Buchhaltung im Nebenberuf: Was nebenberuflich Selbständige in der Schweiz wissen müssen

Buchhaltung im Nebenberuf: Was nebenberuflich Selbständige in der Schweiz wissen müssen

Nebenberuflich selbständig in der Schweiz? Erfahre, welche Buchhaltungspflichten gelten, wann du AHV zahlen musst und wie du deine Steuern korrekt deklarierst.

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Du hast neben deinem Hauptjob ein kleines Business gestartet -- Freelance-Aufträge, einen Online-Shop, Beratungsmandate oder handwerkliche Dienstleistungen. Und jetzt fragst du dich: Muss ich dafür eine Buchhaltung führen? Wie melde ich das bei der AHV an? Und was will das Steueramt von mir sehen?

Die gute Nachricht: Für nebenberuflich Selbständige in der Schweiz gelten in den meisten Fällen vereinfachte Regeln. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, welche Pflichten du wirklich hast -- und was du dir sparen kannst.

Inhaltsverzeichnis

  1. Nebenberuflich selbständig -- was heisst das rechtlich?
  2. Musst du eine Buchhaltung führen?
  3. AHV: Ab wann musst du dich anmelden?
  4. Einfache vs. doppelte Buchhaltung im Nebenerwerb
  5. Steuern: Wie deklarierst du dein Nebeneinkommen?
  6. MWST: Wann wirst du mehrwertsteuerpflichtig?
  7. Einzelfirma gründen oder einfach Nebenerwerb deklarieren?
  8. Unterschiede zur hauptberuflichen Selbständigkeit
  9. Praktische Checkliste für nebenberuflich Selbständige
  10. So hilft dir Pfeffersack bei der Buchhaltung im Nebenberuf
  11. Fazit

Nebenberuflich selbständig -- was heisst das rechtlich?

Wer neben einer Hauptanstellung eine selbständige Tätigkeit ausübt, betreibt rechtlich gesehen bereits ein Einzelunternehmen -- auch ohne formelle Gründung oder Handelsregistereintrag. Es braucht keinen Gründungsakt: Sobald du regelmässig Dienstleistungen erbringst oder Produkte verkaufst und dafür Geld erhältst, bist du selbständig erwerbend.

Das Schweizer Recht unterscheidet dabei nicht grundsätzlich zwischen Haupt- und Nebenerwerb. Die Pflichten sind im Kern dieselben -- mit dem entscheidenden Unterschied, dass bei kleinen Umsätzen und Gewinnen vereinfachte Regeln gelten.

Wichtig: Du bist verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit zu informieren. Dein Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit nur untersagen, wenn sie deine Haupttätigkeit nachweislich beeinträchtigt oder eine direkte Konkurrenzsituation entsteht.


Musst du eine Buchhaltung führen?

Kurze Antwort: Ja. Auch wenn du nur nebenberuflich oder in kleinem Umfang selbständig bist, unterliegst du einer Buchführungspflicht. Aber keine Sorge -- die Anforderungen sind für die meisten Nebenerwerbstätigen überschaubar.

Was sagt das Gesetz?

Das Obligationenrecht (OR) regelt die Buchführungspflicht in den Artikeln 957 bis 963. Die entscheidende Bestimmung ist Art. 957 Abs. 2 OR:

Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im letzten Geschäftsjahr weniger als CHF 500'000 Umsatzerlös erzielt haben, müssen lediglich über Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage Buch führen.

Das bedeutet: Wenn du nebenberuflich selbständig bist und -- wie die allermeisten Nebenerwerbstätigen -- unter CHF 500'000 Umsatz pro Jahr bleibst, reicht die einfache Buchhaltung (auch Milchbüchleinrechnung genannt). Du musst keine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung führen.

Alles, was du über die Buchhaltungspflicht als Einzelunternehmen wissen musst, findest du ausführlich in unserem Artikel Buchhaltung Einzelfirma Schweiz -- was ist Pflicht?.

Was musst du konkret dokumentieren?

Auch bei der einfachen Buchhaltung gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Du musst festhalten:

  • Alle Einnahmen -- jede Zahlung, die du für deine Nebentätigkeit erhältst
  • Alle geschäftlichen Ausgaben -- Material, Software, Fahrkosten, anteilige Mietkosten für das Arbeitszimmer usw.
  • Die Vermögenslage -- ein Überblick über geschäftliche Bankkonten, Bargeld und allenfalls offene Forderungen

Für eine detaillierte Anleitung zur einfachen Buchhaltung empfehlen wir dir unseren Artikel zur Milchbüchleinrechnung.


AHV: Ab wann musst du dich anmelden?

Einer der häufigsten Stolpersteine bei der nebenberuflichen Selbständigkeit ist die AHV-Beitragspflicht. Hier gilt eine klare Einkommensgrenze.

Die Schwelle: CHF 2'500 pro Jahr (seit 2025)

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die massgebende Grenze bei CHF 2'500 Reingewinn pro Jahr (bis Ende 2024 waren es CHF 2'300). Unterhalb dieser Schwelle bist du grundsätzlich nicht beitragspflichtig, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Du zahlst als Arbeitnehmer/in bereits den AHV-Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr ein.
  • Dein Ehepartner oder deine eingetragene Partnerin/dein Partner zahlt den doppelten Mindestbeitrag ein.
  • Du beziehst ein Arbeitslosen-Taggeld.

Was passiert über CHF 2'500?

Übersteigt dein Jahresreingewinn aus der selbständigen Nebentätigkeit CHF 2'500, musst du dich bei der kantonalen Ausgleichskasse am Ort deines Geschäftssitzes als nebenberuflich Selbständigerwerbende/r anmelden. Die Anmeldung sollte möglichst früh erfolgen -- wartest du, bis die Ausgleichskasse das Einkommen über die Steuerdaten erfährt, können Verzugszinsen anfallen.

Wie hoch sind die AHV-Beiträge?

Die Beiträge an AHV, IV und EO betragen zwischen 5,371 % und 10 % des jährlichen Arbeitseinkommens. Für ein Einkommen unter CHF 60'500 gelten reduzierte Sätze (sogenannte sinkende Skala). Der Mindestbeitrag beträgt CHF 530 pro Jahr.

Tipp: Wenn du im selben Kalenderjahr als Angestellte/r einen AHV-pflichtigen Bruttolohn von mindestens CHF 5'000 erzielst und dein Einkommen aus der Selbständigkeit unter CHF 10'100 liegt, kannst du bei der Ausgleichskasse eine Reduktion der Beiträge beantragen.

Mehr zu den AHV-Beiträgen findest du in unserem Artikel AHV-Beiträge für Selbständige berechnen.


Einfache vs. doppelte Buchhaltung im Nebenerwerb

Für die allermeisten nebenberuflich Selbständigen ist die Frage schnell beantwortet:

Situation Buchführungspflicht
Einzelfirma mit unter CHF 500'000 Umsatz/Jahr Einfache Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung)
Einzelfirma mit über CHF 500'000 Umsatz/Jahr Doppelte Buchhaltung
GmbH oder AG (unabhängig vom Umsatz) Doppelte Buchhaltung

Da die meisten Nebenerwerbstätigen weit unter der Grenze von CHF 500'000 bleiben, reicht die einfache Buchhaltung vollkommen aus. Diese umfasst:

  • Eine chronologische Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Eine jährliche Vermögensaufstellung (Geschäftskonto, Bargeld, evtl. Forderungen und Verbindlichkeiten)
  • Belege zu jeder einzelnen Buchung, geordnet und 10 Jahre aufbewahrt

Wann lohnt sich trotzdem die doppelte Buchhaltung?

Auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist, kann eine doppelte Buchhaltung in bestimmten Fällen Sinn machen:

  • Du planst, den Nebenerwerb mittelfristig zum Haupterwerb auszubauen
  • Du hast viele verschiedene Auftraggeber und Projekte
  • Du möchtest eine Finanzierung beantragen (Banken verlangen oft Bilanz und Erfolgsrechnung)

Falls du wissen möchtest, wie die doppelte Buchhaltung funktioniert, schau dir unseren Artikel Doppelte Buchhaltung einfach erklärt an.


Steuern: Wie deklarierst du dein Nebeneinkommen?

Dein Einkommen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit wird zusammen mit deinem Lohn aus der Hauptanstellung in der Steuererklärung deklariert und als Gesamteinkommen besteuert. Es gibt keine separate Steuer für den Nebenerwerb.

Was musst du einreichen?

  • Fragebogen für Selbständigerwerbende: Die meisten Kantone verlangen ein spezielles Formular (z. B. «Hilfsblatt A» im Kanton Zürich), auf dem du Einnahmen, Ausgaben und den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit aufschlüsselst.
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung: Dein Milchbüechli bzw. die Zusammenfassung deiner Geschäftstätigkeit.
  • Vermögensaufstellung: Wenn du geschäftliches Vermögen hast (z. B. Waren, Maschinen, offene Forderungen), gehört das ebenfalls in die Steuererklärung.

Welche Ausgaben kannst du abziehen?

Als nebenberuflich Selbständige/r kannst du alle geschäftsmässig begründeten Aufwände von deinem Ertrag abziehen:

  • Material- und Warenkosten
  • Software und IT-Kosten (inkl. anteilige Nutzung privater Geräte)
  • Fahrt- und Reisekosten für Kundentermine
  • Anteiliges Arbeitszimmer (wenn du einen separaten Raum nutzt)
  • Telefon- und Internetkosten (geschäftlicher Anteil)
  • Weiterbildungskosten mit direktem Bezug zur Tätigkeit
  • Versicherungsprämien (sofern geschäftlich begründet)
  • AHV-Beiträge aus der Selbständigkeit

Wichtig: Auch Verluste aus der selbständigen Nebentätigkeit darfst du in der Steuererklärung geltend machen. Ein Verlust reduziert dein steuerbares Gesamteinkommen. Verluste können zudem über sieben Jahre vorgetragen werden, falls sie im laufenden Jahr nicht vollständig verrechnet werden können.

Weitere Tipps zum Steuernsparen findest du in unserem Artikel Steuern sparen als Selbständige/r in der Schweiz.


MWST: Wann wirst du mehrwertsteuerpflichtig?

Die Mehrwertsteuerpflicht greift erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen. Die Rechtsform spielt dabei keine Rolle -- die Schwelle gilt für Einzelfirmen genauso wie für GmbHs oder AGs.

Für die meisten nebenberuflich Selbständigen ist diese Grenze weit entfernt. Solange du unter CHF 100'000 Umsatz bleibst:

  • Musst du keine MWST abrechnen
  • Stellst du Rechnungen ohne MWST aus
  • Ist deine Buchhaltung dadurch deutlich einfacher

Kann eine freiwillige MWST-Unterstellung Sinn machen?

In seltenen Fällen ja -- zum Beispiel wenn du hohe Investitionen tätigst und die bezahlte Vorsteuer zurückholen möchtest, oder wenn du ausschliesslich an Unternehmen (B2B) lieferst, die sich die MWST ihrerseits zurückholen können. Für die meisten Nebenerwerbstätigen lohnt sich die freiwillige Unterstellung aber nicht, da sie zusätzlichen administrativen Aufwand verursacht.

Achtung: Solltest du die Grenze von CHF 100'000 überschreiten, musst du dich innerhalb von 30 Tagen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann dazu führen, dass du die MWST rückwirkend aus eigener Tasche bezahlen musst.


Einzelfirma gründen oder einfach Nebenerwerb deklarieren?

Diese Frage hören wir oft -- und die Antwort ist einfacher, als viele denken: Es gibt keinen grundlegenden Unterschied. Wer selbständig tätig ist, betreibt automatisch ein Einzelunternehmen. Du musst dafür keine formelle Gründung durchführen.

Handelsregistereintrag: Pflicht erst ab CHF 100'000 Umsatz

Du musst dein Einzelunternehmen erst dann ins Handelsregister eintragen, wenn du einen Jahresumsatz von CHF 100'000 überschreitest (Art. 934 OR). Unterhalb dieser Grenze ist der Eintrag freiwillig.

Umsatz pro Jahr Handelsregistereintrag
Unter CHF 100'000 Freiwillig
Über CHF 100'000 Pflicht

Vorteile eines freiwilligen Handelsregistereintrags

Auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist, kann ein Eintrag Vorteile haben:

  • Namensschutz für deinen Firmennamen
  • UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer)
  • Professionellerer Auftritt gegenüber Geschäftspartnern und Kunden

Allerdings: Der Eintrag kostet CHF 200-300 und macht dein Unternehmen im Handelsregister öffentlich einsehbar -- auch für deinen Arbeitgeber.

Wenn du mehr über die Gründung einer Einzelfirma wissen möchtest, empfehlen wir dir unseren umfassenden Guide zum Side Hustle in der Schweiz.


Unterschiede zur hauptberuflichen Selbständigkeit

Auch wenn die grundlegenden Pflichten ähnlich sind, gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen neben- und hauptberuflicher Selbständigkeit:

Thema Nebenberuflich selbständig Hauptberuflich selbständig
AHV-Pflicht Erst ab CHF 2'500 Reingewinn/Jahr Immer (ab dem ersten Franken)
BVG/Pensionskasse Über Hauptarbeitgeber versichert, kein BVG-Obligatorium für Nebenerwerb Kein Obligatorium, freiwillige Versicherung möglich
Unfallversicherung Über Hauptarbeitgeber (UVG) Freiwillige UVG-Versicherung nötig
Säule 3a Max. CHF 7'258/Jahr (mit PK über Hauptjob) Max. CHF 36'288/Jahr (ohne PK) bzw. CHF 7'258 (mit PK)
PK-Guthaben beziehen Nicht möglich Möglich bei vollständiger Selbständigkeit
Soziale Absicherung Durch Hauptarbeitgeber weitgehend abgedeckt Muss selbst organisiert werden
Buchhaltung Einfache Buchhaltung (unter CHF 500'000 Umsatz) Gleiche Regeln, aber oft komplexer

Der grosse Vorteil des Nebenberufs

Als nebenberuflich Selbständige/r profitierst du von einem doppelten Sicherheitsnetz: Dein Hauptjob deckt BVG, UVG und regelmässiges Einkommen ab, während du mit deiner Nebentätigkeit zusätzlich verdienst und dein Business risikoarm aufbauen kannst.


Praktische Checkliste für nebenberuflich Selbständige

Hier die wichtigsten Schritte auf einen Blick:

Vor dem Start

  • Arbeitgeber über Nebentätigkeit informieren (arbeitsrechtliche Pflicht)
  • Prüfen, ob dein Arbeitsvertrag ein Konkurrenzverbot enthält
  • Geschäftliches Bankkonto eröffnen (empfohlen, aber nicht Pflicht)

Buchhaltung einrichten

  • Buchhaltungstool einrichten (z. B. Pfeffersack, Excel oder anderes Tool)
  • Alle Einnahmen lückenlos erfassen
  • Alle geschäftlichen Ausgaben mit Belegen dokumentieren
  • Belege nummerieren und 10 Jahre aufbewahren (digital reicht)
  • Einmal monatlich Buchhaltung nachführen (ca. 30 Minuten)

AHV und Sozialversicherungen

  • Jährlichen Reingewinn berechnen (Einnahmen minus Ausgaben)
  • Bei Reingewinn über CHF 2'500/Jahr: Bei der kantonalen Ausgleichskasse als nebenberuflich Selbständige/r anmelden
  • Akontobeiträge zahlen (die Ausgleichskasse schickt Rechnungen)

Steuern

  • Nebeneinkommen in der Steuererklärung deklarieren (Formular für Selbständigerwerbende)
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung beilegen
  • Alle abzugsfähigen Geschäftsausgaben geltend machen
  • MWST-Pflicht prüfen bei Annäherung an CHF 100'000 Umsatz

Laufend

  • Geschäftliche und private Ausgaben sauber trennen
  • Rechnungen mit allen Pflichtangaben stellen
  • Quartalsweise den Überblick über Gewinn und Umsatz behalten
  • Am Jahresende: Abschluss erstellen und für die Steuererklärung vorbereiten

So hilft dir Pfeffersack bei der Buchhaltung im Nebenberuf

Pfeffersack ist genau für Selbständige wie dich gemacht -- egal ob im Haupt- oder Nebenberuf. Gerade wenn die Buchhaltung nicht dein Lieblingsthema ist und du möglichst wenig Zeit dafür aufwenden willst, nimmt dir Pfeffersack die Arbeit ab.

Was Pfeffersack für nebenberuflich Selbständige bietet

  • Einnahmen und Ausgaben erfassen -- chronologisch und kategorisiert, genau wie es Art. 957 OR verlangt. Kein Buchhaltungswissen nötig.

  • Belege per Foto erfassen (OCR) -- fotografiere deine Quittungen und Rechnungen mit dem Handy. Pfeffersack liest Betrag, Datum und Absender automatisch aus und verknüpft den Beleg mit der Buchung.

  • QR-Rechnungen erstellen -- professionelle Rechnungen mit allen Schweizer Pflichtangaben und QR-Zahlschein. Deine Kunden können direkt per Mobile Banking bezahlen.

  • Steuertauglicher Jahresabschluss -- am Jahresende hast du eine fertige Einnahmen-/Ausgabenrechnung und Vermögensübersicht. Genau das, was dein Steueramt sehen will.

  • 10 Jahre Belegaufbewahrung -- alle Belege werden digital und gesetzeskonform gespeichert.

Das alles für CHF 7 pro Monat -- ohne Vertragsbindung und ohne versteckte Kosten.


Fazit

Nebenberuflich selbständig zu sein bedeutet nicht, dass du dich durch einen Dschungel aus Vorschriften kämpfen musst. Hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Buchführungspflicht gilt auch im Nebenerwerb -- aber unter CHF 500'000 Umsatz reicht die einfache Buchhaltung (Milchbüchleinrechnung) nach Art. 957 Abs. 2 OR.
  • AHV-Anmeldung ist erst ab CHF 2'500 Reingewinn pro Jahr nötig (Stand 2025).
  • MWST-Pflicht greift erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz.
  • Steuern: Das Nebeneinkommen wird zusammen mit dem Haupteinkommen in der Steuererklärung deklariert.
  • Handelsregistereintrag ist unter CHF 100'000 Umsatz freiwillig.
  • Vorsorge: Als nebenberuflich Selbständige/r bist du über deinen Hauptarbeitgeber bei BVG und UVG abgesichert.

Der Schlüssel zum Erfolg ist Regelmässigkeit statt Perfektion. Wer einmal im Monat eine halbe Stunde in die Buchhaltung investiert, hat am Jahresende alles beisammen -- ohne Stress und ohne Treuhänder.

Starte deine Buchhaltung in 5 Minuten -- Pfeffersack deckt alles ab, was du als nebenberuflich Selbständige/r brauchst. Für CHF 7 pro Monat.


Quellen: Obligationenrecht (OR) Art. 957 ff., AHV-Merkblatt 2.02 (ahv-iv.ch), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), SVA Zürich, KMU.admin.ch. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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