Zum Hauptinhalt springen
pfeffersackPfeffersack
VergleichPreiseDocsBlog
PfeffersackPfeffersack

Die einfachste Schweizer Buchhaltungssoftware für Selbständige und KMU. Ab CHF 5/Monat.

Produkt

  • Funktionen
  • Preise
  • Integrationen
  • Erweiterungen
  • Einzelunternehmen
  • GmbH Buchhaltung
  • Rechnungsprogramm Schweiz
  • Buchhaltung Einzelfirma
  • Buchhaltungssoftware GmbH
  • Branchen
  • Bank-Import
  • KI-Buchhaltung
  • Für Treuhänder
  • Login für eingeladene Benutzer
  • App installieren

Vergleich

  • Alle Vergleiche
  • Pfeffersack vs Bexio
  • Pfeffersack vs MILKEE
  • Pfeffersack vs KLARA
  • Pfeffersack vs CashCtrl
  • Pfeffersack vs Banana
  • Pfeffersack vs Infinity

Ressourcen

  • Dokumentation
  • Blog
  • Vorlagen
  • Tools
  • Lexikon
  • Integrationen
  • Kantons-Übersicht
  • FAQ
  • Support & Kontakt
  • Feedback geben

Unternehmen

  • Über uns
  • Erfahrungen
  • Partner
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum
  • Swiss Made Software – in der Schweiz entwickelt
  • Swiss Made Software + AI – KI aus der Schweiz
  • Swiss Hosting – Daten gehostet in der Schweiz

Pfeffersack nutzt KI zur Belegerfassung und Kategorisierung — gehostet in der Schweiz. Mehr erfahren

© 2026 Pfeffersack. Alle Rechte vorbehalten.

Swiss Made mit Leidenschaft in der Schweiz entwickelt.

  1. Home
  2. /Blog
  3. /Gründung
  4. /Ersten Mitarbeiter einstellen als Einzelfirma: Alles was du wissen musst
Ersten Mitarbeiter einstellen als Einzelfirma: Alles was du wissen musst

Ersten Mitarbeiter einstellen als Einzelfirma: Alles was du wissen musst

Deine Einzelfirma wächst und du brauchst Unterstützung? Was du bei der ersten Anstellung beachten musst, von AHV über Unfallversicherung bis zur ersten Lohnabrechnung.

Wasili Aebi
19. Februar 2026
Aktualisiert: 4. August 2026
11 min read
Mitarbeiter einstellenEinzelfirmaLohnAHVSchweiz
TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem ersten Arbeitstag müssen Arbeitsvertrag, AHV-Arbeitgeberanmeldung und die obligatorische Unfallversicherung (UVG) stehen — die UVG-Deckung nachträglich zu regeln, ist bei einem Unfall existenzbedrohend.
  • Die BVG-Pflicht greift ab einem Jahreslohn von CHF 22'680; darunter besteht kein Anschlusszwang an eine Pensionskasse.
  • Rechne mit rund 15 bis 20 Prozent Lohnnebenkosten auf den Bruttolohn — als Faustregel kostet dich ein Mitarbeitender etwa das 1.2-Fache seines Bruttolohns.
  • Bei Mitarbeitenden ohne Schweizer Pass und ohne C-Bewilligung ziehst du die Quellensteuer direkt vom Lohn ab und führst sie ans kantonale Steueramt ab.
  • Die Arbeitszeit muss erfasst werden; für Kleinbetriebe genügt die vereinfachte Erfassung der täglichen Gesamtarbeitszeit.
  • Was sich mit dem ersten Mitarbeiter ändert
  • Schritt für Schritt: So stellst du deinen ersten Mitarbeiter ein
  • Schritt 1: Arbeitsvertrag erstellen
  • Schritt 2: Bei der AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber anmelden
  • Schritt 3: Unfallversicherung (UVG) abschliessen
  • Schritt 4: Pensionskasse (BVG) prüfen
  • Schritt 5: Krankentaggeldversicherung prüfen
  • Schritt 6: Lohnabrechnung einrichten
  • Was kostet dich ein Mitarbeiter wirklich?
  • Rechenbeispiel: Mitarbeiter mit CHF 5'000 Bruttolohn/Monat
  • Quellensteuer bei ausländischen Mitarbeitenden
  • Arbeitszeiterfassung: Was ist Pflicht?
  • Die häufigsten Fehler beim ersten Mitarbeiter
  • Fehler 1: Versicherungen vergessen
  • Fehler 2: Lohnnebenkosten unterschätzen
  • Fehler 3: Keinen schriftlichen Arbeitsvertrag machen
  • Fehler 4: Probezeit nicht nutzen
  • Fehler 5: Lohnabrechnung improvisieren
  • Checkliste: Ersten Mitarbeiter einstellen
  • Alternativen zur Festanstellung
  • Häufige Fragen
  • Ab welchem Lohn muss ich meinen Mitarbeitenden bei der Pensionskasse anmelden?
  • Muss ich die Unfallversicherung vor dem ersten Arbeitstag abschliessen?
  • Wie viel kostet mich ein Mitarbeitender wirklich?
  • Muss ich als Kleinbetrieb die Arbeitszeit erfassen?
  • Wann muss ich Quellensteuer abziehen?
  • Fazit

Wer als Einzelfirma den ersten Mitarbeitenden einstellt, wird zum Arbeitgeber und muss vier Dinge vor dem ersten Arbeitstag erledigen: einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen, sich bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber anmelden, die obligatorische Unfallversicherung (UVG) abschliessen und die BVG-Pflicht prüfen — sie greift ab einem Jahreslohn von CHF 22'680. Dazu kommen monatliche Lohnabrechnungen und am Jahresende der Lohnausweis. Rechne mit rund 15 bis 20 Prozent Lohnnebenkosten zusätzlich zum Bruttolohn. Dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch alle Pflichten, Fristen und Kosten.

Deine Einzelfirma läuft, die Auftragslage ist gut, du kommst alleine nicht mehr nach. Der nächste logische Schritt ist die erste Anstellung — und damit eine Reihe von Pflichten, die du als Arbeitgeber ab dem ersten Tag erfüllen musst.

Was sich mit dem ersten Mitarbeiter ändert

Als Solo-Selbständiger bist du dein eigener Chef und dein eigener Mitarbeiter. Sobald du jemanden anstellst, wirst du zum Arbeitgeber, mit allen Rechten und Pflichten, die das Schweizer Arbeitsrecht vorsieht.

Die wichtigsten Veränderungen:

  • Du wirst AHV-Abrechnungspflichtig für die Löhne deiner Angestellten
  • Du musst eine Unfallversicherung (UVG) abschliessen
  • Ab einem bestimmten Lohn wird die Pensionskasse (BVG) obligatorisch
  • Du trägst Verantwortung für korrekte Lohnabrechnungen, Arbeitszeiterfassung und Arbeitsschutz

Das klingt nach viel. Ist es auch. Aber mit guter Vorbereitung ist es machbar, und du musst nicht alles am ersten Tag perfekt haben.

Schritt für Schritt: So stellst du deinen ersten Mitarbeiter ein

Schritt 1: Arbeitsvertrag erstellen

Jeder Mitarbeitende in der Schweiz hat Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, auch wenn mündliche Verträge grundsätzlich gültig sind (Art. 320 OR). Schriftlich ist bei befristeten Verträgen besonders wichtig, da sonst ein unbefristetes Verhältnis angenommen werden kann, und generell dringend empfohlen.

Diese Punkte gehören in den Arbeitsvertrag:

  • Name und Adresse beider Parteien
  • Stellenbezeichnung und Aufgabenbeschreibung
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitspensum (Stellenprozent)
  • Bruttolohn und allfällige Zulagen
  • Ferienanspruch (Minimum: 4 Wochen, unter 20 Jahren: 5 Wochen)
  • Kündigungsfrist (gesetzliches Minimum: 1 Monat im ersten Dienstjahr, Art. 335c OR)
  • Arbeitsort
  • Probezeit (max. 3 Monate, Art. 335b OR)
  • Hinweis auf anwendbaren GAV (Gesamtarbeitsvertrag), falls vorhanden

Tipp: Vorlagen für Arbeitsverträge findest du beim SECO oder bei deiner kantonalen Wirtschaftsförderung. Für spezielle Branchen prüfe, ob ein GAV gilt. Dieser kann zusätzliche Mindestanforderungen enthalten.

Schritt 2: Bei der AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber anmelden

Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, dich bei der kantonalen Ausgleichskasse (oder einer Verbandsausgleichskasse) als Arbeitgeber zu registrieren. Das musst du vor der ersten Lohnzahlung erledigen.

Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV:

Versicherung Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil Total
AHV 4.35% 4.35% 8.7%
IV 0.7% 0.7% 1.4%
EO 0.25% 0.25% 0.5%
ALV (bis CHF 148'200) 1.1% 1.1% 2.2%
ALV (über CHF 148'200) 0.5% 0.5% 1.0%
Total (1. Säule + ALV) ~6.4% ~6.4% ~12.8%

Die Ansätze für AHV, IV, EO und ALV sind schweizweit einheitlich und im Merkblatt 2.01 «Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV» festgehalten. Dazu kommen je nach Kanton die Familienzulagen (FAK): typischerweise 1.0% bis 3.0% des Bruttolohns, die vollständig vom Arbeitgeber getragen werden.

Die Ausgleichskasse schickt dir ein Abrechnungsformular oder bietet ein Online-Portal. Die Beiträge werden in der Regel quartalsweise oder jährlich als Akontobeiträge bezahlt und am Jahresende definitiv abgerechnet.

Falls du bereits als Selbständiger bei der Ausgleichskasse registriert bist, meldest du einfach dein neues Arbeitgeberkonto an. Es wird zusätzlich zu deinem Selbständigenkonto geführt.

Schritt 3: Unfallversicherung (UVG) abschliessen

Die Unfallversicherung für Arbeitnehmende ist in der Schweiz obligatorisch (UVG). Als Arbeitgeber musst du deine Mitarbeitenden versichern, und zwar bevor sie den ersten Arbeitstag antreten.

Berufsunfallversicherung (BU):

  • Obligatorisch für alle Arbeitnehmenden
  • Kosten trägt der Arbeitgeber
  • Prämie je nach Branche: 0.1% bis 3% des versicherten Lohns

Nichtberufsunfallversicherung (NBU):

  • Obligatorisch für Arbeitnehmende mit 8+ Stunden pro Woche
  • Kosten trägt der Arbeitnehmer (wird vom Lohn abgezogen)
  • Prämie: ca. 1% bis 2% des versicherten Lohns

Welcher Versicherer? Für bestimmte Branchen (Bau, Industrie, Transport) ist die SUVA zuständig. Alle anderen Branchen können bei einem privaten Versicherer oder einer Krankenkasse abschliessen.

Schritt 4: Pensionskasse (BVG) prüfen

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) wird obligatorisch, sobald der Jahreslohn eines Mitarbeitenden CHF 22'680 übersteigt (Eintrittsschwelle 2026).

  • Unter CHF 22'680 Jahreslohn: Keine BVG-Pflicht
  • Ab CHF 22'680 Jahreslohn: Du musst dich einer Pensionskasse anschliessen

Der BVG-Beitrag wird paritätisch (je 50%) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter des Mitarbeitenden ab:

Alter BVG-Beitragssatz (Minimum)
25-34 7% des koordinierten Lohns
35-44 10%
45-54 15%
55-65 18%

Der koordinierte Lohn ist der Bruttolohn minus Koordinationsabzug (CHF 26'460 im Jahr 2026). Das heisst: Bei einem Jahreslohn von CHF 60'000 werden die BVG-Beiträge auf CHF 33'540 berechnet.

Welche Pensionskasse? Du kannst dich einer Sammelstiftung anschliessen (z.B. AXA, Swiss Life, Helvetia) oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, die jeden Arbeitgeber aufnehmen muss.

Schritt 5: Krankentaggeldversicherung prüfen

Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen. Ohne diese Versicherung bist du als Arbeitgeber bei Krankheit deines Mitarbeitenden zur Lohnfortzahlung verpflichtet, je nach Dienstjahr gemäss Berner, Basler oder Zürcher Skala.

Im ersten Dienstjahr beträgt die Lohnfortzahlungspflicht typischerweise 3 Wochen voller Lohn. Das klingt verkraftbar, aber bei längerer Krankheit kann es teuer werden.

Eine Krankentaggeldversicherung deckt in der Regel 80% des Lohns für bis zu 720 Tage. Die Prämie wird üblicherweise je 50% zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Schritt 6: Lohnabrechnung einrichten

Ab dem ersten Mitarbeitenden musst du monatliche Lohnabrechnungen erstellen. Diese müssen enthalten:

  • Bruttolohn
  • Abzüge: AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG (Arbeitnehmeranteil)
  • Nettolohn
  • Allenfalls Quellensteuer (bei ausländischen Mitarbeitenden ohne C-Bewilligung)

Für den Start reicht oft unsere kostenlose Lohnabrechnungs-Vorlage für Excel — sobald mehrere Mitarbeitende dazukommen, lohnt sich eine Software, die die Abzüge automatisch rechnet.

Was kostet dich ein Mitarbeiter wirklich?

Die Lohnnebenkosten in der Schweiz betragen rund 15% bis 20% des Bruttolohns, zusätzlich zum Lohn selbst. Hier ein konkretes Beispiel:

Rechenbeispiel: Mitarbeiter mit CHF 5'000 Bruttolohn/Monat

Posten Monatlich Jährlich
Bruttolohn CHF 5'000 CHF 60'000
AHV/IV/EO (Arbeitgeberanteil, 5.3%) CHF 265 CHF 3'180
ALV (Arbeitgeberanteil, 1.1%) CHF 55 CHF 660
FAK (Familienausgleichskasse, ~1.5%) CHF 75 CHF 900
UVG Berufsunfall (~0.8%) CHF 40 CHF 480
BVG (Arbeitgeberanteil, ~3.5% des Bruttolohns) CHF 175 CHF 2'100
Krankentaggeld (Arbeitgeberanteil, ~0.5%) CHF 25 CHF 300
Verwaltungskosten AHV (~2%) CHF 10 CHF 120
Total Arbeitgeberkosten CHF 5'645 CHF 67'740
Lohnnebenkosten in % ~12.9%

Dazu kommen indirekte Kosten, die oft vergessen werden:

  • Arbeitsplatz: Schreibtisch, Computer, Software-Lizenzen
  • Administration: Zeit für Lohnabrechnungen, Korrespondenz, Personalverwaltung
  • Ferien & Feiertage: Dein Mitarbeiter arbeitet ca. 220 Tage im Jahr, wird aber für 260 bezahlt
  • Einarbeitung: Die ersten Wochen sind eine Investition

Faustregel: Rechne mit dem 1.2-fachen des Bruttolohns als Gesamtkosten. Ein Mitarbeiter mit CHF 5'000 Bruttolohn kostet dich rund CHF 6'000 pro Monat, alles eingerechnet. Deine konkreten Arbeitgeberkosten rechnest du mit dem Lohnkosten-Rechner durch.

Quellensteuer bei ausländischen Mitarbeitenden

Wenn du Mitarbeitende anstellst, die keine Schweizer Staatsbürger sind und keine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) haben, musst du die Quellensteuer direkt vom Lohn abziehen und an das kantonale Steueramt abführen.

Die Quellensteuer ersetzt in diesem Fall die reguläre Einkommenssteuer. Die Tarife variieren je nach Kanton, Zivilstand und Kinderzahl.

Wichtig: Die Quellensteuer musst du als Arbeitgeber berechnen, abziehen und abführen. Die Fristen und Formulare bekommst du vom kantonalen Steueramt.

Arbeitszeiterfassung: Was ist Pflicht?

Seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2013 und der Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz gilt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen.

Für Kleinbetriebe gibt es Erleichterungen:

  • Vereinfachte Arbeitszeiterfassung: Nur die Gesamtarbeitszeit pro Tag muss erfasst werden (nicht der genaue Beginn und das Ende)
  • Verzicht auf Arbeitszeiterfassung: Möglich für Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen über CHF 120'000 und grosser Autonomie, nur mit schriftlicher Vereinbarung

Für die meisten Einzelfirmen mit einem oder zwei Mitarbeitenden reicht eine einfache Zeiterfassung völlig aus.

Die häufigsten Fehler beim ersten Mitarbeiter

Fehler 1: Versicherungen vergessen

Du stellst jemanden an und vergisst die UVG-Anmeldung. Passiert ein Unfall, haftest du persönlich für alle Kosten, und das kann existenzbedrohend sein. Versicherungen müssen vor dem ersten Arbeitstag stehen.

Fehler 2: Lohnnebenkosten unterschätzen

Viele Gründer kalkulieren nur den Bruttolohn und vergessen die 15-20% Nebenkosten. Das kann die Liquidität schnell belasten, besonders in den ersten Monaten.

Fehler 3: Keinen schriftlichen Arbeitsvertrag machen

Ein mündlicher Vertrag ist gültig, aber im Streitfall beweist du nichts. Nimm dir die 30 Minuten und erstelle einen sauberen schriftlichen Vertrag.

Fehler 4: Probezeit nicht nutzen

Die Probezeit (max. 3 Monate) existiert, damit beide Seiten merken, ob es passt. Nutze sie bewusst: Setze klare Ziele, gib regelmässig Feedback und triff eine Entscheidung bevor die Probezeit abläuft. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nur 7 Tage.

Fehler 5: Lohnabrechnung improvisieren

Excel-Tabellen für Lohnabrechnungen sind fehleranfällig und nicht gesetzeskonform. Nutze eine Lohnsoftware oder beauftrage einen Treuhänder. Die Kosten sind geringer als die Konsequenzen von Fehlern. Wie eine korrekte Abrechnung aufgebaut ist, zeigt unser Guide zur Lohnbuchhaltung.

Checkliste: Ersten Mitarbeiter einstellen

Vor der Anstellung:

  • Arbeitsvertrag erstellen und unterschreiben lassen
  • Bei der AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber anmelden
  • Unfallversicherung (UVG) abschliessen (BU + NBU)
  • BVG-Pflicht prüfen (Jahreslohn über CHF 22'680?)
  • Falls BVG-pflichtig: Pensionskasse wählen und Anschlussvertrag abschliessen
  • Krankentaggeldversicherung prüfen und abschliessen

Am ersten Arbeitstag:

  • Personalblatt ausfüllen lassen (Personalien, Bankverbindung, AHV-Nummer)
  • Arbeitszeiterfassung einrichten
  • Arbeitsplatz und Arbeitsmittel bereitstellen

Laufend:

  • Monatliche Lohnabrechnung erstellen
  • Quellensteuer abführen (falls zutreffend)
  • AHV/IV/EO/ALV-Beiträge quartalsweise oder jährlich abrechnen
  • Arbeitgeberbescheinigung (Lohnausweis) am Jahresende ausstellen

Alternativen zur Festanstellung

Bevor du jemanden fest anstellst, prüfe, ob eine dieser Alternativen für dich besser passt:

Freelancer beauftragen: Für projektbasierte Arbeit kannst du andere Selbständige beauftragen. Kein Arbeitsvertrag, keine Sozialversicherungen, keine Lohnabrechnungen. Aber Achtung: Es muss eine echte Selbständigkeit vorliegen. Scheinselbständigkeit kann teuer werden.

Temporäranstellung über Personalverleiher: Du zahlst dem Verleiher einen Stundensatz, er kümmert sich um alles (Vertrag, Versicherungen, Lohn). Teurer pro Stunde, aber null Administration.

Praktikant oder Lernende: Für bestimmte Aufgaben eine günstige Option, aber mit Ausbildungspflicht verbunden.

Falls du noch am Anfang deiner Selbständigkeit stehst, findest du in unserem Guide zur Einzelfirma-Gründung alle Grundlagen.

Häufige Fragen

Ab welchem Lohn muss ich meinen Mitarbeitenden bei der Pensionskasse anmelden?

Die BVG-Pflicht greift ab einem Jahreslohn von CHF 22'680. Liegt der Lohn darunter, besteht kein Anschlusszwang. Der Beitrag wird paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden geteilt und auf dem koordinierten Lohn berechnet — also dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460.

Muss ich die Unfallversicherung vor dem ersten Arbeitstag abschliessen?

Ja. Die Unfallversicherung nach UVG ist obligatorisch und muss stehen, bevor deine Mitarbeitenden zu arbeiten beginnen. Die Berufsunfallversicherung zahlt der Arbeitgeber, die Nichtberufsunfallversicherung wird ab acht Wochenstunden obligatorisch und vom Lohn abgezogen. Fehlt die Deckung bei einem Unfall, haftest du persönlich.

Wie viel kostet mich ein Mitarbeitender wirklich?

Als Faustregel rechnest du mit dem 1.2-Fachen des Bruttolohns. Bei CHF 5'000 Bruttolohn pro Monat sind das rund CHF 6'000 Arbeitgeberkosten, weil AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG und FAK dazukommen. Nicht eingerechnet sind indirekte Kosten wie Arbeitsplatz, Einarbeitung und Administration.

Muss ich als Kleinbetrieb die Arbeitszeit erfassen?

Ja, die Arbeitszeiterfassung ist grundsätzlich Pflicht. Kleinbetriebe dürfen jedoch die vereinfachte Form nutzen und nur die tägliche Gesamtarbeitszeit festhalten statt Beginn und Ende jeder Schicht. Ein vollständiger Verzicht ist nur bei hohem Jahreseinkommen und grosser Autonomie möglich — und nur mit schriftlicher Vereinbarung.

Wann muss ich Quellensteuer abziehen?

Sobald du Mitarbeitende ohne Schweizer Bürgerrecht und ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) beschäftigst. Du berechnest die Quellensteuer nach dem kantonalen Tarif, ziehst sie direkt vom Lohn ab und führst sie ans kantonale Steueramt ab. Die Tarife hängen von Kanton, Zivilstand und Kinderzahl ab.

Fazit

Den ersten Mitarbeiter einzustellen ist ein grosser Schritt und ein Zeichen dafür, dass dein Geschäft wächst. Die administrativen Pflichten sind real, aber überschaubar, wenn du sie systematisch angehst.

Die Kernpunkte: AHV-Anmeldung als Arbeitgeber, Unfallversicherung vor dem ersten Arbeitstag, BVG-Pflicht prüfen und saubere Lohnabrechnungen von Anfang an. Rechne mit rund 15-20% Lohnnebenkosten auf den Bruttolohn und kalkuliere die Gesamtkosten ehrlich, bevor du dich entscheidest.

Und die wichtigste Regel: Lieber einmal richtig aufsetzen als später nachbessern.

Artikel teilen

Bereit, deine Buchhaltung zu vereinfachen?

Starte jetzt mit Pfeffersack und spare Zeit bei deiner Buchhaltung. Einfach, günstig und für die Schweiz gemacht.

7 Tage kostenlos testen
7 Tage kostenlosKeine Kreditkarte nötigJederzeit kündbar

Bleib auf dem Laufenden

Praxisnahe Tipps zu Schweizer Buchhaltung, Steuern und Rechnungen — maximal zweimal pro Monat, kein Spam.

Mit der Anmeldung akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung. Du kannst dich jederzeit abmelden.

Begriffe aus dem Lexikon

Kurz und verständlich erklärt – mit Gesetzesbezug und Beispiel.

Einzelfirma

Recht

Von einer natürlichen Person allein geführte Unternehmung mit unbeschränkter persönlicher Haftung; ab CHF 100'000 Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht im Handelsregister.

Lohnnebenkosten

Lohn

Die Arbeitgeberkosten, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen — Sozialversicherungsbeiträge, Pensionskasse und Versicherungen. Je nach Alter und Branche häufig rund 10–20 % obendrauf.

Arbeitslosenversicherung

Lohn

Obligatorische Sozialversicherung, die bei Arbeitslosigkeit einen Teil des Lohns ersetzt — finanziert durch Lohnbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Bruttolohn / Nettolohn

Lohn

Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen; der Nettolohn ist der ausbezahlte Betrag nach Abzug der Sozialversicherungen und allfälliger Quellensteuer.

BVG-Pensionskasse

Lohn

Obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule); Arbeitnehmende ab Mindestjahreslohn sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod versichert.

Krankentaggeld (KTG)

Lohn

In der Schweiz freiwillige Versicherung, die im Krankheitsfall den Lohnausfall des Arbeitnehmenden ganz oder teilweise ersetzt — abgeschlossen entweder nach VVG oder nach KVG.

Ähnliche Artikel

Ab wann lohnt sich eine GmbH in der Schweiz? Rechenbeispiele 2026
Gründung
16. April 202619. August 202614 min read

Ab wann lohnt sich eine GmbH in der Schweiz? Rechenbeispiele 2026

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH? Konkrete Rechenbeispiele bei 80'000, 120'000 und 200'000 CHF Gewinn plus Entscheidungskriterien jenseits der Steuern für Schweizer Unternehmer 2026.

GmbHEinzelfirmaVergleich
Weiterlesen
Handelsregister Einzelfirma Schweiz: Pflicht & Buchhaltung
Gründung
2. April 202612. Juli 202611 min read

Handelsregister Einzelfirma Schweiz: Pflicht & Buchhaltung

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Handelsregistereintrag für Einzelfirmen Pflicht. Was er kostet und was sich bei der Buchhaltung wirklich ändert.

HandelsregisterEinzelfirmaBuchhaltung
Weiterlesen
Einzelfirma in GmbH umwandeln: Ablauf & Kosten Schweiz 2026
Gründung
15. März 202615. Juli 202614 min read

Einzelfirma in GmbH umwandeln: Ablauf & Kosten Schweiz 2026

Einzelfirma in GmbH umwandeln: So läuft die Umstrukturierung nach FusG ab – mit Kosten, Steuerfolgen und Checkliste. Jetzt Schritt für Schritt planen.

EinzelfirmaGmbHRechtsform wechseln
Weiterlesen
Pfeffersackhttps://pfeffersack.chhttps://pfeffersack.ch/blog/ersten-mitarbeiter-einstellen-einzelfirma-schweiz