Privatentnahme & Privateinlage richtig buchen: Anleitung für Schweizer Einzelfirmen

Privatentnahme & Privateinlage richtig buchen: Anleitung für Schweizer Einzelfirmen

Privatentnahmen und Privateinlagen korrekt verbuchen — mit Buchungsbeispielen, Kontonummern nach KMU-Kontenrahmen und den wichtigsten Regeln für Einzelfirmen und GmbH.

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Du hast Geld vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto überwiesen. Oder du hast privat eine Rechnung bezahlt, die eigentlich ins Geschäft gehört. Jetzt sitzt du vor der Buchhaltung und fragst dich: Wie buche ich das?

Privatentnahmen und Privateinlagen gehören zum Alltag jeder Einzelfirma. Trotzdem sorgen sie regelmässig für Verwirrung — weil sie eben kein Aufwand und kein Ertrag sind, sondern direkt ins Eigenkapital gehen. In diesem Artikel erkläre ich dir, wie du beides korrekt verbuchst, welche Konten du brauchst und wo die Stolperfallen liegen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind Privatentnahmen und Privateinlagen?
  2. Das Privatkonto im Kontenrahmen KMU
  3. Buchungsbeispiele Schritt für Schritt
  4. Privatanteile korrekt berechnen
  5. Einzelfirma vs. GmbH — der entscheidende Unterschied
  6. Steuerliche Auswirkungen
  7. Häufige Fehler vermeiden
  8. Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Privatentnahmen und Privateinlagen?

Privatentnahme

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn du Geld oder Werte aus dem Geschäftsvermögen für private Zwecke verwendest. Das kann sein:

  • Geld: Überweisung vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto
  • Waren: Du nimmst Produkte aus dem Geschäft für den Eigengebrauch mit
  • Nutzung: Du fährst das Geschäftsauto privat oder nutzt das Geschäftshandy für Privates

Privateinlage

Bei einer Privateinlage ist es umgekehrt: Du bringst privates Geld oder Vermögenswerte ins Geschäft ein. Typische Beispiele:

  • Du überweist privates Geld auf das Geschäftskonto
  • Du bezahlst eine Geschäftsrechnung von deinem Privatkonto
  • Du bringst einen privaten Laptop ins Geschäft ein

Der entscheidende Punkt

Privatentnahmen und Privateinlagen sind weder Aufwand noch Ertrag. Sie verändern dein Eigenkapital — nicht deinen Gewinn. Das heisst:

  • Privatentnahme → Eigenkapital sinkt
  • Privateinlage → Eigenkapital steigt

Das ist der häufigste Denkfehler: Viele buchen den monatlichen Privatbezug als Lohnaufwand. Bei einer Einzelfirma gibt es aber keinen Lohn für den Inhaber. Mehr dazu im Abschnitt häufige Fehler.


Das Privatkonto im Kontenrahmen KMU

Im Schweizer Kontenrahmen KMU gibt es ein eigenes Konto für Privatentnahmen und -einlagen:

Konto 2850 — Privat (Inhaber)

Dieses Konto gehört zur Klasse 2 (Passiven) und ist Teil des Eigenkapitals. Es funktioniert so:

Vorgang Buchungsseite Wirkung auf Eigenkapital
Privatentnahme Soll (Konto 2850) Eigenkapital sinkt
Privateinlage Haben (Konto 2850) Eigenkapital steigt

Jahresabschluss

Am Jahresende wird das Privatkonto über das Eigenkapitalkonto (2800) abgeschlossen. Der Saldo von Konto 2850 wird auf Konto 2800 umgebucht. So startest du das neue Geschäftsjahr mit einem Privatkonto-Saldo von null. Zum Thema Jahresabschluss haben wir eine ausführliche Anleitung.

Wichtig: Konto 2850 ≠ Konto 2000

Ein häufiges Missverständnis: Konto 2000 ist das Kreditorenkonto (Lieferantenverbindlichkeiten), nicht das Privatkonto. Achte darauf, dass du Privatentnahmen immer auf 2850 buchst.

Hinweis: In einigen Kontenrahmen-Versionen heisst das Privatkonto 2900 statt 2850. Die Funktion ist identisch — prüfe deinen Kontenrahmen, welches Konto bei dir hinterlegt ist.


Buchungsbeispiele Schritt für Schritt

Hier die wichtigsten Buchungsbeispiele. Alle verwenden den Kontenrahmen KMU. Falls du mit Buchungssätzen noch nicht vertraut bist: Soll = links, Haben = rechts, die Summe ist immer gleich.

1. Geld vom Geschäftskonto privat abheben

Du überweist dir CHF 4'000 vom Geschäftskonto auf dein privates Bankkonto.

Buchung Konto Soll Haben
Eigenkapital sinkt 2850 Privat CHF 4'000.00
Bankkonto sinkt 1020 Bank CHF 4'000.00

Das Geld wechselt von der geschäftlichen in die private Sphäre. Dein Eigenkapital reduziert sich um CHF 4'000.

2. Bargeld aus der Kasse entnehmen

Du nimmst CHF 200 aus der Geschäftskasse für einen privaten Einkauf.

Buchung Konto Soll Haben
Eigenkapital sinkt 2850 Privat CHF 200.00
Kasse sinkt 1000 Kasse CHF 200.00

3. Privateinlage: Geld ins Geschäft einschiessen

Du überweist CHF 5'000 von deinem privaten Konto auf das Geschäftskonto, weil du eine grössere Anschaffung vorfinanzieren willst.

Buchung Konto Soll Haben
Bankkonto steigt 1020 Bank CHF 5'000.00
Eigenkapital steigt 2850 Privat CHF 5'000.00

4. Geschäftsrechnung privat bezahlt

Du bezahlst die Druckerpatronen für das Büro (CHF 85) versehentlich mit der privaten Karte.

Buchung Konto Soll Haben
Aufwand entsteht 6500 Büromaterial CHF 85.00
Privateinlage 2850 Privat CHF 85.00

Die Rechnung ist ein Geschäftsaufwand — die Zahlung kam aber aus dem Privatvermögen. Also: Aufwand buchen, Gegenposition auf Privat.

5. Privatanteil Geschäftsfahrzeug (jährlich)

Dein Geschäftsauto kostet CHF 40'000 (exkl. MWST). Die ESTV-Pauschale beträgt 0,9% pro Monat = 10,8% pro Jahr.

Privatanteil: CHF 40'000 × 10,8% = CHF 4'320 pro Jahr

Buchung Konto Soll Haben
Privatanteil 2850 Privat CHF 4'320.00
Aufwandminderung 6200 Fahrzeugaufwand CHF 4'320.00

Der Privatanteil reduziert den geschäftlichen Fahrzeugaufwand — denn dieser Anteil war ja privat. Einen ausführlichen Artikel dazu findest du unter Privatanteil Geschäftsfahrzeug.

6. Privatanteil Telefon und Internet

Deine monatliche Telefonrechnung beträgt CHF 120. Du schätzt den Privatanteil auf 25% = CHF 30.

Buchung Konto Soll Haben
Geschäftlicher Anteil 6510 Telefonaufwand CHF 90.00
Privatanteil 2850 Privat CHF 30.00
Zahlung 1020 Bank CHF 120.00

Hier buchst du den Privatanteil gleich bei der Erfassung der Rechnung — statt nachträglich zu korrigieren.

7. Sachentnahme: Ware privat verwenden

Du bist Bäcker und nimmst Brot und Gipfeli im Wert von CHF 50 (Verkaufspreis) für den Sonntagsbrunch mit nach Hause.

Buchung Konto Soll Haben
Privatentnahme 2850 Privat CHF 50.00
Warenertrag 3200 Warenertrag CHF 50.00

Sachentnahmen werden zum Verkaufspreis (Marktwert) bewertet — nicht zum Einstandspreis. Das ist wichtig, weil die ESTV bei einer Kontrolle den Marktwert verlangt.


Privatanteile korrekt berechnen

Nicht jede Privatentnahme ist ein einfacher Geldtransfer. Bei gemischt genutzten Gütern musst du den Privatanteil berechnen.

Geschäftsfahrzeug

Die ESTV gibt klare Sätze vor (gültig seit 2022):

Parameter Wert
Pauschale pro Monat 0,9% des Kaufpreises (exkl. MWST)
Pauschale pro Jahr 10,8% des Kaufpreises (exkl. MWST)
Mindestbetrag CHF 150 pro Monat (CHF 1'800/Jahr)
Gilt für Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid

Berechnungsbeispiel:

Fahrzeug Kaufpreis (exkl. MWST) Privatanteil/Monat Privatanteil/Jahr
Occasion CHF 15'000 CHF 15'000 CHF 150 (Minimum) CHF 1'800
Mittelklasse CHF 35'000 CHF 35'000 CHF 315 CHF 3'780
Oberklasse CHF 60'000 CHF 60'000 CHF 540 CHF 6'480

Alternative: Wer ein Fahrtenbuch führt, kann den tatsächlichen Privatanteil abrechnen — zu CHF 0.70 pro Kilometer. Das lohnt sich, wenn du das Auto nur selten privat nutzt. Details dazu im Artikel zum Privatanteil Geschäftsfahrzeug.

Telefon und Internet

Hier gibt es keine gesetzliche Pauschale. In der Praxis werden folgende Werte akzeptiert:

Nutzung Privatanteil
Vor allem geschäftlich, selten privat 10–20%
Gemischt (Normalfall) 20–30%
Vor allem privat, teilweise geschäftlich 40–50%

Tipp: Dokumentiere deine Schätzung und halte sie jedes Jahr gleich. Solange der Privatanteil plausibel ist, wird er in der Regel nicht beanstandet. Ein Bundesgerichtsentscheid (2C_658/2007) hat 40% Privatanteil für Telefon und Internet als zulässig bestätigt.

Weitere Privatanteile

Auch bei diesen Ausgaben kann ein Privatanteil anfallen:

  • Büroräume im Wohnhaus: Anteil der privaten Nutzfläche
  • Computer/Laptop: Geschätzt nach Nutzung (z.B. 20% privat)
  • Versicherungen: Wenn die Police gemischt ist (geschäftlich + privat)
  • Bewirtung: Geschäftsessen vs. privates Essen

Einzelfirma vs. GmbH — der entscheidende Unterschied

Dieser Abschnitt ist wichtig, denn die Regeln unterscheiden sich grundlegend je nach Rechtsform.

Einzelfirma: Volle Freiheit

Als Inhaber einer Einzelfirma gehört dir das Geschäftsvermögen. Du und deine Firma seid juristisch dieselbe Person. Deshalb:

  • ✅ Du kannst jederzeit Geld entnehmen oder einschiessen
  • ✅ Kein Darlehensvertrag nötig
  • ✅ Keine Verzinsung nötig
  • ✅ Keine Rückzahlungspflicht
  • ⚠️ Privatentnahmen reduzieren dein Eigenkapital

Die einzige Pflicht: Du musst die Entnahmen und Einlagen aufzeichnen (Art. 125 Abs. 2 DBG). Das geschieht automatisch über das Konto 2850.

GmbH und AG: Vorsicht geboten

Bei einer GmbH oder AG bist du nicht identisch mit der Gesellschaft. Die Firma ist eine eigene juristische Person. Wenn du als Gesellschafter Geld entnimmst, passiert Folgendes:

Was du machst Was es rechtlich ist Steuerliche Folge
Lohn auszahlen Lohn (Personalaufwand) AHV-pflichtig, Quellensteuer
Dividende ausschütten Gewinnausschüttung 35% Verrechnungssteuer
Geld entnehmen ohne Titel Aktionärsdarlehen Muss verzinst werden
Geld entnehmen ohne Vertrag Verdeckte Gewinnausschüttung 35% Verrechnungssteuer + Busse

Verdeckte Gewinnausschüttung — das teuerste Risiko

Wenn ein GmbH-Gesellschafter einfach Geld auf sein Privatkonto überweist, ohne dass ein Lohn, eine Dividende oder ein Darlehensvertrag dahintersteht, wertet die Steuerbehörde das als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Folgen:

  1. Gewinnkorrektur bei der GmbH (Gewinn wird aufgerechnet)
  2. 35% Verrechnungssteuer auf den Betrag
  3. Einkommenssteuer beim Gesellschafter
  4. Mögliche Nachsteuern und Bussen

Gesellschafterdarlehen: Die richtige Alternative

Wenn du als GmbH-Gesellschafter vorübergehend Geld brauchst, kannst du ein Darlehen von der Gesellschaft beziehen. Aber nur unter diesen Bedingungen:

  • Schriftlicher Darlehensvertrag (Fremdvergleich)
  • Marktübliche Verzinsung gemäss ESTV-Rundschreiben (2026: 1,75–3,5% je nach Höhe)
  • Rückzahlung muss realistisch sein — sonst wird es als simuliertes Darlehen eingestuft
  • Verhältnis zum Lohn beachten — ein Darlehen von CHF 200'000 bei einem Lohn von CHF 5'000/Monat ist nicht plausibel

Faustregel: In der Einzelfirma überweist du dir Geld = Privatbezug. In der GmbH zahlst du dir Lohn oder eine Dividende aus. Alles andere birgt steuerliche Risiken.


Steuerliche Auswirkungen

Einzelfirma: Privatentnahme ist steuerneutral

Wenn du Geld vom Geschäfts- auf das Privatkonto überweist, hat das keine direkte Steuerfolge. Es ist lediglich eine Vermögensumlagerung innerhalb derselben Person. Besteuert wird der Gewinn deiner Einzelfirma — unabhängig davon, wie viel du davon entnimmst.

Ausnahme: Sachentnahmen mit stillen Reserven

Wenn du einen Vermögenswert (z.B. ein Geschäftsfahrzeug) ins Privatvermögen überführst, gilt der Marktwert im Zeitpunkt der Überführung als Veräusserungspreis (Art. 18 Abs. 2 DBG). Die Differenz zum Buchwert ist steuer- und AHV-pflichtiges Einkommen.

Beispiel: Dein Lieferwagen hat einen Buchwert von CHF 8'000. Der Marktwert beträgt CHF 15'000. Wenn du ihn privat übernimmst, musst du CHF 7'000 als Einkommen versteuern.

AHV-Beiträge für Selbständige

Die AHV-Beiträge berechnen sich aus dem Gewinn der Einzelfirma (nicht aus den Privatentnahmen). Aber: Wenn du Sachentnahmen zu versteuern hast, erhöht sich dein massgebliches Einkommen — und damit auch die AHV-Beiträge.

Die AHV-Beitragssätze für Selbständige betragen 5,371% bis 10% des jährlichen Erwerbseinkommens (mindestens CHF 530 pro Jahr).

Privateinlagen und Steuern

Privateinlagen haben keine Steuerfolge. Du erhöhst damit lediglich dein geschäftliches Eigenkapital. Die Einlage ist kein Ertrag und wird nicht besteuert.


Häufige Fehler vermeiden

❌ Fehler 1: Privatbezug als Lohn buchen

Das Problem: Du buchst deine monatliche Überweisung als Personalaufwand (5000 Lohnaufwand).

Warum falsch: In der Einzelfirma zahlst du dir keinen Lohn. Der Privatbezug reduziert das Eigenkapital, nicht den Gewinn. Wenn du ihn als Aufwand buchst, ist dein Gewinn zu tief — und du zahlst zu wenig Steuern.

Die Lösung: Buche auf 2850 Privat / 1020 Bank.

❌ Fehler 2: Privatausgaben als Geschäftsaufwand buchen

Das Problem: Die Migros-Rechnung für den privaten Wocheneinkauf läuft über das Geschäftskonto und wird als Aufwand gebucht.

Warum falsch: Private Ausgaben sind kein geschäftlich begründeter Aufwand. Bei einer Steuerprüfung werden sie aufgerechnet — mit Nachsteuern und Verzugszins.

Die Lösung: Private Ausgaben vom Geschäftskonto immer über 2850 Privat buchen, nicht über ein Aufwandkonto. Noch besser: Ein separates Geschäftskonto verwenden und private Ausgaben nur vom Privatkonto bezahlen.

❌ Fehler 3: Privatanteile vergessen

Das Problem: Du nutzt das Geschäftsauto auch am Wochenende, aber in der Buchhaltung taucht kein Privatanteil auf.

Warum falsch: Die Steuerbehörde kennt die ESTV-Pauschalen und prüft, ob ein Privatanteil verbucht ist. Fehlt er, wird er aufgerechnet.

Die Lösung: Privatanteile für Fahrzeug, Telefon und andere gemischt genutzte Güter mindestens einmal jährlich (besser quartalsweise) buchen. Details zur Berechnung findest du oben und im Artikel zum Privatanteil Geschäftsfahrzeug.

❌ Fehler 4: Keine Trennung von Privat- und Geschäftskonten

Das Problem: Alles läuft über ein einziges Bankkonto — private Einkäufe, Kundenrechnungen, Miete, Ferien.

Warum falsch: Du verlierst den Überblick, welche Zahlungen geschäftlich und welche privat sind. Jede Transaktion muss manuell zugeordnet werden, und bei einer Kontrolle fehlen klare Nachweise.

Die Lösung: Ein separates Geschäftskonto einrichten. Private Überweisungen gehen nur über 2850 Privat.

❌ Fehler 5: Sachentnahmen zum Einstandspreis bewerten

Das Problem: Du entnimmst Ware aus dem Geschäft und buchst sie zum Einkaufspreis.

Warum falsch: Sachentnahmen müssen zum Marktwert (Verkaufspreis) bewertet werden. Die Differenz zum Einstandspreis ist ein Ertrag.

Die Lösung: Buche 2850 Privat / 3200 Warenertrag zum Verkaufspreis. So wird der Ertrag korrekt erfasst.


Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Privatentnahme ein Aufwand?

Nein. Privatentnahmen sind kein Aufwand und haben keinen Einfluss auf den Gewinn. Sie reduzieren das Eigenkapital. Die Buchung geht auf das Konto 2850 Privat, nicht auf ein Aufwandkonto (Klasse 4-6).

Wie oft sollte ich Privatbezüge buchen?

Am besten monatlich, also so, wie du dir Geld überweist. Viele Einzelunternehmer überweisen sich monatlich einen festen Betrag als "Lohn" — in der Buchhaltung ist das eine Privatentnahme. Erfasse sie zeitnah, nicht erst am Jahresende.

Was ist der Unterschied zwischen Privatentnahme und Dividende?

Eine Privatentnahme gibt es nur in der Einzelfirma (und Personengesellschaft). Eine Dividende ist die Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG). Die Dividende unterliegt der Verrechnungssteuer von 35%, die Privatentnahme nicht.

Kann ich als Einzelfirma unbeschränkt Geld entnehmen?

Grundsätzlich ja — das Geld gehört dir. Aber bedenke: Jede Entnahme reduziert dein Eigenkapital. Wenn du mehr entnimmst als du verdienst, wird dein Eigenkapital negativ. Das kann bei Kreditanfragen oder gegenüber Lieferanten problematisch sein.

Muss ich Privatentnahmen in der Steuererklärung deklarieren?

Reine Geldentnahmen nicht separat — sie erscheinen automatisch in deiner Bilanz als reduziertes Eigenkapital. Sachentnahmen (z.B. Überführung eines Fahrzeugs) musst du aber als Einkommen deklarieren, weil sie stille Reserven auflösen.

Wie buche ich, wenn ich das Geschäftsauto verkaufe und privat nutze?

Das ist eine Überführung ins Privatvermögen, keine normale Privatentnahme. Buche den Verkehrswert als Erlös und den Buchwert als Abgang:

Buchung Konto Soll Haben
Privatentnahme zum Marktwert 2850 Privat CHF 15'000.00
Buchwert ausbuchen 1500 Fahrzeuge CHF 8'000.00
Buchgewinn 8510 Gewinne aus Anlagenabgang CHF 7'000.00

Der Buchgewinn von CHF 7'000 ist steuer- und AHV-pflichtiges Einkommen.

Gilt die einfache Buchhaltung auch für Privatentnahmen?

Wenn du eine einfache Buchhaltung führst (Milchbüchlein), haben Privatentnahmen und -einlagen keinen Einfluss auf dein Ergebnis — weil du keine Bilanz führst. Trotzdem musst du sie gemäss Art. 125 Abs. 2 DBG aufzeichnen. Führe dazu eine separate Liste aller Privatentnahmen und -einlagen.


Zusammenfassung

Regel Details
Konto 2850 Privat im Kontenrahmen KMU
Privatentnahme buchen 2850 Privat (Soll) / 1020 Bank (Haben)
Privateinlage buchen 1020 Bank (Soll) / 2850 Privat (Haben)
Privatanteile Fahrzeug: 0,9%/Monat; Telefon: 20–30% pauschal
Einzelfirma Jederzeit möglich, keine Steuerfolge bei Geld
GmbH Nur als Lohn, Dividende oder Darlehen — sonst verdeckte Gewinnausschüttung
Sachentnahmen Zum Marktwert bewerten, stille Reserven versteuern
Häufigster Fehler Privatbezug als Lohnaufwand buchen

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