzen Vermögen, auch dem privaten.

Berufs-, Betriebs- und Privathaftpflicht: der Unterschied

Versicherung Deckt typischerweise Beispiel IT-Freelancer
Berufshaftpflicht Reine Vermögensschäden aus Fehlern bei der Arbeit Ein Fehler in deiner Schnittstelle stoppt den Onlineshop des Kunden für zwei Tage
Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden aus der Geschäftstätigkeit Du beschädigst beim Kunden einen Server
Privathaftpflicht Schäden im Privatleben; die selbständige Tätigkeit ist in der Regel nicht eingeschlossen Velounfall in der Freizeit
Cyberversicherung Schäden durch Cyberangriffe, je nach Police eigene und solche bei Dritten Ransomware verschlüsselt deinen Laptop

Wer sie braucht

Beruf Empfehlung Warum
IT-Entwickler ✅ Stark empfohlen Datenverlust, Fehler in Software
Designer ✅ Empfohlen Fehler im Auftrag; Urheberrechtsfälle nur, wenn die Police sie einschliesst
Berater ✅ Empfohlen Fehlberatung, Vermögensschäden
Texter 🔶 Optional Eher geringe Risiken
Übersetzer 🔶 Optional Übersetzungsfehler möglich
Fotograf ✅ Empfohlen Bildrechte, Sachschäden

Was sie deckt

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ BERUFSHAFTPFLICHT - DECKUNG                                     │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ VERMÖGENSSCHÄDEN (Berufshaftpflicht)                            │
│ • Finanzielle Verluste durch deine Fehler                       │
│ • Beispiel: Fehlerhaftes Update legt den Shop des Kunden lahm   │
│                                                                 │
│ SACHSCHÄDEN (Betriebshaftpflicht)                               │
│ • Beschädigung von Kundengegenständen                           │
│ • Beispiel: Laptop des Kunden fällt runter                      │
│                                                                 │
│ PERSONENSCHÄDEN (Betriebshaftpflicht)                           │
│ • Verletzung von Personen durch deine Tätigkeit                 │
│ • Beispiel: Stolperfalle in deinem Büro                         │
│                                                                 │
│ ABWEHR UNBERECHTIGTER FORDERUNGEN                               │
│ • Der Versicherer prüft Forderungen gegen dich und wehrt        │
│   unberechtigte ab (passiver Rechtsschutz)                      │
│ • Eigene Ansprüche gegen Kunden deckt nur eine                  │
│   Rechtsschutzversicherung                                      │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Was kostet eine Berufshaftpflicht für IT-Freelancer pro Jahr?

Eine amtliche oder allgemein gültige Jahresprämie gibt es nicht. Jeder Versicherer rechnet nach eigenem Tarif, und die Versicherer legen ihre Prämienkalkulation nicht offen (moneyland.ch, Ratgeber Betriebshaftpflicht vom 27. November 2023). Die Schweizer Beschaffungsplattform Gryps nennt als Faktoren den Umsatz, die versicherte Schadenssumme, die Anzahl der versicherten Risiken und den Selbstbehalt. Als Beispiel gibt sie für eine Beraterin mit CHF 250'000 Jahresumsatz ca. CHF 1'200 bis 3'000 pro Jahr an und betont, dass die Branche sehr ausschlaggebend ist (gryps.ch, ohne Stand-Datum, abgerufen am 5. Oktober 2026). Weil die Prämie vom Umsatz abhängt, lässt sich dieser Rahmen nicht auf einen Freelancer mit kleinerem Umsatz übertragen. Eine verlässliche Zahl für dich liefert nur eine Offerte.

Offerten vergleichst du nur mit gleichen Eckwerten. Frag bei jeder Offerte nach:

  • Deckungssumme: pro Schadenfall und pro Versicherungsjahr; wie oft steht sie im Jahr zur Verfügung?
  • Reine Vermögensschäden: eingeschlossen? Genau dieses Risiko ist bei Softwarefehlern das grösste.
  • Selbstbehalt pro Schadenfall
  • Tätigkeitsbeschreibung: Entwicklung, Beratung, Betrieb oder Hosting, Datenschutz; alles, was du tust, muss in der Police stehen
  • Kunden im Ausland: mitversichert?
  • Zeitliche Deckung: Sind Fehler aus Arbeiten vor Vertragsbeginn gedeckt, und wie lange sind Ansprüche nach Vertragsende noch versichert?
  • Ausschlüsse: Vertragsstrafen, Garantieversprechen, Lieferverzug

Den Betrag aus der Offerte trägst du anschliessend in dein Versicherungsbudget ein.

Haftung im Vertrag begrenzen

Eine Versicherung ersetzt keinen sauberen Vertrag. Die Haftung im Voraus auszuschliessen ist nur begrenzt möglich: Nichtig ist eine im Voraus getroffene Verabredung, mit der die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird (Art. 100 Abs. 1 OR). Möglich ist zum Beispiel eine Klausel, mit der du die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausschliesst oder auf einen Betrag begrenzt. Verlangt ein Kunde im Vertrag eine bestimmte Deckungssumme, nimmst du sie als Eckwert in deine Offertanfrage.


Vorsorge: 2. und 3. Säule

BVG (2. Säule) - Freiwillig für Selbständige

Als Selbständige*r bist du nicht automatisch in der beruflichen Vorsorge versichert, kannst dich aber freiwillig versichern lassen (Art. 4 Abs. 1 BVG). Du hast diese Optionen:

Option Beschreibung
Vorsorgeeinrichtung deines Berufes Zum Beispiel die Pensionskasse deines Berufsverbands (Art. 44 Abs. 1 BVG)
Vorsorgeeinrichtung deiner Angestellten Wenn du Personal beschäftigst (Art. 44 Abs. 1 BVG)
Auffangeinrichtung Für alle, die sich bei keiner anderen Vorsorgeeinrichtung versichern können (Art. 44 Abs. 2 BVG)
Verzicht Nur mit Säule 3a vorsorgen

Säule 3a - Stark empfohlen!

Die Säule 3a ist für Selbständige besonders wichtig, weil du ohne Pensionskasse deutlich mehr einzahlen kannst als mit (Art. 7 Abs. 1 BVV 3).

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ SÄULE 3A FÜR SELBSTÄNDIGE 2026                                  │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ MIT BVG (Pensionskasse)                                         │
│ Maximalbetrag:             CHF 7'258/Jahr                       │
│                                                                 │
│ OHNE BVG (nur AHV)                                              │
│ Maximalbetrag:             CHF 36'288/Jahr                      │
│ (aber max. 20 % des Erwerbseinkommens, gerechnet nach           │
│ Abzug der AHV/IV/EO-Beiträge)                                   │
│                                                                 │
│ VORTEILE:                                                       │
│ ✅ Im Rahmen der Maximalbeträge vom Einkommen abziehbar         │
│ ✅ Kapital wächst bis zur Auszahlung steuerfrei                 │
│    (Auszahlung separat zu einem Fünftel des Tarifs besteuert,   │
│    Bund, Art. 38 DBG)                                           │
│ ✅ Bezug bei Aufnahme der Selbständigkeit möglich               │
│    (innert eines Jahres und nur vollständig)                    │
│                                                                 │
│ BEISPIEL: CHF 80'000 EINKOMMEN VOR AHV, OHNE PENSIONSKASSE      │
│ Erwerbseinkommen: 80'000 − 8'000 AHV/IV/EO = CHF 72'000         │
│ Maximal einzahlbar: 20 % = CHF 14'400                           │
│ Bei angenommenem Grenzsteuersatz 25 %:                          │
│ → rund CHF 3'600 weniger Steuern                                │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Die Berechnungsbasis legt die ESTV fest: Bei Selbständigen zählt der Saldo der Erfolgsrechnung nach Abzug der persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge, aber vor Abzug der Säule-3a-Beiträge; den Bezug bei Aufnahme der Selbständigkeit gibt es nur innerhalb eines Jahres und nur für das ganze Guthaben (ESTV-Kreisschreiben Nr. 18a vom 22. Dezember 2025, Ziff. 5.5 und 6.2). Mehr Rechenbeispiele findest du im Artikel Säule 3a für Selbständige.

Empfehlung für Freelancer

  1. Minimum: Säule 3a maximal ausschöpfen
  2. Besser: Zusätzlich freiwillig BVG (dann gilt für die Säule 3a der kleine Maximalbetrag von CHF 7'258)
  3. Optimal: BVG + Säule 3a + freies Sparen

Weitere Versicherungen

Rechtsschutzversicherung

Für wen Empfehlung
Mit vielen Kunden ✅ Empfohlen
Mit hohen Auftragsvolumen ✅ Empfohlen
Wenige, vertraute Kunden 🔶 Optional

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nach den Bedingungen der Police Anwalts- und Gerichtskosten, wenn du selbst einen Streit führst. Die Haftpflichtversicherung wehrt dagegen nur Forderungen ab, die gegen dich erhoben werden.

Erwerbsausfallversicherung

Deckt Einkommensausfall bei:

  • Unfall
  • Krankheit
  • (Teilweise) Invalidität

Empfehlung: Kombiniere Unfall + Krankentaggeld statt separate Police.

Cyberversicherung

Für IT-Freelancer und digitale Berufe:

  • Datenverlust
  • Hackerangriffe
  • Systemausfälle

Arbeitslosenversicherung: als Selbständige\*r nicht möglich

Selbständige zahlen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung; beitragspflichtig sind nur Arbeitnehmende und Arbeitgeber (Art. 2 Abs. 1 AVIG). Mit der selbständigen Tätigkeit erwirbst du deshalb keine Beitragszeit (Art. 13 Abs. 1 AVIG). Kommst du aus einer Anstellung, verlängert sich die Rahmenfrist für deine frühere Beitragszeit um die Dauer der Selbständigkeit, höchstens um zwei Jahre, sofern du den Wechsel ohne Leistungen der Arbeitslosenversicherung gemacht hast (Art. 9a Abs. 2 AVIG). Gibst du die Selbständigkeit in dieser Zeit auf, kann deine frühere Beitragszeit aus der Anstellung so noch zählen.


Prämien in Buchhaltung und Steuern

Nicht jede Prämie ist Geschäftsaufwand. Als Selbständige*r ziehst du die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten vom Gewinn ab (Art. 27 Abs. 1 DBG); persönliche Versicherungen und Vorsorge ziehst du in der Steuererklärung von den Einkünften ab (Art. 33 Abs. 1 DBG).

Prämie Steuerliche Behandlung (direkte Bundessteuer) Rechtsgrundlage
Berufs- und Betriebshaftpflicht, geschäftlicher Rechtsschutz Geschäftsaufwand, senkt den Gewinn Art. 27 Abs. 1 DBG
AHV/IV/EO Voll abziehbar; die Ausgleichskasse rechnet sie für die Beitragsberechnung wieder auf Art. 33 Abs. 1 lit. d (AHV, IV) und lit. f (EO) DBG, Art. 9 Abs. 4 AHVG
BVG (freiwillig) Abziehbar nach Reglement Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG
Säule 3a Abziehbar bis zum Maximalbetrag Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG, Art. 7 BVV 3
Krankenkasse, freiwillige Unfallversicherung Versicherungsabzug: zusammen mit Lebensversicherung und Sparzinsen höchstens CHF 1'800 (Alleinstehende) bzw. CHF 3'700 (Ehepaare), plus CHF 700 je Kind; um die Hälfte höher für Steuerpflichtige ohne Beiträge nach lit. d und e Art. 33 Abs. 1 lit. g und Abs. 1bis DBG

Die Kantone legen für ihre Steuern eigene Höchstbeträge fest. Versicherungsprämien enthalten keine MWST, weil Versicherungsumsätze von der Steuer ausgenommen sind (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 MWSTG); bist du MWST-pflichtig, gibt es darauf keinen Vorsteuerabzug.

So buchst du die Prämien: In die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung deiner Einzelfirma gehören nur die geschäftlichen Prämien. In Pfeffersack erfasst du Berufs- und Betriebshaftpflicht als Ausgabe mit der Kategorie «Versicherung». Zahlst du die Krankenkasse oder die Säule 3a vom Geschäftskonto, buchst du die Zahlung als Privatentnahme: Sie verringert den Bestand, aber weder Gewinn noch MWST, und erscheint im Jahresabschluss in der Vermögenslage. Deine persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge kannst du als Ausgabe der Einzelfirma erfassen (etwa mit einer eigenen Kategorie) oder in der Steuererklärung abziehen; für die Beitragsberechnung rechnet die Ausgleichskasse sie so oder so wieder auf (Art. 9 Abs. 4 AHVG). Wie die ganze Buchhaltung aussieht, zeigt die Seite Buchhaltung für die Einzelfirma; welche weiteren Ausgaben abziehbar sind, steht im Artikel Geschäftsausgaben abziehen.


Kosten und Budget

Versicherungsbudget Freelancer

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ VERSICHERUNGSKOSTEN FREELANCER (Beispiel CHF 80'000 Einkommen)  │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ PFLICHT                                                         │
│ AHV/IV/EO (10.0 %)                   CHF  8'000/Jahr            │
│ Verwaltungskosten (höchstens 5 %)    bis CHF 400/Jahr           │
│ Krankenkasse (Ø Erwachsene 2026)     CHF  5'584/Jahr            │
│ Familienzulagen (kantonaler Satz)    CHF ______/Jahr            │
│                                                                 │
│ FREIWILLIG (Betrag aus deiner Offerte)                          │
│ Unfallversicherung mit Taggeld       CHF ______/Jahr            │
│ Krankentaggeld                       CHF ______/Jahr            │
│ Berufshaftpflicht                    CHF ______/Jahr            │
│ Rechtsschutz                         CHF ______/Jahr            │
│                                                                 │
│ SPAREN (keine Kosten)                                           │
│ Säule 3a ohne Pensionskasse          bis CHF 14'400/Jahr        │
│                                                                 │
│ ──────────────────────────────────────────────────────────      │
│ AHV/IV/EO, VERWALTUNGSKOSTEN, KRANKENKASSE:                     │
│                                      rund CHF 13'984/Jahr       │
│ → rund 17.5 % des Einkommens, plus Familienzulagen              │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Die Summe rechnet mit den höchstmöglichen Verwaltungskosten und mit dem Schweizer Durchschnitt der Krankenkassenprämie für Erwachsene 2026 (CHF 465.30 × 12); deine eigene Prämie kann deutlich darüber oder darunter liegen, vergleichen kannst du sie auf priminfo.admin.ch. Den Satz für die Familienzulagen nennt dir deine Kasse. Für die freiwilligen Policen setzen wir bewusst keine Beträge ein: Dafür gibt es keine amtlichen Durchschnittswerte, nur Offerten. Trag sie ein, sobald du sie hast.

So kommen die Prämien in deinen Stundensatz

Alle Prämien zahlst du aus deinem Umsatz. Der Stundensatz-Rechner fragt Versicherungen nicht einzeln ab; gib deshalb deinen ganzen Jahresbedarf ins Feld «Gewünschtes Jahreseinkommen» ein, also Wunschlohn plus Prämien und Vorsorge. Mit den Standardwerten des Rechners (5 Ferienwochen, 9 Feiertage, 5 Krankheitstage, 8 Stunden pro Tag, 70 % Produktivität) bleiben 1'238 verrechenbare Stunden im Jahr. Jede CHF 1'000 Jahresprämie kostet dich dann rund 81 Rappen pro verrechenbare Stunde; allein AHV/IV/EO und Verwaltungskosten aus dem Beispiel (bis CHF 8'400) machen bis rund CHF 6.80 pro Stunde aus.

Spartipps

  1. Krankenversicherung vergleichen - Wechsel jedes Jahr auf Ende Dezember möglich, Kündigung bis Ende November
  2. Höhere Franchise - Nur wenn deine Gesundheitskosten unter rund CHF 2'000 pro Jahr bleiben
  3. Offerten vergleichen - Gleiche Deckungssumme, gleicher Selbstbehalt, gleiche Wartefrist
  4. Wartefristen erhöhen - Bei Krankentaggeld, wenn du die Reserve hast

Checkliste: Versicherungen für Freelancer

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│         CHECKLISTE FREELANCER VERSICHERUNGEN                    │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ SOFORT BEI START                                                │
│ □ Bei Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse anmelden      │
│ □ Krankenversicherung prüfen (Unfall einschliessen!)            │
│ □ Unfallversicherung mit Taggeld prüfen (UVG oder VVG)          │
│                                                                 │
│ INNERHALB 6 MONATEN                                             │
│ □ Krankentaggeld abschliessen                                   │
│ □ Berufshaftpflicht prüfen (je nach Beruf)                      │
│ □ Säule 3a eröffnen                                             │
│                                                                 │
│ JÄHRLICH PRÜFEN                                                 │
│ □ Krankenversicherung vergleichen (Kündigung bis Ende Nov.)     │
│ □ Deckungssummen noch passend?                                  │
│ □ Säule 3a einbezahlt?                                          │
│ □ AHV-Akontozahlungen angepasst?                                │
│                                                                 │
│ OPTIONAL                                                        │
│ □ BVG (2. Säule) freiwillig                                     │
│ □ Rechtsschutz                                                  │
│ □ Cyberversicherung                                             │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Häufige Fragen

Welche Versicherungen sind für Selbständige in der Schweiz obligatorisch?

Obligatorisch sind für Selbständige nur die AHV/IV/EO (Art. 1a und 8 AHVG), die Beiträge an die Familienausgleichskasse (Art. 11 FamZG) und die Grundversicherung der Krankenkasse (Art. 3 KVG). Der AHV/IV/EO-Beitrag beträgt 2026 höchstens 10.0 % des Erwerbseinkommens, mindestens CHF 530 pro Jahr, dazu kommen Verwaltungskosten von höchstens 5 % der Beiträge. Unfallversicherung nach UVG, Krankentaggeld, Berufshaftpflicht, BVG und Säule 3a sind freiwillig.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für IT-Freelancer pro Jahr?

Eine allgemein gültige Jahresprämie gibt es nicht: Die Versicherer legen ihre Prämienkalkulation nicht offen und rechnen mit Umsatz, versicherter Schadenssumme, versicherten Risiken und Selbstbehalt. Als Beispiel nennt die Beschaffungsplattform Gryps für eine Beraterin mit CHF 250'000 Jahresumsatz ca. CHF 1'200 bis 3'000 pro Jahr, wobei die Branche stark ins Gewicht fällt. Deinen Betrag erfährst du nur über Offerten: Hol zwei bis drei mit gleicher Deckungssumme, gleichem Selbstbehalt und eingeschlossenen reinen Vermögensschäden ein.

Brauche ich als Freelancer eine Unfallversicherung, wenn die Krankenkasse Unfälle deckt?

Die Krankenkasse zahlt bei einem Unfall die Heilungskosten wie bei Krankheit, mit Franchise und Selbstbehalt (Art. 28 KVG), aber kein Taggeld. Eine freiwillige UVG-Versicherung nach Art. 4 UVG zahlt 80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag, bei CHF 80'000 versichertem Verdienst rund CHF 175 pro Tag. Wer vom eigenen Einkommen lebt, braucht diesen Erwerbsersatz.

Können sich Selbständige gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Nein. Beitragspflichtig für die Arbeitslosenversicherung sind nur Arbeitnehmende und Arbeitgeber (Art. 2 Abs. 1 AVIG), deshalb baust du mit der selbständigen Tätigkeit keine Beitragszeit auf. Wechselst du aus einer Anstellung in die Selbständigkeit, verlängert sich die Rahmenfrist für deine frühere Beitragszeit um höchstens zwei Jahre (Art. 9a Abs. 2 AVIG).

Gelten für Freiberufler in der Westschweiz andere Versicherungen?

Die Grundregeln sind Bundesrecht und gelten in der Romandie gleich wie in der Deutschschweiz: Auch in Genf, in der Waadt oder in Neuenburg zahlst du als Selbständige*r Pflichtbeiträge an die Ausgleichskasse und hast eine Grundversicherung; Unfallversicherung, Krankentaggeld, Berufshaftpflicht und Pensionskasse bleiben freiwillig. Kantonal verschieden sind die Krankenkassenprämie, die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse (höchstens 5 % der Beiträge) und der Beitrag an die Familienausgleichskasse, dessen Finanzierung jeder Kanton regelt (Art. 16 FamZG). Welche Beiträge deine Kasse genau erhebt, sagt sie dir bei der Anmeldung; deine Krankenkassenprämie vergleichst du auf priminfo.admin.ch.

Kann ich Versicherungsprämien von den Steuern abziehen?

Ja, aber an verschiedenen Stellen. Berufs- und Betriebshaftpflicht sind Geschäftsaufwand der Einzelfirma (Art. 27 Abs. 1 DBG). AHV/IV/EO-Beiträge sind voll abziehbar, die Säule 3a bis zum Maximalbetrag (Art. 33 Abs. 1 lit. d, e und f DBG). Krankenkasse und freiwillige Unfallversicherung fallen bei der direkten Bundessteuer unter den Versicherungsabzug von höchstens CHF 1'800 für Alleinstehende bzw. CHF 3'700 für Ehepaare, plus CHF 700 je Kind (Art. 33 Abs. 1 lit. g und Abs. 1bis DBG).


Fazit

Als Freelancer in der Schweiz bist du für deine Absicherung selbst verantwortlich. Die wichtigsten Punkte:

Pflicht:

  • ✅ AHV/IV/EO - Gleich bei Aufnahme der Tätigkeit anmelden
  • ✅ Familienzulagen - Kantonaler Beitrag auf dem AHV-pflichtigen Einkommen
  • ✅ Krankenversicherung - Mit Unfalldeckung

Stark empfohlen:

  • ✅ Unfallversicherung mit Taggeld - Freiwillig nach UVG oder privat
  • ✅ Krankentaggeld - Einkommensschutz bei Krankheit
  • ✅ Säule 3a - Altersvorsorge + Steuerersparnis

Je nach Beruf:

  • 🔶 Berufshaftpflicht - Bei Kundenrisiko
  • 🔶 Rechtsschutz - Bei vielen Verträgen

Kosten: AHV/IV/EO mit Verwaltungskosten und die Krankenkasse zum Schweizer Durchschnitt 2026 kosten im Beispiel mit CHF 80'000 Einkommen rund CHF 14'000 pro Jahr, rund 17.5 % des Einkommens. Dazu kommen der kantonale Beitrag für die Familienzulagen und die freiwilligen Policen gemäss deinen Offerten.


Die geschäftlichen Prämien gehören in deine Buchhaltung, die privaten nicht. Wie du das als Freelancer ohne Buchhaltungskenntnisse trennst, zeigt Buchhaltung für Freelancer mit Pfeffersack.

Artikel teilen

Ähnliche Artikel

Pfeffersackhttps://pfeffersack.ch/blog/freelancer-versicherungen-schweiz