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Einzelfirma in GmbH umwandeln: Ablauf & Kosten Schweiz 2026

Einzelfirma in GmbH umwandeln: Ablauf & Kosten Schweiz 2026

Einzelfirma in GmbH umwandeln: So läuft die Umstrukturierung nach FusG ab – mit Kosten, Steuerfolgen und Checkliste. Jetzt Schritt für Schritt planen.

Wasili Aebi
15. März 2026
Aktualisiert: 15. Juli 2026
14 min read
EinzelfirmaGmbHRechtsform wechselnUmstrukturierungSchweiz
TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Einzelfirma kann in der Schweiz nicht direkt umgewandelt werden: Du gründest eine neue GmbH, überträgst Aktiven und Passiven per Vermögensübertragung (Art. 69 ff. FusG) und löschst danach die Einzelfirma im Handelsregister.
  • Die Umstrukturierung kostet CHF 3'000–6'000 (ohne Stammkapital) und dauert typischerweise 2–4 Monate; die CHF 20'000 Stammkapital bleiben der GmbH als Betriebskapital erhalten.
  • Steuerneutral ist der Wechsel nur, wenn die Buchwerte übernommen werden und du die GmbH-Anteile während der 5-Jahres-Sperrfrist nicht verkaufst – sonst werden die stillen Reserven nachbesteuert.
  • Faustregel: Ab CHF 100'000–150'000 Jahresgewinn lohnt sich die GmbH steuerlich, dank Lohn-Dividenden-Split und tieferer Gewinnsteuer.
  • Der beste Zeitpunkt ist das Ende des Geschäftsjahres: Die Jahresrechnung dient dann direkt als Übernahmebilanz, und du sparst dir eine zusätzliche Zwischenbilanz.
  • Wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?
  • 1. Dein Gewinn übersteigt CHF 100'000 -- 150'000
  • 2. Du brauchst Haftungsschutz
  • 3. Du willst Partner oder Investoren aufnehmen
  • 4. Professionelles Auftreten für B2B-Kunden
  • 5. Dein Team wächst
  • Wichtig: Es gibt keine direkte "Umwandlung"
  • Schritt-für-Schritt: Von der Einzelfirma zur GmbH
  • Schritt 1: Zwischenbilanz erstellen
  • Schritt 2: GmbH gründen
  • Schritt 3: Sachübernahmevertrag abschliessen
  • Schritt 4: Öffentliche Beurkundung
  • Schritt 5: Handelsregistereintrag
  • Schritt 6: Verträge und Beziehungen übertragen
  • Kostenübersicht: Was kostet die Umstrukturierung?
  • Steuerliche Aspekte: Das musst du wissen
  • Stille Reserven und Steuerneutralität
  • AHV: Vom Selbständigen zum Angestellten
  • MWST: Meist problemlos übertragbar
  • Steuervergleich: Einzelfirma vs. GmbH
  • Der richtige Zeitpunkt
  • Vollständige Checkliste: Was muss übertragen werden?
  • Finanzen und Buchhaltung
  • Verträge und Rechte
  • Versicherungen
  • Personal und Sozialversicherungen
  • Kommunikation und IT
  • Behörden und Ämter
  • Häufige Fehler bei der Umstrukturierung
  • 1. Keine steuerliche Beratung einholen
  • 2. Den Zeitpunkt falsch wählen
  • 3. Zu tiefen Lohn festlegen
  • 4. Verträge vergessen zu übertragen
  • Einzelfirma behalten oder liquidieren?
  • Deine Buchhaltung wächst mit: Von der Einzelfirma zur GmbH mit Pfeffersack
  • Häufige Fragen
  • Kann ich meine Einzelfirma direkt in eine GmbH umwandeln?
  • Was kostet es, eine Einzelfirma in eine GmbH umzuwandeln?
  • Ist die Umwandlung in eine GmbH steuerfrei?
  • Wie lange dauert der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH?
  • Kann ich das Stammkapital mit dem Vermögen der Einzelfirma liberieren?
  • Fazit

Eine Einzelfirma lässt sich in der Schweiz nicht direkt in eine GmbH umwandeln. Der Wechsel läuft immer über drei Schritte: Du gründest eine neue GmbH, überträgst Aktiven und Passiven der Einzelfirma per Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. Fusionsgesetz auf die GmbH und löschst anschliessend die Einzelfirma im Handelsregister. Die Umstrukturierung kostet CHF 3'000 -- 6'000 (ohne Stammkapital), dauert typischerweise 2 -- 4 Monate und ist steuerneutral möglich, sofern du die Buchwerte übernimmst und die 5-Jahres-Sperrfrist einhältst. In diesem Leitfaden zeige ich dir jeden Schritt -- mit allen Kosten, steuerlichen Konsequenzen und einer vollständigen Checkliste.

Falls du zuerst prüfen willst, ob sich der Wechsel für dich überhaupt rechnet: Unser Einzelfirma-vs.-GmbH-Rechner vergleicht beide Rechtsformen mit deinen eigenen Zahlen. Die grundsätzlichen Unterschiede erklärt unser Vergleich Einzelfirma vs. GmbH. Und wenn dein bisheriges Rechnungstool an seine Grenzen stösst, hilft der Beitrag Wann ein Rechnungstool nicht mehr reicht beim nächsten Schritt.

Wann lohnt sich der Wechsel zur GmbH?

Nicht jede Einzelfirma muss eine GmbH werden. Aber es gibt klare Signale, dass der Zeitpunkt gekommen ist:

1. Dein Gewinn übersteigt CHF 100'000 -- 150'000

Bei der Einzelfirma wird der gesamte Geschäftsgewinn als Einkommen besteuert -- progressiv, also mit steigendem Steuersatz. Dazu kommen AHV-Beiträge von rund 10% auf den ganzen Gewinn. Bei einer GmbH zahlst du dir ein Gehalt (auf das AHV paritätisch abgerechnet wird) und den Rest als Dividende aus, die in den meisten Kantonen privilegiert besteuert wird.

Faustregel: Ab einem Jahresgewinn von CHF 100'000 bis 150'000 beginnt sich die GmbH steuerlich zu lohnen. Je nach Kanton kann der Schwellenwert variieren. Eine ausführliche Rechnung mit Beispielen findest du im Artikel Ab wann lohnt sich eine GmbH in der Schweiz?

2. Du brauchst Haftungsschutz

Als Einzelfirma haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen -- unbeschränkt. Jede geschäftliche Schuld ist gleichzeitig eine private Schuld. Bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dein Eigenheim, dein Sparkonto und dein Privatvermögen bleiben geschützt.

Das wird besonders relevant, wenn du:

  • Grössere Aufträge annimmst
  • Mitarbeitende einstellst
  • Verträge mit hohen Haftungsrisiken eingehst
  • In Geschäftsräume oder Inventar investierst

3. Du willst Partner oder Investoren aufnehmen

Eine Einzelfirma gehört per Definition einer einzelnen Person. Willst du jemanden beteiligen, brauchst du eine Gesellschaftsform. Bei der GmbH können Stammanteile an mehrere Gesellschafter verteilt werden.

4. Professionelles Auftreten für B2B-Kunden

Der Zusatz "GmbH" signalisiert Verbindlichkeit und Struktur. Besonders bei grösseren Kunden, öffentlichen Ausschreibungen oder internationalen Geschäftsbeziehungen wird eine Kapitalgesellschaft oft bevorzugt.

5. Dein Team wächst

Sobald du Mitarbeitende einstellst, wird die GmbH-Struktur mit klarer Trennung von Firma und Person ohnehin praktisch. Mehr dazu in unserem Artikel zum ersten Mitarbeiter einstellen.

Wichtig: Es gibt keine direkte "Umwandlung"

Hier kommt der häufigste Irrtum: Eine Einzelfirma kann in der Schweiz nicht direkt in eine GmbH umgewandelt werden. Es gibt keinen rechtlichen Mechanismus, der eine Einzelfirma in eine GmbH verwandelt. Die beiden Rechtsformen sind grundlegend verschieden -- die Einzelfirma ist keine juristische Person, die GmbH schon.

Was stattdessen passiert, ist eine Umstrukturierung in mehreren Schritten:

  1. Du gründest eine neue GmbH
  2. Du überträgst Aktiven und Passiven der Einzelfirma auf die GmbH (Vermögensübertragung nach FusG Art. 69 ff.)
  3. Du löschst die Einzelfirma im Handelsregister

Das Fusionsgesetz (FusG) ermöglicht diese Vermögensübertragung als Ganzes, sodass du nicht jeden einzelnen Vertrag und jedes Aktivum separat übertragen musst. Das spart Zeit und Kosten.

Schritt-für-Schritt: Von der Einzelfirma zur GmbH

Schritt 1: Zwischenbilanz erstellen

Bevor irgendetwas passiert, brauchst du eine aktuelle Bestandsaufnahme deiner Einzelfirma. Die Zwischenbilanz (Stichtagsbilanz) zeigt:

  • Alle Aktiven (Bankguthaben, Debitoren, Inventar, Fahrzeuge, etc.)
  • Alle Passiven (Kreditoren, Darlehen, Rückstellungen)
  • Eigenkapital (Reinvermögen)

Diese Bilanz dient als Grundlage für den Sachübernahmevertrag und muss den tatsächlichen Werten entsprechen. Tipp: Wähle als Stichtag den Abschluss eines Geschäftsjahres -- dann sparst du dir die zusätzliche Zwischenbilanz.

Falls du bisher mit einfacher Buchhaltung gearbeitet hast, musst du für die Umstrukturierung eine Bilanz erstellen. Unser Artikel zur Buchhaltung für Einzelfirmen erklärt, was du dafür brauchst.

Schritt 2: GmbH gründen

Parallel oder im Anschluss gründest du die neue GmbH. Das bedeutet:

  • Firmennamen prüfen auf zefix.ch
  • Statuten erstellen (Gesellschaftsvertrag)
  • Stammkapital einzahlen: Mindestens CHF 20'000 auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank
  • Notartermin für die öffentliche Beurkundung der Gründung

Den vollständigen Gründungsablauf findest du in unserem GmbH-Gründungsleitfaden.

Wichtig bei Sacheinlage: Wenn du die Vermögenswerte der Einzelfirma als Sacheinlage in die GmbH einbringst (statt die CHF 20'000 bar einzuzahlen), brauchst du zusätzlich:

  • Einen Sacheinlagevertrag mit Bewertung
  • Einen Gründungsbericht der Geschäftsführung
  • Allenfalls eine Prüfung durch eine zugelassene Revisionsgesellschaft

Schritt 3: Sachübernahmevertrag abschliessen

Der Sachübernahmevertrag (auch Übernahmevertrag oder Asset-Transfer-Agreement) regelt:

  • Welche Aktiven und Passiven übertragen werden
  • Zu welchem Wert die Übertragung erfolgt
  • Den Stichtag der Übernahme
  • Haftungsregelungen

Die Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. FusG ermöglicht die Übertragung des gesamten Geschäfts als Einheit. Das heisst: Verträge, Arbeitsverhältnisse und Verbindlichkeiten gehen kraft Gesetzes auf die GmbH über, ohne dass jeder einzelne Vertragspartner zustimmen muss.

Schritt 4: Öffentliche Beurkundung

Sowohl die GmbH-Gründung als auch die Vermögensübertragung müssen durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. In der Praxis lassen sich beide Schritte oft in einem Termin kombinieren.

Der Notar erstellt:

  • Die öffentliche Urkunde über die GmbH-Gründung
  • Die Beurkundung der Sachübernahme
  • Alle nötigen Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärungen

Schritt 5: Handelsregistereintrag

Nach der Beurkundung werden die Anmeldungen beim Handelsregisteramt eingereicht:

  • Neueintrag der GmbH
  • Löschung der Einzelfirma (sofern im Handelsregister eingetragen)

Bis zur Eintragung vergehen in der Regel 1--3 Wochen, je nach Kanton. Die Vermögensübertragung wird erst mit der Eintragung im Handelsregister rechtswirksam.

Schritt 6: Verträge und Beziehungen übertragen

Nach der formellen Umstrukturierung musst du alle geschäftlichen Beziehungen auf die GmbH umstellen:

  • Bankkonten (neues Geschäftskonto auf GmbH oder Umschreibung)
  • Versicherungen (Betriebs-, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung)
  • Mietverträge für Geschäftsräume
  • Lieferantenverträge
  • Kundenverträge
  • Lizenzen und Bewilligungen
  • Arbeitsverhältnisse (du selbst wirst Angestellter der GmbH)
  • IT-Verträge, Domains, Software-Abonnements

Kostenübersicht: Was kostet die Umstrukturierung?

Kostenposition Betrag
Notar (Gründung + Sachübernahme) CHF 800 -- 2'000
Handelsregistergebühren (Eintrag GmbH + Löschung EF) CHF 600 -- 1'000
Stammkapital (Liberierung, kein Aufwand) CHF 20'000
Revisionsstelle / Prüfbericht (bei Sacheinlage) CHF 1'000 -- 2'000
Treuhänder / Steuerberatung CHF 500 -- 2'000
Bankgebühren (Sperrkonto, neues Konto) CHF 100 -- 300
Gesamtkosten (ohne Stammkapital) CHF 3'000 -- 6'000

Zum Stammkapital: Die CHF 20'000 sind kein verlorener Aufwand. Nach der Gründung stehen sie der GmbH als Betriebskapital zur Verfügung. Du kannst sie für Geschäftszwecke einsetzen -- sie sind nicht eingefroren.

Laufende Mehrkosten der GmbH: Rechne mit ca. CHF 500 -- 1'500 pro Jahr für die Pflichten der doppelten Buchhaltung, Jahresabschluss und allenfalls eine eingeschränkte Revision. Mit einer guten Buchhaltungssoftware für die GmbH kannst du vieles selbst erledigen.

Steuerliche Aspekte: Das musst du wissen

Stille Reserven und Steuerneutralität

Das Schweizer Steuerrecht erlaubt die steuerneutrale Umstrukturierung, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Buchwerte werden übernommen (keine Aufwertung)
  • Das Unternehmen wird in der Schweiz weitergeführt
  • Die 5-Jahres-Sperrfrist wird eingehalten: Du darfst die GmbH-Anteile innerhalb von 5 Jahren nach der Umstrukturierung nicht verkaufen. Verkaufst du sie doch, werden die stillen Reserven nachträglich besteuert.

Werden diese Bedingungen erfüllt, fällt auf die Vermögensübertragung keine Einkommens- oder Gewinnsteuer an. Die stillen Reserven werden in der GmbH fortgeführt.

AHV: Vom Selbständigen zum Angestellten

Als Einzelfirma-Inhaber zahlst du AHV/IV/EO als Selbständigerwerbender -- rund 10% auf den gesamten Gewinn (bis zum Maximum). Mit der GmbH wirst du Angestellter deiner eigenen Firma. Die AHV-Beiträge werden paritätisch aufgeteilt: ca. 5.3% zahlt die GmbH als Arbeitgeberin, ca. 5.3% werden dir vom Lohn abgezogen.

Vorteil: AHV fällt nur auf deinen Lohn an, nicht auf den gesamten Geschäftsgewinn. Dividenden unterliegen nicht der AHV-Pflicht, sofern sie ein marktübliches Gehalt nicht ersetzen.

Nachteil: Du verlierst die Möglichkeit, den hohen Säule-3a-Beitrag für Selbständige ohne Pensionskasse zu nutzen (CHF 36'288 statt CHF 7'258 pro Jahr).

MWST: Meist problemlos übertragbar

Falls deine Einzelfirma MWST-pflichtig ist (Umsatz über CHF 100'000), kann die MWST-Nummer in der Regel auf die GmbH übertragen werden. Du musst die Übertragung bei der ESTV anmelden. Eine Abmeldung und Neuanmeldung ist in den meisten Fällen nicht nötig.

Steuervergleich: Einzelfirma vs. GmbH

Einzelfirma GmbH
Gewinnbesteuerung Progressiv als Einkommen (bis ~40%) Gewinnsteuer ca. 12--18% (kantonal)
Gewinnbezug Privatentnahme (steuerfrei) Lohn + Dividende (beides besteuert)
AHV/Sozialabgaben ~10% auf ganzen Gewinn ~10.6% auf Lohn (paritätisch), 0% auf Dividende
Doppelbesteuerung Nein Ja (Gewinn auf Stufe GmbH + Dividende als Einkommen)
Steueroptimierung Begrenzt Lohn-/Dividenden-Split möglich

Wichtig: Die optimale Aufteilung zwischen Lohn und Dividende solltest du mit einem Treuhänder besprechen. Es gibt kantonale Unterschiede, und die Steuerbehörden achten darauf, dass der Lohn marktüblich ist. Mehr dazu im Artikel Dividende vs. Lohn bei der GmbH -- oder rechne dein Szenario direkt im Lohn-oder-Dividende-Rechner durch.

Der richtige Zeitpunkt

Der ideale Zeitpunkt für die Umstrukturierung ist zum Ende eines Geschäftsjahres (typischerweise 31. Dezember). Das hat mehrere Vorteile:

  • Die Jahresrechnung der Einzelfirma dient gleichzeitig als Zwischenbilanz -- kein zusätzlicher Abschluss nötig
  • Klarer Stichtag für die Vermögensübertragung
  • Einfachere steuerliche Abgrenzung
  • Weniger Aufwand für Übergangs-Buchführung

Planung: Beginne 3--6 Monate vor dem gewünschten Stichtag mit der Planung. Du brauchst Zeit für die Zwischenbilanz, die Suche nach einem Notar, die Bankformalitäten und allenfalls die steuerliche Beratung.

Vollständige Checkliste: Was muss übertragen werden?

Damit bei der Umstrukturierung nichts vergessen geht, hier die vollständige Checkliste:

Finanzen und Buchhaltung

  • Bankkonten (Geschäftskonto, Sparkonto) auf GmbH umschreiben oder neues Konto eröffnen
  • Kreditkartenverträge übertragen
  • Offene Debitoren- und Kreditorenposten abschliessen oder übertragen
  • MWST-Nummer übertragen (ESTV-Anmeldung)
  • Doppelte Buchhaltung für die GmbH einrichten
  • Eröffnungsbilanz der GmbH erstellen

Verträge und Rechte

  • Mietvertrag für Geschäftsräume auf GmbH umschreiben
  • Leasingverträge übertragen
  • Kundenverträge anpassen (neue Vertragspartei)
  • Lieferantenverträge umschreiben
  • Lizenzen und Bewilligungen (branchenspezifisch) übertragen

Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung auf GmbH umstellen
  • Sachversicherungen anpassen
  • Berufshaftpflicht prüfen
  • Motorfahrzeugversicherung (bei Geschäftsfahrzeugen)
  • UVG-Versicherung (obligatorisch mit Angestellten, inkl. dir selbst)
  • BVG-Anschluss (Pensionskasse, obligatorisch als Angestellter)
  • Krankentaggeld-Versicherung

Personal und Sozialversicherungen

  • Arbeitsvertrag für dich selbst als Geschäftsführer erstellen
  • AHV-Ausgleichskasse: Anmeldung als Arbeitgeberin
  • BVG-Anschluss bei Vorsorgeeinrichtung
  • FAK-Anschluss (Familienausgleichskasse)
  • UVG (Betriebs- und Nichtberufsunfallversicherung)
  • Bestehende Arbeitsverträge anpassen (neue Arbeitgeberin)

Kommunikation und IT

  • Geschäftliche E-Mail-Adressen anpassen
  • Website und Impressum aktualisieren
  • Briefpapier, Visitenkarten, Stempel erneuern
  • Domain-Registrierungen übertragen
  • Software-Lizenzen umschreiben
  • Rechnungsvorlagen anpassen (neue Firmierung)

Behörden und Ämter

  • Handelsregistereintrag GmbH
  • Handelsregisterlöschung Einzelfirma
  • Steuerverwaltung informieren (Kanton + Bund)
  • AHV-Ausgleichskasse informieren
  • MWST-Übertragung bei ESTV
  • Branchenspezifische Bewilligungen erneuern

Häufige Fehler bei der Umstrukturierung

1. Keine steuerliche Beratung einholen

Die steuerneutrale Umstrukturierung ist an Bedingungen geknüpft. Wer diese nicht kennt oder die 5-Jahres-Sperrfrist verletzt, riskiert eine saftige Nachbesteuerung der stillen Reserven. Investiere in eine Stunde beim Steuerberater -- das kann tausende Franken sparen.

2. Den Zeitpunkt falsch wählen

Eine Umstrukturierung mitten im Geschäftsjahr erzeugt doppelten Aufwand: Zwischenbilanz der Einzelfirma, Eröffnungsbilanz der GmbH, zwei Steuererklärungen für dasselbe Jahr. Warte wenn möglich bis zum Jahresende.

3. Zu tiefen Lohn festlegen

Wenn du dir als GmbH-Geschäftsführer einen unrealistisch tiefen Lohn zahlst und den Grossteil als Dividende ausschüttest, wird die Steuerbehörde intervenieren. Ein marktübliches Gehalt ist Pflicht. Als Richtlinie: Mindestens CHF 60'000 -- 80'000 für eine Vollzeit-Geschäftsführung.

4. Verträge vergessen zu übertragen

Mietverträge, Versicherungen, Telefonverträge -- alles muss formal auf die GmbH lauten. Sonst bist du persönlich weiterhin Vertragspartei und haftest privat.

Einzelfirma behalten oder liquidieren?

In den meisten Fällen wird die Einzelfirma nach der Vermögensübertragung im Handelsregister gelöscht. Du kannst sie theoretisch auch behalten (z.B. für eine Nebentätigkeit), aber das wird selten empfohlen:

  • Doppelter administrativer Aufwand
  • Unklare Abgrenzung der Geschäftstätigkeiten
  • Risiko der Vermischung von Vermögen
  • Weiterhin persönliche Haftung für die Einzelfirma

Empfehlung: Sauberer Schnitt. Alles in die GmbH, Einzelfirma löschen.

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Der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH bedeutet auch einen Wechsel in der Buchhaltung: von der einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Milchbüchlein) zur doppelten Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung.

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Häufige Fragen

Kann ich meine Einzelfirma direkt in eine GmbH umwandeln?

Nein. Das Schweizer Recht kennt keine direkte Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH, weil die Einzelfirma keine juristische Person ist. Stattdessen gründest du eine neue GmbH, überträgst Aktiven und Passiven per Vermögensübertragung nach Art. 69 ff. FusG und löschst die Einzelfirma anschliessend im Handelsregister. Der Vorteil der Vermögensübertragung: Verträge, Arbeitsverhältnisse und Verbindlichkeiten gehen als Ganzes über, ohne dass jeder Vertragspartner einzeln zustimmen muss.

Was kostet es, eine Einzelfirma in eine GmbH umzuwandeln?

Rechne mit CHF 3'000 -- 6'000 für Notar, Handelsregistergebühren, allfälligen Prüfbericht bei Sacheinlage und Treuhandberatung. Dazu kommt das Stammkapital von mindestens CHF 20'000 -- das ist aber kein verlorener Aufwand, sondern steht der GmbH nach der Gründung als Betriebskapital zur Verfügung. Laufend musst du zusätzlich mit ca. CHF 500 -- 1'500 pro Jahr für doppelte Buchhaltung und Jahresabschluss rechnen.

Ist die Umwandlung in eine GmbH steuerfrei?

Die Umstrukturierung ist steuerneutral möglich, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die Buchwerte werden ohne Aufwertung übernommen, das Unternehmen wird in der Schweiz weitergeführt, und du verkaufst die GmbH-Anteile während der 5-Jahres-Sperrfrist nicht. Verletzt du die Sperrfrist, werden die stillen Reserven nachträglich als Einkommen besteuert. Hole dir für die Details eine steuerliche Beratung -- die Bedingungen musst du sauber dokumentieren.

Wie lange dauert der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH?

Der gesamte Prozess dauert typischerweise 2 -- 4 Monate: Zwischenbilanz erstellen, GmbH gründen, Sachübernahmevertrag beurkunden, Handelsregistereintrag (1 -- 3 Wochen je nach Kanton) und danach alle Verträge und Versicherungen umstellen. Plane 3 -- 6 Monate Vorlauf ein und lege den Stichtag idealerweise auf das Ende deines Geschäftsjahres -- dann dient die Jahresrechnung direkt als Übernahmebilanz.

Kann ich das Stammkapital mit dem Vermögen der Einzelfirma liberieren?

Ja, das nennt sich Sacheinlagegründung: Statt CHF 20'000 bar einzuzahlen, bringst du die Aktiven und Passiven der Einzelfirma als Sacheinlage in die GmbH ein. Dafür brauchst du einen Sacheinlagevertrag mit Bewertung, einen Gründungsbericht der Geschäftsführung und in der Regel eine Prüfungsbestätigung einer zugelassenen Revisionsgesellschaft. Das Reinvermögen der Einzelfirma muss den Wert des liberierten Stammkapitals decken.

Fazit

Die Umstrukturierung von einer Einzelfirma in eine GmbH ist kein bürokratisches Monster, aber sie erfordert sorgfältige Planung. Der Prozess dauert typischerweise 2 -- 4 Monate und kostet CHF 3'000 -- 6'000 (ohne Stammkapital). Dafür erhältst du Haftungsschutz, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten und eine professionelle Unternehmensstruktur.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Eine Einzelfirma wird nicht "umgewandelt", sondern durch Neugründung einer GmbH und Vermögensübertragung (FusG Art. 69 ff.) umstrukturiert
  2. Ab CHF 100'000 -- 150'000 Jahresgewinn lohnt sich die GmbH steuerlich
  3. Die Umstrukturierung ist steuerneutral möglich, wenn die Buchwerte übernommen werden und die 5-Jahres-Sperrfrist eingehalten wird
  4. Der beste Zeitpunkt ist zum Ende des Geschäftsjahres
  5. Plane 3 -- 6 Monate Vorlauf ein und investiere in steuerliche Beratung

Weiterführende Artikel:

  • Einzelfirma vs. GmbH: Der komplette Vergleich
  • GmbH gründen in der Schweiz: Anleitung
  • Buchhaltung GmbH Schweiz: Pflichten und Anleitung
  • Buchhaltung Einzelfirma Schweiz
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Begriffe aus dem Lexikon

Kurz und verständlich erklärt – mit Gesetzesbezug und Beispiel.

Einzelfirma

Recht

Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.

GmbH

Recht

Juristische Person mit Stammkapital von mindestens CHF 20'000 (voll liberiert), bei der die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Stammeinlage haften.

Bilanz

Buchhaltung

Stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiven) und Schulden inklusive Eigenkapital (Passiven) eines Unternehmens.

Dividende

Steuern

Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner; bei qualifizierten Beteiligungen ab 10 % zu 70 % als Einkommen steuerbar.

Doppelte Buchhaltung

Buchhaltung

Buchführungsmethode, bei der jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst wird — Soll und Haben — und die zu Bilanz und Erfolgsrechnung führt.

Eigenkapital

Buchhaltung

Differenz zwischen Aktiven und Fremdkapital; umfasst nach OR 959a Aktien-/Stammkapital, gesetzliche und freiwillige Reserven sowie Bilanzgewinn bzw. -verlust.

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