"Welche Zahlungsfrist muss ich auf meine Rechnung schreiben?" — eine der häufigsten Fragen, die Unternehmer in der Schweiz stellen. Die Antwort überrascht viele: Es gibt keine gesetzliche Zahlungsfrist. Aber es gibt klare Regeln, bewährte Standards und einiges, das du wissen musst.
In diesem Artikel erfährst du alles zu Zahlungsfristen, Skonto, Verzugszins und Verjährung — praxisnah und auf den Punkt.
Gibt es eine gesetzliche Zahlungsfrist in der Schweiz?
Nein. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) kennt keine allgemeine Zahlungsfrist für Rechnungen. Gemäss OR Art. 75 gilt: Ist kein Zeitpunkt für die Erfüllung bestimmt, wird die Forderung sofort fällig.
Das bedeutet: Ohne vereinbarte Zahlungsfrist könnte dein Kunde theoretisch sofort zahlen müssen — am Tag des Rechnungseingangs. In der Praxis funktioniert das natürlich nicht so. Deshalb setzt du eine angemessene Frist auf deine Rechnung.
Die wichtigste Erkenntnis: Du bestimmst die Zahlungsfrist selbst. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die dich an 30 Tage bindet. Du kannst 10 Tage setzen, 14 Tage oder 60 Tage — solange die Frist angemessen und vertraglich vereinbart ist.
Vorsicht: "Sofort fällig" auf einer Rechnung ist zwar rechtlich korrekt, wirkt aber unhöflich und praxisfern. Gib deinen Kunden eine faire Frist.
Übliche Zahlungsfristen in der Schweiz
Auch wenn es keine gesetzliche Frist gibt, haben sich in der Schweiz Standards etabliert:
| Zahlungsfrist | Üblich bei | Empfohlen für |
|---|---|---|
| 10 Tage | Kleinbeträge, Stammkunden | Freelancer mit klarer Auftragsbestätigung |
| 14 Tage | KMU, Handwerk | Wenn du schnellen Cashflow brauchst |
| 30 Tage | Standard B2B und B2C | Die meisten Rechnungen — bewährt und fair |
| 60 Tage | Grossunternehmen, öffentliche Hand | Nur wenn vertraglich vereinbart |
| 90 Tage | Internationale Geschäfte | Selten, nur bei besonderen Konstellationen |
30 Tage — der Schweizer Standard
30 Tage ist die mit Abstand häufigste Zahlungsfrist in der Schweiz. Sie ist fair für beide Seiten: Der Kunde hat genug Zeit, die Rechnung zu prüfen und zu bezahlen. Du wartest nicht ewig auf dein Geld.
Empfehlung: Wenn du dir unsicher bist, nimm 30 Tage. Das ist der Standard, den jeder kennt und akzeptiert.
Kurze Fristen: 10–14 Tage
Kürzere Fristen sind bei Kleinunternehmern und Freelancern verbreitet — besonders wenn die Leistung bereits erbracht wurde. Niemand erwartet, dass du als Einpersonenfirma 30 Tage auf dein Geld wartest, wenn der Auftrag in einem Tag erledigt war.
Lange Fristen: 60–90 Tage
Grossunternehmen und die öffentliche Verwaltung setzen oft längere Zahlungsfristen durch. Als kleiner Lieferant hast du da wenig Verhandlungsspielraum. Kalkuliere das in deine Liquiditätsplanung ein.
Zahlungsfrist auf der Rechnung formulieren
Die Zahlungsfrist gehört auf jede Rechnung. So formulierst du sie klar und unmissverständlich:
Gute Formulierungen
| Formulierung | Kommentar |
|---|---|
| "Zahlbar innert 30 Tagen" | Klassisch, klar, empfohlen |
| "Zahlbar bis 02.05.2026" | Konkretes Datum — noch klarer |
| "Zahlbar innert 30 Tagen netto" | Betont: kein Skonto, voller Betrag |
| "Zahlbar innert 10 Tagen mit 2% Skonto, innert 30 Tagen netto" | Skonto-Variante (dazu gleich mehr) |
| "Zahlbar bei Erhalt" | Sofort fällig — nur bei Laufkunden |
Vermeiden
| Formulierung | Problem |
|---|---|
| "Bitte zeitnah bezahlen" | Unklar — wann ist "zeitnah"? |
| "Baldmöglichst" | Rechtlich wertlos |
| "Zahlbar nach Vereinbarung" | Keine konkrete Frist |
| Keine Angabe | Sofort fällig (OR Art. 75), aber unklar |
Empfehlung: Nenne immer ein konkretes Datum oder eine klare Frist in Tagen. "Zahlbar bis 02.05.2026" ist besser als "Zahlbar innert 30 Tagen", weil es keinen Interpretationsspielraum lässt.
Skonto richtig einsetzen
Was ist Skonto?
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Du gibst deinem Kunden einen Rabatt, wenn er innert einer kürzeren Frist bezahlt. Das verbessert deinen Cashflow und reduziert das Ausfallrisiko.
Typische Skonto-Regelung
"2% Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen, netto zahlbar innert 30 Tagen."
Das bedeutet: Zahlt dein Kunde innert 10 Tagen, darf er 2% vom Rechnungsbetrag abziehen. Zahlt er später (aber innert 30 Tagen), bezahlt er den vollen Betrag.
Lohnt sich Skonto?
Rechne es durch: 2% Skonto für 20 Tage früheres Zahlen entspricht einem Jahreszins von rund 36%. Für deinen Kunden ist es also ein sehr attraktives Angebot. Für dich lohnt es sich, wenn:
- Du schnellen Cashflow brauchst
- Du viele grosse Rechnungen stellst
- Dein Zahlungsausfallrisiko hoch ist
- Du sonst mit langen Zahlungsfristen kämpfst
| Rechnung | Ohne Skonto | Mit 2% Skonto |
|---|---|---|
| CHF 10'000 | CHF 10'000 (nach 30 Tagen) | CHF 9'800 (nach 10 Tagen) |
| CHF 5'000 | CHF 5'000 (nach 30 Tagen) | CHF 4'900 (nach 10 Tagen) |
| CHF 1'000 | CHF 1'000 (nach 30 Tagen) | CHF 980 (nach 10 Tagen) |
Skonto verbuchen
Wenn dein Kunde Skonto abzieht, buchst du die Differenz als Skontoaufwand:
Soll: Bank CHF 9'800
Soll: Skontoaufwand CHF 200
Haben: Debitoren CHF 10'000
Wichtig: Skonto wird vom Bruttobetrag (inkl. MWST) berechnet, nicht vom Nettobetrag. Bei MWST-pflichtigen Rechnungen musst du die MWST entsprechend korrigieren.
Verzugszins: Was gilt bei Zahlungsverzug?
Wann ist dein Kunde im Verzug?
Dein Kunde gerät in Verzug, sobald die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist (OR Art. 102). Hast du keine Frist vereinbart, muss er erst durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden.
In der Praxis: Wenn auf deiner Rechnung "Zahlbar innert 30 Tagen" steht und der Kunde nicht zahlt, ist er ab Tag 31 automatisch im Verzug — ohne dass du etwas tun musst.
Wie hoch ist der Verzugszins?
Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5% pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1). Diesen Anspruch hast du automatisch — du musst ihn nicht vorher vereinbaren, nicht in den AGB festhalten und nicht auf der Rechnung erwähnen.
Ein höherer Verzugszins (z.B. 8% oder 10%) ist möglich, muss aber vertraglich vereinbart sein.
Berechnung des Verzugszinses
Verzugszins = (Rechnungsbetrag x 5% x Verzugstage) / 365
Beispiel: Rechnung über CHF 8'000, 45 Tage überfällig:
CHF 8'000 x 5% x 45 / 365 = CHF 49.32
Bei den meisten Rechnungen sind das überschaubare Beträge. Der Verzugszins ist weniger ein Einnahmeposten als ein psychologisches Druckmittel — er zeigt dem Kunden, dass Nichtzahlen Konsequenzen hat.
Verzugszins geltend machen
Du kannst den Verzugszins ab der ersten Mahnung einfordern. Üblich ist:
- Zahlungserinnerung: Kein Verzugszins erwähnen
- 1. Mahnung: Hinweis auf Verzugszins
- 2. Mahnung: Verzugszins berechnen und aufführen
Zahlungsbedingungen in den AGB regeln
Deine Zahlungsbedingungen gehören in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in den Vertrag. Was du dort regeln solltest:
Muster-Formulierung für AGB
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% (gemäss OR Art. 104)
berechnet. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20 erhoben.
Für offene Forderungen behält sich [Firmenname] das Recht vor,
ein Betreibungsverfahren einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des Schuldners.
Was du in den AGB regeln solltest
| Punkt | Empfehlung |
|---|---|
| Zahlungsfrist | 30 Tage (oder kürzer) |
| Verzugszins | 5% (gesetzlich, Erwähnung stärkt Wirkung) |
| Mahngebühren | CHF 20–30 pro Stufe (nur mit AGB-Regelung durchsetzbar) |
| Eigentumsvorbehalt | Bei Warenlieferungen — Ware bleibt Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung |
| Betreibung | Ankündigung, dass bei Nichtzahlung Betreibung eingeleitet wird |
Wichtig: AGB müssen dem Kunden vor Vertragsschluss bekannt sein. Ein Verweis auf der Offerte oder ein Link in der E-Mail reichen — aber der Kunde muss die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen.
Verjährung: Wann verfällt deine Forderung?
Auch offene Rechnungen verjähren irgendwann. In der Schweiz gelten zwei wichtige Fristen:
| Forderungsart | Verjährungsfrist | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Rechnungen für Waren und Dienstleistungen | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 3 |
| Forderungen aus Vertrag (allgemein) | 10 Jahre | OR Art. 127 |
| Miet- und Zinsforderungen | 5 Jahre | OR Art. 128 Ziff. 1 |
Wann beginnt die Verjährung?
Die Frist beginnt am Tag, an dem die Forderung fällig wird — also am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Verjährung unterbrechen
Du kannst die Verjährung unterbrechen durch:
- Schuldanerkennung des Kunden (auch eine Teilzahlung zählt!)
- Betreibung einleiten
- Klage einreichen
- Vermittlungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde
Nach der Unterbrechung beginnt die Frist von vorne.
Praxistipp: Bei grösseren Forderungen, die sich dem 5-Jahres-Limit nähern: Leite lieber eine Betreibung ein, um die Verjährung zu unterbrechen. Das kostet wenig und sichert deinen Anspruch.
Pfeffersack: Zahlungsfristen im Griff
Mit Pfeffersack setzt du Zahlungsfristen professionell um — ohne manuellen Aufwand:
- QR-Rechnungen mit Zahlungsfrist: Fälligkeitsdatum direkt auf der Rechnung — dein Kunde sieht sofort, bis wann zu zahlen ist
- Offene-Posten-Tracking: Alle Rechnungen mit Status (offen, überfällig, bezahlt) auf einen Blick
- Überfällige Rechnungen: Automatisch hervorgehoben, damit nichts vergessen geht
- Zahlungserinnerungen: Direkt aus dem System erstellen
- Debitorenbuchhaltung: Sauber verbucht, inklusive Verzugszinsen und Skonto
Professionelle QR-Rechnungen mit korrekten Zahlungsbedingungen — für CHF 7 pro Monat.
Fazit
Die Zahlungsfrist auf deiner Rechnung bestimmst du — das Schweizer OR gibt keine allgemeine Frist vor. Aber es gibt bewährte Standards und klare Regeln für den Fall, dass dein Kunde nicht zahlt.
Die wichtigsten Punkte:
- Keine gesetzliche Zahlungsfrist — Forderungen sind grundsätzlich sofort fällig (OR Art. 75)
- 30 Tage ist der Standard in der Schweiz — fair und bewährt
- Immer eine konkrete Frist auf die Rechnung schreiben — idealerweise mit Datum
- Skonto (z.B. 2% bei Zahlung innert 10 Tagen) verbessert deinen Cashflow
- Verzugszins 5% steht dir automatisch zu — ab dem ersten Tag nach Fälligkeit
- Mahngebühren nur mit AGB-Vereinbarung durchsetzbar
- Rechnungen verjähren nach 5 Jahren — handle rechtzeitig
Mehr zum Thema Rechnungen und Mahnwesen findest du in unseren Artikeln zum Rechnung schreiben, zum Mahnwesen und zu Mahnvorlagen.



