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Mahnwesen Schweiz: Von der Zahlungserinnerung zur Betreibung

Mahnwesen Schweiz: Von der Zahlungserinnerung zur Betreibung

Offene Rechnungen richtig eintreiben: Lerne das 3-Stufen-Mahnverfahren, Verzugszinsen und wann eine Betreibung sinnvoll ist.

Wasili Aebi
30. Januar 2026
Aktualisiert: 9. Juli 2026
11 min read
MahnwesenZahlungserinnerungMahnungBetreibungInkasso
TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Mahnpflicht – du könntest nach Ablauf der Zahlungsfrist direkt betreiben. In der Praxis bewährt sich aber das 3-stufige Mahnverfahren: Zahlungserinnerung, Mahnung, letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung.
  • Dein Kunde ist im Verzug, sobald die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist – oder, wenn keine Frist vereinbart wurde, nach einer Mahnung (OR Art. 102).
  • Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr (OR Art. 104) und darf ohne besondere Vereinbarung verrechnet werden; höhere Sätze brauchen eine vertragliche Grundlage.
  • Mahngebühren sind nur zulässig, wenn sie in deinen AGB oder im Vertrag vereinbart wurden – für Verzugszinsen gilt das nicht.
  • Die Betreibung leitest du beim Betreibungsamt am Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners ein; sie kostet je nach Forderungshöhe ca. CHF 40–100 und die Kosten kannst du dem Schuldner weiterverrechnen.
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rechtliche Grundlagen
  • Gibt es eine Mahnpflicht in der Schweiz?
  • Wann ist ein Kunde im Verzug?
  • Das 3-Stufen-Mahnverfahren
  • Stufe 1: Zahlungserinnerung
  • Stufe 2: Erste Mahnung
  • Stufe 3: Letzte Mahnung (mit Betreibungsandrohung)
  • Verzugszinsen berechnen
  • Gesetzlicher Verzugszins
  • Berechnungsformel
  • Rechenbeispiel
  • Höherer Verzugszins möglich?
  • Mahngebühren verlangen
  • Gesetzliche Lage
  • Wann sind Mahngebühren erlaubt?
  • Empfohlene Höhe
  • Wann Betreibung einleiten?
  • Voraussetzungen
  • So leitest du eine Betreibung ein
  • Kosten einer Betreibung
  • Alternative: Inkassounternehmen
  • Vorlagen und Muster
  • Vorlage: Zahlungserinnerung
  • Vorlage: Letzte Mahnung
  • Prävention: So vermeidest du Zahlungsausfälle
  • 1. Klare Zahlungsbedingungen
  • 2. Professionelle Rechnungen
  • 3. Schnelle Rechnungsstellung
  • 4. Bonitätsprüfung bei Grossprojekten
  • 5. Automatisiertes Mahnwesen
  • Häufige Fragen
  • Muss ich in der Schweiz dreimal mahnen, bevor ich betreiben kann?
  • Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?
  • Was kostet eine Betreibung und wer bezahlt sie?
  • Darf ich Mahngebühren auf die Mahnung schreiben?
  • Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?
  • Fazit
  • Mahnwesen automatisieren mit Pfeffersack

Mahnwesen Schweiz kurz erklärt: In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht zu mahnen – bewährt hat sich aber ein 3-stufiges Verfahren: freundliche Zahlungserinnerung, bestimmte Mahnung und letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung. Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist abgelaufen ist, gerät dein Kunde automatisch in Verzug, und du darfst den gesetzlichen Verzugszins von 5 % verrechnen (OR Art. 104). Bleibt die Zahlung trotz Mahnungen aus, leitest du die Betreibung beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners ein. In diesem Artikel findest du den kompletten Ablauf mit Fristen, kostenlosen Vorlagen und Rechenbeispielen – damit du als Selbständiger dein Geld bekommst, ohne die Kundenbeziehung zu ruinieren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Das 3-Stufen-Mahnverfahren
  3. Verzugszinsen berechnen
  4. Mahngebühren verlangen
  5. Wann Betreibung einleiten?
  6. Vorlagen und Muster
  7. Prävention: So vermeidest du Zahlungsausfälle
  8. Häufige Fragen

Rechtliche Grundlagen

Gibt es eine Mahnpflicht in der Schweiz?

Nein. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht, vor einer Betreibung zu mahnen. Theoretisch könntest du nach Ablauf der Zahlungsfrist direkt eine Betreibung einleiten.

Aber: In der Praxis ist Mahnen aus mehreren Gründen sinnvoll:

Grund für Mahnung Erklärung
Kundenbeziehung Viele Kunden vergessen einfach -- eine freundliche Erinnerung erhält die Beziehung
Kosten sparen Betreibungen kosten Geld und Zeit
Hohe Erfolgsquote Die meisten Rechnungen werden nach 1-2 Mahnungen bezahlt
Professionelles Image Strukturiertes Vorgehen stärkt dein Image

Wann ist ein Kunde im Verzug?

Nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 102) ist ein Schuldner in Verzug, wenn:

  1. Die Zahlungsfrist abgelaufen ist, oder
  2. Eine Mahnung erfolgt ist (wenn keine Frist vereinbart wurde)

Tipp: Setze auf deinen Rechnungen immer eine klare Zahlungsfrist (z.B. "Zahlbar innert 30 Tagen"). Dann tritt der Verzug automatisch ein. Was gilt, wenn keine Frist vereinbart wurde, liest du im Guide zur gesetzlichen Zahlungsfrist auf Rechnungen.


Das 3-Stufen-Mahnverfahren

Das klassische Mahnverfahren in der Schweiz besteht aus drei Stufen:

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│                   DAS 3-STUFEN-MAHNVERFAHREN                    │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│  STUFE 1: ZAHLUNGSERINNERUNG                                    │
│  ─────────────────────────────                                  │
│  Zeitpunkt: 1-7 Tage nach Fälligkeit                            │
│  Ton: Freundlich, verständnisvoll                               │
│  Neue Frist: 10-14 Tage                                         │
│                                                                 │
│                         ↓                                       │
│                                                                 │
│  STUFE 2: 1. MAHNUNG                                            │
│  ─────────────────────                                          │
│  Zeitpunkt: Nach Ablauf der ersten Nachfrist                    │
│  Ton: Bestimmt, aber sachlich                                   │
│  Neue Frist: 10 Tage                                            │
│  Optional: Verzugszinsen ankündigen                             │
│                                                                 │
│                         ↓                                       │
│                                                                 │
│  STUFE 3: LETZTE MAHNUNG                                        │
│  ────────────────────────                                       │
│  Zeitpunkt: Nach Ablauf der zweiten Nachfrist                   │
│  Ton: Deutlich, mit Konsequenzen                                │
│  Frist: 5-7 Tage                                                │
│  Inhalt: Betreibungsandrohung, Verzugszinsen                    │
│                                                                 │
│                         ↓                                       │
│                                                                 │
│  BETREIBUNG EINLEITEN                                           │
│  ────────────────────────                                       │
│  Zeitpunkt: Nach Ablauf der letzten Frist                       │
│  Beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners                 │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

Stufe 1: Zahlungserinnerung

Die erste Kontaktaufnahme ist freundlich und geht davon aus, dass der Kunde die Rechnung vergessen hat.

Inhalt:

  • Höfliche Erinnerung an die offene Rechnung
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Offener Betrag
  • Neue Zahlungsfrist (10-14 Tage)
  • Zahlungsinformationen (IBAN, QR-Code)

Beispieltext:

Guten Tag [Name]

Wir haben festgestellt, dass unsere Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] über CHF [Betrag] noch offen ist. Die Zahlungsfrist ist am [Datum] abgelaufen.

Möglicherweise hat sich unsere Zahlungserinnerung mit Ihrer Überweisung gekreuzt. Falls ja, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Andernfalls bitten wir Sie, den Betrag bis zum [neues Datum] zu überweisen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Stufe 2: Erste Mahnung

Der Ton wird bestimmter, bleibt aber sachlich.

Inhalt:

  • Hinweis auf bereits erfolgte Erinnerung
  • Klare Aufforderung zur Zahlung
  • Kürzere Frist (10 Tage)
  • Optional: Ankündigung von Verzugszinsen

Beispieltext:

Guten Tag [Name]

Leider haben wir trotz unserer Zahlungserinnerung vom [Datum] noch keine Zahlung für die Rechnung Nr. [Nummer] über CHF [Betrag] erhalten.

Wir bitten Sie, den ausstehenden Betrag bis spätestens [Datum] zu begleichen.

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, sehen wir uns gezwungen, Verzugszinsen gemäss OR Art. 104 in Rechnung zu stellen.

Freundliche Grüsse

Stufe 3: Letzte Mahnung (mit Betreibungsandrohung)

Die letzte Mahnung ist deutlich und benennt die Konsequenzen.

Inhalt:

  • Zusammenfassung des bisherigen Mahnverlaufs
  • Forderung inkl. Verzugszinsen
  • Kurze Frist (5-7 Tage)
  • Explizite Betreibungsandrohung

Beispieltext:

Guten Tag [Name]

Letzte Mahnung vor Betreibung

Trotz mehrfacher Erinnerung ist folgende Forderung noch immer offen:

Rechnung Nr. [Nummer]: CHF [Betrag] Verzugszinsen (5% ab [Datum]): CHF [Betrag] Gesamtforderung: CHF [Betrag]

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den Betrag bis zum [Datum] zu begleichen.

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werden wir ohne weitere Ankündigung die Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt einleiten.

Freundliche Grüsse


Verzugszinsen berechnen

Gesetzlicher Verzugszins

Nach OR Art. 104 beträgt der gesetzliche Verzugszins 5% pro Jahr – ohne dass du dies in deinen AGB oder Verträgen erwähnen musst.

Berechnungsformel

Verzugszins = (Rechnungsbetrag × 5% × Verzugstage) ÷ 365

Rechenbeispiel

Berechnungsgrundlage Wert
Rechnungsbetrag CHF 5'000
Fälligkeitsdatum 15. Januar 2026
Zahlungseingang 15. März 2026
Verzugsdauer 59 Tage

Berechnung:

CHF 5'000 × 5% × 59 ÷ 365 = CHF 40.40

Praktisch: Mit dem kostenlosen Verzugszins-Rechner berechnest du den exakten Betrag für deine Mahnung in Sekunden – inklusive Verzugstagen.

Höherer Verzugszins möglich?

Ja, aber nur wenn vertraglich vereinbart. Du kannst in deinen AGB z.B. einen Verzugszins von 8% festlegen. Dieser muss jedoch vor Vertragsabschluss kommuniziert werden.

Wichtig: Übertriebene Verzugszinsen (z.B. 20%) können als sittenwidrig angesehen werden.


Mahngebühren verlangen

Gesetzliche Lage

Im Gegensatz zu Verzugszinsen gibt es keine gesetzliche Grundlage für Mahngebühren in der Schweiz.

Wann sind Mahngebühren erlaubt?

Mahngebühren kannst du nur verlangen, wenn:

  1. Sie in deinen AGB oder Verträgen vereinbart wurden, oder
  2. Der Aufwand für das Mahnen aussergewöhnlich hoch ist

Empfohlene Höhe

Mahnstufe Übliche Gebühr (CHF)
1. Mahnung 0 - 10
2. Mahnung 10 - 20
Letzte Mahnung 20 - 30

Tipp: Verzichte bei der ersten Zahlungserinnerung auf Gebühren – das erhält die Kundenbeziehung.


Wann Betreibung einleiten?

Voraussetzungen

Bevor du eine Betreibung einleitest:

┌─────────────────────────────────────────────────────────────────┐
│            CHECKLISTE VOR DER BETREIBUNG                        │
├─────────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                                 │
│ □ Rechnung korrekt erstellt und versandt                        │
│ □ Zahlungsfrist war klar definiert                              │
│ □ Mindestens 1-2 Mahnungen versandt                             │
│ □ Letzte Mahnung mit Betreibungsandrohung                       │
│ □ Forderung ist unstrittig                                      │
│ □ Adresse des Schuldners bekannt                                │
│ □ Schuldner ist zahlungsfähig (soweit bekannt)                  │
│                                                                 │
└─────────────────────────────────────────────────────────────────┘

So leitest du eine Betreibung ein

Das Verfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG):

  1. Betreibungsamt finden: Am Wohnsitz/Sitz des Schuldners
  2. Betreibungsbegehren stellen: Online oder mit Formular
  3. Kosten: CHF 40-80 (je nach Betrag)
  4. Zahlungsbefehl: Wird dem Schuldner zugestellt
  5. Rechtsvorschlag? Schuldner hat 10 Tage Zeit für Widerspruch

Den detaillierten Ablauf inklusive Rechtsöffnung und Fortsetzung der Betreibung findest du in unserem Guide Inkasso und Betreibung für Unternehmer.

Kosten einer Betreibung

Forderungsbetrag (CHF) Betreibungsgebühr (CHF)
bis 500 ca. 40
500 - 1'000 ca. 50
1'000 - 10'000 ca. 70
10'000 - 100'000 ca. 100

Hinweis: Die Betreibungskosten können dem Schuldner weiterverrechnet werden.

Alternative: Inkassounternehmen

Wenn du keine Zeit für Betreibungen hast, kannst du ein Inkassounternehmen beauftragen:

Vorteile:

  • Weniger Aufwand für dich
  • Professionelles Auftreten
  • Höhere Erfolgsquote bei hartnäckigen Fällen

Nachteile:

  • Kosten (10-30% der Forderung)
  • Keine Kontrolle über das Vorgehen
  • Kann Kundenbeziehung belasten

Vorlagen und Muster

Vorlage: Zahlungserinnerung

[Deine Firma]
[Deine Adresse]

[Kunde]
[Kundenadresse]

[Ort], [Datum]

Zahlungserinnerung

Rechnungs-Nr.: [Nummer]
Rechnungsdatum: [Datum]
Fälligkeitsdatum: [Datum]
Offener Betrag: CHF [Betrag]

Sehr geehrte/r [Name]

Wir erlauben uns, Sie freundlich an die obenstehende Rechnung
zu erinnern, deren Zahlungsfrist leider verstrichen ist.

Sollte sich diese Erinnerung mit Ihrer Zahlung gekreuzt haben,
betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Andernfalls bitten wir Sie, den Betrag bis zum [neues Datum]
auf unser Konto zu überweisen.

[QR-Rechnung oder Zahlungsinformationen]

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]

Vorlage: Letzte Mahnung

[Deine Firma]
[Deine Adresse]

[Kunde]
[Kundenadresse]

[Ort], [Datum]

LETZTE MAHNUNG VOR BETREIBUNG

Sehr geehrte/r [Name]

Trotz unserer Zahlungserinnerung vom [Datum] und
der 1. Mahnung vom [Datum] ist folgende Forderung noch offen:

Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum]:        CHF [Betrag]
Verzugszinsen (5% seit [Datum]):          CHF [Betrag]
────────────────────────────────────────────────────────
GESAMTFORDERUNG:                          CHF [Betrag]

Wir fordern Sie hiermit LETZTMALIG auf, den Gesamtbetrag
bis zum [Datum] zu begleichen.

SOLLTE DIE ZAHLUNG NICHT FRISTGERECHT EINGEHEN, WERDEN WIR
OHNE WEITERE ANKÜNDIGUNG BETREIBUNG EINLEITEN.

Die daraus entstehenden Kosten gehen vollständig zu Ihren Lasten.

[QR-Rechnung oder Zahlungsinformationen]

Freundliche Grüsse

[Unterschrift]

Prävention: So vermeidest du Zahlungsausfälle

Die beste Mahnung ist die, die du nie schreiben musst. So minimierst du Zahlungsausfälle:

1. Klare Zahlungsbedingungen

  • Zahlungsfrist auf jeder Rechnung
  • AGB mit Verzugsregelung
  • Bei Neukunden: Vorauszahlung oder Anzahlung

2. Professionelle Rechnungen

  • Vollständige Angaben
  • QR-Rechnung für einfache Zahlung
  • Eindeutige Rechnungsnummer

3. Schnelle Rechnungsstellung

  • Rechnung sofort nach Leistung
  • Nicht warten – je länger du wartest, desto länger wartet auch der Kunde

4. Bonitätsprüfung bei Grossprojekten

  • Bei grossen Aufträgen Bonität prüfen
  • Anzahlungen verlangen
  • Teilrechnungen stellen

5. Automatisiertes Mahnwesen

Mit einem guten Rechnungsprogramm behältst du den Überblick über offene Rechnungen und kannst Mahnungen automatisch erstellen.


Häufige Fragen

Muss ich in der Schweiz dreimal mahnen, bevor ich betreiben kann?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Mahnpflicht – theoretisch kannst du nach Ablauf der Zahlungsfrist direkt eine Betreibung einleiten. Das 3-Stufen-Mahnverfahren ist eine Praxisempfehlung, kein Rechtserfordernis. Es lohnt sich trotzdem: Die meisten Rechnungen werden nach ein bis zwei Mahnungen bezahlt, und du sparst dir die Betreibungskosten und den Aufwand. Wichtig ist nur, dass die Forderung fällig ist und der Schuldner in Verzug ist.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Schuldner in Verzug ist: bei einer vereinbarten Zahlungsfrist automatisch ab deren Ablauf, ohne Frist ab der ersten Mahnung (OR Art. 102). Der gesetzliche Satz beträgt 5 % pro Jahr (OR Art. 104) – dafür brauchst du keine Vereinbarung in AGB oder Vertrag. Einen höheren Satz darfst du nur verrechnen, wenn er vor Vertragsabschluss vereinbart wurde.

Was kostet eine Betreibung und wer bezahlt sie?

Die Gebühr für das Betreibungsbegehren hängt von der Forderungshöhe ab: von rund CHF 40 bei Forderungen bis CHF 500 bis etwa CHF 100 bei Forderungen zwischen CHF 10'000 und 100'000. Du bezahlst die Gebühr zunächst selbst, kannst sie aber dem Schuldner weiterverrechnen – sie wird Teil der betriebenen Forderung.

Darf ich Mahngebühren auf die Mahnung schreiben?

Nur, wenn du sie vorher vertraglich vereinbart hast – etwa in deinen AGB. Anders als beim Verzugszins gibt es für Mahngebühren keine gesetzliche Grundlage. Üblich sind moderate Beträge von CHF 10–30 ab der zweiten Mahnstufe. Bei der ersten Zahlungserinnerung verzichtest du besser ganz darauf: Viele Kunden haben die Rechnung schlicht vergessen, und eine Gebühr wirkt hier unnötig konfrontativ.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?

Rechtlich gibt es keinen Unterschied – beide fordern zur Zahlung auf und können den Verzug auslösen, wenn keine Zahlungsfrist vereinbart war. Der Unterschied liegt im Ton: Die Zahlungserinnerung ist freundlich formuliert und unterstellt ein Versehen, die Mahnung fordert bestimmt zur Zahlung auf und kündigt Konsequenzen wie Verzugszinsen oder Betreibung an.


Fazit

Das Mahnwesen in der Schweiz ist nicht gesetzlich geregelt – das gibt dir Flexibilität, aber auch Verantwortung:

Die wichtigsten Punkte:

  • ✅ Kein Mahnzwang – aber Mahnen ist empfohlen
  • ✅ 3-Stufen-System bewährt sich in der Praxis
  • ✅ 5% Verzugszins ist gesetzlich erlaubt
  • ✅ Mahngebühren nur wenn vertraglich vereinbart
  • ✅ Betreibung als letztes Mittel
  • ✅ Prävention ist besser als Mahnung

Mahnwesen automatisieren mit Pfeffersack

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  • ✅ QR-Rechnungen für schnelle Zahlung
  • ✅ Kundenhistorie für professionelles Mahnen
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Begriffe aus dem Lexikon

Kurz und verständlich erklärt – mit Gesetzesbezug und Beispiel.

Mahnwesen

Buchhaltung

Geordneter Ablauf zur Eintreibung überfälliger Forderungen; rechtlich relevant ist OR 102 — ohne Verfalltag tritt der Schuldnerverzug erst durch Mahnung des Gläubigers ein.

Betreibung

Rechnung

Staatliches Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung einer Geldforderung nach SchKG; beginnt mit dem Betreibungsbegehren und dem Zahlungsbefehl.

Debitor

Buchhaltung

Kunde mit offener Forderung gegenüber dem Unternehmen — gleichzeitig Bezeichnung der entsprechenden Bilanzposition (Konto 1100).

QR-Rechnung

Rechnung

Schweizer Standardrechnung mit Swiss QR Code im Zahlteil; ersetzt seit dem 1. Oktober 2022 die orangen und roten Einzahlungsscheine.

Verzugszins

Rechnung

Zins, den ein säumiger Schuldner auf eine fällige Geldschuld schuldet; gesetzlich beträgt er nach OR Art. 104 fünf Prozent pro Jahr.

Zahlungsfrist

Rechnung

Frist, innert der eine Rechnung zu bezahlen ist; fehlt eine Abrede, ist die Forderung nach OR Art. 75 sofort fällig – üblich sind 30 Tage netto.

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