Freelancer berechnet am Schreibtisch mit Taschenrechner, Notizbuch und Laptop den eigenen Stundensatz

Stundensatz berechnen als Freelancer in der Schweiz: Komplette Anleitung 2026

Viele Freelancer verlangen zu wenig. Lerne, wie du deinen Stundensatz richtig berechnest - mit Formel, Rechner und Beispielen für die Schweiz.

21 min read
FreelancerStundensatzSelbständigkeitPreisgestaltungAHV

Deinen Stundensatz als Freelancer berechnest du mit der Formel: (Ziel-Netto + AHV + Steuern + Vorsorge + Betriebskosten) ÷ verrechenbare Stunden pro Jahr – plus 10% Puffer für Unvorhergesehenes. Als Selbständiger zahlst du 100% der AHV/IV/EO-Beiträge (rechne mit 10%), trägst Ferien, Feiertage und Krankheit selbst und kannst realistisch nur 1'200–1'400 Stunden pro Jahr verrechnen. Als Faustregel brauchst du deshalb mindestens das 1.5-2-fache des vergleichbaren Angestellten-Stundenlohns. Ein IT-Freelancer in Zürich mit einem Ziel-Netto von CHF 6'500 pro Monat kommt so auf einen empfohlenen Stundensatz von CHF 125-130. Für selbständige Handwerker gilt dieselbe Formel, nur gehören Fahrzeug, Werkstatt und Maschinen in die Betriebskosten, und Material wird separat verrechnet: Im durchgerechneten Beispiel braucht ein Schreiner für CHF 90'000 Gewinn vor AHV und Steuern mindestens CHF 105 pro verrechneter Stunde exkl. MWST, und pro gearbeiteter Stunde bleiben ihm davon rund CHF 51.

Direkt ausrechnen: Der kostenlose Stundensatz-Rechner teilt dein Jahreseinkommen durch deine verrechenbaren Stunden. Kosten fragt er nicht einzeln ab: Gib deshalb den ganzen Jahresbedarf aus diesem Artikel ein (Netto plus AHV, Steuern, Vorsorge und Betriebskosten), auch wenn das Feld «Gewünschtes Jahreseinkommen (netto)» heisst; sonst fällt der Satz zu tief aus. Mit seinen Standardwerten (5 Ferienwochen, 9 Feiertage, 5 Krankheitstage, 8 Stunden pro Tag, 70 % verrechenbar) rechnet er mit 1'238 verrechenbaren Stunden pro Jahr.

CHF 80 pro Stunde - das klingt nach viel Geld, oder? Die Realität: Nach Abzug von AHV, Steuern, Ferien und nicht-verrechenbarer Zeit bleiben dir nur noch etwa CHF 35-40. In diesem Artikel zeige ich dir, wie du deinen Stundensatz richtig berechnest - damit am Ende des Monats genug übrig bleibt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum viele Freelancer zu wenig verlangen
  2. Die Formel für deinen Stundensatz
  3. Alle Kostenfaktoren im Detail
  4. Verrechenbare vs. nicht-verrechenbare Stunden
  5. Stundensätze nach Branche
  6. Praxis-Beispiel Berechnung
  7. Stundensatz und Stundenlohn als selbständiger Handwerker
  8. Regie, Pauschale oder Kostenvoranschlag: was das OR sagt
  9. Tipps zur Preisverhandlung
  10. Häufige Fragen

Warum viele Freelancer zu wenig verlangen

Ein häufiger Fehler: Freelancer vergleichen ihren Stundensatz mit dem Lohn von Angestellten.

Was ein Angestellter mit CHF 100'000 Bruttolohn bekommt:

  • ✅ Arbeitgeber zahlt 50% der AHV/IV/EO
  • ✅ Bezahlte Ferien (4-5 Wochen)
  • ✅ Bezahlte Feiertage (8-13 Tage)
  • ✅ Bezahlte Krankheitstage
  • ✅ Pensionskasse (AG-Anteil)
  • ✅ Unfallversicherung
  • ✅ Arbeitsgeräte, Software, Büro
  • ✅ Weiterbildung

Was du als Freelancer selbst zahlen musst:

  • ❌ 100% der AHV/IV/EO
  • ❌ Ferien = kein Einkommen
  • ❌ Feiertage = kein Einkommen
  • ❌ Krankheit = kein Einkommen
  • ❌ Pensionskasse (freiwillig, aber wichtig)
  • ❌ Unfallversicherung
  • ❌ Laptop, Software, Büro, Internet
  • ❌ Weiterbildung
  • ❌ Akquise, Administration, Buchhaltung

Faustregel: Um das gleiche Netto wie ein Angestellter zu haben, brauchst du mindestens das 1.5-2-fache des Angestellten-Stundenlohns.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Der Stundenlohn eines Angestellten (Monatslohn umgerechnet auf die Stunde) ist etwas anderes als dein Stundensatz als Selbständiger, der alle Kosten und die nicht-verrechenbare Zeit abdecken muss. Willst du wissen, was dein früherer oder vergleichbarer Angestellten-Lohn pro Stunde wert ist, hilft dir der Stundenlohn-Rechner – für deinen Verrechnungssatz als Freelancer ist der oben verlinkte Stundensatz-Rechner das richtige Werkzeug.


Die Formel für deinen Stundensatz

Die Grundformel

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│                                                                 │
│                    STUNDENSATZ-FORMEL                           │
│                                                                 │
│     Ziel-Einkommen + Betriebskosten + Vorsorge + Steuern        │
│     ────────────────────────────────────────────────────        │
│              Verrechenbare Stunden pro Jahr                     │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Die erweiterte Formel

Hier alle Faktoren im Detail:

Stundensatz = (Ziel-Netto + AHV + Steuern + Versicherungen +
               Betriebskosten + Rücklagen) / Verrechenbare Stunden

Beim Posten Rücklagen haben sich drei bis sechs Monatsausgaben als Reserve bewährt: So überbrückst du Auftragslücken oder eine überraschende AHV-Nachzahlung, ohne deinen Stundensatz kurzfristig senken zu müssen.


Alle Kostenfaktoren im Detail

Kostenfaktor 1: Dein Ziel-Einkommen (Netto)

Was möchtest du am Ende des Monats tatsächlich zur Verfügung haben?

Lifestyle Monatlich netto Jährlich netto
Bescheiden CHF 4'000 CHF 48'000
Komfortabel CHF 6'000 CHF 72'000
Gut CHF 8'000 CHF 96'000
Sehr gut CHF 10'000+ CHF 120'000+

Kostenfaktor 2: AHV/IV/EO-Beiträge

Als Selbständiger zahlst du alles selbst (kein Arbeitgeberanteil). Es gelten die Ansätze 2026:

Einkommen Beitragssatz
unter CHF 10'100 Mindestbeitrag CHF 530/Jahr
CHF 10'100 – 60'500 sinkende Skala 5.371% – 9.321%
ab CHF 60'500 10.0%

Rechne mit 10% - bei einem ordentlichen Einkommen landest du dort.

Diese Ansätze stammen aus dem Merkblatt 2.02 «Beiträge der Selbständigerwerbenden» und gelten ab dem 1. Januar 2026; einen Überblick über alle Sozialversicherungsbeiträge publiziert zudem das BSV. Wie sich die Beiträge im Detail zusammensetzen und wie die Akonto-Abrechnung funktioniert, liest du im Guide AHV-Beiträge für Selbständige berechnen.

Kostenfaktor 3: Steuern

Stark abhängig von Kanton, Gemeinde und Einkommen. Grobe Richtwerte:

Kanton Grenzsteuersatz (ca.)
Zug 15-22%
Schwyz 15-22%
Zürich 22-32%
Bern 25-35%
Genf 30-40%

Faustregel: Rechne mit 25-30% für Steuern.

Kostenfaktor 4: Versicherungen

Versicherung Kosten/Jahr (ca.)
Unfallversicherung (NBU) CHF 400-800
Krankentaggeld (optional) CHF 1'000-2'500
Berufshaftpflicht CHF 300-1'500
Rechtsschutz CHF 200-500
Total CHF 2'000-5'000

Welche dieser Versicherungen du wirklich brauchst und welche optional sind, zeigt der Überblick Versicherungen für Freelancer in der Schweiz.

Kostenfaktor 5: Vorsorge (2. und 3. Säule)

Vorsorge Kosten/Jahr
Pensionskasse (freiwillig) CHF 5'000-15'000
Säule 3a bis CHF 36'288

Wichtig: Auch wenn freiwillig - ohne Vorsorge stehst du im Alter schlecht da!

Wie du als Selbständiger ohne Pensionskasse sinnvoll vorsorgst, erfährst du im Artikel zur Säule 3a für Selbständige.

Kostenfaktor 6: Betriebskosten

Kategorie Kosten/Jahr (ca.)
Laptop/Hardware CHF 500-1'500
Software/Lizenzen CHF 500-2'000
Telefon/Internet CHF 600-1'200
Büro/Coworking CHF 0-6'000
Weiterbildung CHF 500-3'000
Marketing/Website CHF 200-1'500
Buchhaltung/Treuhänder CHF 500-2'000
Total CHF 3'000-15'000

Beim Posten Buchhaltung kannst du sparen, wenn du sie selbst führst – wie das ohne Treuhänder geht, zeigt der Guide Buchhaltung für Freelancer in der Schweiz.


Verrechenbare vs. nicht-verrechenbare Stunden

Das Problem

Du arbeitest 40 Stunden pro Woche, aber nicht alle sind verrechenbar:

Tätigkeit Verrechenbar?
Kundenprojekte ✅ Ja
Akquise & Networking ❌ Nein
Offerten schreiben ❌ Nein
Administration ❌ Nein
Buchhaltung ❌ Nein
Weiterbildung ❌ Nein
Marketing ❌ Nein

Realistische Berechnung

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ BERECHNUNG VERRECHENBARE STUNDEN                                │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Wochen pro Jahr                                    52           │
│ - Ferien (5 Wochen)                                -5           │
│ - Feiertage (ca. 2 Wochen)                         -2           │
│ - Krankheit/Puffer (1 Woche)                       -1           │
│ ─────────────────────────────────────────────────────           │
│ = Arbeitswochen                                    44           │
│                                                                 │
│ Arbeitsstunden pro Woche                           40           │
│ - Nicht-verrechenbar (20-30%)                     -10           │
│ ─────────────────────────────────────────────────────           │
│ = Verrechenbare Stunden/Woche                      30           │
│                                                                 │
│ TOTAL VERRECHENBAR/JAHR: 44 × 30 = 1'320 Stunden               │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Realistische Werte:

  • Optimistisch: 1'400 Stunden/Jahr
  • Realistisch: 1'200 Stunden/Jahr
  • Konservativ: 1'000 Stunden/Jahr

Stundensätze nach Branche

Eine amtliche Statistik zu Stundensätzen von Freelancern gibt es in der Schweiz nicht: Die Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik erfasst die Löhne von Angestellten, nicht die Preise von Selbständigen. Spannen, die im Netz kursieren, beruhen auf Umfragen oder Schätzungen und sagen wenig über deine eigene Kostenlage. Belastbar ist, was du mit deinen eigenen Zahlen rechnest. Die drei durchgerechneten Beispiele in diesem Artikel kommen mit derselben Formel auf diese Werte. Der Jahresbedarf ist jeweils das Ziel plus alles, was das Ziel noch nicht enthält (AHV, Steuern, Vorsorge, Betriebskosten):

Beispiel Jahresbedarf Verrechenbare Stunden Mindest-Stundensatz Mit 10 % Puffer
IT-Freelancer Zürich, Ziel CHF 6'500 netto im Monat CHF 147'658 1'320 CHF 112 CHF 123, empfohlen CHF 125–130
Grafikdesignerin, Ziel CHF 80'000 vor Steuern CHF 100'500 900 CHF 112 CHF 123, empfohlen CHF 125
Schreiner mit Einzelfirma, Ziel CHF 90'000 vor AHV und Steuern CHF 126'000 exkl. MWST 1'200 CHF 105 exkl. MWST CHF 115.50, aufgerundet CHF 120

Was den Stundensatz je Branche verschiebt

  • Verrechenbare Stunden: Sie verschieben den Satz stark. Wer viele Kleinaufträge hat oder für jede Offerte vor Ort besichtigen muss, verrechnet weniger Stunden als jemand mit einem langen Mandat. Bei einem Jahresbedarf von CHF 126'000 sind es CHF 126 pro Stunde bei 1'000 verrechenbaren Stunden und CHF 90 bei 1'400.
  • Betriebskosten: Im Büro sind es Laptop, Software und allenfalls ein Coworking-Platz, im Handwerk Lieferwagen, Werkstatt und Maschinen.
  • Material und Spesen: Im Handwerk verrechnest du Material separat; es gehört nicht in den Stundensatz.

Regionale Unterschiede

Miete, Steuern und Versicherungsprämien unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Statt mit einem pauschalen Regionalfaktor rechnest du besser mit deinen eigenen Kosten: Sie fliessen über die Formel direkt in deinen Stundensatz ein. Was deine Kunden zu zahlen bereit sind, bestimmt der Markt; die Rechnung zeigt dir, wo deine Untergrenze liegt.


Praxis-Beispiel Berechnung

Szenario: IT-Freelancer in Zürich

Ziel: Komfortables Leben als IT-Freelancer in Zürich mit CHF 6'500 netto/Monat

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ STUNDENSATZ-BERECHNUNG - BEISPIEL                               │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ AUSGABEN PRO JAHR                                               │
│ ─────────────────────────────────────────────────────────────── │
│                                                                 │
│ Ziel-Nettoeinkommen (CHF 6'500 × 12)          CHF   78'000     │
│                                                                 │
│ Sozialversicherungen                                            │
│   AHV/IV/EO (10%)                             CHF   12'500     │
│   Unfallversicherung                          CHF      600     │
│   Krankentaggeld                              CHF    1'500     │
│                                                                 │
│ Steuern (ca. 25%)                             CHF   28'000     │
│                                                                 │
│ Vorsorge                                                        │
│   Säule 3a                                    CHF    7'258     │
│   Freiwillige PK                              CHF    8'000     │
│                                                                 │
│ Betriebskosten                                                  │
│   Hardware/Software                           CHF    2'000     │
│   Coworking (2 Tage/Woche)                    CHF    3'600     │
│   Telefon/Internet                            CHF      900     │
│   Weiterbildung                               CHF    2'000     │
│   Marketing/Website                           CHF      800     │
│   Versicherungen                              CHF    1'000     │
│   Diverses                                    CHF    1'500     │
│                                                                 │
│ ═════════════════════════════════════════════════════════════   │
│ TOTAL JAHRESBEDARF                            CHF  147'658     │
│ ═════════════════════════════════════════════════════════════   │
│                                                                 │
│ VERRECHENBARE STUNDEN                                           │
│ ─────────────────────────────────────────────────────────────── │
│ 44 Arbeitswochen × 30 verrechenbare Std.      1'320 Stunden    │
│                                                                 │
│ ═════════════════════════════════════════════════════════════   │
│ MINDEST-STUNDENSATZ                                             │
│ CHF 147'658 ÷ 1'320 =                         CHF 112/Stunde   │
│ ═════════════════════════════════════════════════════════════   │
│                                                                 │
│ + 10% Puffer für Unvorhergesehenes            CHF 123/Stunde   │
│                                                                 │
│ EMPFOHLENER STUNDENSATZ:                      CHF 125-130      │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Zweites Beispiel: Grafikdesignerin mit konservativer Auslastung

Eine vereinfachte Modellrechnung für eine kreative Dienstleisterin, die mit deutlich weniger verrechenbaren Stunden plant: Ziel sind CHF 80'000 brutto (Steuern also bereits enthalten), dazu kommen rund CHF 20'500 Kosten pro Jahr — davon AHV/IV/EO mit 10 % rund CHF 8'000, plus Unfall- und Taggeldversicherung, Coworking, Software, Weiterbildung und Marketing. Bei konservativ angesetzten 900 verrechenbaren Stunden ergibt das (80'000 + 20'500) ÷ 900 ≈ CHF 112 pro Stunde als Untergrenze — mit 10 % Puffer rund CHF 123, also ein empfohlener Stundensatz von CHF 125. Die Rechnung zeigt: Auch wer «nur» ein mittleres Einkommen anstrebt, landet bei realistischer Auslastung schnell über CHF 100 pro Stunde. Was Grafikerinnen und Designer neben dem Stundensatz buchhalterisch beachten sollten, etwa Nutzungsrechte auf der Rechnung oder Kunden im Ausland, fasst die Seite Buchhaltung für Grafiker und Designer zusammen.


Stundensatz und Stundenlohn als selbständiger Handwerker

Als selbständiger Handwerker verrechnest du keinen Stundenlohn, sondern einen Stundensatz: Aus ihm bezahlst du Fahrzeug, Werkstatt, Maschinen, Versicherungen und alle Stunden, die du keinem Kunden verrechnen kannst. Dein eigentlicher Stundenlohn ist der Gewinn, der danach pro gearbeiteter Stunde übrig bleibt, und davon gehen noch AHV und Steuern ab. Im Beispiel unten sind das rund CHF 51 pro Stunde bei einem Stundensatz von CHF 105. Die Formel ist dieselbe wie für Freelancer im Büro, anders sind die Kostenblöcke.

Was im Handwerk zusätzlich in den Stundensatz gehört

Kostenblock Freelancer im Büro Selbständiger Handwerker
Fahrzeug selten ein eigener Posten Lieferwagen: Abschreibung oder Leasing, Versicherung, Treibstoff, Service
Räume Homeoffice oder Coworking Werkstatt und Lager
Arbeitsmittel Laptop, Software Maschinen und Werkzeug, Ersatz und Unterhalt
Nicht verrechenbare Zeit Akquise, Offerten, Administration dazu Besichtigungen, Materialeinkauf, Werkstatt aufräumen
Material kaum separat verrechnet, nicht im Stundensatz

Material verrechnest du separat zum Einkaufspreis plus einem Zuschlag für Beschaffung, Lagerung und Verschnitt. So bleibt dein Stundensatz vergleichbar, egal wie materialintensiv ein Auftrag ist.

Bei der Unfallversicherung lohnt sich ein genauer Blick: Obligatorisch versichert das Unfallversicherungsgesetz Arbeitnehmende (Art. 1a UVG), nicht Selbständige. Wohnst du in der Schweiz, kannst du dich aber freiwillig versichern (Art. 4 UVG). Die Prämie gehört in deine Kalkulation, ebenso ein Krankentaggeld, wenn du einen längeren Ausfall nicht aus Reserven überbrücken kannst. Im Beispiel unten bezahlt der Schreiner beides aus seinem Gewinn.

Durchgerechnet: selbständiger Schreiner mit Einzelfirma

Die Annahmen sind ein Beispiel, keine Marktwerte: Ein Schreiner arbeitet allein mit eigener Werkstatt und Lieferwagen. Er ist MWST-pflichtig und rechnet effektiv ab, deshalb stehen alle Kosten ohne MWST in der Kalkulation. Sein Ziel ist ein Gewinn von CHF 90'000 pro Jahr vor AHV und Steuern.

Posten CHF pro Jahr
Ziel-Gewinn vor AHV und Steuern 90'000
Lieferwagen (Abschreibung, Versicherung, Treibstoff, Service) 11'000
Werkstatt und Lager (Miete, Strom) 12'000
Maschinen und Werkzeug (Abschreibung, Ersatz, Unterhalt) 5'000
Betriebshaftpflicht und Sachversicherung 1'500
Telefon, Software, Buchhaltung, Werbung 3'000
Weiterbildung, Kleinmaterial, Diverses 3'500
Jahresbedarf aus Arbeit (ohne Material) 126'000

Von 44 Arbeitswochen à 40 Stunden, also 1'760 Arbeitsstunden, gehen Besichtigungen, Offerten, Materialeinkauf, Fahrten und Administration ab. Im Beispiel bleiben 1'200 verrechenbare Stunden, rund 68 %.

  • Mindest-Stundensatz: CHF 126'000 ÷ 1'200 Stunden = CHF 105 exkl. MWST
  • Mit 10 % Puffer: CHF 115.50, aufgerundet CHF 120 exkl. MWST
  • Was als Stundenlohn bleibt: Bei CHF 105 pro verrechneter Stunde bleiben CHF 90'000 Gewinn. Auf alle 1'760 Arbeitsstunden verteilt sind das rund CHF 51 pro Stunde vor AHV und Steuern. Davon gehen 10 % AHV/IV/EO ab (CHF 9'000, Ansatz 2026 ab CHF 60'500 Einkommen), es bleiben rund CHF 46 pro Stunde für Steuern, private Versicherungen, Vorsorge und Lebenshaltung.

Die AHV-Rechnung ist vereinfacht: Die Ausgleichskasse zieht vom Einkommen einen Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital ab und erhebt zusätzlich Verwaltungskosten von höchstens 5 % der Beiträge (Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026). Wie viel Steuern auf deinem Gewinn anfallen, schätzt du mit dem Steuerrechner für Selbständige.

Wie stark die Auslastung zählt, zeigt derselbe Jahresbedarf bei anderen Stundenzahlen:

Verrechenbare Stunden pro Jahr Mindest-Stundensatz bei CHF 126'000 Jahresbedarf
1'000 CHF 126
1'200 CHF 105
1'400 CHF 90

MWST: Stundensatz ohne MWST kalkulieren

MWST-pflichtig wirst du mit CHF 100'000 Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland (Art. 10 MWSTG); Material zählt zum Umsatz mit. Die Befreiung endet, sobald die Umsätze des letzten Geschäftsjahres die Grenze erreicht haben, oder sofort, wenn beim Start oder bei einer Ausweitung absehbar ist, dass du sie innert 12 Monaten überschreitest (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Der Schreiner im Beispiel erreicht die Grenze allein mit den Stunden, ohne Material, schon bei rund 950 verrechneten Stunden à CHF 105; plant er wie oben 1'200 Stunden, ist das von Anfang an absehbar. Als Steuerpflichtiger schlägt er auf jede Rechnung den Normalsatz von 8.1 % auf (Art. 25 MWSTG). Die MWST ist kein Einkommen, du lieferst sie an die ESTV ab. Kalkuliere deinen Stundensatz deshalb ohne MWST und schlage sie auf der Rechnung auf: 8 Stunden à CHF 120 ergeben CHF 960, plus 8.1 % MWST von CHF 77.76, total CHF 1'037.76.

Mit der effektiven Methode ziehst du die MWST auf Material und Werkzeug als Vorsteuer ab (Art. 28 MWSTG), deshalb rechnest du deine Kosten ohne MWST. Bist du nicht MWST-pflichtig, rechnest du die Kosten mit MWST, weil du keine Vorsteuer abziehen kannst. Mit dem Saldosteuersatz ist die branchenübliche Vorsteuer bereits im Satz berücksichtigt (Art. 37 Abs. 3 MWSTG); einzeln ziehst du sie dann nicht ab, deine Kosten rechnest du also mit MWST. Welche Methode zu dir passt, zeigt der Artikel MWST abrechnen mit effektiver Methode oder Saldosteuersatz.

Was Handwerker neben dem Stundensatz in der Buchhaltung beachten, etwa Fahrzeug, Werkzeug und Material, fasst die Seite Buchhaltung für Handwerker zusammen.


Regie, Pauschale oder Kostenvoranschlag: was das OR sagt

Wie dein Stundensatz beim Kunden ankommt, hängt davon ab, was ihr vereinbart. Für Handwerker gilt meist das Werkvertragsrecht: Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes, der Besteller zur Leistung einer Vergütung (Art. 363 OR). Drei Vereinbarungen sind üblich:

  • Nach Aufwand (Regie): Ist der Preis zum voraus gar nicht oder nur ungefähr bestimmt, wird er nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt (Art. 374 OR). Vereinbare deinen Stundensatz deshalb schriftlich und belege die Stunden mit einem Rapport.
  • Fester Preis (Pauschale): Du darfst keine Erhöhung fordern, auch wenn du mehr Arbeit oder grössere Auslagen hattest als vorgesehen, und der Kunde zahlt den vollen Preis auch bei weniger Aufwand (Art. 373 Abs. 1 und 3 OR). Nur wenn ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände die Fertigstellung hindern oder übermässig erschweren, kann das Gericht den Preis erhöhen oder den Vertrag auflösen (Abs. 2). Für die Pauschale rechnest du geschätzte Stunden mal Stundensatz plus eine Reserve, denn das Risiko einer Fehlschätzung trägst du.
  • Ungefährer Kostenansatz (Kostenvoranschlag): Wird er ohne Zutun des Kunden unverhältnismässig überschritten, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten; bei Bauten auf seinem Grundstück kann er stattdessen eine angemessene Herabsetzung verlangen (Art. 375 OR). Eine Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht. Schätze deshalb realistisch und melde Mehraufwand früh.

Erbringst du kein Werk, sondern eine Dienstleistung wie Beratung, gilt in der Regel das Auftragsrecht. Dort ist eine Vergütung geschuldet, wenn sie verabredet oder üblich ist (Art. 394 Abs. 3 OR); halte deinen Stundensatz deshalb in der Offerte oder im Vertrag fest. Wie eine Offerte aufgebaut ist, zeigt die Anleitung Offerte erstellen.

Für die Abrechnung nach Aufwand erfasst du deine Stunden am besten laufend: In der Zeiterfassung mit Projekten und Rechnungen von Pfeffersack erfasst du Stunden mit dem Timer je Kunde und Projekt und übernimmst sie in die Rechnung, im Standardbereich für die Einzelfirma wie in der doppelten Buchhaltung der GmbH. Im Standardbereich steht dabei jeder Zeiteintrag mit Datum und Beschreibung als eigene Rechnungsposition.


Tipps zur Preisverhandlung

Do's

✅ Kenne deinen Wert - Du bringst Expertise, Flexibilität und Erfahrung mit.

✅ Nenne deine Preise selbstbewusst - Ohne zu zögern oder zu rechtfertigen.

✅ Biete Pakete an - "Das Projekt kostet CHF X" statt Stundenpreise.

✅ Differenziere - Unterschiedliche Preise für unterschiedliche Kunden/Projekte.

✅ Überprüfe regelmässig - Mindestens einmal im Jahr mit der Formel: Steigen deine Kosten, steigt dein Satz.

Don'ts

❌ Nicht unter deinem Minimum gehen - Lieber "Nein" sagen.

❌ Nicht sofort rabattieren - Erst auf Nachfrage, mit Gegenleistung.

❌ Nicht über den Preis rechtfertigen - Qualität hat ihren Preis.

❌ Nicht ohne Vertrag arbeiten - Immer schriftlich festhalten.

Wenn der Kunde zu viel verhandelt

"Ich verstehe, dass das Budget begrenzt ist. Was können wir am Umfang anpassen, damit es für uns beide stimmt?"


Quick-Check: Ist dein Stundensatz zu tief?

Beantworte diese Fragen:

Frage Ja = Alarmsignal
Hast du am Monatsende wenig übrig? ⚠️
Legst du nichts für die Vorsorge zurück? ⚠️
Kannst du dir keinen Urlaub leisten? ⚠️
Arbeitest du mehr als 45h/Woche? ⚠️
Hast du Angst, Preise zu erhöhen? ⚠️

2+ Ja-Antworten? Zeit, deinen Stundensatz zu überdenken!


Fazit: Dein Stundensatz-Mindset

Die wichtigsten Learnings

  1. Angestellten-Vergleich ist falsch - Du trägst alle Kosten selbst
  2. Alle Kosten einrechnen - AHV, Steuern, Ferien, Vorsorge, Betriebskosten
  3. Realistische verrechenbare Stunden - Nicht 2'000, sondern 1'200-1'400
  4. Puffer einplanen - 10% für Unvorhergesehenes
  5. Selbstbewusst auftreten - Dein Preis reflektiert deinen Wert

Die Formel nochmals

Stundensatz = (Ziel-Netto + AHV + Steuern + Vorsorge + Kosten)
              ÷ Verrechenbare Stunden
              + 10% Puffer

Als Freelancer hast du genug um die Ohren. Mit der Buchhaltung für Freelancer von Pfeffersack behältst du den Überblick über Einnahmen und Ausgaben. In der Zeiterfassung hinterlegst du deinen Stundensatz im Projekt und übernimmst die erfassten Stunden in die Rechnung. Führst du eine GmbH und erfasst deine Zeiten in Moco, übernimmt die Moco-Anbindung deine Moco-Projekte samt Stundensatz in den GmbH-Bereich.

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Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundensatz als Freelancer?

Mit der Formel: Stundensatz = (Ziel-Netto + AHV + Steuern + Vorsorge + Betriebskosten) ÷ verrechenbare Stunden + 10% Puffer. Rechne zuerst deinen gesamten Jahresbedarf zusammen und teile ihn durch deine realistisch verrechenbaren Stunden (1'200-1'400 pro Jahr). Im Praxis-Beispiel oben ergibt ein Jahresbedarf von CHF 147'658 bei 1'320 verrechenbaren Stunden einen Mindest-Stundensatz von CHF 112 – mit 10% Puffer landet der empfohlene Stundensatz bei CHF 125-130.

Wie viele Stunden kann ich als Freelancer pro Jahr verrechnen?

Deutlich weniger, als du arbeitest: Nach Abzug von Ferien, Feiertagen und Krankheit bleiben etwa 44 Arbeitswochen, und davon sind 20-30% der Zeit nicht verrechenbar (Akquise, Offerten, Administration, Buchhaltung, Weiterbildung). Realistisch sind 1'200 Stunden pro Jahr, optimistisch 1'400, konservativ 1'000.

Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundensatz?

Der Stundenlohn ist der auf die Stunde umgerechnete Lohn eines Angestellten. Der Stundensatz ist dein Verrechnungssatz als Selbständiger – er muss zusätzlich AHV, Steuern, Versicherungen, Vorsorge, Betriebskosten und die nicht-verrechenbare Zeit abdecken. Deshalb gilt die Faustregel: mindestens das 1.5-2-fache des vergleichbaren Angestellten-Stundenlohns.

Welchen Stundenlohn hat ein selbständiger Handwerker in der Schweiz?

Einen festen Stundenlohn hat ein selbständiger Handwerker nicht: Er verrechnet einen Stundensatz und lebt vom Gewinn, der nach Fahrzeug, Werkstatt, Maschinen, Versicherungen und nicht verrechenbarer Zeit übrig bleibt. Im durchgerechneten Beispiel eines Schreiners braucht es für CHF 90'000 Gewinn vor AHV und Steuern mindestens CHF 105 pro verrechneter Stunde exkl. MWST (1'200 verrechenbare Stunden, CHF 36'000 Betriebskosten). Auf alle 1'760 Arbeitsstunden verteilt bleiben davon rund CHF 51 pro Stunde vor AHV und Steuern, nach 10 % AHV/IV/EO rund CHF 46. Material verrechnet er separat.

Muss ich auf meinen Stundensatz MWST schlagen?

Ja, sobald du MWST-pflichtig bist. Die Grenze liegt bei CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen (Art. 10 MWSTG); steuerpflichtig wirst du, sobald die Umsätze des letzten Geschäftsjahres sie erreicht haben, oder sofort, wenn beim Start absehbar ist, dass du sie innert 12 Monaten überschreitest (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Dann kommt der Normalsatz von 8.1 % auf die Rechnung (Art. 25 MWSTG): Aus CHF 120 pro Stunde werden CHF 129.72 inkl. MWST. Kalkuliere den Stundensatz selbst immer ohne MWST, denn die MWST lieferst du an die ESTV ab.

Welcher Stundensatz ist als Freelancer in der Schweiz üblich?

Eine amtliche Statistik dazu gibt es nicht: Die Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik erfasst Angestellte, keine Selbständigen. Der Satz hängt von deinen Kosten und deinen verrechenbaren Stunden ab. Die Beispiele in diesem Artikel kommen mit derselben Formel auf CHF 125-130 für einen IT-Freelancer in Zürich (CHF 6'500 netto pro Monat), CHF 125 für eine Grafikdesignerin mit 900 verrechenbaren Stunden und CHF 120 exkl. MWST für einen Schreiner mit Werkstatt und Lieferwagen.

Soll ich meinen Stundensatz auf der Website zeigen?

Das kommt auf deine Branche an. Für Standardleistungen (z.B. Webdesign-Pakete) kann es sinnvoll sein. Für individuelle Beratung eher nicht.

Wie oft soll ich meine Preise erhöhen?

Überprüfe deinen Stundensatz mindestens einmal im Jahr mit der Formel oben. Steigen Miete, Versicherungsprämien oder Software-Kosten oder sinken deine verrechenbaren Stunden, steigt dein Mindest-Stundensatz; eine feste Prozentzahl für die Erhöhung gibt es nicht. Bei bestehenden Kunden kommunizierst du eine Erhöhung mit 1-2 Monaten Vorlauf.

Was wenn alle Kunden "zu teuer" sagen?

Entweder hast du die falschen Kunden (Zielgruppe überdenken) oder kommunizierst den Wert nicht richtig. Selten ist der Preis das echte Problem.

Tagessatz oder Stundensatz?

Für längere Projekte ist ein Tagessatz oft besser - er verhindert Diskussionen über einzelne Stunden und gibt dir Planungssicherheit. Den Tagessatz rechnest du als Stundensatz mal Arbeitsstunden pro Tag; der Stundensatz-Rechner zeigt einen auf CHF 10 gerundeten Tagessatz mit an.

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