Berechne deine AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbender in der Schweiz. Mit degressiver Beitragsskala und allen Sozialversicherungen.
Berechne deine AHV/IV/EO-Beiträge als Selbständigerwerbender
Selbständigerwerbende zahlen den vollen Beitragssatz von 10.0% (AHV 8.1%, IV 1.4%, EO 0.5%) auf ihr Erwerbseinkommen. Bei einem Einkommen unter CHF 58'800 pro Jahr gilt eine degressive Beitragsskala mit reduzierten Sätzen. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 514 pro Jahr (Stand 2026).
Für Selbständige mit einem Jahreseinkommen unter CHF 58'800 gelten reduzierte Beitragssätze. Der Satz steigt progressiv von 5.371% (bei CHF 9'800) bis zum vollen Satz von 10.0% (ab CHF 58'800). Diese Skala entlastet Selbständige mit geringerem Einkommen.
Ja, alle Selbständigerwerbenden in der Schweiz sind AHV-pflichtig. Die Beiträge müssen quartals- oder jährlich direkt an die zuständige Ausgleichskasse bezahlt werden. Anders als Angestellte tragen Selbständige den vollen Beitragssatz selbst (kein Arbeitgeberanteil).
Selbständige müssen AHV/IV/EO-Beiträge zahlen. Die Unfallversicherung (UVG) ist optional aber empfohlen. Eine Pensionskasse (BVG) ist für Selbständige freiwillig. Arbeitslosenversicherung (ALV) entfällt für Selbständige. Krankentaggeld (KTG) ist freiwillig.
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