Docs/Buchhaltung/Privateinlagen und Privatentnahmen
Buchhaltung

Privateinlagen und Privatentnahmen

Geld zwischen dir privat und deinem Geschäft richtig erfassen, ohne dass es als Einnahme oder Ausgabe zählt.

Worum es geht

Bei einer Einzelfirma sind du und dein Geschäft rechtlich dieselbe Person, in der Buchhaltung aber getrennt: Was du privat ins Geschäft einlegst, ist keine Einnahme. Was du dir aus dem Geschäft auszahlst, ist keine Ausgabe. Beides gehört in die Vermögenslage, nicht in den Gewinn und nicht in die MWST.

Pfeffersack hat dafür die Buchungstypen «Privateinlage» und «Privatentnahme». Sie zählen für deinen Kontostand, aber nicht als Einnahme, Ausgabe, Gewinn oder MWST-Umsatz. Eine Kategorie mit dem Namen «Privateinlage» genügt nicht: Eine Buchung vom Typ Einnahme zählt immer als Einnahme, egal welche Kategorie sie trägt.

  1. Schritt 1: Einzeln erfassen

    Wähle bei «Neue Buchung» als Typ «Privateinlage» (Geld von dir ins Geschäft) oder «Privatentnahme» (Geld vom Geschäft an dich). Kategorie und MWST entfallen.

  2. Schritt 2: Beim Bankimport markieren

    Schalte «Vor dem Import prüfen» ein und markiere die Zeile mit «Privat». Gutschriften und Belastungen mit deinem eigenen Namen kennzeichnet Pfeffersack mit «Von dir?».

  3. Schritt 3: Schon als Einnahme importiert? Typ ändern

    Öffne die Buchung und ändere den Typ auf «Privateinlage» bzw. «Privatentnahme». Für viele Buchungen auf einmal, zum Beispiel einen monatlichen Dauerauftrag von deinem Privatkonto: unter «Buchungen» auswählen und «Als Privat buchen». Das lässt sich rückgängig machen.

Tipps

  • Kundenzahlungen bleiben Einnahmen, auch wenn sie von einer Privatperson kommen.
  • Eine Geschäftsausgabe, die du mit deiner privaten Karte bezahlt hast, erfasst du als Ausgabe und dazu eine Privateinlage über denselben Betrag.
  • Privatanteile, zum Beispiel für ein Geschäftsauto, das du auch privat nutzt, sind keine Privatentnahme. Sie werden anders behandelt, kläre sie mit deiner Treuhandperson.
  • Buchungen mit Rechnung oder Beleg bleiben Geschäftsvorfälle und lassen sich nicht in Privatbuchungen umwandeln.