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Lohnbuchhaltung für kleine Schweizer GmbHs

Neu in Pfeffersack: Lohn­abrechnung für kleine GmbHs in der Schweiz. AHV, BVG, UVG und Lohnausweise direkt in deiner Buchhaltung. Wichtig zu wissen: Diese Funktion ist neu und nicht offiziell für Lohnbuchhaltung zertifiziert – für komplexe Setups arbeite weiter mit deinem Treuhänder.

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Was gehört zur Lohnbuchhaltung in der Schweiz?

Lohnbuchhaltung umfasst deutlich mehr als das monatliche Überweisen des Nettolohns: Pro Mitarbeitenden erstellst du jeden Monat eine Lohnabrechnung mit Bruttolohn, allen Sozialversicherungsabzügen und Nettolohn, verbuchst Lohnaufwand und Arbeitgeberbeiträge im Journal und rechnest periodisch mit Ausgleichskasse, Unfallversicherung und Pensionskasse ab. Am Jahresende kommen die Meldepflichten dazu: Bis Ende Januar des Folgejahres musst du für jeden Mitarbeitenden – auch für dich selbst als angestellte Geschäftsführerin oder angestellten Geschäftsführer – einen Lohnausweis (Formular 11) ausstellen und die AHV-Lohnbescheinigung bei der Ausgleichskasse einreichen. Wie alle Geschäftsbücher sind die Lohnunterlagen anschliessend 10 Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR).

Welche Lohnabzüge fallen 2026 an?

Vom Bruttolohn werden dem Arbeitnehmer 2026 abgezogen: 5.3 % für AHV/IV/EO, 1.1 % für die ALV (bis CHF 148'200 Jahreslohn), die Nichtberufsunfallversicherung (NBU, branchenabhängig) sowie der BVG-Arbeitnehmeranteil gemäss Pensionskassenreglement. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich: nochmals 5.3 % AHV/IV/EO und 1.1 % ALV, die Berufsunfallversicherung (BU), den BVG-Arbeitgeberanteil und die Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK, kantonal unterschiedlich – sie wird gerne vergessen, weil sie auf der Lohnabrechnung des Mitarbeitenden nicht erscheint). BVG-pflichtig sind Mitarbeitende ab einem Jahreslohn von CHF 22'680; die Beiträge werden auf dem koordinierten Lohn berechnet, also nach Abzug des Koordinationsabzugs von CHF 26'460. Als Faustregel rechnest du mit 15–25 % Lohnnebenkosten auf den Bruttolohn – abhängig von Alter, Kanton, Branche und BVG-Plan.

Kann ich die Lohnabrechnung selber erstellen?

Ja – für eine kleine GmbH mit 1–10 Mitarbeitenden, einem einzigen Kanton und klassischen Anstellungsverhältnissen (Monats- oder Stundenlohn) ist die Lohnbuchhaltung gut selber machbar. Die Rechenlogik ist standardisiert: Bruttolohn erfassen, die gesetzlichen Abzüge anwenden, Arbeitgeberbeiträge dazurechnen und alles sauber verbuchen. Genau das übernimmt der Lohnlauf in Pfeffersack: Abzüge werden berechnet, die Lohnabrechnung als PDF erstellt und die Journalbuchungen automatisch erfasst. Ehrlicherweise gilt: Die Funktion ist neu und nicht offiziell zertifiziert – validiere die erste Lohnabrechnung idealerweise mit deinem Treuhänder. Bei komplexen Konstellationen wie Quellensteuer, mehrkantonalen Mitarbeitenden oder branchenspezifischen GAV-Regelungen bleibt der Treuhänder oder eine zertifizierte Lohnsoftware die bessere Wahl.

Wie funktioniert der 13. Monatslohn in der Lohnabrechnung?

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – geschuldet ist er nur, wenn er im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vereinbart wurde. In der Praxis ist er aber in den meisten Schweizer Arbeitsverträgen fester Bestandteil. Berechnet wird er nach der Durchschnittsmethode: anrechenbarer Jahresbruttolohn geteilt durch 12. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt und bei Pensumswechseln gilt der Anspruch pro rata; beim Austritt wird der Anteil mit der letzten Lohnzahlung fällig, nicht erst im Dezember. Im Stundenlohn wird er als Zuschlag von 8.33 % ausgerichtet und muss auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein. Wichtig für die Buchhaltung: Der 13. Monatslohn ist normaler AHV-pflichtiger Lohn – AHV/IV/EO, ALV, NBU und BVG werden wie beim regulären Lohn abgezogen. In Pfeffersack konfigurierst du ihn als Zulage pro Mitarbeitenden, die Abzüge laufen automatisch mit.

Dein Problem – unsere Lösung

Lohnabrechnungen manuell berechnen ist fehleranfällig
Alle Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG, FAK) automatisch berechnet
Lohnausweise am Jahresende sind ein Alptraum
Lohnausweise (Formular 11) werden automatisch generiert – ein Klick pro Mitarbeiter
Separate Lohnsoftware ist teuer und umständlich
Für kleine GmbHs mit einfacher Lohnstruktur deckt Pfeffersack das ab – ohne separate Software. Hinweis: Funktion ist neu, nicht zertifiziert
Gesetzesänderungen bei Sozialversicherungen verfolgen
Beitragssätze werden jährlich aktualisiert – du arbeitest immer mit den aktuellen Werten

Funktionen, die den Unterschied machen

Lohn­abrechnung (neu)

Monatslohn, Stundenlohn und umsatzbasierte Vergütung für kleine GmbHs. Funktion ist neu in Pfeffersack und nicht offiziell zertifiziert.

Sozialversicherungen

AHV/IV/EO, ALV, UVG, BVG, FAK und KTG werden berechnet. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile separat ausgewiesen.

Lohnausweise (Formular 11)

Lohnausweise werden generiert mit allen Pflichtfeldern. Bei komplexen Konstellationen Validierung durch Treuhänder empfohlen.

Lohnlauf-Wizard

Monatlicher Lohnlauf mit Vorschau und Bestätigung. Journalbuchungen werden im Hintergrund erstellt.

Mitarbeiterverwaltung

Stammdaten, Versicherungen, Kinderzulagen und Arbeitspensum pro Mitarbeitendem verwalten.

Verbindung zur Buchhaltung

Lohnbuchungen fliessen direkt ins Journal – kein manuelles Übertragen zwischen Systemen.

In 3 Schritten starten

1

Mitarbeiter erfassen

Stammdaten eingeben: Name, AHV-Nummer, Lohnart, Pensum und Versicherungen. Konten werden automatisch erstellt.

2

Lohnlauf durchführen

Monatlichen Lohnlauf starten – alle Abzüge werden berechnet, Lohnabrechnungen als PDF erstellt.

3

Lohnausweise generieren

Am Jahresende Lohnausweise für alle Mitarbeiter auf einmal generieren und als PDF speichern.

Pfeffersack vs. Alternativen

Warum Pfeffersack die bessere Wahl ist – im Vergleich zu Excel und Treuhänder.

Excel / WordTreuhänderPfeffersack
Kosten pro Mitarbeiter/MonatCHF 0 (hohes Fehlerrisiko)CHF 30–50Im Abo enthalten
Automatische AbzügeManuell (eigene Formeln)Ja, aber verzögertSofort, automatisch
LohnausweiseManuell ausfüllenCHF 30–50/StückAutomatisch generiert
Integration BuchhaltungKein LinkSeparate ÜbergabeAutomatisch verbucht
Aktuelle BeitragssätzeSelbst nachführenIm PreisAutomatisch aktualisiert

Häufige Fragen

Ist die Lohnbuchhaltung von Pfeffersack offiziell zertifiziert?

Nein – die Lohn­abrechnungs-Funktion ist neu in Pfeffersack und nicht offiziell für Lohnbuchhaltung zertifiziert. Sie ist für kleine GmbHs (typisch 1–10 Mitarbeitende) mit einfacher Lohnstruktur gedacht. Für komplexere Anforderungen – z.B. mehrkantonale Mitarbeitende, atypische Quellen­steuer-Konstellationen, branchen­spezifische GAV-Regelungen oder grosse Mitarbeiterzahlen – empfehlen wir weiterhin einen Treuhänder oder eine zertifizierte Lohn-Software.

Für wen ist diese Lohn-Funktion geeignet?

Für kleine GmbHs in der Schweiz mit überschaubarer Lohnstruktur: 1–10 Mitarbeitende, einheitlicher Kanton, klassische Anstellungs­verhältnisse (Monats- oder Stundenlohn), standard Sozial­versicherungen. Wenn deine Konstellation komplexer ist, validiere die Lohnabrechnungen idealerweise mit deinem Treuhänder oder nutze eine zertifizierte Lösung.

Welche Lohnarten unterstützt Pfeffersack?

Monatslohn, Stundenlohn und umsatzbasierte Vergütung. Beim Stundenlohn werden die Stunden pro Lohnlauf erfasst, beim umsatzbasierten Lohn der Monatsumsatz. Zulagen (Kinderzulagen, 13. Monatslohn) können konfiguriert werden.

Werden alle Schweizer Sozial­versicherungen berechnet?

AHV/IV/EO (Arbeitgeber + Arbeitnehmer), ALV (bis CHF 148'200), UVG (Berufs- und Nichtberufsunfall), BVG (altersabhängig), FAK (kantonal) und optional KTG werden in Pfeffersack berechnet. Beitragssätze werden jährlich gepflegt. Hinweis: da die Funktion nicht zertifiziert ist, validiere die Beträge bei der ersten Lohnabrechnung mit deinem Treuhänder.

Kann ich den Lohnausweis (Formular 11) direkt erstellen?

Ja. Der Lohnausweis wird aus den Lohnläufen des Jahres generiert mit allen Pflichtfeldern. Du unterschreibst und gibst ihn dem Mitarbeitenden. Bei komplexen Lohn-Konstellationen empfehlen wir, den Ausweis vor Abgabe mit deinem Treuhänder zu prüfen.

Wie funktioniert der Lohnlauf?

Du startest den monatlichen Lohnlauf im Wizard. Pfeffersack berechnet alle Abzüge, zeigt dir eine Vorschau und erstellt nach Bestätigung die Lohnabrechnungen als PDF. Die Buchungen werden direkt im Journal erfasst.

Brauche ich trotz Pfeffersack eine separate Lohnsoftware oder einen Treuhänder?

Für kleine GmbHs mit einfacher Lohnstruktur kann Pfeffersack die Lohn­abrechnung übernehmen. Da die Funktion neu und nicht offiziell zertifiziert ist, empfehlen wir bei Unsicherheit oder komplexeren Setups die Validierung durch deinen Treuhänder oder den Einsatz einer zertifizierten Lohn-Software. Die Buchungen aus deiner Lohn-Quelle kannst du jederzeit in Pfeffersack erfassen.

Bis wann muss der Lohnausweis erstellt sein?

Bis Ende Januar des Folgejahres – und zwar für jeden Mitarbeitenden, auch für dich selbst als angestellte Geschäftsführerin oder angestellten Geschäftsführer. Neben dem Lohnausweis stehen am Jahresende auch die AHV-Lohnbescheinigung an die Ausgleichskasse, die BVG-Jahresmeldung an die Pensionskasse und die UVG-Lohnsummenmeldung an die Unfallversicherung an. In Pfeffersack generierst du die Lohnausweise aus den Lohnläufen des Jahres auf einen Klick.

Was kostet die Lohnbuchhaltung in Pfeffersack?

Die Lohn-Funktion ist im normalen Pfeffersack-Abo enthalten: CHF 7 pro Monat oder CHF 60 pro Jahr – ohne Zusatzkosten pro Mitarbeitenden oder Lohnlauf. Zum Vergleich: Beim Treuhänder kostet die Lohnadministration typischerweise CHF 30–50 pro Mitarbeitenden und Monat, separate Lohnsoftware kommt als eigenes Abo dazu. Für kleine GmbHs mit einfacher Lohnstruktur ist das der grösste Spareffekt – bei komplexen Setups bleibt der Treuhänder trotzdem die richtige Adresse.

Lohn­abrechnung für deine kleine GmbH testen

7 Tage kostenlos – Funktion ist neu und nicht offiziell zertifiziert. Bei komplexen Setups empfehlen wir Validierung durch deinen Treuhänder.