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AHV-Beitrags-Rechner

Berechne deine AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbender in der Schweiz. Mit degressiver Beitragsskala und allen Sozialversicherungen.

AHV-Beitrags-Rechner

Berechne deine AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbender

CHF

Degressive Beitragsskala 2026 für Selbständige

Selbständigerwerbende mit einem Jahreseinkommen unter CHF 60'500 profitieren von reduzierten Beitragssätzen. Der Satz steigt stufenweise von 5.371% bei CHF 10'100 bis zum vollen Satz von 10.0%. Die hier dargestellten Stufen sind eine lineare Annäherung an die offizielle BSV-Skala – verbindliche Beiträge gemäss AHV/IV-Merkblatt 2.02 (Stand 2026).

Jahreseinkommen abBeitragssatzBeispiel-Jahresbeitrag
CHF 10'1005.371%CHF 542
CHF 12'5005.591%CHF 699
CHF 15'0005.821%CHF 873
CHF 17'5006.051%CHF 1'059
CHF 20'0006.280%CHF 1'256
CHF 22'5006.510%CHF 1'465
CHF 25'0006.739%CHF 1'685
CHF 27'5006.969%CHF 1'916
CHF 30'0007.199%CHF 2'160
CHF 32'5007.428%CHF 2'414
CHF 35'0007.658%CHF 2'680
CHF 37'5007.888%CHF 2'958
CHF 40'0008.117%CHF 3'247
CHF 42'5008.347%CHF 3'547
CHF 45'0008.576%CHF 3'859
CHF 47'5008.806%CHF 4'183
CHF 50'0009.036%CHF 4'518
CHF 52'5009.265%CHF 4'864
CHF 55'0009.495%CHF 5'222
CHF 57'5009.724%CHF 5'591
CHF 60'0009.954%CHF 5'972
CHF 60'50010.000%CHF 6'050

Mindestbeitrag CHF 530/Jahr. Beispiel-Beiträge ohne Verwaltungskostenzuschlag (max. 5% der AHV/IV/EO-Beiträge je nach Ausgleichskasse).

Sozialversicherungen für Selbständige im Vergleich

Anders als Angestellte sind Selbständigerwerbende für viele Sozialversicherungen selbst verantwortlich. Die folgende Übersicht zeigt, welche Versicherungen obligatorisch, welche freiwillig und welche für Selbständige nicht zugänglich sind.

VersicherungStatusBeitragssatzAnmerkung
AHV / IV / EOObligatorisch10.0% (8.1% / 1.4% / 0.5%)Voller Satz ab CHF 60'500 Einkommen, darunter degressive Skala. Mindestbeitrag CHF 530/Jahr.
ALV (Arbeitslosenversicherung)EntfälltSelbständige sind nicht ALV-versichert und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder.
UVG (Unfallversicherung)FreiwilligPrämie je nach Branche und VersichererSelbständige können sich freiwillig nach UVG bei Suva oder Privatversicherern versichern.
BVG (Berufliche Vorsorge)FreiwilligBeitrag je nach VorsorgeplanAnschluss über Verbandseinrichtung oder Auffangeinrichtung BVG möglich; alternativ Säule 3a.
KTG (Krankentaggeld)FreiwilligPrämie je nach Anbieter und WartefristSchützt vor Erwerbsausfall bei Krankheit — für Selbständige besonders empfohlen.
FAK (Familienzulagen)ObligatorischKantonal unterschiedlich (ca. 1.0–3.0%)Beitrag wird zusammen mit AHV/IV/EO über die Ausgleichskasse abgerechnet.

BVG-Schwellenwerte 2026 für die freiwillige berufliche Vorsorge

Selbständige können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge anschliessen — entweder über die Verbandsvorsorge ihrer Branche oder über die Auffangeinrichtung BVG. Die folgenden Werte gelten 2026:

  • Eintrittsschwelle BVG: CHF 22'680 Jahreseinkommen
  • Koordinationsabzug: CHF 26'460
  • Alternative für Selbständige ohne BVG: erweiterte Säule 3a (höherer Maximalabzug — aktuelle Limite bei der Steuerverwaltung prüfen).

So funktioniert's

1

Jahreseinkommen eingeben

Gib dein voraussichtliches Jahreseinkommen als Selbständigerwerbender in CHF ein.

2

Beiträge berechnen lassen

Der Rechner ermittelt automatisch deine AHV-, IV- und EO-Beiträge inkl. degressiver Skala.

3

Degressive Skala prüfen

Bei Einkommen unter CHF 60'500 greift die degressive Skala – du zahlst einen reduzierten Beitragssatz.

4

Quartalsraten planen

Nutze den Jahresbetrag, um deine Akontobeiträge an die Ausgleichskasse zu planen.

Features

AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständige berechnen
Degressive Beitragsskala automatisch berücksichtigt
Aufschlüsselung in AHV, IV und EO
Basiert auf den aktuellen Beitragssätzen 2026
Mindest- und Höchstbeiträge beachtet
Sofortige Berechnung ohne Registrierung

Häufige Fragen: AHV-Beitrags-Rechner

Wie hoch sind die AHV-Beiträge für Selbständige?

Selbständigerwerbende zahlen den vollen Beitragssatz von 10.0% (AHV 8.1%, IV 1.4%, EO 0.5%) auf ihr Erwerbseinkommen. Bei einem Einkommen unter CHF 60'500 pro Jahr gilt eine degressive Beitragsskala mit reduzierten Sätzen. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 530 pro Jahr (Stand 2026).

Was ist die degressive Beitragsskala?

Für Selbständige mit einem Jahreseinkommen unter CHF 60'500 gelten reduzierte Beitragssätze. Der Satz steigt progressiv von 5.371% (bei CHF 10'100) bis zum vollen Satz von 10.0% (ab CHF 60'500). Diese Skala entlastet Selbständige mit geringerem Einkommen, ohne den Versicherungsschutz zu schmälern.

Muss ich als Selbständiger AHV-Beiträge zahlen?

Ja, alle Selbständigerwerbenden in der Schweiz sind AHV-pflichtig. Die Beiträge müssen quartalsweise oder jährlich direkt an die zuständige kantonale Ausgleichskasse bezahlt werden. Anders als Angestellte tragen Selbständige den vollen Beitragssatz selbst – es gibt keinen Arbeitgeberanteil.

Welche Sozialversicherungen muss ich als Selbständiger zahlen?

Obligatorisch sind AHV/IV/EO und die Familienzulagen (FAK). Die Arbeitslosenversicherung (ALV) entfällt für Selbständige. Unfallversicherung (UVG), Krankentaggeld (KTG) und berufliche Vorsorge (BVG) sind freiwillig, aber zur Absicherung dringend empfohlen.

Wann muss ich mich bei der Ausgleichskasse anmelden?

Die Anmeldung muss innerhalb von 90 Tagen nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse erfolgen. Erst nach Prüfung der Kriterien (eigener Marktauftritt, mehrere Auftraggeber, eigenes Inkassorisiko, eigene Betriebsmittel) bestätigt die Kasse den Selbständigen-Status schriftlich.

Wie funktionieren Akontobeiträge?

Akontobeiträge sind provisorische Vorauszahlungen auf Basis des geschätzten Jahreseinkommens. Sie werden meist quartalsweise (März, Juni, September, Dezember) eingefordert. Sobald die definitiven Steuerdaten von der Steuerverwaltung an die Ausgleichskasse gehen, folgt die definitive Verfügung – Differenzen werden nachverrechnet oder zurückerstattet.

Was passiert, wenn mein Einkommen tiefer ausfällt als geschätzt?

Du kannst jederzeit eine Anpassung der Akontobeiträge bei der Ausgleichskasse beantragen – formlos oder über das Online-Portal. Bei deutlicher Abweichung (z.B. mehr als 25%) ist die Kasse verpflichtet, die Akonti zu reduzieren. Zu viel bezahlte Beiträge werden nach der definitiven Veranlagung verzinst zurückerstattet.

Bin ich als nebenberuflich Selbständiger AHV-pflichtig?

Ja, auch bei nebenberuflicher Selbständigkeit fallen AHV/IV/EO-Beiträge auf das selbständige Einkommen an. Es gilt jedoch eine Bagatellgrenze: Liegt das Nebeneinkommen unter CHF 2'500 pro Jahr, kann die Beitragspflicht entfallen, sofern aus der Haupterwerbstätigkeit bereits AHV-Beiträge entrichtet werden. Genauere Abklärung über die Ausgleichskasse.

Was ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)?

Die NOV ist die definitive Beitragsabrechnung der Ausgleichskasse, sobald die Steuerverwaltung das definitive Erwerbseinkommen meldet. Sie kann erst Jahre nach dem Beitragsjahr erfolgen. Differenzen zwischen Akonto- und definitiven Beiträgen werden mit Verzugs- oder Vergütungszinsen ausgeglichen – Selbständige sollten dafür Rückstellungen bilden.

Soll ich freiwillig in die berufliche Vorsorge (BVG) einzahlen?

Für Selbständige ist BVG nicht obligatorisch, aber sinnvoll: Beiträge sind steuerlich abzugsfähig und der Versicherungsschutz bei Tod und Invalidität ist umfassender als in der Säule 3a. Alternativen sind die Verbandseinrichtung der eigenen Branche, die Auffangeinrichtung BVG oder die erweiterte Säule 3a mit höherem Maximalabzug für Selbständige ohne Pensionskasse.

AHV-Beiträge für Selbständige in der Schweiz – Pflichten und Berechnung

In der Schweiz sind alle Selbständigerwerbenden verpflichtet, AHV/IV/EO-Beiträge zu entrichten. Anders als bei Angestellten, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte tragen, bezahlen Selbständige den gesamten Beitrag selbst. Der volle Satz beträgt 10.0% des Erwerbseinkommens – aufgeteilt in AHV (8.1%), IV (1.4%) und EO (0.5%). Bemessungsgrundlage ist das nach AHV-Regeln korrigierte Erwerbseinkommen aus der direkten Bundessteuer.

Für Selbständige mit einem Jahreseinkommen unter CHF 60'500 gilt die degressive Beitragsskala. Sie beginnt bei einem reduzierten Satz von 5.371% für Einkommen ab CHF 10'100 und steigt stufenweise bis zum vollen Satz an. Der Mindestbeitrag liegt bei CHF 530 pro Jahr (Stand 2026) – auch bei sehr geringem oder keinem Einkommen, sofern eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Die Skala soll Geringverdiener entlasten, ohne den Versicherungsschutz aufzugeben.

Wer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, muss sich innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Die Kasse prüft den Selbständigen-Status anhand von Kriterien wie eigenem Marktauftritt, mehreren Auftraggebern, eigenem Inkasso- und Inkassorisiko sowie eigenen Betriebsmitteln. Wird die Anmeldung versäumt, drohen Beitragsnachforderungen rückwirkend bis zu fünf Jahre plus Verzugszinsen.

Die Beiträge werden als Akontobeiträge auf Basis des geschätzten Einkommens erhoben – meist quartalsweise (März, Juni, September, Dezember). Sobald die Steuerverwaltung das definitive Einkommen meldet, erstellt die Ausgleichskasse die definitive Beitragsverfügung; Differenzen werden nachverrechnet oder rückerstattet. Wer ein deutlich tieferes Einkommen erwartet, kann jederzeit eine Anpassung der Akontobeiträge beantragen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Neben AHV/IV/EO sollten Selbständige die freiwilligen Sozialversicherungen prüfen. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) entfällt, die Unfallversicherung (UVG) und ein Krankentaggeld (KTG) sind freiwillig, aber dringend empfohlen. Für die berufliche Vorsorge stehen der Anschluss an eine Verbandseinrichtung, die Auffangeinrichtung BVG oder die erweiterte Säule 3a offen – Letztere bietet Selbständigen ohne Pensionskasse einen erhöhten steuerlichen Maximalabzug.

Bei einem Wechsel zwischen unselbständiger und selbständiger Tätigkeit oder bei Aufgabe der Selbständigkeit gilt die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV): Die Ausgleichskasse rechnet rückwirkend ab, sobald die definitiven Steuerwerte vorliegen. Dieser Schritt kann mehrere Jahre nach Beginn der Tätigkeit erfolgen, weshalb Selbständige stets mit Rückstellungen für mögliche Nachzahlungen rechnen sollten.

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