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Privatanteil Geschäftsfahrzeug Schweiz 2026 | Pfeffersack
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Privatanteil Geschäftsfahrzeug Schweiz 2026: Anleitung

Privatanteil Geschäftsfahrzeug Schweiz 2026: Anleitung

Privatanteil Geschäftsfahrzeug 2026 korrekt berechnen: 0.9 % pro Monat, mindestens CHF 150. Mit Beispielen, MWST-Deklaration, Lohnausweis und Buchungssätzen.

Wasili Aebi
24. Januar 2026
Aktualisiert: 9. Juli 2026
12 min read
SteuernFahrzeugPrivatanteilMWSTBuchhaltung
TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Privatanteil beträgt pauschal 0.9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat – also 10.8 % pro Jahr, mindestens jedoch CHF 150 pro Monat.
  • Die Pauschale gilt nur, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % geschäftlich genutzt wird – sonst braucht es die effektive Abrechnung per Fahrtenbuch.
  • Bei GmbH/AG ist der Privatanteil AHV-pflichtiger Lohnbestandteil (Lohnausweis Ziffer 2.2, Feld F ankreuzen), bei der Einzelfirma ein Privatbezug über das Privatkonto.
  • Der Privatanteil versteht sich inkl. MWST und wird in Ziffer 200 der MWST-Abrechnung zum Normalsatz von 8.1 % deklariert.
  • Die einmal gewählte Methode (Pauschale oder Fahrtenbuch) muss für das ganze Jahr beibehalten werden – ein Wechsel ist erst beim Fahrzeugwechsel möglich.
  • Inhaltsverzeichnis
  • Was ist der Privatanteil?
  • Warum ist das wichtig?
  • Aktuelle ESTV-Sätze 2026
  • Pauschale Methode (Standard)
  • Voraussetzungen
  • Berechnung mit Beispielen
  • Die Formel
  • Beispiel 1: Mittelklasse-Fahrzeug
  • Beispiel 2: Premium-Fahrzeug
  • Beispiel 3: Günstiges Fahrzeug (Minimum greift)
  • Bei Leasing
  • Fahrtenbuch vs. Pauschale
  • Option 1: Pauschale Methode (0.9%)
  • Option 2: Effektive Methode (Fahrtenbuch)
  • Anforderungen an das Fahrtenbuch
  • Wann lohnt sich welche Methode?
  • MWST-Behandlung
  • Bei überwiegend geschäftlicher Nutzung (> 50%)
  • Berechnung MWST auf Privatanteil
  • Bei weniger als 50% geschäftlicher Nutzung
  • Unterschiede Einzelfirma vs. GmbH
  • Einzelfirma (Selbständigerwerbende)
  • GmbH / AG
  • Lohnausweis korrekt ausfüllen
  • Elektrofahrzeuge
  • MWST-Behandlung
  • Automobilsteuer
  • Stromkosten
  • Häufige Fehler vermeiden
  • ❌ Fehler 1: Falsche Bemessungsgrundlage
  • ❌ Fehler 2: Feld F im Lohnausweis vergessen
  • ❌ Fehler 3: Fahrtenbuch in Excel
  • ❌ Fehler 4: MWST auf Privatanteil vergessen
  • ❌ Fehler 5: Mehrere Fahrzeuge falsch behandelt
  • ❌ Fehler 6: Methodenwechsel während des Jahres
  • ❌ Fehler 7: Keine Dokumentation der 50%-Regel
  • Buchungsbeispiele
  • Beispiel 1: GmbH - Monatlicher Privatanteil
  • Beispiel 2: Einzelfirma - Jährlicher Privatanteil
  • Checkliste Privatanteil Geschäftsfahrzeug
  • Häufige Fragen
  • Wie hoch ist der Privatanteil für das Geschäftsfahrzeug 2026?
  • Gilt die 0.9%-Pauschale auch für Elektrofahrzeuge?
  • Kann ich den Privatanteil mit einem Fahrtenbuch tiefer ansetzen?
  • Muss ich auf den Privatanteil MWST abrechnen?
  • Fazit

Nutzt du dein Geschäftsfahrzeug auch privat, musst du 0.9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat als Privatanteil versteuern – das sind 10.8 % pro Jahr, mindestens aber CHF 150 pro Monat. Die Pauschale gilt, wenn du das Fahrzeug zu mehr als 50 % geschäftlich nutzt; alternativ kannst du den Privatanteil mit einem Fahrtenbuch effektiv abrechnen. Bei einer GmbH oder AG ist der Privatanteil AHV-pflichtiger Lohnbestandteil und gehört auf den Lohnausweis, bei der Einzelfirma verbuchst du ihn als Privatbezug. Zusätzlich schuldest du darauf MWST. In diesem Artikel erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie du den Privatanteil korrekt berechnest, verbuchst und deklarierst – und welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest.

Geschäftsfahrzeug Privatanteil

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der Privatanteil?
  2. Aktuelle ESTV-Sätze 2026
  3. Berechnung mit Beispielen
  4. Fahrtenbuch vs. Pauschale
  5. MWST-Behandlung
  6. Unterschiede Einzelfirma vs. GmbH
  7. Elektrofahrzeuge
  8. Häufige Fehler vermeiden
  9. Buchungsbeispiele
  10. Häufige Fragen

Was ist der Privatanteil?

Wenn du ein Geschäftsfahrzeug auch privat nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Diesen Vorteil nennt man Privatanteil. Er muss versteuert werden als:

  • Einkommen (Einkommenssteuer)
  • Lohnbestandteil (AHV/IV/EO-pflichtig bei GmbH/AG)
  • Umsatz (MWST-pflichtig)

Warum ist das wichtig?

Konsequenz Folge bei Nichtbeachtung
Steuernachzahlung Nachforderung plus Verzugszins
AHV-Korrektur Nachzahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
MWST-Korrektur Nachzahlung plus Verzugszins
Steuerhinterziehung Bussen möglich

Aktuelle ESTV-Sätze 2026

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) legt die Sätze fest:

Pauschale Methode (Standard)

Kriterium Aktueller Satz / Betrag
Monatliche Pauschale 0.9% des Kaufpreises (exkl. MWST)
Jährliche Pauschale 10.8% des Kaufpreises
Mindestbetrag pro Monat CHF 150
Mindestbetrag pro Jahr CHF 1'800

Wichtig: Seit 2022 gilt 0.9% (vorher 0.8%) - der Arbeitsweg ist nun integriert.

Voraussetzungen

Die Pauschale gilt nur, wenn:

  • ✅ Das Fahrzeug zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird
  • ✅ Es sich um einen Personenwagen handelt (max. 3.5t, max. 9 Personen)

ESTV Sätze verstehen


Berechnung mit Beispielen

Die Formel

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│                                                                 │
│  Privatanteil pro Monat = Kaufpreis (exkl. MWST) × 0.9%        │
│                                                                 │
│  Privatanteil pro Jahr  = Kaufpreis (exkl. MWST) × 10.8%       │
│                                                                 │
│  Minimum: CHF 150/Monat bzw. CHF 1'800/Jahr                    │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Beispiel 1: Mittelklasse-Fahrzeug

Position Betrag (CHF)
Kaufpreis inkl. MWST 45'000
Kaufpreis exkl. MWST 41'628
Privatanteil pro Monat (0.9%) 374.65
Privatanteil pro Jahr (10.8%) 4'495.80

Beispiel 2: Premium-Fahrzeug

Position Betrag (CHF)
Kaufpreis inkl. MWST 85'000
Kaufpreis exkl. MWST 78'631
Privatanteil pro Monat (0.9%) 707.70
Privatanteil pro Jahr (10.8%) 8'492.10

Beispiel 3: Günstiges Fahrzeug (Minimum greift)

Position Betrag (CHF)
Kaufpreis inkl. MWST 15'000
Kaufpreis exkl. MWST 13'876
Berechnet (0.9%) 124.88
Minimum greift 150.00 pro Monat

Bei Leasing

Bei Leasingfahrzeugen gilt der Barkaufpreis (exkl. MWST) laut Leasingvertrag als Bemessungsgrundlage.


Fahrtenbuch vs. Pauschale

Du hast zwei Möglichkeiten, den Privatanteil zu ermitteln:

Option 1: Pauschale Methode (0.9%)

Vorteile:

  • ✅ Einfach und schnell
  • ✅ Kein Aufwand für Dokumentation
  • ✅ Von der ESTV akzeptiert

Nachteile:

  • ❌ Kann teurer sein bei wenig Privatnutzung
  • ❌ Keine Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung

Option 2: Effektive Methode (Fahrtenbuch)

Vorteile:

  • ✅ Kann günstiger sein bei wenig Privatnutzung
  • ✅ Exakte Abbildung der Realität

Nachteile:

  • ❌ Hoher Dokumentationsaufwand
  • ❌ Strenge Anforderungen an das Fahrtenbuch

Anforderungen an das Fahrtenbuch

Ein gültiges Fahrtenbuch muss enthalten:

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ FAHRTENBUCH - PFLICHTANGABEN                                    │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Für JEDE Fahrt:                                                 │
│                                                                 │
│ □ Datum                                                         │
│ □ Uhrzeit (Start und Ende)                                      │
│ □ Kilometerstand (vor und nach der Fahrt)                       │
│ □ Gefahrene Kilometer                                           │
│ □ Start- und Zielort                                            │
│ □ Fahrtzweck (geschäftlich/privat)                              │
│ □ Bei Geschäftsfahrt: Besuchte Person/Firma                     │
│                                                                 │
│ WICHTIG:                                                        │
│ • Muss manipulationssicher sein                                 │
│ • Excel ist NICHT zulässig!                                     │
│ • Lückenlose Führung erforderlich                               │
│ • Elektronische Fahrtenbücher nur wenn revisionssicher          │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Wann lohnt sich welche Methode?

Anteil private Nutzung Empfohlene Methode
Unter 20% Fahrtenbuch kann sich lohnen
20-50% Abwägen, meist Pauschale einfacher
Über 50% Pauschale (oder Fahrzeug ins Privatvermögen)

Bei Taxi- und Fahrdienstunternehmen ist das Fahrzeug fast ausschliesslich im Einsatz; was bei ihrer Buchhaltung sonst noch zählt, von den Tageseinnahmen über Plattform-Abrechnungen bis zu Tank- und Werkstattbelegen, zeigt die Seite Buchhaltung für Taxi- und Fahrdienste.

Wichtig: Einmal gewählte Methode beibehalten! Wechsel nur bei Fahrzeugwechsel möglich.

Fahrtenbuch führen


MWST-Behandlung

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs gilt mehrwertsteuerlich als Leistung, die du zum Normalsatz abrechnen musst – die Rechtsgrundlage dafür ist das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG). Der aktuelle Normalsatz von 8.1 % ist bei den MWST-Steuersätzen der ESTV publiziert. Den MWST-Anteil aus dem Bruttobetrag rechnest du am schnellsten mit unserem MWST-Rechner heraus.

Bei überwiegend geschäftlicher Nutzung (> 50%)

Vorgang MWST-Behandlung
Kauf oder Leasing Voller Vorsteuerabzug möglich
Unterhalt und Betrieb Voller Vorsteuerabzug möglich
Privatanteil Als Umsatz deklarieren (8.1%)

Berechnung MWST auf Privatanteil

Der monatliche Privatanteil gilt als inklusive MWST:

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ MWST-BERECHNUNG PRIVATANTEIL                                    │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Beispiel: Kaufpreis CHF 50'000 (exkl. MWST)                     │
│                                                                 │
│ Privatanteil pro Monat: CHF 50'000 × 0.9% = CHF 450.00         │
│                                                                 │
│ Dieser Betrag versteht sich INKL. MWST                          │
│                                                                 │
│ MWST-Betrag: CHF 450 ÷ 1.081 × 0.081 = CHF 33.72               │
│ Netto-Betrag: CHF 450 ÷ 1.081 = CHF 416.28                     │
│                                                                 │
│ Deklaration: Ziffer 200 der MWST-Abrechnung                     │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Bei weniger als 50% geschäftlicher Nutzung

  • ⚠️ Vorsteuerabzug muss proportional korrigiert werden
  • ⚠️ Effektive Ermittlung mittels Fahrtenbuch erforderlich

Unterschiede Einzelfirma vs. GmbH

Einzelfirma (Selbständigerwerbende)

Aspekt Regelung
Zuordnung Über 50% geschäftlich = Geschäftsvermögen
Verbuchung Als Privatbezug (Konto 2850 Privat)
Lohnausweis Nicht relevant
Sozialabgaben Keine zusätzlichen

Der Privatanteil ist bei der Einzelfirma quasi das Gegenstück zu den abzugsfähigen Kosten: Welche Ausgaben du überhaupt geltend machen darfst, zeigt dir unser Guide zu den Geschäftsausgaben in der Einzelfirma.

GmbH / AG

Aspekt Regelung
Lohnausweis Ziffer 2.2 deklarieren
Feld F Ankreuzen (unentgeltliche Beförderung)
Sozialabgaben AHV/IV/EO/ALV-pflichtig
Mehrere Fahrzeuge Ab 2. Fahrzeug: 100% als Privatanteil

Weil der Privatanteil bei der GmbH als Naturallohn über die Lohnabrechnung läuft, lohnt sich eine saubere Lohnbuchhaltung – dort werden auch die Sozialabgaben darauf korrekt abgerechnet. Einen Überblick über die Buchhaltung deiner GmbH insgesamt findest du auf unserer Seite Buchhaltung für die GmbH. Und falls du dich als Inhaber fragst, wie du dir neben dem Naturallohn am besten Geld auszahlst: Der Vergleich Dividende vs. Lohn bei der GmbH rechnet es dir vor.

Lohnausweis korrekt ausfüllen

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ LOHNAUSWEIS - GESCHÄFTSFAHRZEUG                                 │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Ziffer 2.2 - Gehaltsnebenleistungen                             │
│ ────────────────────────────────────                            │
│ "Privatanteil Geschäftsfahrzeug"              CHF 4'500.00      │
│                                                                 │
│ Feld F - Unentgeltliche Beförderung                             │
│ ───────────────────────────────────                             │
│ [X] Ankreuzen wenn Arbeitsweg mit Geschäftsfahrzeug             │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Wichtig: Vergisst du Feld F, kann der Mitarbeiter fälschlicherweise den Fahrtkostenabzug geltend machen!


Elektrofahrzeuge

MWST-Behandlung

Die ESTV macht keinen Unterschied zwischen Elektro- und Verbrennerfahrzeugen:

  • ✅ Gleiche 0.9% Pauschale
  • ✅ Gleiches Minimum (CHF 150/Monat)
  • ✅ Gleiche Vorsteuerabzugsregeln

Automobilsteuer

Seit 1. Januar 2024 gilt:

  • 4% Importsteuer auch auf Elektrofahrzeuge
  • Die bisherige Steuerbefreiung wurde aufgehoben

Stromkosten

Ladevorgang Steuerliche Behandlung
Laden am Arbeitsort Geschäftskosten
Laden zu Hause (geschäftlich) Abzugsfähig (mit Nachweis)
Laden zu Hause (privat) Nicht abzugsfähig

Tipp: Führe eine separate Dokumentation der Ladevorgänge!

Elektrofahrzeug


Häufige Fehler vermeiden

❌ Fehler 1: Falsche Bemessungsgrundlage

Problem: Katalogpreis statt effektiver Kaufpreis verwendet.

Lösung: Immer den tatsächlich bezahlten Preis (exkl. MWST) verwenden.

❌ Fehler 2: Feld F im Lohnausweis vergessen

Problem: Mitarbeiter kann unberechtigten Fahrtkostenabzug machen.

Lösung: Bei Arbeitsweg mit Geschäftsfahrzeug immer Feld F ankreuzen.

❌ Fehler 3: Fahrtenbuch in Excel

Problem: Excel ist manipulierbar und wird nicht akzeptiert.

Lösung: Physisches Bordbuch oder manipulationssichere App verwenden.

❌ Fehler 4: MWST auf Privatanteil vergessen

Problem: Privatanteil nicht in MWST-Abrechnung deklariert.

Lösung: Monatlich/quartalsweise in Ziffer 200 deklarieren. Weitere typische Stolperfallen bei der Abrechnung findest du im Artikel MWST-Fehler vermeiden.

❌ Fehler 5: Mehrere Fahrzeuge falsch behandelt

Problem: Für Zweitfahrzeug normalen Privatanteil berechnet.

Lösung: Ab dem 2. Fahrzeug pro Person: 100% der Kosten als Privatanteil.

❌ Fehler 6: Methodenwechsel während des Jahres

Problem: Von Pauschale auf Fahrtenbuch gewechselt (oder umgekehrt).

Lösung: Methode für das gesamte Jahr beibehalten.

❌ Fehler 7: Keine Dokumentation der 50%-Regel

Problem: Bei Kontrolle kann überwiegende Geschäftsnutzung nicht nachgewiesen werden.

Lösung: Mindestens grobe Aufzeichnungen führen.


Buchungsbeispiele

Beispiel 1: GmbH - Monatlicher Privatanteil

Ausgangslage: Kaufpreis CHF 50'000 (exkl. MWST), Privatanteil CHF 450/Monat

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ BUCHUNG GmbH - Privatanteil Geschäftsfahrzeug                   │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Soll:  5000 Lohnaufwand (Naturallohn)         CHF    450.00    │
│ Haben: 5009 Durchlaufkonto                    CHF    450.00    │
│                                                                 │
│ Soll:  5700 Sozialversicherungsaufwand        CHF     28.80    │
│ Haben: 2270 Verbindlichkeiten AHV             CHF     28.80    │
│        (AG-Anteil 6.4% auf CHF 450)                            │
│                                                                 │
│ Soll:  5009 Durchlaufkonto                    CHF    450.00    │
│ Haben: 6270 Privatanteil Fahrzeug             CHF    450.00    │
│                                                                 │
│ Soll:  6270 Privatanteil Fahrzeug             CHF     33.72    │
│ Haben: 2200 Geschuldete MWST                  CHF     33.72    │
│        (MWST: 450 / 1.081 × 0.081)                             │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Beispiel 2: Einzelfirma - Jährlicher Privatanteil

Ausgangslage: Kaufpreis CHF 35'000 (exkl. MWST), Privatanteil CHF 3'780/Jahr

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ BUCHUNG Einzelfirma - Privatanteil Geschäftsfahrzeug            │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ Soll:  2850 Privat                            CHF  3'780.00    │
│ Haben: 6270 Privatanteil Fahrzeug             CHF  3'780.00    │
│                                                                 │
│ Soll:  6270 Privatanteil Fahrzeug             CHF    283.62    │
│ Haben: 2200 Geschuldete MWST                  CHF    283.62    │
│        (MWST: 3'780 / 1.081 × 0.081)                           │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Checkliste Privatanteil Geschäftsfahrzeug

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│         CHECKLISTE PRIVATANTEIL GESCHÄFTSFAHRZEUG               │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ GRUNDLAGEN                                                      │
│ □ Kaufpreis (exkl. MWST) dokumentiert                           │
│ □ Methode gewählt (Pauschale oder Fahrtenbuch)                  │
│ □ > 50% geschäftliche Nutzung nachweisbar                       │
│                                                                 │
│ BERECHNUNG                                                      │
│ □ 0.9% pro Monat vom Kaufpreis (exkl. MWST)                     │
│ □ Minimum CHF 150/Monat geprüft                                 │
│ □ Bei Leasing: Barkaufpreis verwendet                           │
│                                                                 │
│ LOHNAUSWEIS (GmbH/AG)                                           │
│ □ Ziffer 2.2 ausgefüllt                                         │
│ □ Feld F angekreuzt (bei Arbeitsweg)                            │
│ □ Sozialabgaben berechnet                                       │
│                                                                 │
│ MWST                                                            │
│ □ Privatanteil in Ziffer 200 deklariert                         │
│ □ MWST-Betrag korrekt berechnet                                 │
│                                                                 │
│ BUCHHALTUNG                                                     │
│ □ Monatliche/jährliche Buchung vorgenommen                      │
│ □ Bei Einzelfirma: Privatkonto belastet                         │
│ □ Bei GmbH/AG: Als Lohnbestandteil erfasst                      │
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└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Privatanteil für das Geschäftsfahrzeug 2026?

Der pauschale Privatanteil beträgt 2026 unverändert 0.9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat, also 10.8 % pro Jahr. Es gilt ein Mindestbetrag von CHF 150 pro Monat bzw. CHF 1'800 pro Jahr. Bei einem Fahrzeug mit Kaufpreis von CHF 40'000 (exkl. MWST) sind das CHF 360 pro Monat oder CHF 4'320 pro Jahr. Bei Leasingfahrzeugen dient der Barkaufpreis gemäss Leasingvertrag als Bemessungsgrundlage.

Gilt die 0.9%-Pauschale auch für Elektrofahrzeuge?

Ja. Die ESTV macht keinen Unterschied zwischen Elektro- und Verbrennerfahrzeugen: Es gelten dieselbe Pauschale von 0.9 % pro Monat, dasselbe Minimum von CHF 150 pro Monat und dieselben Vorsteuerabzugsregeln. Einzig bei den Stromkosten lohnt sich eine separate Dokumentation der Ladevorgänge, damit du geschäftliche und private Ladungen sauber trennen kannst.

Kann ich den Privatanteil mit einem Fahrtenbuch tiefer ansetzen?

Ja, statt der Pauschale kannst du die effektive Methode wählen: Du führst ein lückenloses Fahrtenbuch und rechnest nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer ab. Das lohnt sich vor allem, wenn du das Fahrzeug kaum privat nutzt (unter etwa 20 % Privatanteil). Die Anforderungen sind aber streng: Jede Fahrt muss mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck erfasst werden, und das Fahrtenbuch muss manipulationssicher sein – eine einfache Excel-Tabelle wird nicht akzeptiert.

Muss ich auf den Privatanteil MWST abrechnen?

Ja, sofern dein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist. Der Privatanteil versteht sich als Betrag inklusive MWST und wird in Ziffer 200 der MWST-Abrechnung zum Normalsatz von 8.1 % deklariert. Bei einem Privatanteil von CHF 450 pro Monat beträgt die geschuldete MWST also CHF 450 ÷ 1.081 × 0.081 = CHF 33.72. Im Gegenzug darfst du bei überwiegend geschäftlicher Nutzung die Vorsteuer auf Kauf, Leasing und Unterhalt voll abziehen.


Fazit

Der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug ist ein wichtiges Steuer-Thema. Mit der richtigen Dokumentation und Berechnung vermeidest du böse Überraschungen.

Die wichtigsten Punkte:

  • ✅ 0.9% pro Monat vom Kaufpreis (exkl. MWST)
  • ✅ Minimum CHF 150/Monat
  • ✅ Feld F im Lohnausweis nicht vergessen
  • ✅ MWST auf Privatanteil deklarieren
  • ✅ Methode konsequent beibehalten

Mit Pfeffersack behältst du den Überblick über alle Fahrzeugkosten und den Privatanteil. Die Software berechnet automatisch die korrekten Beträge für Steuererklärung und MWST-Abrechnung.

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Begriffe aus dem Lexikon

Kurz und verständlich erklärt – mit Gesetzesbezug und Beispiel.

Privatanteil

Steuern

Wert der privaten Nutzung eines Geschäftsguts, der als Einkommen aufgerechnet wird; für das Geschäftsfahrzeug pauschal 0,9 % des Kaufpreises pro Monat.

Einzelfirma

Recht

Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.

GmbH

Recht

Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.

Lohnausweis

Lohn

Jährliche, vom Arbeitgeber zwingend auszustellende Bescheinigung (Formular 11 ESTV) über alle Lohnzahlungen und Vergütungen an Arbeitnehmende für das Steuerjahr.

Mehrwertsteuer (MWST)

MWST

Allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes auf Lieferungen, Dienstleistungen, Eigenverbrauch und Bezügen aus dem Ausland — als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet.

MWST-Abrechnung

MWST

Periodische Meldung der Umsatz- und Vorsteuer an die ESTV; effektiv abrechnende Betriebe tun dies vierteljährlich, Saldosteuersatz-Betriebe halbjährlich.

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